Staatliche Hilfen verhinderten Insolvenzwelle
Laut ifo hatten 2020 staatliche Hilfsmaßnahmen das Insolvenzrisiko um fast 25 Prozent gesenkt. An Unternehmen seien staatliche Zuschüsse von über 40 Milliarden Euro ausgezahlt worden. Das Kurzarbeitergeld habe außerdem die Personalkosten gering gehalten. Nachdem die zwischenzeitlich ausgesetzte Insolvenzantragsplicht 2021 wieder in Kraft trat, stieg die Zahl der Insolvenzverfahren jedoch merklich an.
Lage in einzelnen Branchen weiter bedrohlich
Besonders bedroht fühlen sich derzeit Reisebüros und Reiseveranstalter, mit 73,2 Prozent, sowie Unternehmen der Veranstaltungsbranche, mit 67,4 Prozent. Aber auch Beherbergungsgewerbe und Gastronomie wurden schwer getroffen. In über 50 Prozent der Betriebe grassiert auch hier die Existenzangst, Tendenz steigend.
Im verarbeitenden Gewerbe ist die Lage zwar etwas weniger angespannt. Doch insbesondere die Bereiche Druck, Ton- und Bilderzeugnisse, die Bekleidungsindustrie sowie Getränkehersteller sehen auch hier sorgenvoll in die Zukunft (zwischen 14,4 und 21,3 Prozent).
Quelle: www.ifo.de
Spezialisierte Insolvenzanwälte können helfen
Andre Kraus, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, rät Unternehmen in der Schieflage zu einer eingehenden anwaltlichen Insolvenzberatung. Gegenstand sind die Regelinsolvenz und Alternativen dazu.
Mitunter lässt sich ein Insolvenzverfahren noch vermeiden, etwa durch einen außergerichtlichen Vergleich, d.h. eine Entschuldung durch Einigung mit den Gläubigern.
In manchen Fällen kann man auch über einen so genannten Insolvenzplan nachdenken, die schnellste Möglichkeit der Entschuldung zur Rückerlangung der vollen wirtschaftlichen Handlungsfreiheit innerhalb von nur 4-12 Monaten. Voraussetzung hierfür ist die Einmalzahlung eines Dritten (Geldgebers/ Zuwenders).
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