Eidesstattliche Versicherung – Zweck, Voraussetzungen und Verteidigungsmöglichkeiten
Die eidesstattliche Versicherung ist eine wahrheitsgemäße Auflistung der Vermögensverhältnisse. Außerdem bekräftigt der Schuldner durch den geleisteten Eid, dass seine Aussage über sein Vermögen bzw. seine Vermögenslosigkeit der Wahrheit entspricht. Diese wird auch Versicherung an Eides statt, Vermögensauskunft oder früher „Offenbarungseid“ genannt.
Sie dient im Rahmen der Zwangsvollstreckung zur Feststellung des Vermögens eines Schuldners. Diese ist eine für den Schuldner besonders unangenehme Maßnahme. Uns ist daher viel daran gelegen, eine Privatinsolvenz schnellstmöglich einzuleiten, um die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verhindern.
Eine eidesstattliche Versicherung ist eine sehr ernst zu nehmende Maßnahme, vor allem weil die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung nach § 156 StGB eine Straftat darstellt und ihre Durchsetzung mittels Haft möglich ist.
Nach der Reform der Zwangsvollstrekung durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ heißt die eidesstattliche Versicherung nunmehr „Vermögensauskunft des Schuldners“.
Sehr geehrte Herr Kraus Ich würde von Finanzamt beschuldigt und verurteilt von Gericht das ich ca 198.000€ zahlen muss. Habe Insolvenz angemeldet. Das ist in ein Jahr vorbei. Dazu haben auch meinen Mann auch beschuldigt das er mit mir zusammen gehandelt hat und Finanzamt hat ihn auch bei Gericht Angeklagt. Jetzt muss mein Mann diese Summe zahlen. Er hat von obergerichtsvollzieher Einladung bekommen zur Abgabe der vermögensauskunft . Das Termin ist in eine Woche. Was raten Sie uns, muss er das machen oder kann er noch Insolvenz anmelden. Viel dank in voraus auf ihre Antwort.
Sehr geehrte Fragestellerin,
grundsätzlich kann auch Ihr Mann die Insolvenz anmelden. Allerdings erfasst eine Restschuldbefreiunng am Ende des Verfahrens die Schulden nur dann, wenn es sich um keine Deliktsforderung handelt. Zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft muss Ihr Mann grundsätzlich gehen, da anderenfalls eine Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher möglich ist. Unter Umständen kann ein Termin verschoben werden, wenn Ihr Mann aufgrund der Komplexität des Falles mehr Vorbereitungszeit für den Termin braucht. Ich empfehle Ihnen unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) zu nutzen, in der wir Ihnen gerne im Detail die besten Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag,
Ich habe vor einiger Zeit mein Gewerbe aufgegeben/abgemeldet und wollte im Herbst Privatinsolvenz anmelden, nur ist dieses leider gar nicht möglich da ich schon mal eine Insolvenz durch habe und die Restschuldbefreiung Mitte 2013 war, demnach muss ich die Frist von 10 Jahren abwarten und kann erst 2023 die Insolvenz anmelden. Nun muss ich wohl , also bis ich 2023 die Insolvenz anmelden kann, die Eidestattliche Versicherung bzw. die Vermögensauskunft abgeben. Können sie mir sagen wie sowas abläuft? Müsste ich mich dann beim Amtsgericht melden hierfür? Und die Frage wäre vor allem, lassen die Gläubiger mich bis zum Insolvenzantrag 2023 dann erstmal in Ruhe wenn bei mir nun mal nichts zu holen ist und ich hierfür die Vermögensauskunft abgebe?
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr K.,
die Vermögensauskunft geben Sie vor dem Gerichtsvollzieher ab. Dieser sucht Sie auf. Sie haben dann die Möglichkeit, sich sofort oder später (14 Tage nach erstmaliger Aufforderung durch den Gerichtsvollzieher) zu erklären. Ich empfehle Ihnen Letzteres, da Sie verpflichtet sind, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sie sollten sich also auf die Abgabe der Vermögensauskunft vorbereiten. In unserem Beitrag https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/vermoegensauskunft/ finden Sie weitere Informationen über den Abauf.
Ob die Gläubiger Sie in Ruhe lassen, ist schwer zu sagen, da mir unbekannt ist, wie hoch die Forderungen sind und wer die Gläubiger sind. Allerdings werden die Gläubiger dann von Einzelvollstreckungen absehen, wenn für diese ersichtlich wird, dass kein Vermögen vorhanden ist. Anderenfalls würden den Gläubigern Kosten aufgrund der Zwangsvollstreckung entstehen, die erstmal nicht gedeckt werden würden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
hallo
meine firma ist Pleite.Es gibt Insolvenzverfahren.Ich wurde gekündigt- 1 Monat Kündigungsfrist.Während der Zeit war ich von der Arbeit freigestellt. Jetzt warte ich auf das letzte Gehalt und anstatt Geld bekomme ich ein Schreiben ,dass ich Eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Und zwar ,dass ich nicht gearbeitet habe bzw.anderweitige Einkünfte in dem Kündigungsmonat hatte.
Warum soll ich das machen? Die schulden mir das Geld und nicht andersrum.
Muss ich das machen, gibt es ein Paragraf?
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst würde ich Ihnen empfehlen, Insolvenzgeld zu beantragen, denn das letzte Gehalt werden Sie bei eröffnetem Insolvenzverfahren vermutlich
nicht mehr erhalten.
Eine Eidesstattliche Versicherung können nur eine Behörde oder staatliche Gerichte verlangen, somit besteht Ihrerseits keine Pflicht dazu, eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo. Ich habe meinen Antrag am 26.08.2019 per Post dem InsoGericht zugesendet. Bekam nach 1 Woche einen Beschluss vom Gericht mit Aktenzeichen, jetzt möchte ein Gerichtsvollzieher noch die Eidesstattliche Versicherung haben. Muss ich dies tun?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Kober
Sehr geehrter Herr Kober,
gemäß der Rechtsprechung des BGH zu dieser Frage müssen Sie den anberaumten Termin nicht wahrnehmen, denn sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, zu denen auch die eidesstattliche Versicherung bzw. Vermögensauskunft gehört, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht