Fachanwalt für Insolvenzrecht

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    Was ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht?

    Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht berät insbesondere Schuldner umfassend bei allen Themen rund um die Verbraucher- oder Regelinsolvenz oder die Sanierung eines Unternehmens. Der Insolvenzanwalt unterstützt die betroffene Person oder das Unternehmen dabei, sich von den Schulden zu befreien.

    Die Beratung umfasst dabei das genaue Vorgehen zur Vorbereitung und Stellung des Insolvenzantrags und anschließend die Betreuung im Insolvenzverfahren und der Wohlverhaltensperiode.

    Der Begriff “Fachanwalt für Insolvenzrecht” wurde 1999 eingeführt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschloss damals die Einführung der Fachanwaltsbetitelung für den Insolvenzanwalt.

    Doch wie wird man eigentlich Fachanwalt für Insolvenzrecht? Was geht der Spezialisierung voraus, welche Aufgaben übernehmen Fachanwälte für Insolvenzrecht und was zeichnet eine Schuldnerberatung bei einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt aus? Diese und weitere Fragen rund um das Thema „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ beantworten wir nachfolgend.

    Wie wird man Fachanwalt für Insolvenzrecht?

    Vor einer Tätigkeit als Fachanwalt für Insolvenzrecht steht als erstes der Abschluss als Rechtsanwalt. Hierfür ist zunächst ein Studium an einer Universität notwendig, welches mehrere Phasen umfasst:

    • Theoretische Studienphase: Studium der Rechtswissenschaft (Jura) mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern
    • Erstes Staatsexamen: Fünf bis sieben Klausuren mit Wissensfragen aus Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht. Es werden Inhalte aus dem gesamten Studium abgefragt. Für das Bestehen des ersten Staatsexamens hat der Jurist nur zwei Versuche. Nach erfolgreich geschriebenen Prüfungen ist der Student Diplomjurist.
    • Rechtsreferendariat: Praxiszeit mit einer Dauer von meist zwei Jahren zum Erlernen des praktischen und prozessorientierten Arbeitens, unter Umständen ist im Ausland während dieser Zeit bereits eine Tätigkeit als Pflichtverteidiger möglich.
    • Zweites Staatsexamen: Es werden erneut zahlreiche Klausuren hauptsächlich rund um Fragen der aktuellen Rechtsprechung geschrieben. Es handelt sich um eine reine Staatsprüfung, welche von den staatlichen Justizbehörden abgenommen wird. Mit Bestehen ist man ein Volljurist und kann in jedem klassischen Rechtsgebiet arbeiten.

    Vom Rechtsanwalt zum Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Wer Volljurist ist, kann dann entsprechend dem deutschen Gesetz einen bis drei Fachanwaltstitel erlangen. Voraussetzungen dafür sind eine mindestens dreijährige Anwaltszulassung und Anwaltstätigkeit, die in den letzten sechs Jahren vor der Prüfung liegen müssen

    Die Fachanwaltsordnung (FAO) der BRAK hält fest, welche praktischen Erfahrungen ein Anwalt erbringen muss, um Fachanwalt für Insolvenzrecht werden zu können. Gemäß § 5g FAO muss er folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Titel verliehen zu bekommen:

    • Mindestens fünf Verfahrenseröffnungen des ersten bis sechsten Teils der Insolvenzordnung (InsO) als Insolvenzverwalter, in zwei Verfahren muss es sich um Schuldner mit mehr als fünf Arbeitnehmern handeln.
    • 60 bearbeitete Fälle aus dem materiellen Insolvenzrecht oder Insolvenzverfahrensrecht (§ 14 Nr. 1 und 2 der Fachanwaltsordnung)

    Das materielle Insolvenzrecht umfasst:

    1. Wirkungen der Verfahrenseröffnung

    2. Das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters oder des Insolvenzverwalters

    3. Sicherung und Verwaltung der Masse

    4. Aussonderung, Absonderung und Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    5. Abwicklung der Vertragsverhältnisse

    6. Insolvenzgläubiger

    7. Insolvenzanfechtung

    8. Arbeits- und Sozialrecht in der Insolvenz

    9. Steuerrecht in der Insolvenz

    10. Gesellschaftsrecht in der Insolvenz

    11. Insolvenzstrafrecht

    12. Grundzüge des internationalen Insolvenzrechts

    Das Insolvenzverfahrensrecht umfasst:

