Terminierung und öffentliche Bekanntmachung des Berichtstermins
Der Berichtstermin findet im Rahmen einer Gläubigerversammlung statt, zu der sie sich auch erstmals zusammenfindet. Wie in unserem gesondert zur Gläubigerversammlung verfassten Beitrag angesprochen, ist die Gläubigerversammlung ein für die Willensbildung der Gläubiger zentrales Organ, welches die richtungsweisenden Entscheidungen trifft. Daher sieht die Insolvenzordnung vor, dass der Berichtstermin zwischen 6 Wochen und 3 Monaten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfinden soll.
Dieser Termin wird mit dem Eröffnungsbeschluss festgelegt, öffentlich bekannt gemacht und ist auf der für Insolvenzbekanntmachungen offiziell eingerichteten Internetseite einsehbar. Darüber hinaus erlangen die Gläubiger, der Schuldner und die Drittschuldner durch förmliche Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Kenntnis vom Berichtstermin.
In Insolvenzverfahren mit geringerem Vermögensvolumen wird der Berichtstermin mit dem zweiten wichtigen Termin, dem Prüfungstermin, zeitlich verbunden (§ 29 InsO). Bei überschaubaren Vermögensverhältnissen, insbesondere wenn der Schuldner weniger als 20 Gläubiger hat, kann auf den Berichtstermin gänzlich verzichtet werden.
Bericht des Insolvenzverwalters über wirtschaftliche Situation des Schuldners
Im Berichtstermin gibt der Insolvenzverwalter ausführlich Auskunft über die wirtschaftliche Lage des Schuldners. Er geht hierbei auch auf die Ursachen für die Verschuldung ein. Bei einer Unternehmensinsolvenz bzw. einer Regelinsolvenz klärt der Insolvenzverwalter über Möglichkeiten und Risiken einer Unternehmensfortführung auf. Unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung wird im Bericht eine Sanierung oder eine vollständige oder teilweise Zerschlagung des Unternehmens dargelegt.
Der Bericht enthält ebenfalls Ausführungen zu einem möglichen Insolvenzplans.
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Mehr Informationen
Während des Berichtstermins besteht die Chance zur Abgabe von Stellungnahmen u.a. für den Schuldner, einem – wenn vorhandenen – Gläubigerausschuss oder den ggf. bestehenden Betriebsrat.
Der Berichtstermin enthält eine Empfehlung des Insolvenzverwalters, dem die meisten Gläubiger(versammlungen) folgen, da der Insolvenzverwalter aufgrund seiner Nähe zu den Vermögensverhältnissen des Schuldners und seiner weitreichenden Befugnissen über einen erheblichen Informationsvorsprung verfügt.
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