Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
Drohende Zahlungsunfähigkeit meint die Situation, in welcher der Schuldner schon absehen kann, dass er die bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr termingerecht bedienen werden kann (§ 18 InsO).
Damit hat der Gesetzgeber entschieden, dass schon die drohende Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzgrund (§ 16 InsO) darstellt, der den Schuldner, aber auch ausschließlich diesen berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Damit kann der Schuldner ein Insolvenzverfahren in die Wege leiten, aber er ist hierzu nicht verpflichtet wie z.B. bei der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO.
Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wann genau von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist und was eine drohende Zahlungsfähigkeit für Gründe haben kann.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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