Der richtige Zeitpunkt für eine Schuldnerberatung

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Schuldnerberatung?

Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt für eine Schuldnerberatung ist nicht leicht zu beantworten. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die meisten Mandanten erst zu spät mit Ihrer Schuldensituation auseinandersetzen.

Dabei ist es selbstverständlich nachvollziehbar, dass man so lange wie möglich versuchen möchte, seine finanziellen Verhältnisse selbst zu klären. Vor allem Scham hält viele unserer Mandanten von einem frühzeitigen und offenen Umgang mit einer Zahlungsfähigkeit ab.

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Wann besteht die Zahlungsunfähigkeit?

Viele Schuldner beantworten die Frage nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit emotional. Sie suchen eine Schuldnerberatung erst auf, wenn Sie finanziell und auch emotional die Maßnahmen der Gläubiger nicht weiter ertragen können.

Typische Maßnahmen sind Mahnungen, Zahlungsaufforderungen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungen oder die Abgabe einer Vermögensauskunft. Unserer Ansicht nach sollten jedoch emotionale Gründe keine Rolle spielen! Die Entscheidung, ob eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen wird, sollte alleine von finanziellen Gründen abhängen. Beurteilen Sie Ihre finanzielle Situation.

Wenn Sie mit vernünftigen Mitteln nicht weiter aus den Schulden rauskommen, sollten Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Schulden alleine machen keine Zahlungsunfähigkeit aus. Wer eine Immobilie finanziert, wird immer ein Darlehen aufnehmen und damit Schulden machen. Eine Schuldnerberatung wird aber dann gebraucht, wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr aus eigener Kraft bezahlen können. Ursachen dafür sind häufig unvorhergesehene Einkommenseinbußen, Scheidungen, schlecht durchdachte Finanzplanungen oder Krankheiten.

Wann sollte man sich an eine Schuldnerberatung wenden?

Sobald Sie anhand rein objektiver Kriterien feststellen, dass Sie ihre Schulden nicht aus eigener Kraft tragen können, sollten Sie sich an eine Schuldnerberatung wenden.  Ob eine Zahlungsunfähigkeit bevorsteht oder bereits eingetreten ist, können Sie anhand der folgenden Kriterien überprüfen:

  1. Befinden Sie sich bei Gläubigern in Zahlungsrückständen und können Sie diese nicht in absehbarer Zeit ausgleichen?
  2. Wurden bereits Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet?
  3. Hat ein Gerichtsvollzieher wegen der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bzw. Vermögensauskunft angefragt?
  4. Hat einer der Gläubiger die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt?

Falls Sie eine dieser Fragen positiv beantworten können, sollten Sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gerichtsprozesse beim eröffneten Insolvenzverfahren”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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