    1. Insolvenzeröffnungsverfahren

    2. Regelverfahren

    3. Planverfahren

    4. Verbraucherinsolvenz

    5. Restschuldbefreiungsverfahren

    6. Sonderinsolvenzen

    Ersetzung von fehlenden Verfahren

    Es besteht die Möglichkeit, die erforderlichen Verfahrenseröffnungen zu ersetzen:

    Ein Verfahren mit mehr als fünf Arbeitnehmern durch drei Verfahren als Sachwalter gemäß § 270 InsO, als vorläufiger Insolvenzverwalter oder auch als Schuldnervertreter bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Verbraucherinsolvenz
    Jedes andere Verfahren durch zwei Verfahren aus Buchstabe a)

    Für jedes zu ersetzende Verfahren müssen zudem acht weitere Fälle aus den in § 14 Nr. 1 und 2 bestimmten Bereichen nachgewiesen werden. Dem Insolvenzverwalter sind Verwalter in Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Vergleichsverfahren gleichzusetzen.

    Fachanwaltslehrgang

    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss der Anwalt noch an einem 120 Zeitstunden umfassenden Fachanwaltslehrgang in Insolvenzrecht teilnehmen. Zusätzlich gehören zu diesem Lehrgang auch 60 Stunden für betriebswirtschaftliche Grundlagen. Der Lehrgang wird mit dem Bestehen entsprechender schriftlicher Leistungskontrollen abgeschlossen und der Titel „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ wird erteilt.

    Die Aufgaben eines Fachanwalts für Insolvenzrecht

    Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen können Schulden mit teils schweren Folgen verbunden sein. Wenn die Schulden überhand nehmen, ist das erste Ziel natürlich eine Entschuldung. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann dabei, im Gegensatz zu einer öffentlichen Schuldnerberatung, mit besonderer Kompetenz und Erfahrung beistehen, wenn es um den nachhaltigen Abbau von Schulden geht.

    Insbesondere Möglichkeiten zur schnelleren Entschuldung, etwa durch einen Schuldenvergleich oder einen Insolvenzplan, bieten öffentliche Schuldnerberatungen in der Regel nicht. Denn nur bei gezielter Planung und entsprechender Vorbereitung haben diese Erfolg. Mit Hilfe eines Insolvenzplans, den öffentliche Schuldnerberatungen nicht anbieten, kann man beispielsweise schon nach einem Jahr wieder schuldenfrei sein.

    Wer sich einmal entschieden hat, seine Situation in Angriff zu nehmen, möchte den Weg meist nicht alleine gehen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht unterstützt mit Rat und Tat bei allen anfallenden Fragen. Unsere Kanzlei kümmert sich dabei um alle Anträge und den “Papierkram” im Insolvenzverfahren bis hin zur Restschuldbefreiung. Auch Unternehmern stehen wir bei der Regelinsolvenz gern hilfreich zur Seite.

    Der Fachanwalt für Insolvenzrecht kennt die rechtlichen Besonderheiten bei einer Schuldenbereinigung, egal ob sie außergerichtlich oder vor dem Insolvenzgericht stattfindet.

    Aber wie genau läuft die Arbeit eines Fachanwalts für Insolvenzrecht bei der Schuldenbereinigung ab?

    • Zunächst wird immer eine kostenlose Erstberatung durchgeführt. Als Schuldner besprechen Sie mit uns das genaue Vorgehen im Falle von Schulden, bzw. finanziellen Problemen. Sie können uns im Vorfeld auch um Rat zu den Folgen des Insolvenzantrags befragen oder um Hilfe bei der Abwendung einer Insolvenz bitten.
    • Im nächsten Schritt werden wir gemeinsam mit Ihnen als Schuldner einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Im weiteren Verlauf kommunizieren wir zudem mit den Gläubigern zur Abfrage des aktuellen Schuldenstandes und zur Abwendung von Pfändungen.
    • Grundsätzlich gilt: Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist immer bemüht, alle Beteiligten am Insolvenzverfahren zufriedenstellend durch dieses zu begleiten, um eine möglichst nachhaltige Entschuldung herbeizuführen.

