Drohende Zahlungsunfähigkeit ist Insolvenzgrund

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Drohende Zahlungsunfähigkeit meint die Situation, in welcher der Schuldner schon absehen kann, dass er die bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr termingerecht bedienen werden kann (§ 18 InsO).

Damit hat der Gesetzgeber entschieden, dass schon die drohende Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzgrund (§ 16 InsO) darstellt, der den Schuldner, aber auch ausschließlich diesen berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Damit kann der Schuldner ein Insolvenzverfahren in die Wege leiten, aber er ist hierzu nicht verpflichtet wie z.B. bei der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO.

Der folgende Beitrag zeigt Ihnen, wann genau von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist und was eine drohende Zahlungsfähigkeit für Gründe haben kann.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit genau vor?

Anknüpfungspunkt für die Bestimmung, wann eine drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt ist der Gesetzeswortlaut. Hiernach wird eine voraussichtliche Unfähigkeit zur rechtzeitigen Bezahlung der Forderung verlangt. Konkret wird hierzu ein Finanzplan erstellt, in dem Einkünfte und Ausgaben gegenübergestellt werden. Als Prognosezeitraum werden 24 Monate zugrunde gelegt (§ 18 Abs. 2 Satz 2 InsO). Nach alter Rechtslage galt hierfür noch ein Zeitraum von wohl sechs Monaten. Details waren jedoch zwischen Juristen noch nicht ganz geklärt gewesen. Teilweise wurden kürzere (mehrere Monate), teilweise längere Zeiträume (bis mehrere Jahre) als Betrachtungszeitraum angesetzt.

Führt die Gegenüberstellung von Einkünften und den fällig werdenden Ausgaben dazu, dass eine Zahlungsunfähigkeit eher zu erwarten ist als die termingerechte Schuldentilgung, dann liegt eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Gesetzes vor. 

Bitte beachten Sie: Die drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO ist von der Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO zu unterscheiden. Letztere setzt eine bestimmte Liquiditätslücke über einen bestimmten Zeitraum hinweg voraus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Zahlungsunfähigkeit und die Folgen.

Welche Gründe kann es für drohende Zahlungsunfähigkeit geben?

Bild von Münzen

Wenn der Schuldner bereits im voraus weiß, dass er nicht termingerecht zahlen kann, spricht man von drohender Zahlungsunfähigkeit.

Die Gründe für eine drohende Zahlungsunfähigkeit können vielfältiger Natur sein. So kann sich etwa aufgrund einer wirtschaftlichen Rezession ein Dominoeffekt einstellen, wonach mehrere Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Im Wirtschaftsleben hängt die Zahlung der eigenen Schulden davon ab, dass der Geschäftspartner seinerseits Ihre Forderungen rechtzeitig bedient. Beginnt an einer Stelle also eine Zahlungsschwierigkeit oder gar ein Ausfall der Leistungen, so kann dies oft eine ganze Kette von Zahlungsstörungen nach sich ziehen. Es gehört zwar zur kaufmännischen Vorsicht, einen gewissen Zahlungsausfall oder eine Verzögerung von Einnahmen einzukalkulieren, allerdings können damit auch nicht alle finanziellen Engpässe verhindert werden.

Der Gesetzgeber intendierte mit der Schaffung dieses Insolvenzgrundes eine Erhöhung der Sanierungschancen. Je früher ein Schuldner eine Insolvenz anmeldet, desto höher seien die Chancen einer Unternehmensrettung und für die Gläubigerbefriedigung. Außerdem würden mit der frühen Insolvenzmeldung auch wirtschaftlich bessere Verfahrensergebnisses erzielt, wenn das Vermögen des Schuldners liquidiert werde.

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