Zahlungsunfähigkeit soll nicht zu Altersarmut führen
Das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben ist nicht pfändbar, wenn die Altersvorsorge gefördert wird.
Der Gesetzgeber hatte bei der Einführung der Riester-Rente gerade eine Vorsorge für Menschen mit niedrigeren Einkommen im Sinn. Diese sind auch öfter von Schuldensituationen betroffen. Daher wäre es widersprüchlich, wenn diese Ersparnisse im Insolvenzverfahren gepfändet werden könnten und die Ersparnisse den Menschen im Alter nicht mehr zur Verfügung stünden. Der Insolvenzverwalter hatte argumentiert, gemäß § 851c ZPO seien nur solche Sparverträge vor der Pfändung geschützt, die nicht gekündigt werden können. Der vorliegende Riester-Vertrag konnte jedoch gekündigt werden. Mit diesem Argument hatte der Insolvenzverwalter jedoch keinen Erfolg, weil der genannte § 851c ZPO bei seiner Einführung im Jahr 2007 eigentlich gerade den Schutz der Altersvorsorge erreichen sollte. Der BGH entschied daher, dass die Riester-Rente unpfändbar ist, obwohl sie vorzeitig gekündigt werden kann. Als Begründung nannte der BGH unter anderem, dass die Forderung nicht auf Dritte übertragbar ist (§ 850 Abs. 1 ZPO).
Voraussetzungen für die Unpfändbarkeit von Altersversorgung
Grundsätzlich sind Ersparnisse in der Privatinsolvenz pfändbar. Einige Formen der Altersvorsorge sind jedoch vor der Pfändung geschützt ( §851c ZPO). Die Voraussetzungen hierfür lauten:
- Der Betrag muss in Form einer Rente ausgezahlt werden, das heißt monatlich und nicht auf einmal
- Die Ersparnisse dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder dem Eintritt von Berufsunfähigkeit abrufbar sein
- Der Vertrag darf also nicht vorher kündbar sein (außer bei staatlich geförderter Riester-Rente)
- Es dürfen keine Dritten als Berechtigte bestimmt werden, mit Ausnahme von Hinterbliebenen
Lesen Sie mehr zum Thema, wie Sie einen Verlust Ihrer Altersvorsorge im Insolvenzverfahren vermeiden können.
Das bedeutet also auch, dass viele beliebte Formen der Ersparnisse, die auch für die Rente gedacht sein können, in der Insolvenz pfändbar sind:
- Aktien
- Immobilien
- Gold
- Kunstwerke und Schmuck
Riester-Rente häufig kritisiert
Viele Verbraucherschützer und auch Sparer kritisieren die Riester-Rente wegen ihrer teilweise intransparenten Regelungen und vor allem der niedrigen Rendite. Um eine hohe Rendite zu erhalten, muss der Versicherte auch ein sehr hohes Alter erreichen. Viele dieser Kritikpunkte gelten jedoch auch für die gesetzliche Rentenversicherung. Immerhin ist durch das BGH-Urteil der Pfändungsschutz und damit ein gutes Argument für diese Form der Altersversorgung bestätigt worden.
Guten Tag, ich bin in Privatinsolvenz. Meine staatlich geförderte Riesterrente (Guthaben ca. 5.500 €, Mein Alter 64 Jahre) kann nach Aussage der Versicherung auf Grund des geringen Guthabens nicht als monatliche Rente ausgezahlt werden, sondern nur als Einmalbetrag. Was bedeutet dies für die Pfändbarkeit durch den Insolvenzverwalter? Dankeschön.
Mit freundlichen Grüßen
Michael K.
Sehr geehrter Herr K.,
mit Auszahlung der Rente ist diese grundsätzlich wie Arbeitseinkommen pfändbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
mein Insolvenzverfahren ist abgeschlossen und ich befinde mich noch ein Jahr in der sogenannten Wohlverhaltensphase.
Jetzt möchte ich meine Riester Rente kündigen.
