Ist das Umleiten von Einkommen auf Konten anderer erlaubt?
Eine immer wieder auftauchende Frage von Schuldnern ist, ob sie ihren Lohn bzw. ihr Gehalt auf das Konto eines anderes auszahlen lassen können. Diese Frage ist nachvollziehbar, schließlich gibt es Situationen, in denen der Schutz über das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) nicht ausreicht oder zu spät käme oder die Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Die Frage lässt sich jedoch nicht pauschal beantworten. Denn je nach Einzelfall kann das Umleiten von Geldern auf ein anderes Konto entweder bedenkenlos stattfinden, oder aber erhebliche rechtliche Konsequenzen sowohl für den Schuldner als auch für „Kontoleiher“ nach sich ziehen. Denkbar ist
- ein legales Umleiten des Einkommens;
- eine strafbare Vollstreckungsvereitelung (§ 288 StGB) durch den Schuldner;
- eine strafbare Beihilfe (§§ 288, 27 StGB) hierzu durch den „Kontoleiher“ (z.B. Verwandte oder Freunde);
- eine Haftung des „Kontoleihers“ auf Rückzahlung des empfangenen Geldes;
- die Versagung einer Restschuldbefreiung am Ende des Insolvenzverfahrens.
Der nachfolgende Beitrag will einige Konstellation beleuchten, wenn sich auch nicht jede Fallgestaltung im Umfang dieses Beitrags behandeln lässt.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
Ein Bekannter verfügt über ein P-Konto, auf das sein Gehalt überwiesen wird.
Außerdem hat er Anspruch auf monatliches Trennungsgeld, welches er gerne auf MEIN (normales) Girokonto anweisen lassen möchte.
Ist dies zulässig?
Hätte/n ich/wir Nachteile?
Welcher Paragraf regelt dies?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gemäß § 288 StGB ist es strafbar, Vermögensbestandteile beiseitezuschaffen, um sie vor einer Zwangsvollstreckung zu schützen. Gelder auf ein Konto eines Dritten überweisen zu lassen könnte diesen Tatbestand erfüllen.
Ein weiterer Nachteil: Ein Gläubiger, der davon erfährt, kann das Konto pfänden lassen. Dann müssen auch nicht die Pfändungsfreigrenzen des P-Kontos beachtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, mein Lohn geht auf das Konto eines Verwandten. Nun wurde das Konto von ihm gepfändet und mein Lohn ist schon unterwegs dort hin. besteht die Möglichkeit mein Lohn irgendwie frei zu bekommen?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn mittels Kontoauszügen klar ersichtlich ist, dass es sich um Ihren Lohn handelt (muss aus der Betreffzeile klar hervorgehen), kann unter Umständen eine Drittwiderspruchsklage erhoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich habe eine Kontopfändung.
Hab mein Konto auf P-Konto umgestellt.
Könnte ich bei meiner Sparkasse ein neues Konto eröffnet, wo mein Gehalt dann drauf geht.
Da ja über das P-Konto immer der verfügbare Betrag erst zum 01.eines Monats verfügbar ist.
Ist es strafbar wenn ich von dem neuen Konto dann den Pfändbaren Betrag auf das P-Konto überweise.
Sehr geehrter Herr S.,
nein, das geht nicht. Denn alle bei der unterhaltenen Konten unterliegen nun der Pfändung. Sie können dies nur dadurch bewerkstelligen, indem Sie ein Konto bei einem anderen Bank, am besten einer ganz anderen Bankengruppe eröffnen. Bedenken Sie hierbei, dass Sie immer nur ein P-Konto unterhalten dürfen. Erfährt Ihr Gläubiger von der neuen Bank, wird die Pfändung dort vorgenommen und dann hätten Sie keinen P-Konto-Schutz, solange Sie Ihr Sparkasse-Konto als P-Konto führen. Das letztgenannte Vorgehen ist nicht strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Wenn ich ein P Konto habe und ne pfändung auf mein Konto habe aber mein Gehalt dann auf das Konto von meiner Freundin geht aber sie mir das dann auch auszahlt ist das ne Straftat?
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Umständen könnte dadurch schon der Tatbestand “Vereitelung der Zwangsvollstreckung” (§ 283 StGB) erfüllt sein. Dieser wird zwar nur selten zur Anzeige gebracht und noch seltener erfolgt eine Verurteilung. Aber dennoch besteht dieses Risiko, daher ist davon streng abzuraten. Ein weiteres Problem ist: Sollte ein Gläubiger davon erfahren, kann er das gesamte Gehalt vom Konto des Dritten pfänden lassen, ohne Beachtung von Pfändungsfreibeträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag
Ich habe ein p Konto wo pfändungen drauf sind und konnte jetzt vor kurzen noch eins eröffnen bei einer anderen bank nachdem ich die EV abgegeben habe ich würde gerne da ich jetzt wieder arbeit gefunden habe meinen Lohn auf das neue Konto überweisen und davon ca 300€ im Monat auf das p Konto einzahlen zwecks Schulden Tilgung also drauf lassen bis es gepfändet wird
Meine frage begehe ich so eine Straftat weil das will ich nicht
Sehr geehrter Herr Fragesteller,
grundsätzlich begehen Sie durch die genannte Handlung keine Straftat im Sinne von § 288 StGB.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Anwalt,
mein Ehemann hat eine hohe Pfändung auf seinem Konto. Diese Pfändung beruht auf einer Schätzung des Finanzamtes, diese wird aber noch neu berechnet und dann berichtigt.
