Corona-Krise: Die Insolvenz-Angst geht um

Corona-Krise: Die Insolvenz-Angst geht um


Zu Beginn der Coronakrise vor fast zwei Jahren befürchteten viele eine Pleitewelle in der deutschen Wirtschaft. Trotz Lockdowns und immer neuen Einschränkungen konnte dies durch großzügige staatliche Hilfen bislang verhindert werden. Auch sind nicht  alle Branchen gleich stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Mit der neuen Omikron-Welle geht jedoch zunehmend die Insolvenz-Angst um. Nach aktuellen Erhebungen des Info-Instituts im Dezember fühlt sich inzwischen jedes siebende Unternehmen in Deutschland in seiner Existenz bedroht.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Staatliche Hilfen verhinderten Insolvenzwelle


Laut ifo hatten 2020  staatliche Hilfsmaßnahmen das Insolvenzrisiko um fast 25 Prozent gesenkt. An Unternehmen seien staatliche Zuschüsse von über 40 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Das Kurzarbeitergeld habe außerdem die Personalkosten gering gehalten. Nachdem die zwischenzeitlich ausgesetzte Insolvenzantragsplicht 2021 wieder in Kraft trat, stieg die Zahl der Insolvenzverfahren jedoch merklich an.

Lage in einzelnen Branchen weiter bedrohlich


Besonders bedroht fühlen sich derzeit Reisebüros und Reiseveranstalter, mit 73,2 Prozent, sowie Unternehmen der Veranstaltungsbranche, mit 67,4 Prozent. Aber auch Beherbergungsgewerbe und Gastronomie wurden schwer getroffen. In über 50 Prozent der Betriebe grassiert auch hier die Existenzangst, Tendenz steigend.

Im verarbeitenden Gewerbe ist die Lage zwar etwas weniger angespannt. Doch insbesondere die Bereiche Druck, Ton- und Bilderzeugnisse, die Bekleidungsindustrie sowie Getränkehersteller sehen auch hier sorgenvoll in die Zukunft (zwischen 14,4 und  21,3 Prozent). 

 Quelle: www.ifo.de

Spezialisierte Insolvenzanwälte können helfen


Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, rät Unternehmen in der Schieflage zu einer eingehenden anwaltlichen Insolvenzberatung
. Gegenstand sind die Regelinsolvenz und Alternativen dazu.

Mitunter lässt sich ein Insolvenzverfahren noch vermeiden, etwa durch einen außergerichtlichen Vergleich, d.h. eine Entschuldung durch Einigung mit den Gläubigern. 

In manchen Fällen kann man auch über einen so genannten Insolvenzplan nachdenken, die schnellste Möglichkeit der Entschuldung zur Rückerlangung der vollen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit innerhalb von nur 4-12 Monaten. Voraussetzung hierfür ist die Einmalzahlung eines Dritten (Geldgebers/ Zuwenders).

Die Regelinsolvenz


Kommt es doch zur so genannten
Regelinsolvenz, also einem   Insolvenzverfahren für zahlungsunfähige Unternehmer, so lässt sich immerhin innerhalb von nur drei Jahren eine Befreiung von den Schulden (so genannte Restschuldbefreiung) erreichen. Der Betrieb kann dabei entweder aufgelöst oder auch saniert und fortgeführt werden. Mit Eröffnung des Verfahrens besteht zudem Pfändungsschutz.

Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist  auch schon die lediglich drohende Zahlungsunfähigkeit ein Eröffnungsgrund. Er kann in diesem Fall also frei entscheiden, ob er einen Insolvenzantrag stellen möchte oder nicht.

Insolvenz  juristischer Personen


Einen Sonderfall stellt die
Insolvenz so genannter juristischer Personen dar, etwa einer GmbH oder UG.  Anders als bei natürlichen Personen kommt bei ihnen nicht nur  (drohende) Zahlungsunfähigkeit als Insolvenzgrund in Frage (fällige Zahlungspflichten können nicht mehr  erfüllt werden), sondern auch eine Überschuldung der Gesellschaft (das Vermögen der Gesellschaft deckt die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr).

Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen. Wird dies versäumt, liegt darin eine Straftat (Insolvenzverschleppung). 

Die KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, eine Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht, begleitet  bundesweit Entschuldungen und bereitet die Regelinsolvenz  i.d.R. innerhalb von vier bis sechs Wochen vor. Unternehmer können vorab ein kostenloses telefonisches Erstberatungsgespräch in Anspruch nehmen.

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