Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen hoher Fahrtkosten?
Die Erhöhung der Pfändungsfreigrenze kommt z.B. auch in Betracht, wenn Sie als Schuldner von hohen Fahrtkosten betroffen sind. Sollte gegen Sie bereits eine Lohn- oder Kontopfändung vorliegen oder sich eine solche ankündigen, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze möglich ist. Das Gesetz eröffnet Schuldnern die Möglichkeit, besondere persönliche oder arbeitsbedingte Belastungen als für sie begünstigende Faktoren zu berücksichtigen. Das führt dazu, dass Sie monatlich einen bis zu dreistelligen Euro-Betrag zusätzlich zur Verfügung haben. Wenn Sie also ein Berufspendler sind oder sonst hohe monatliche Fahrtkosten haben, ist für Sie eine Erhöhung des Pfändungsbetrags eine realistische Entlastung von der Pfändung.
Der folgende Beitrag erklärt Ihnen, wie Sie eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze erreichen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe da ein Problem. Ich bin jetzt in der Privatinsolvenz in der Wohlverhaltensphase und suche gerade ein neuen Arbeitgeber auf Grund hoher Spritkosten. Müsste ab Januar täglich ca 110 km am Tag fahren. Darf ich deswegen überhaupt den Arbeitgeber wechseln oder müsste ich den Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen um die Spritkosten wieder rein zu bekommen wenn der Arbeitgeber mir mit Km geld entgegen kommt? Ich heirate ende des Monats und meine zukünftige Frau bekommt zurzeit Erwerbsminderungsrente von 530€. Ende des Monats läuft dies aus und sie bekommt dann Hartz 4. Das wird so um die 400€ liegen. Da müsste ich ich eh beantragen das mein Freibetrag erhöht wird da ich ihr ja unterhaltverpflichtet bin. Wie verhält sich das mit den Spritkosten bzw mit dieser Erhöhung? Blicke da nicht durch.
Vielen Dank im voraus
Bade
Sehr geehrter Herr B.,
sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht einen Ausgleich leisten, können Sie beim Insolvenzgericht beantragen, dass Ihnen Ihr monatlicher Pfändungsfreibetrag deshalb angehoben werden möge. Ebenso können Sie beim Insolvenzgericht nach Eheschließung beantragen, dass Sie nunmehr einer neuen Unterhaltsverpflichtung unterliegen und daher eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags verdienen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo ich habe einen hin und Rückweg zur Arbeit ca. 120km und habe da durch erhebliche Kosten und da ich ungefähr 1600euro brutto verdiene und mein Pfändungsfreibetrag 1250euro ist werde ich Probleme bei einer lohn bzw. Kontopfändung bekommen den Job weiter ausführen zu können.
Sehr geehrter Herr D.,
es ist in diesem Fall möglich, beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze wegen besonderer beruflicher Bedürfnisse zu stellen (§ 850f Abs. 1 Nr. 2 ZPO).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe aktuell eine bankpfandung bekomme aber vom Arbeitgeber mit dem Gehalt meine Fahrkosten erstattet wie kann ich den Satz erhöhen das ich die Fahrkosten bekomme?
Sehr geehrte Frau O.,
Sie können beim für Sie zuständigen Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags wegen erhöhter Fahrtkosten stellen. Erklären Sie dem Gericht schriftlich, weshalb Sie erhöhte Fahrtwegkosten haben. Dieses kann dann den Pfändungsfreibetrag anheben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht