Corona 2021 – Starker Anstieg an Privatinsolvenzen erwartet

Privatinsolvenzwelle in 2021 erwartet

Seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 ist die Erlangung der Restschuldbefreiung durch die Beantragung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, wie wir es heutzutage kennen, möglich. Nach der Finanzkrise im Jahr 2010 hatten die Privatinsolvenzen in Deutschland einen Höchststand von 139.000 pro Jahr erreicht und waren danach konstant rückläufig. Dieser Verlauf setzt sich auch derzeit – trotz Corona-Krise – noch fort. Die Zahlen verringerten sich im ersten Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar um 8,4 %. Experten sind sich jedoch sicher: Die große Insolvenzwelle steht uns noch bevor.

Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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Zahlen in einzelnen Bundesländern schon jetzt steigend

In der jüngst veröffentlichten Studie “Schuldenbarometer 1.Halbjahr 2020” der Wirtschaftsauskunftei CRIFBÜRGEL zeichnet sich eine beängstigende Ruhe vor dem Sturm ab. Danach haben zu Beginn diesen Jahres so wenige Menschen eine Insolvenz angemeldet, wie seit dem Jahr 2004 nicht mehr. Im ersten Halbjahr gingen in den hiesigen Amtsgerichten 38.695 Verbraucherinsolvenzanträge ein. Dies widerspricht jedoch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise allen Erwartungen der Experten.

Lediglich in einzelnen Bundesländern zeichnet sich bereits jetzt ein gegenläufiges Bild ab. Insbesondere in Bremen stieg die Anzahl an Privatinsolvenzen bereits im ersten Halbjahr um 8,3 % an. Auch in Sachsen, Baden-Württemberg und Hessen sind die Zahlen bereits leicht steigend. Deutlich verringert haben sich die Zahlen jedoch in Mecklenburg-Vorpommern (19,4 %), Hamburg (18 %), Schleswig-Holstein und dem Saarland (jeweils 16,7 %).

Die Studie erfasst allerdings nicht die gesamte Verschuldungs- und Überschuldungssituation der Bevölkerung, sondern lediglich die Anzahl an Privatinsolvenzen. Diese sind jedoch meist bereits der Endpunkt einer Überschuldung und können demnach kein vollständiges Bild der finanziellen Gesamtsituation von Verbrauchern zeichnen.

Eine Verschuldung liegt bereits dann vor, wenn der Schuldner Verbindlichkeiten hat, die derzeit fällig sind. Ob er diese zurückzahlen wird, spielt dabei zunächst keine Rolle. Eine Überschuldung wird erst dann angenommen, wenn die Verbindlichkeiten aufgrund zu geringen Einkommens und fehlenden Rücklagen nicht beglichen werden können. Insbesondere Schulden bei Versandhäusern, Kreditinstituten, Versicherungen, Vermietern und Energieversorgern stellen eine Belastung für viele Verbraucher dar.

Ältere Bundesbürger stärker betroffen

Bild von Desinfektionsmittel, Handschuhen und Maske

Leider sind insbesondere Menschen ab 61 Jahren, von der durch Corona ausgelösten Insolvenzwelle, betroffen.

In Bezug auf die demographische Verteilung, lässt sich feststellen, dass insbesondere die älteste Altersgruppe (ab 61 Jahren) am stärksten von der Pleitewelle betroffen ist. Wenn auch in den darunter liegenden Altersgruppen die Zahl der Insolvenzen bisher rückläufig geblieben ist, sind die Privatinsolvenzen bei den Über 60-Jährigen bereits in der ersten Hälfte des Jahres um 3,0 % angestiegen.

Die Ursachen für eine Überschuldung im Alter sind vielschichtig. Zum einen geraten ehemals Selbstständige mangels ausreichender Altersvorsorge häufig in finanzielle Nöte. Auch hohe Kosten im Krankheitsfall können das Insolvenzrisiko erhöhen. Schließlich erhalten die Betroffenen aufgrund einer Zunahme im Niedriglohnsektor meist nur eine geringe Rente und haben demnach ohnehin Schwierigkeiten ihren Lebensunterhalt davon zu bestreiten.

Deshalb stellt die Corona Krise gerade für ältere Menschen eine existenzbedrohende Krise dar. Diese sind aufgrund der niedrigen Rente häufig gezwungen, ihren Lebensunterhalt durch Minijobs aufzustocken. Durch die aktuelle Krise fallen viele dieser Minijobs weg, da Unternehmen sich bei ihren Personalkosten auf das absolut Nötigste beschränken. Auch Kredite werden älteren Verbrauchern deutlich seltener gewährt.

Wirtschaftliche Folgen von Corona stehen uns noch bevor

Experten sind sich sicher, dass die derzeitige Lage jedoch nur die Ruhe vor dem Sturm ist und uns die große Insolvenzwelle noch bevorsteht.
Zu Beginn des Jahres seien die Ausgangsbedingungen für viele Verbraucher noch sehr gut gewesen. Die geringe Überschuldungssituation war darauf zurückzuführen, dass die Arbeitslosenquote sehr gering war.

Mittlerweile hat sich diese Lage jedoch deutlich verändert. Im Juni war die Arbeitslosenquote im Vergleich zum Vorjahr um 29 % höher. Über 11 Millionen Arbeitnehmer befinden sich derzeit in Kurzarbeit. Und gerade Solo-Selbstständigen und Honorarkräften sind durch die derzeitige Krise ein großer Teil der Einnahmen weggebrochen.

Der bisher milde Überschuldungsverlauf in der Bundesrepublik lässt sich damit erklären, dass die Betroffenen im Moment noch ihre Rücklagen aufbrauchen. Womöglich haben sich auch Gläubiger bisher noch verständnisvoll gezeigt und aufgrund der aktuellen Situation bisher auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Auch die kurzfristig gewährten Kredite der Bundesregierung haben kurzzeitige Hilfe gebracht. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese nicht von langfristiger Dauer sein wird. Eine hohe Arbeitslosigkeit und eine erhöhte Anzahl an Kurzarbeitern wird das pro Kopf Einkommen in den nächsten Monaten noch deutlich verringern.
Auf Dauer führt ein geringeres Einkommen, bei gleichbleibenden Ausgaben zur Überschuldung und schließlich in die Privatinsolvenz.

Dr. Frank Schlein, Geschäftsführer der CRIFBÜRGEL GmbH, erklärt: “ Da in den Insolvenzstatistiken vor allem die Vergangenheit abgebildet wird, werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise erst im 2. Halbjahr 2020 und auch verstärkt 2021 einen Einfluss auf die Insolvenzzahlen haben.

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