Insolvenz und Unterhalt: So verlieren Sie Schulden bei Unterhaltsrückständen

  • Anwälte im Bürogebäude

Haben Sie Unterhaltspflichten aus der Vergangenheit und möchten Sie diese im Wege einer Privatinsolvenz beseitigen? Dies ist nach der neuen Rechtslage seit der Insolvenzrechtsreform ab dem 01.07.2014 nicht mehr ohne weiteres möglich. Der Gesetzgeber hat die Restschuldbefreiung in diesem Punkt erheblich eingeschränkt. Trotzdem sind nicht alle Fälle von der neuen Rechtslage umfasst.

Insolvenz und Unterhalt: Alte Rechtslage

Nach der Rechtslage vor dem 01.07.2014 war es möglich die angelaufenen Unterhaltsrückstände durch das der Insolvenz immanente Restschuldenbefreiungsverfahren zu verlieren.

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Insolvenz und Unterhalt: Aktuelle Rechtslage

Nach dem nun geltenden Recht sind Forderungen aus dem rückständigen gesetzlichen Unterhalt nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, wenn der Schuldner diese vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hat, § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung. Dies ist natürlich nicht immer der Fall.

Hintergrund der gesetzlichen Änderung

Mit der Änderung der Behandlung von Unterhaltsansprüchen wollte der Gesetzgeber die Schutzbedürftigkeit des Unterhaltspflichtigen hervorheben. Dieser soll nicht auf seine rückständigen Unterhaltsansprüche verzichten müssen, wenn der Schuldner als Unterhaltsverpflichteter diese vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt hat.

Wann hat der Schuldner die Unterhaltsansprüche pflichtwidrig nicht gezahlt?

Die Unterhaltsansprüche sind dann vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt worden, wenn eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, d. h. wenn der Unterhaltsberechtigte (Kind oder Ehegatte)  bedürftig ist und der Unterhaltsschulder leistungsfähig ist.

Wann tritt eine Befreiung von den Unterhaltspflichten ein? 

Fall: Herr Müller hat einen Sohn, der nach der Scheidung bei Frau Müller lebt. Herr Müller ist gesetzlich unterhaltspflichtig, bekommt jedoch ein geringes Gehalt, welches gerade für seine monatlichen Ausgaben ausreicht. Im Laufe der Jahre haben sich wegen Nichtzahlung erhebliche Unterhaltsrückstände angehäuft. Herr Müller will nun in das Insolvenzverfahren. Werden die Unterhaltsrückstände erfasst?

Herr Müller war in der Zeit der anlaufenden Unterhaltsrückstände nicht leistungsfähig. Bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen war er nicht im Stande, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts, den Unterhalt an seinen Sohn zu gewähren (§ 1604 I des Bürgerlichen Gesetzbuches). Somit verliert er seine Unterhaltsverbindlichkeiten.

Zusammenfassend kann man sagen, dass zwar die Möglichkeit der Restschuldbefreiung bei Unterhaltsansprüchen stark eingeschränkt wurde, diese aber in vielen Fällen möglich bleibt.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Insolvenz und Unterhalt: So verlieren Sie Ihre Schulden bei Unterhaltsrückständen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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42 Kommentare
  1. Jackie
    says:

    Guten Tag zusammen!
    Mir brennt da wirklich eine Frage!

    Von Januar 2021 bis Oktober 2021 möchte mein Ex Mann noch Kindesunterhalt von mir haben. Lt. Berechnungen meiner Anwältin, bin ich nicht zahlungsfähig.
    Dies wird im November 2021 bei Gericht nochmals erörtert.

    Da ich einen Haufen an Schulden habe, bin ich gezwungen am 01.11.2021 die Privatinsolvenz anzumelden.
    Meine Tochter lebt seit Oktober 2021 wieder bei mir.

    Demnach ist mein Ex Mann dann unterhaltspflichtig.

    Nun will mir mein Ex bei der Verhandlung im November einen Vergleich vorlegen:
    Er verzichtet rückwirkend auf die 10 Monate Kindesunterhalt und ich soll in der Zukunft 10 Monate auf den Kindesunterhalt verzichten.
    Also plus / minus 0

    Da ich aber bis Oktober 2021 eh nicht zahlungsfähig war, würde ich mir doch ins eigene Fleisch schneiden und auf zukünftige Ansprüche für meine Tochter verzichten.
    Darf er das?

    2. Frage: Wenn es sich rausstellt im November bei der Verhandlung, dass ich rückwirkend doch noch etwas bezahlen muss, die Privatinsolvenz aber 14 Tage vorher eröffnet wird, was passiert dann mit seinen Kindesunterhaltsforderungen?

    Ich bedanke mich für Ihre Antwort und hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt.

    Viele Grüße

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      zwar kann ich in diesem Rahmen nicht näher auf familienrechtliche Fragen eingehen. Aber zumindest den Vorschlag eines solchen Vergleiches darf der Ex-Ehegatte auf jeden Fall machen. Ob es ratsam ist, darauf einzugehen, kann nicht näher beurteilt werden. Hierfür müsste zunächst genauer beurteilt werden, ob der rückwirkende Unterhalt nachgezahlt werden muss oder nicht.

      Zur zweiten Frage: Zahlungen von ausstehendem Unterhalt sind zwar grundsätzlich von der Restschuldbefreiung umfasst.

        Aber:

      Es gibt eine Ausnahme. Wenn der Ex-Ehegatte beweisen kann, dass der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde, dann fallen diese Schulden doch nicht unter die Restschuldbefreiung und müssten trotz Insolvenz bezahlt werden.
      Wenn also das Gericht feststellen sollte, dass Sie zu dieser Zeit verpflichtet waren, Unterhalt zu zahlen und diesen auch hätten zahlen können (leistungsfähig waren), könnte der Ex-Ehegatte die Forderungen weiterhin auch nach der Insolvenz geltend machen.
      Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/eingeschrankte-restschuldschuldbefreiung-bei-unterhaltsruckstanden/.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Andreas
    says:

    Folgende Situation. Ich 37 habe 3 Kinder aus vergangenen Beziehungen. 15,12,11 ich bin allerdings seit 2010 arbeitslos und Hartz IV Empfänger. Nun gebe ich alle 2 jahre glaube früher alle 3 jahre eine eidesstattliche Versicherung ab. Dies ist allerdings keine Lösung da sich dadurch die Schulden immer weiter anhäufen und ich frage mich ob eine privat Insolvenz der bessere weg wäre. Weiß nicht ob das zu dem fall Beiträgt aber um meine 2 töchter kümmere ich mich regelmäßig mit Wochenenden und ferien übernachtungswochen und gutem Kontakt also kein Streit mit der Mutter. Mit dem 3 kind besteht leider kein kontakt seit der Geburt.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      vielen Dank für Ihr Interesse. Grundsätzlich führt ein Insolvenzverfahren dazu, dass Sie von allen Schulden, unabhängig Ihrer Höhe oder Zahl der Gläubiger, freiwerden können und zwar bereits nach 3 Jahren. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung (gehen wir auf alle Ihre gestellten Fragen ein und) gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. Lars
    says:

    Hallo,
    Ich befinde mich derzeit in Privatinsolvenz und habe noch Unterhaltsschulden. Nun werde ich Erben. Es stellt sich die Frage wer nun zuerst Geld bekommt. Mein Insolvenzverwalter oder das Jugendamt.
    Vielen Dank

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr L.,

      eine abschließende Antwort kann ich hierauf mangels Einzelfallkenntnis nicht abgeben, aber grundsätzlich genießt das Insolvenzverfahren gegenüber der Einzelvollstreckung durch das Jugendamt den Vorzug. Hinsichtlich Ihres Erbes weisen wir Sie auf unseren Artikel Geschenk, Gewinn und Erbe in der Insolvenz hin, der einige interessante Informationen für Sie bereithält.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Gilly C.
    says:

    Guten Tag ich habe eine Frage und zwar habe ich eine 9 Jährige Tochter und war die 9 Jahre nicht Zahlungsfähig. Heute habe ich wieder Post bekommen vom Gerichtsvollzieher wo 10670 Euro gefordert werden. Ich war die letzten Jahre Harz 4 Empfänger und war somit nicht Zahlungsfähig. Ich habe noch paar andere Schulden und möchte in die Privat Insolvenz gehen. Habe ich Chancen das ich den Unterhalt der letzte Jahre mit rein nehemen kann. Seit ca 3 Monaten abriete ich fest und verdiene jetzt ca 1500 bis 1700euro. LG chris

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage. Wie im Beitrag beschrieben kommt es darauf an, ob der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde. Diese Frage wird im Streitfall am Familiengericht geklärt.
      Ein Bezug von Hartz IV spricht zwar dafür, dass man nicht leistungsfähig war. Andererseits könnte der Gläubiger anführen, dass die Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners verletzt wurde und dieser sich um stärker um eine bezahlte Tätigkeit hätte bemühen können.

      Somit kann diese Frage nur nach genauer Betrachtung des Einzelfalles beantwortet werden, was in diesem Rahmen nicht möglich ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Dana
    says:

    Hallo
    Ein Freund von mir der in Berlin wohnt und das unterhatsberechtigte Kind im Land Brandenburg hat Unterhaltsschulden( bzw vom Jugendamt gezahlter Unterhaltsvorschuss). Er war allerdings zu dieser Zeit in Privatinsolvenz 2013 bis 2020. Die Forderungen zur Rückzahlungen des Unterhatsvorschusses vom Jungendamt belaufen sich im Zeitraum ung.2016 bis 2020 .Meine Frage lautet, muss er trotz Pivatinsolvenz die geforderten Rückzahlungen des Unterhaltvorschusses zahlen?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau D.,

      unabhängig von der Tatsache, ob Unterhaltsforderungen im Einzelfall von der Restschuldbefreiung erfasst werden oder nicht, handelt es sich bei der von Ihnen genannten Unterhaltsschuld um eine neue Schuld. Neue Schulden werden vom Insolvenzverfahren gar nicht berührt und sind daher normal zurückzuzahlen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Norman
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

    Ich habe 3 unterhaltspflichtige Kinder. Ein 4. kommt jetzt hinzu. Bei meinem ersten Kind, das älteste, wurde der Unterhalt tituliert, jedoch stimmt eben diese Titulierung schon lange nicht mehr mit den Lebensumständen überein, wie sie damals vorherrschten. Seit 2020 befinde ich mich in einer Verbraucherinsolvenz. Die Kindesmutter fordert nun den titulierten Betrag über das Jugendamt ein. Diesem habe ich geschrieben und hier alle Lebensumstände dargestellt und um Änderung der Titulierung gebeten, jedoch verweise diese darauf, dass “eine Rechtsberatung durch das Jugendamt in der Unterhaltssache [meines] Kindes auschgeschoossen […]” sei. Mit wird ein Rechtsanwalt empfohlen und mit Pfändung “gedroht” obwohl sämtliche Einkommensnachweise und Umstände offen liegen. Auch wird mit einer Strafanzeigen gedroht, falls ich bewusst Unterhaltspflichten verletze.

    Ich bin ratlos und fassungslos und brauche dringend Hilfe. Ich habe ein Nettoeinkommen von ca. 2400 Euro und soll nun allein für mein großes Kind 455 Euro bezahlen. Das geht einfach nicht. Bitte helfen Sie mir. Ich bitte Sie inständig und würde jeden Beratungsschein, jede Möglichkeit nutzen, um Unterstützung zu bekommen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      vielen Dank für Ihre Frage.
      Zu meinem Bedauern handelt es sich bei der Frage zur Neufestsetzung des Unterhalts um ein familienrechtliches Thema, wozu unsere Kanzlei derzeit keine Beratungen durchführt.
      Die Neufestsetzung ist grundsätzlich beim zuständigen Familiengericht schriftlich zu beantragen, also nicht beim Jugendamt. Weitere Informationen erhalten Sie beispielsweise auf der Webseite des Justizministeriums.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Gabriel
    says:

    Hallo Herr Dr. Ghendler,
    Haetten mal eine Frage wegen rückständigen Kindesunterhalt…Habe ca.4000 Euro noch Rückstaende bei einem Jobcenter. Im Mai 2016 wurde gegen mich ein Urteil von einem Familiengericht gemacht, ausgesprochen, wonach ich Kindesunterhalt in Höhe von 700 Euro zahlen muss. Die Rückstaende stammen aus der Vorzeit. Ich hatte 400 Euro gezahlt und angenommen ,das reicht aus.
    Es war von mir kein Vorsatz dabei.
    Jetzt bin Ich in der Insolvenz…und wollte Wissen, ob die Rückstaende mit in die Restschuldbefreiung reingehen…sind in der tabelle angemeldet
    Und von mir als vubh widersprochen…
    Können diese Rückstaende auch der Resrschuldbefreizng unterliegen…

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr G.,

      es ist denkbar, dass die Unterhaltsschulden auch nach der Restschuldbefreiung gefordert werden können. Das ist dann der Fall, wenn Sie vorsätzlich pflichtwidrig den Unterhalt nicht gewährt haben. Abgesehen vom Vorsatzelement bezieht sich das Merkmal “pflichtwidrig” aber auch auf Umstände, die in der Sphäre des Unterhaltsberechtigten liegen. Da ich die Lebensumstände des Unterhaltsberechtigten prüfen müsste, kann ich Ihnen in diesem Rahmen keine abschließende Antwort geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Colasurdo M.
    says:

    Hallo , habe seit Oktober 2020 mit Restschuldbefreiung aus einer Privatinsolvenz beendet und habe bei der unterhaltsvorschusskasse noch ein Zahlungen aus der Zeit in der privatinsolvenz offen , meine Frage jetzt : Muss ich die geschuldeten Zahlungen nachzahlen oder ist das mit der restschuldbefreiung auch erledigt, weil im Brief des Amtsgerichts stand das sonstige Gläubiger keinerlei mehr Anspruch hat auf die Gelder

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      grundsätzlich gehen Unterhaltsforderungen gemäß § 7 UVG auf die Unterhaltsvorschusskasse über, die anstelle des Unterhaltspflichtigen den Unterhalt leistet. Unterhaltsschulden werden grundsätzlich von der Restschuldbefreiung nicht erfasst und sind daher auch nach der Restschuldbefreiung noch durchsetzbar. Wurden die Unterhaltsschulden nicht vorsätzlich pflichtwidrig vorenthalten, erfasst die Restschuldbefreiung doch die Unterhaltsforderung. Bestimmte Unterhaltsschulden können jedoch verjährt sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Dirk S. .
    says:

    Guten Tag,
    Ich würde mich gerne bei Ihnen erkundigen ob ich in einer Privat Insolvenz meine Unterhalsschulden und die Forderungen vom Sozialamt dort einfließen lassen kann? Mein Sohn ist jetzt 23 Jahre und ich durfte Ihn nie sehen seitens der Mutter, somit habe ich damals beschlossen auch nicht dafür zu zahlen. Demnach war ich 23 Jahre arbeitslos. Das bedeutet wiederum 23 Jahre Unterhalt und die Unterstützung des Sozialamtes sind nachzuzahlen. Da ich dieses Jahr noch eine Stelle bekomme und ich dort nicht sofort mit einer Lohnpfändung anfangen möchte würde ich halt gerne wissen ob dieses machbar ist!?
    Vielen Dank schonmal im voraus für Ihre Antwort!!!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Bezüglich des rückständigen Unterhalts wäre zu prüfen, ob der Unterhalt pflichtwidrig und vorsätzlich nicht gezahlt wurde.
      Vorsatz liegt beispielsweise dann nicht vor, wenn man eine Unterhaltspflicht zwar für möglich hält, aber eine gerichtliche Klärung abwarten möchte.
      Pflichtwidrigkeit liegt vor, wenn die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und die Leistungsfähigkeit des Schuldners gegeben sind. Anhand Ihrer Angaben waren Sie arbeitslos, somit sind zumindest erhebliche Zweifel an der Leistungsfähigkeit angebracht.
      Gerne prüfen wir die Voraussetzungen anhand Ihres konkreten Falles. Nehmen Sie hierzu einfach unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch, rufen Sie uns zur Terminvereinbarung einfach unter 0221 – 6777 0055 an oder senden Sie eine E-Mail an info@anwalt-kg.de
      Gerne beraten wir Sie dann auch dazu, ob die Forderungen vom Sozialamt von der Restschuldbefreiung umfasst wären, wovon ich jedoch ausgehe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Lena
    says:

    Hallo, ich habe eine Frage ich möchte gerne in die privat Insolvenz gehen und möchte gerne unterhaltsrückstände mitnehmen aber es kommt immer neuer Unterhalt oben drauf, habe jetzt meine Ausbildung beendet und verdiene 1090 Euro wie und was kann ich tun?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      es besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Anpassung des Kindesunterhalts zu beantragen, um das Auflaufen hoher Schulden zu verhindern.
      Ob die Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst sind, wäre im Einzelfall zu prüfen. Gerne beraten wir Sie dazu im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Einen kostenlosen Termin können Sie vereinbaren, wenn Sie uns unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Heiko O. .
    says:

    Hallo.
    Ich habe ein paar recht üble Umstände zu verzeichnen.
    Meine Exfreundin und ich haben ein gemeinsames uneheliches Kind. Trennung vor zwei Jahren.
    Im letzten Jahr, Oktober habe ich eine wirklich schlechte Nachricht erhalten.
    Ich würde als mutmaßlicher Vater von zwei weiteren Kindern von einer anderen Frau in Frage kommen. Mit dieser Person hatte ich ich ein kurzes, sexuelles Verhältnis vor ca 5-6 Jahren. Ich bekam eine Nachricht von der Person das sie schwanger sei.
    Wir einigten uns auf eine Abtreibung und ich überwies ihr einen gewissen Geldbetrag. Danach hörte ich ca 5 Jahre nichts von dieser Person und im letzten Jahr bekam ich ein schreiben von dem zuständigen Jugendamt, ich solle doch die Vaterschaft anerkennen. Wohlgemerkt ist es dieser Person erst jetzt nach 5 Jahren eingefallen, das ich der mutmaßliche Vater sein könnte.
    Ich habe Schulden bei meiner Hausbank und zahle den kindesunterhalt für meinen Sohn. Da ich nun mit erheblichen Geldproblemen rechne,würden sie mir zu einer Privatinsolvenz raten?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr O.,

      da es sich um eine komplizierte Situation handelt und Unterhaltsschulden nicht in jedem Fall von der Restschuldbefreiung umfasst sind, würde ich Ihnen gerne eine kostenlose Erstberatung anbieten.
      Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin unter 0221 – 6777 0055 oder per E-Mail an info@anwalt-kg.de

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Barbara S.
    says:

    Ich habe mal eine Frage ich bin am 25.11.2014 in der Insolvenz gegegangen und habe die Unterhalts Schulden mit rein genommen jetz nach 5jahren darf ich ein Jahr früher raus hat meine Tochter jetz noch Anspruch kann das sein das die jetz noch ankomnt

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      dies kann ich ohne nähere Informationen nicht beantworten. Es kommt darauf an, ob die Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst wären, oder nicht. Sie wären dann umfasst, wenn Sie zum Zeitpunkt, als die Schulden entstanden sind, unverschuldet nicht genug Einkommen hatten, um den Unterhalt zu zahlen, also nicht leistungsfähig waren.
      Zuden sind neue Schulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht umfasst.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Michel G.
    says:

    Also mein Sohn lebt in Österreich, und ich bekam gleich nach der Geburt Krebs. Ich kämpfte zeitgleich um die Vaterschaft, welche ich noch bekam. Das Österreichische Gericht und Jugendamt forderte von mir während meiner Krankheitszeit, op, Chemo, volles Programm. Das ich währenddessen noch 20% arbeiten gehen könne, anhand eines anspannungsvergleichs der Kräfte. Und das ich dann noch so und soviel erwirtschaften könnte, also Horror. Ich hatte während der Krankheit insgesamt nur 600 Euro monatlich gesamt zur Verfügung.
    Konnte den Unterhalt nicht leisten und durfte deshalb meinen Sohn noch nie sehen. Jetzt habe ich nach 2 1/2 Jahren über 6000 Euro Unterhaltsschulden.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr G.,

      vielen Dank für die Schilderung dieses harten Schicksals und der sich daraus ergebenden Schuldenproblematik. Aus meiner Sicht ist hier aufgrund der Begleitumstände der Fall gegeben, dass der Unterhalt eben nicht vorsätzlich und pflichtwidrig nicht gezahlt wurde, zumal Sie die erforderlichen medizinischen Behandlungen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit durchgeführt haben. Allerdings ist auch zu prüfen, warum das Jugendamt hart geblieben ist und eine Unterhaltspflicht trotzdem angenommen hat. Daher kann ich ohne nähere Informationen nicht einschätzen, ob in Ihrem Fall die Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst wären.
      Allerdings prüfen wir den Sachverhalt gerne für Sie und geben Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung. Lassen Sie sich gerne kostenlos einen Termin geben, entweder per E-Mail an info@anwalt-kg.de oder rufen Sie an unter 0221 – 6777 0055.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Stefan H.
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Mein Schwigersohn hat Unterhaltsschulden Forderungen sind von 2 Stellen .
    Aktuell zahlt er Unterhalt weil er auch einen festen Abeitplatz hat .
    Komischer weise verlangen 2 Stellen Unterhalts Nachforderungen aktuell soll er über ein Gerichtsvollzieher 2300 Euro zahlen . Was ihm aber schwerfällt weil sie wegen der Arbeit um ziehen mussten und auch 2 eigene 2 Kinder haben .
    Jetzt möchte ich den Kindern helfen da rauszukommen. Kann mann eine Einigung treffen wenn mann eine gewisse Summe X zahlt um die Unterhalts Schulden zu begleichen.
    MfG Stefan H.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr H.,

      grundsätzlich hat das Jugendamt bzw. die Person, bei der Unterhaltsschulden bestehen, die Möglichkeit, wegen dieser Schulden eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Dabei besteht auch Zugriff auf das eigentlich unpfändbare Einkommen. Daher ist die Aussicht auf einen außergerichtlichen Vergleich eher gering.
      Andererseits bestehen bereits Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Kindern, diese muss Ihr Schwiegersohn ja auch noch bedienen, daher wären wiederum weniger Beträge pfändbar.
      Gerne kann ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zum Schuldenvergleich anbieten, hier können wir die Möglichkeiten näher erläutern. Lassen Sie sich gerne einen Termin unter 0221 – 6777 0055 geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Jacqueline
    says:

    Hallo . Ich bin 23Jahre alt mein Vater hat einen offenen Alimente Rückstand ich habe ihn schon mehr Mals pfänden lassen leider immer ohne Erfolg .(Lohnpfändung usw sinnlos da er noch nie offiziell gearbeitet hat .) Hat weiter Schulden beim Land usw .