Habe ich einen Anspruch auf die Auszahlung oder würde diese an meinen Treuhänder gehen.
Sehr geehrter Frau R.,
wenn der Rieser-Rentenvertrag die im Beitrag dargelegten Voraussetzungen erfüllt, um während des Insolvenzverfahrens unpfändbar zu sein, dann droht auch grundsätzlich keine sogenannte Nachtragsverteilung. Daher hätten Sie im Grundsatz in der Wohlverhaltensperiode auch die Möglichkeit, die Auszahlung der Rente an sich zu verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
mir wurde vor eine paar Jahren die Befreiung in einer Regelinsolvenz nach §296 Inso versagt . Jetzt möchte ich diesen Antrag neu stellen. Zwischenzeitlich würde ich aufgrund meiner derzeitigen Beschäftigung der Pfändung unterliegen. (Lohn + Minijob). Wenn ich nun eine Altersvorsorge in Form von Riester oder einer Entgeldumwandlung etc. abschließen würde und mit diesem Betrag dann unter die Pfändungsgrenze käme, wäre dies dann alles pfändungsfrei ? oder gibt es da eine Frist wie weit vorher die Altersvorsorge abgeschlossen sein muss.
Vielen Dank im voraus!
Sehr geehrter Herr S.,
eine von Ihnen beschriebene Frist gibt es diesbezüglich grundsätzlich nicht. Bitte beachten Sie, dass für die Unpfändbarkeit der Riester-Rente oder sonstige Altersvorsorge die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vor 11 Monaten habe ich die Restschuldbefreiung erhalten. Ich habe nun die staatlich geförderte Riester-Versicherung bei meinem Versicherer gekündigt und will mir nun den angesparten Betrag auszahlen lassen.
Mein Versicherer lehnt dies ab und argumentiert mit der vor 11 Jahren eröffneten Insolvenz, die eine Auszahlung nicht ermöglicht. Kann der Insolvenzverwalter heute immer noch auf mein Guthaben als Insolvenzmasse zugreifen?
Sehr geehrte Herr P.,
wenn Ihr Riester-Rentenvertrag während der Insolvenz unangetastet blieb, dann dürften Sie jetzt wieder grundsätzlich im Rahmen Ihrer vertraglichen Vereinbarungen über Ihre Rente verfügen. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens hat der Insolvenzverwalter keinen Zugriff mehr auf Ihr Vermögen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Meine Riester-Rente wurde vom Insolvenzverwalter ohne mein Wissen gekündigt und von der Versicherung ausgezahlt. Informiert hat mich niemand. Ein Rechtsgrund wurde mir nicht genannt. Ich halte diesen Vorgang für Diebstahl und will den Insolvenzverwalter anzeigen und auf Rückgabe klagen. Wie sind meine Chancen?
Sehr geehrter Herr H.,
Ihren Unmut über Ihre Situation kann ich sehr gut nachvollziehen. Nach den von Ihnen beschriebenen Umständen, stehen Ihre Chancen grundsätzlich gut, Ihre Altersvorsorge zurückzuerhalten. Ob Sie hierfür einen Prozess anstrengen müssen oder eine außergerichtliche Auseinandersetzung ausreichend ist, kann ich Ihnen nach Prüfung Ihres Einzelfalles mitteilen. Sie haben hierfür die Möglichkeit, sich an unsere kostenlose Erstberatung zu wenden. Wir sind werktäglich unter 0221 67770055 erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich möchte mir meine staatliche geförderte Riester Rente auszahlen lassen bin aber noch h in der Privatinsolvenz noch 3jahre
Sehr geehrte Frau Schildt,
anhand Ihrer Angaben erfüllt Ihre Riester-Rente vermutlich nicht die vom BGH für Unpfändbarkeit geforderten Kriterien. Die Riester-Rente darf nicht vor Ablauf des 60. Lebensjahres bzw. Eintritt der Berufsunfähigkeit abrufbar sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht