Kann ich als Azubi ein Privatinsolvenzverfahren anmelden?
Gerade als Azubi ist man von einer schnell wachsenden Verschuldung betroffen. Die Angebote zum Abschluss eines finanzierten Handys, eines Kredits eines schnellen Urlaubs lassen den Schuldenberg höher werden. Aber auch die teurer werdenden Lebenserhaltungskosten angesichts steigender Lebensmittelpreise im Zuge der Inflation oder die immer weiter ansteigenden Mieten können für junge Leute eine erheblich finanzielle Belastung darstellen. Gerade als Azubi geht es meist erstmals darum, dass man auf eigenen Beinen stehen kann. Hierbei können zahlreiche zusammenwirkende Faktoren dazu führen, dass man mehr oder minder unverschuldet in die Schuldenfalle gerät.
Sie fragen sich, ob Sie als Azubi ein Privatinsolvenzverfahren mit anschließender Schuldenfreiheit in Anspruch nehmen können? Das und einige weitere in diesem Zusammenhang entstehende Fragen beantwortet Ihnen dieser Artikel.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo, ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass er einen Kredit von 70000 aufgenommen hat, 3 Monate später eine Ausbildung begonnen hat, dafür seinen Job geschmissen hat und dann Insolvenz angemeldet hat? Ich glaube ihm das irgendwie nicht? Kann man das einfach so machen?
Mfg J. S.
Sehr geehrter Herr S.,
ein Insolvenzverfahren kann bei Schulden beantragt werden. Eine andere Sache ist es, ob der Schuldner am Ende des Verfahrens von seinen restlichen Schulden befreit wird (sog. Restschuldbefreiung). Verhält sich der Schuldner nachweislich zulasten der Gläubiger unredlich, kann die Restschuldbefreiung versagt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht