Azubi in der Privatinsolvenz?

Kann ich als Azubi ein Privatinsolvenzverfahren anmelden?

Gerade als Azubi ist man von einer schnell wachsenden Verschuldung betroffen. Die Angebote zum Abschluss eines finanzierten Handys, eines Kredits eines schnellen Urlaubs lassen den Schuldenberg höher werden. Aber auch die teurer werdenden Lebenserhaltungskosten angesichts steigender Lebensmittelpreise im Zuge der Inflation oder die immer weiter ansteigenden Mieten können für junge Leute eine erheblich finanzielle Belastung darstellen. Gerade als Azubi geht es meist erstmals darum, dass man auf eigenen Beinen stehen kann. Hierbei können zahlreiche zusammenwirkende Faktoren dazu führen, dass man mehr oder minder unverschuldet in die Schuldenfalle gerät.

Sie fragen sich, ob Sie als Azubi ein Privatinsolvenzverfahren mit anschließender Schuldenfreiheit in Anspruch nehmen können? Das und einige weitere in diesem Zusammenhang entstehende Fragen beantwortet Ihnen dieser Artikel.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Kann ich als Azubi schuldenfrei werden? 

Die klare Antwort hierauf lautet: Ja. Denn auch als Azubi haben Sie grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie übrige Schuldner. Da das Gesetz ausdrücklich bestimmt, dass jede natürliche Person eine Insolvenz anmelden kann, gilt dies selbstverständlich auch für Sie als Azubi. In der Insolvenzordnung heißt es hierzu in § 11 Absatz 1 Satz 1 u.a.:

„Ein Insolvenzverfahren kann über das Vermögen jeder natürlichen […] Person eröffnet werden.“

Lassen Sie sich nicht vom Begriff des Vermögens irritieren. Der Gesetzgeber versteht den Begriff Vermögen nicht nur im alltagssprachlichen Sinne. Auch Schulden sind Teil des Vermögensbegriffs. Mit dem Durchlaufen des Insolvenzverfahrens können Sie sich schon nach drei Jahren von allen Ihren Schulden entledigen und können bereits nach drei Jahren einen finanziellen Neustart hinlegen. Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Video:

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Welche Nachteile hab ich als Azubi durch eine Insolvenz?

Einige Schuldner glauben fälschlicherweise, dass ein Insolvenzverfahren nur Nachteile für sie bedeute. Dem ist nicht so. Vielmehr gehen mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens viele Vorteile einher:

  • Sie erhalten keine bedrückende Post von Ihren Gläubigern mehr
  • eine drohende Zwangsvollstreckung durch Kontopfändung oder Lohnpfändung darf nicht mehr durchgeführt werden
  • nach drei Jahren haben Sie Ihre Schulden gegenüber grds. allen Gläubigern und in jeder Höhe hinter sich gelassen

Kann ich meine Ausbildungsstelle wegen Insolvenz verlieren? 

Grundsätzlich ist dies wegen der Insolvenz nicht möglich. Denn die Insolvenz als solche ist kein Kündigungsgrund. Ihnen darf also aufgrund der Insolvenz selbst nicht gekündigt werden. Im Gegenteil: Azubis genießen einen erhöhten Kündigungsschutz. Eine Ausbildung kann nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden. In der Regel ist für den Azubi das Berufsausbildungsgesetz (BBiG) maßgeblich.

Sollte Ihnen dennoch in der Ausbildungszeit gekündigt worden sein, helfen wir Ihnen, Ihre Ausbildungsstelle zu behalten und vertreten Ihre Interessen. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen auch in einem solchen Fall zur Verfügung.

 

Was muss ich tun, um innerhalb von 3 Jahren die Restschuldbefreiung zu bekommen? 

Um von der Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens zu profitieren, müssen Sie grundsätzlich folgende Dinge beachten: Sie haben grundsätzlich

  • eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben
  • Vermögen, welches aus einem Erbe oder einer Schenkung anfällt, zur Hälfte abzugeben
  • Vermögen, welches durch ein Glücksspiel anfällt, vollständig abzugeben
  • einen Wechsel des Wohnsitzes oder des Arbeitsgebers unaufgefordert anzuzeigen
  • keine falschen Angaben in der Sache zu machen
  • keine direkten Zahlungen an Ihre Gläubiger zu leisten
  • keine unangemessenen Neuschulden zu machen

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2 Kommentare
  1. J.  S.
    says:

    Hallo, ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass er einen Kredit von 70000 aufgenommen hat, 3 Monate später eine Ausbildung begonnen hat, dafür seinen Job geschmissen hat und dann Insolvenz angemeldet hat? Ich glaube ihm das irgendwie nicht? Kann man das einfach so machen?

    Mfg J. S.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      ein Insolvenzverfahren kann bei Schulden beantragt werden. Eine andere Sache ist es, ob der Schuldner am Ende des Verfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird (sog. Restschuldbefreiung). Verhält sich der Schuldner nachweislich zulasten der Gläubiger unredlich, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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