Das Entlastungspaket III – was bringt es wirklich?

Das Entlastungspaket III – was bringt es wirklich?


Privatpersonen und Unternehmern in finanziell schwierigen Situationen sind von der derzeitigen Energiekrise und steigenden Inflation besonders stark betroffen. Dies gilt insbesondere im Falle der Verschuldung, Pfändung  oder im Insolvenzverfahren.

Die Bundesregierung hat sich jetzt auf dein drittes Entlastungspaket geeinigt, mit denen sie den Bürgern unter die Arme greifen will  Dabei hatte sie insbesondere diejenigen Personengruppen  im Blick, die besonders stark auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Dazu gehören unter anderem Empfänger von Sozialleistungen, Geringverdiener und diejenigen, die beim zweiten Entlastungspaket teils leer ausgegangen waren, also Rentner und Studierende. Wir geben einen Überblick über die geplanten Hilfen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Energiekosten


Energiegeld für Rentner und Studierende


Zum 1. Dezember können sich jetzt auch Rentner über 300 Euro Energiegeld freuen. Es wird ihnen  über die Rentenversicherung ausgezahlt. Studierende sollen 200 Euro erhalten. Zeitpunkt und Art der Auszahlung sind allerdings noch nicht abschließend geklärt.

CO2 Preis

Für den 1.1.23 stand eigentlich eine weitere Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne an. Diese wird auf 2024 verschoben.

Strompreisbremse

Für einen so genannten „Basisverbrauch“ von 1.400 Kilowattstunden für Singles und maximal 3.100 kWh für Familien soll eine Strompreisbremse, also eine Preisobergrenze von voraussichtlich 30 Cent pro Kilowattstunde, eingeführt werden. Bei einem Mehrverbrauch gilt diese Begrenzung nicht. Eine Umsetzung wird erst für 2023 erwartet.

Keine Entlastungen bei Gas und Sprit

Keine Entlastungen sieht das Paket beim Gas- und Spritpreis vor. So wurde insbesondere der Tankrabatt nicht mehr verlängert.

Beschlossene Sache ist nur, dass  zum 1. Oktober die Senkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 Prozent kommt. Dadurch soll aber lediglich ein Ausgleich für die von den Gaskunden erhobene Gasumlage geschaffen werden.

ÖPNV

Auch für das beliebte  9-Euro-Ticket gibt es keinen direkten Nachfolger. Es ist zwar ein vergünstigtes bundesweites Nahverkehrsticket geplant. Der Preis: steht aber noch nicht genau fest, angedacht sind 49 bis 69 Euro.

Steuer  und Sozialversicherung


Werbungskostenpauschale

Auch über die Steuer sollen Entlastungen kommen. So ist vorgesehen, dass für 2022 1.200 Euro Werbungskosten abgesetzt werden können, statt der bisherigen 1.000 Euro

Steuerfreie  Arbeitgeberzahlungen

Arbeitgeber können ferner bis maximal 3.000 Euro  steuer- und abgabenfrei  an ihre Beschäftigen auszahlen. Dies ist allerdings freiwillig.

Midi-Jobs

Erleichterungen gibt es auch bei den so genannten Midi-Jobs, für die ermäßigte Sozialversicherungsbeiräge anfallen. Die Verdienstgrenze soll in  zwei Schritten erhöht werden: im Oktober von 1.300 auf 1.600 Euro und im Januar 2023 dann auf 2.000 Euro.

Einkommensteuer

Weitere Entlastungen sind bei der Einkommensteuer vorgesehen. So soll  im kommenden Jahr unter anderem eine Erhöhung des Grundfreibetrags um 285 Euro erfolgen und ein steuerlicher Ausgleich für die kalte Progression geschaffen werden.

Rentenbeiträge

Steuerzahler sollen ferner ab 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll steuerlich absetzen können

Staatliche Zahlungen und Hilfen


Wohngeld

Verbesserungen gibt es für die Bezieher von Wohngeld. Dies sind Personen mit niedrigem Einkommen, die kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Zahl der Wohngeldberechtigten soll durch erleichterte Voraussetzungen von derzeit etwas über 600.000 auf zwei Millionen erhöht werden.

Außerdem erhalten Wohngeldbezieher noch dieses Jahr einen weiteren Heizkostenzuschuss. Er liegt bei 415 Euro für Singles und 540 Euro für zwei Personen-Haushalte. Je weitere Person kommen noch einmal 100 Euro hinzu.

Bürgergeld

2023 wird dann auch das bereits vorher geplante Bürgergeld eingeführt, welches das ALG II (Harz IV) ablösen soll und  voraussichtlich 500 statt der bisherigen 449 Euro betragen wird. Neu ist die Berechnung der Sätze unter Berücksichtigung der zu erwartenden Inflation. Beim ALG II fanden hierfür nur Zahlen aus der Vergangenheit Berücksichtigung.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Mehr ausgezahlt bekommen ferner Eltern. 2023 wird das  Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro erhöht. Auch der Kinderzuschlag, für berufstätige Eltern mit niedrigem Einkommen, wird angehoben, auf 250 Euro monatlich.

Finanzierung

Zur Finanzierung des Entlastungspaketes III wird derzeit insbesondere über eine Besteuerung von so genannten “Zufallsgewinnen” der Energieerzeuger gesprochen.

Dies sind Gewinne, die Unternehmen machen, welche günstig Strom produzieren, aber davon profitieren, dass der Strompreis nach der teuersten Produktionsart berechnet wird. Dies ist derzeit die  Gasverstromung. Wer also z.B. günstig Strom aus erneuerbaren Energien produziert, der  kann ihn trotzdem teuer verkaufen, erzielt also Zufallsgewinne. Die Einzelheiten zur möglichen Besteuerung sind bislang noch ungeklärt.

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