Kann ich trotz Überschuldung auswandern?
Gerade wenn die Schuldenlast immer erdrückender wird, sind Betroffene oft hilflos und möchten ihrer Situation einfach entfliehen. Ein Neuanfang im Ausland erscheint für viele attraktiv und aussichtsreich – allerdings herrscht dabei häufig eine Wunschvorstellung vor, die stark von der Realität abweicht. Man könnte meinen, dass die bestehenden Verjährungsregeln dem Schuldner in die Karten spielen und er seine Situation womöglich nur bis zum Eintritt der Verjährung “aussitzen” muss. Wieso sollte er dies nicht auch bei strahlendem Sonnenschein auf einer Insel in der Karibik machen können?
Im nachfolgenden Beitrag sollen die Aspekte eines Neuanfangs im Ausland näher beleuchtet werden und wichtige Tipps zum Auswandern während der Privatinsolvenz gegeben werden.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag!
Folgende Frage: Wir planen nächstes Jahr nach Österreich auszuwandern. Welcher Bezrag würde bei Schulden aus Deutschland in Österreich gepfändet werden? Nach deutschen Recht oder österreichischen Recht?
Ist dies bei privater Insolvenz gleich?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich richtet sich der Pfändungsbetrag nach den Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem das Insolvenzverfahren abläuft.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Was ist wenn ich während der 3 Jahre Insolvenz kein Einkommen habe?
Gehe ich dann nicht meinen Pflichten nach?
Gehe ich dann nicht die Obligeiten des Treuhänder nach?
Was ist wenn ich z.B. angebe bei meinen Eltern in Italien zu wohnen und dort gegen Kost und Lodge wohne? Gehe ich dann meinen Pflichten nicht nach, wenn ich Pflege Bedürftige Eltern habe, die ich unterstütze?
Wie oft kann einem ein Treuhänder einladen?
Auch aus dem Ausland?
Reicht es wenn mich hier in Deutschland ein Rechtsanwalt vertritt?
Oder Müsste ich nach Deutschland reisen?
Wie funktioniert dass wenn mich hier jemand während der Insolvenz vertritt, z.B. ein Anwalt?
Kann der alles für mich regeln wenn ich für den Anwalt erreichbar bin?
Kann ich den TreuHänder einfach die Kontakt Daten von diesem Anwalt Geben?
Und dann für den Anwalt erreichbar sein der mich Vertritt? Wie funktioniert das?
Darf ich Weltweit auswandern?
Auch nach Tansania?
Das wäre meine zweiter Gedanke.
Darf ich dann trotz dass ich hier mein Gewerbeabmelde dort ein neues Gewerbe anmelden?
Kann dieser rausbekommen dass ich dort ein Gewerbe habe in einem Land wie Tansania?
Muss der Treu Händler immer wissen wo ich exact wohne?
Oder reicht es wenn ich angebe ich wohne in Italien bei meinen Eltern gegen Kost und Lodge?
Da ich ja Yoga Kurse auch gebe und einem viele Hotels gegen Kost und Lodge eine Unterkunft und Essen gewähren, könnt ich so was auch angeben?
Oder gehe ich dan nicht meinen Pflichten nach?
Welche Pflichten habe ich denn während der Insolvenz wenn ich im Ausland bin?
Wie oft meldet sich so ein Insolvenverwalter bei einem während der 3 Jahre?
Danke und Viele Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
angesichts der Vielzahl von Fragen würde ich Sie bitten, einen Termin zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wie sieht aus ich muss ja einen bestimmten Betrag abdrücken und in der Türkei ist ja die Währung ganz anders und man verdient ja weniger wie läuft das dann mit Rückzahlung ab?
Liebe Grüße
Sehr geehrter Herr B.,
bei geringerem Einkommen wird dies bei der Pfändung grundsätzlich entsprechend angepasst, sodass Sie den nötigen Betrag zum Leben haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wieviel Geld steht mir dann zur Verfügung, wenn die Unterhaltskosten dort höher sind?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn im Ausland höhere Lebenshaltungskosten gegeben sind, so kann dies auch eine Erhöhung des unpfändbaren Betrags begründen.
Es ist dann beim Insolvenzgericht ein Antrag gemäß § 850 f ZPO zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht