Basiskonten: Was darf ein Basiskonto kosten?
Ein Basiskonto oder auch “Jedermann-Konto” genannt ist ein Girokonto, das jeder bei einer Bank seiner Wahl errichten kann. Mit der europäischen Zahlungskonten-Richtlinie, die spätestens bis zum 18.September 2016 in nationales Recht umzusetzen war, erhielten alle EU-Bürger einen Anspruch auf Einrichtung eines Basiskontos. So konnten erstmals auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Menschen mit negativen Schufa-Einträgen oder anstehenden Kontopfändungen ohne Schwierigkeiten ein Girokonto führen. Ein Basiskonto beinhaltet nur die grundlegenden Funktionen eines Kontos. Dazu zählen:
- Bareinzahlungen und Barauszahlungen
- Ausführen von Lastschriften
- Ausführen von Überweisungen,
- Bearbeitung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder eines ähnlichen Zahlungsinstruments
- Überweisungen einschließlich Einrichtung von Daueraufträgen
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