    Nun habe ich erfahren das mein Vater geerbt hat habe ich jetzt bessere Chancen auf meine Rückstände Auszahlung? Oder hollt sich da zuerst das Land die offenen Beträge zurück ? Wie muss ich vor gehn ?ich bitte um Info danke .mfg

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich darf derjenige zuerst pfänden, dessen Pfändung zuerst wirksam geworden ist. Es kommt also darauf an, wessen Pfändung älter ist. Als Unterhaltsgläubiger haben Sie die Möglichkeit, auf erweitere Beträge zuzugreifen, die einem normalen Gläubiger nicht zustehen. Dies gilt aber grundsätzlich nur für Arbeitseinkommen. Einmalzahlungen wie ein Erbe werden da anders behandelt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Andre Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Melanie
    says:

    Hallo,

    Der Vater von meinem erwachsenen Sohn hat bei seiner Insolvenz die Unterhaltsschulden nicht angegeben. Ist nun der Titel den mein Sohn vom Jugendamt erhalten hat, nichtig? Ist der Vater nun seine Unterhaltsschulden los?
    Vielen Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich gilt die Restschuldbefreiung auch für “vergessene” Gläubiger. In dem Fall, dass bereits ein Titel vorhanden war, spricht jedenfalls der erste Anschein dafür, dass die Forderung absichtlich ausgelassen worden sein könnte.
      Insbesondere aber können Unterhaltsschulden trotz Restschuldbefreiung weiter durchsetzbar sein, wenn der Unterhalt vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahlt wurde. Ob dies bei diesem Fall gegeben war, kann ich jedoch nicht beurteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Ekinci
    says:

    Hallo
    Mein Frage ist ob Mann Alimente Rückstand Konkurs zu anmelden.? Kind ist schon selbst Arbeiter Rückstand schon bei Gericht und Gehalt exision.. Danke lg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      wie ich Ihre Frage verstehe, möchten Sie Ihre Unterhaltsrückstände durch eine Privatinsolvenz verlieren.
      Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich. Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist, wäre im Einzelfall zu prüfen.
      Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, rufen Sie uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Thomas
    says:

    Sehr geehrte Damen und Herren Vorweg ein großes Lob und Dankeschön für Ihre Bemühungen. Ich warte nur noch auf die Restschuldbefreiung ( 3 Jahre vorzeitige Restschuldbefreiung) 35% wurden beglichen und alle Verfahrenskosten und Treuhändergebühren bezahlt.
    06.11.2019 kam der Beschluss Das schriftliche Verfahren wird gemäß §5 Absatz 2 InsO durchgeführt. Die Frist für Einwendungen etc. Ist am 04.12.2019 Verstrichen. Es gab keine.
    Mein Verfahren wurde im September 2016 eröffnet. Bei der Schuldnerberatung vor der Eröffnung der Insolvenz habe ich damals auch den Unterhaltsrückstand angegeben. ca. 10000€ Ich bin sehr verzweifelt und unsicher ob mein Insolvenzverwalter diese Summe auch mit in mein Verfahren hinzugefügt hat. In die Tabelle hat sich nur ein Gläubiger eingetragen von insgesamt 8. In der Anlage 6 ( Insolvenzantrag) Gläubiger und Forderungsverzeichnis, die meine Schuldnerberatung dem Gericht übergeben hat sind die Unterhaltsrückstande mit dabei. Im Aktenvermerk 30.11.2016, über den Berichts/Prüfungstermin, Steht geschrieben ” Es wird festgestellt, dass keine Ansprüche aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung geltend gemacht wurden.” Kann es passieren dass nach der Erteilung der Restschuldbefreiung sich das Jugendamt meldet und von mir das Geld fordert? Ich konnte mich leider nicht kürzer fassen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      grundsätzlich werden auch alle vor der Insolvenzeröffnung bestehenden und nicht zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen von der Restschuldbefreiung erfasst. Denn alle Gläubiger haben die Möglichkeit, sich durch die öffentliche Bekanntmachung Ihrer Insolvenz hiervon zu informieren und entsprechend zu agieren. In der Regel dürften Sie also nichts zu befürchten haben.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. Hartmann
    says:

    Hallo
    Mein Mann hat mit seiner Ex Freundin eine gemeinsame Tochter. Laut dem Jugendamt habe er seit 2015 keinen Unterhalt mehr gezahlt, zu dem Zeitpunkt haben die aber schon eine Lohnpfändung durchgeführt und er hatte gerade so seinen Selbstbehalt. Davor war er auch nicht leistungsfähig ,da er eine Umschulung gemacht hat und sogar aufstockend etwas vom Arbeitsamt bekommen hat.
    Nun hat sich eine ordentliche Summe angesammelt und wir dachten an eine Insolvenz, damit man endlich Mal unbelasteter leben kann mit unseren zwei Kindern.
    Würde in seinem Fall ,die Unterhaltsrückstände überhaupt in der Insolvenz mit reinlaufen??
    Mit freundlichem Gruß
    Frau Hartmann

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Hartmann,

      es könnte sein, dass die Unterhaltsrückstände von der Restschuzldbefreiung umfasst wären, da Ihr Mann nicht leistungsfähig war. Hierzu kann ich aber in diesem Rahmen keine verbindliche Einschätzung abgeben, ohne den Sachvherhalt genau zu kennen.
      Gerne können Sie aber eine kostenlose Erstberatung vereinbaren, hier können wir diese und weitere Fragen beantworten. Rufen Sie einfach mein Sekretariat unter 0221 – 6777 0055 an und vereinbaren Sie einen Termin.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Sandra W.
    says:

    Hallo mein LG hat Unterhaltschulden in einer beträchtlichen Summe( die auch zu prüfen wäre)die ex macht eine lohnpfändung sein Einkommen beträgt netto 1300 er hat mit mir zusammen ein 18 jährigen Sohn der 50%auf geistige Behinderung ich selber hab ein geringes Einkommen von 600 netto kann man die Pfändung mit Hilfe der privat Insolvenz abtreten l.g

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau Wenzel,

      grundsätzlich können Unterhaltsschulden von der Restschuldbefreiung umfasst sein, wenn der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig war. Anhand Ihrer Angaben könnte dies gegeben sein, eine genaue Einschätzung kann ich aber in diesem Rahmen nicht geben. Hierfür würde ich Sie bitten, eine kostenlose Erstberatung bei meinem Sekretariat zu vereinbaren, rufen Sie einfach unter 0221 – 6777 0055 an.

      Mit freundlichen Grüßen

      Andre Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Windhoevel
    says:

    Hallo
    Mein Sohn ist in der Insolvenz. Hat an seine Ex Frau unterhaltsrückstand von 1350 Euro hat bis jetzt jeden Monat 50bezahlt und jetzt kommt vom arbeitergeber das ihr Anwalt eine lohnfähndung machen will. Für die restlichen 550 Euro obwohl er immer bezahlt hat. Darf er die Pfändung machen.
    Er ist in der Insolvenz.
    Mit freundlichem Gruß
    Frau windhoevel.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Windhoevel,

      Unterhaltsschulden können unter Umständen ebenfalls von der Restschuldbefreiung umfasst sein, daher wäre zu prüfen, ob dies bei Ihrem Sohn eventuell der Fall ist.
      Eine Lohnpfändung während der Insolvenz ist aussichtslos, da das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abgetreten wurde und deshalb der Insolvenzmasse zugeführt wird. Wegen Forderungen, die nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind, ist im Anschluss an die Insolvenz wieder eine Pfändung möglich, dies gilt z.B. bei vorsätzlich pflichtwidrig nicht gezahltem Unterhalt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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