Ist es strafbar, wenn er sein Gehalt auf mein Konto überweisen lässt da er aufgrund dieser Pfändung ein P Konto hat und wir so auf einen Großteil des Gehaltes nicht zugreifen können.
Dadurch sind natürlich Miete, Strom usw kaum zu bezahlen.Wir haben drei Kinder…
Herzlichen Dank
Mit freundlichen Grüßen
K. Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
grundsätzlich ist immer davon abzuraten, das Geld auf ein Drittkonto überweisen zu lassen, schon deswegen, weil bei einer Kontopfändung dieses Kontos keine Freibeträge gelten würden.
Laut Ihrer Angaben bestehen drei Unterhaltspflichten für Kinder und eine für die Ehefrau. Bei vier Unterhaltspflichten liegt das unpfändbare Einkommen auf einem P-Konto immerhin bei 2.512,03 Euro im Monat.
Die entsprechende P-Konto-Bescheinigung zur Vorlage bei der Bank können Sie per E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de anfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich habe ein Aktive Pfändung auf meinem Konto und will in zukunft mein gehalt auf das Konto meiner Mum überweisen. ist das so rechtes oderkönnte dairgendwelche konsiquenzen rumkommen?
Sehr geehrter Herr N.,
grundsätzlich drohen hier folgende Gefahren: Wenn ein Gläubiger davon erfährt, kann er das Geld vom Konto des Dritten pfänden lassen. Hier werden dann auch keine Pfändungsgrenzen angewendet, das gesamte Geld wäre pfändbar.
Weiterhin kommt eine Strafbarkeit wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung in Betracht.
Zudem kann der Gläubiger eine Lohnpfändung direkt beim Arbeitgeber erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dazu habe ich noch eine Frage.
Ich habe bei der gleichen Bank, bei der mein Bruder ein Abwicklungskonto hat, ein Girokonto, auf die monatlich sein Hartz IV überwiesen wird. Nachdem mir meine Bank mit Kündigung gedroht hat, wenn ich den Zahlungsverkehr meines Bruders weiter über mein Konto abwickle, frage ich mich nun, ob das rechtes ist. Liegt es vielleicht daran, dass er bei der gleichen Bank seine Schulden hat? Kann ich nicht selber entscheiden, welche Gelder auf mein Konto eingehen, oder für wen ich meine Überweisungen tätige. Kann ich mich dagegen wehren, oder riskiere ich dann doch eine Kündigung, oder gar eine Anzeige seitens der Bank?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau M.,
eine Antwort lässt sich nur nach Prüfung Ihres Vertrags mit der Bank sagen. Vermutlich geht Ihre Bank von einer verdeckten Nutzung durch Ihren Bruder im Wege der “Kontoleihe” aus und reagiert daher so.
Wie ich schon sagte, kann ich nach den von Ihnen vorgetragenen Umständen grundsätzlich keine strafbare Handlung erkennen. Es könnte auch helfen, ein persönliches Gespräch zu führen und darin die Gründe für die Kündigungsandrohung zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Abend,
mein Bruder hat aus älteren Schulden bei einer Bank ein Abwicklungskonto in der Schufa stehen, aufgrund dessen wurde ihm eine P-Konto Eröffnung abgelehnt. Da er Hartz IV bezieht, liefen seine Zahlungen bis jetzt immer auf mein Konto, ich überwies seine monatl. Rechnungen und zahlte ihm den verbleibenden Restbetrag dann aus. Jetzt bekam ich einen Brief meiner Bank, dass ich das sofort unterlassen soll, da mir ansonsten mein Konto gekündigt wird. Ist das rechtens? Mache ich mich starfbar?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ein negativer Eintrag bei der SCHUFA ist kein Hindernis um ein Basiskonto für Jedermann eröffnen zu lassen. Dies ist Ihrem Bruder auch gesetzlich garantiert. Es ist zu empfehlen, erst das Basiskonto eröffnen zu lassen und danach – nach einem oder einigen Tagen – bei der Bank die Umwandlung in ein P-Konto zu beantragen. Aus den von Ihnen vorgetragenen Umständen kann ich keine strafbare Handlung erkennen. Weshalb man Ihnen mit einer Kündigung droht, ist mir auch nicht klar. Dazu müsste ich Ihren Fall umfassend prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
mache ich mich strafbar, wenn ich das Gehalt auf ein Drittkonto überweisen und es mir dann Bar auszahlen lasse?
Freundlichst,
Nils
Sehr geehrter Fragesteller,
genau diese Frage wird in dem Artikel beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
mache ich mich strafbar, wenn mein Freund sein Gehalt auf meine Konto erhält, da er aufgrund von Dispo & Pfändungen kein P-Konto erstellen kann?
Sehr geehrte Frau F.,
solange nach der Einzahlung des Einkommens auf Ihrem Konto, die anschließende Auszahlung an Ihren Freund erfolgt, kommt eine Strafbarkeit grundsätzlich nicht in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ,
Wenn das eigene Konto als P Konto eingerichtet ist und man eine aktive Pfändung auf dem Konto hat und in diesem Monat mit Gehaltseingang 700 Euro gepfändet würden ( da im Vormonat 2 Gehälter eingegangen sind) , ist es dann strafbar sein Bankkonto vor der Gehaltsauszahlung zu kündigen ,um das Gehalt in Bar oder auf ein anderes Konto zu erhalten?
Sehr geehrter Herr M.,
wenn Sie sich Ihr zustehendes Einkommen bar, statt durch Kontoüberweisung auszahlen lassen, ist darin grundsätzlich keine strafbare Handlung zu erblicken.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht