Mit Vertragsunterzeichnungen werden häufig Bonitätsprüfungen fällig.
Wann erfolgt eine Bonitätsprüfung?
Wie bereits erwähnt, prüfen Banken vor der Vergabe eines Kredites die Bonität des potentiellen Kreditnehmers. Eine gute Bonität ist hier von besonderer Bedeutung. Die Bank will schon im Vorfeld wissen, ob der gewährte Kredit vollständig und fristgerecht zurückgezahlt wird und ob der Kreditnehmer in der Lage sein wird, die vereinbarten Zinsen zu zahlen.
Aber auch in anderen Situationen kann es zu einer Prüfung der Bonität unter Zuhilfenahme von Auskunfteien kommen.
Einrichtung neuer Konten: Will sich jemand z.B. ein neues Bankkonto einrichten lassen, so wird dessen Zahlungsverhalten geprüft, indem entsprechende Informationen über vergangene Kontobeziehungen eingeholt werden, soweit die Bank selbst nicht über die erforderlichen Informationen verfügt. Besonders wichtig ist die Bonität auch für die Frage, ob jemandem ein Dispokredit eingeräumt werden kann oder nicht.
Anmietung einer Wohnung: Auch vor Abschluss eines Mietvertrages werden Bonität und Einkommenssituation des potentiellen Mieters unter die Lupe genommen. Vermieter bestehen regelmäßig auf die Erteilung einer Einwilligung zur Einholung einer Schufa-Auskunft.
Ratenzahlung im Versandhandel: Wer bei einem (Online-)Versandhaus eine Bestellung abgibt und den Kaufpreis in Raten begleichen möchte, muss ebenfalls damit rechnen, dass der Versandhändler die Bonität prüfen möchte, bevor er sich auf eine Ratenzahlung einlässt.
Kann ich eine Bonitätsauskunft selbst einholen?
Wer einen Vertrag abschließen will, bei dem der Vertragspartner zuvor die Bonität prüfen wird, der will wissen, wie es um die eigene Bonität bestellt ist und ob der andere dem Vertrag zustimmen wird. Da es sich bei den oben genannten Informationen um personenbezogene Daten handelt, kann jedermann eine entsprechende Auskunft über die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten nach der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verlangen (sog. Selbstauskunft).
Diese Selbstauskunft ist kostenlos und kann schriftlich oder elektronisch eingeholt werden. Einige Auskunfteien halten hierfür Online-Formulare bereit oder lassen eine Online-Einsicht zu.
Es wird allgemein empfohlen, eine solche Auskunft einzuholen, um prüfen zu können, ob die über einen gespeicherten Daten auch richtig sind. Einträge können veraltet oder fehlerhaft sein. Hätten die Daten bereits gelöscht werden müssen, kommt die Geltendmachung eines Löschungsanspruches in Betracht, sind sie fehlerhaft, kann die Berichtigung bzw. Löschung verlangt werden. Wem durch veraltete oder unrichtige Daten ein Schaden entsteht (Bank lehnt Kreditvergabe z.B. aufgrund dieses Fehlers ab), der kann Schadensersatz von der Auskunftei verlangen.
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