    Deshalb sollten Sie eine Schuldnerberatung bei einem Fachanwalt für Insolvenzrecht durchführen

    Jeden Tag werden inzwischen Privatinsolvenzen beantragt. Wer seine Schulden verlieren will, möchte sich aber nicht unbedingt mit den ganzen Hintergründen des Insolvenzrechts beschäftigen. Deshalb stellt sich zu Beginn vor allem die Frage: an wen sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden?

    Grundsätzlich dürfen gemäß Insolvenzordnung nur „geeignete Personen“ und „geeignete Stellen“ als Schuldnerberater tätig werden. Nur diese sind auch berechtigt, eine Bescheinigung nach § 305 InsO auszustellen. Folgende Beratungsstellen gelten als „geeignet“:

    • anwaltliche Schuldnerberatungen
    • öffentliche Schuldnerberatungen
    • gewerbliche Schuldnerberatungen

    Natürlich sind alle drei Optionen frei wählbar, vor allem die Schuldnerberatung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht bringt aber einige Vorteile mit sich.

    Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung gegenüber öffentlichen Schuldnerberatungen

    Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist vor allem die Zeit. Zunächst steht natürlich das Ziel im Vordergrund, nach Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erlangen. Als Schuldner sind Sie natürlich bestrebt, den Neuanfang ohne Schulden so schnell wie möglich zu schaffen. Hier liegt ein großer Vorteil eines Fachanwalts für Insolvenzrecht.

    Bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen gibt es teils sehr lange Wartezeiten von ein bis zwei Jahren, denn diese sind sehr stark ausgelastet. Oft erhalten Sie als Schuldner hier erst nach vielen Monaten Monaten einen ersten Beratungstermin. Die gesamte Vorbereitung einer Entschuldung erledigen wir als Fachanwalt für Insolvenzrecht hingegen innerhalb von sechs Wochen. Den ersten, kostenlosen Besprechungstermin erhalten Sie schon innerhalb von wenigen Tagen.

    Aufgrund der Überlastung können öffentliche Beratungsstellen auch selten eine komplette, rechtlich fundierte Betreuung des Schuldners stemmen und übernehmen somit auch nicht die vollständige Entschuldung. Vielmehr müssen Sie einen Kurs absolvieren, der Ihnen zeigt, wie Sie Ihre Entschuldung selbst durchführen können. Sie müssen Briefe an Ihre Gläubiger dann selbst formulieren und versenden, für die Gläubiger gibt es keinen Ansprechpartner und für Sie als Schuldner keinen „Puffer“ zwischen Ihnen und den Gläubigern. Wir als Fachanwalt für Insolvenzrecht übernehmen diese „Pufferfunktion“ und führen diese Schritte im Zusammenhang mit der Entschuldung durch. Sie als Schuldner müssen nicht mehr mit den Gläubigern kommunizieren und Gläubiger haben einen Ansprechpartner.

    Vorteile einer anwaltlichen Schuldnerberatung gegenüber einer gewerblichen Schuldnerberatung

    Im Zusammenhang mit der Schuldenbereinigung sind Sie vielleicht schon mit gewerblichen Schuldnerberatungen konfrontiert worden. Diese bieten oft eine scheinbar schnelle Hilfe gegen Schulden. Dabei handelt es sich jedoch sehr häufig um unseriöse Schuldnerberatungen. Auch die Verbraucherzentrale warnt daher vor diesen gewerblichen Schuldnerberatern. Die “Masche” der Unternehmen sieht so aus: Zur Entschuldung wird dem Schuldner ein monatlicher Festpreis genannt. In dieser Rate sind sowohl die Kosten für die Schuldnerberatung als auch die Rückzahlung an die Gläubiger enthalten. Es gibt also keinerlei Preistransparenz. In der Regel zwackt die Schuldnerberatung einen großen Teil der Raten für sich ab und kostet somit deutlich mehr, als ein Fachanwalt für Insolvenzrecht.

    Weiteres Problem: Gewerbliche Schuldnerberater sind meist nicht im Besitz einer Anwaltszulassung und gelten deshalb auch nicht als geeignete Personen nach § 305 InsO. Für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung ist deshalb trotzdem ein Anwalt notwendig, was die Kosten für Sie steigen lässt. Zudem dürfen gewerbliche Schuldnerberater keine rechtlichen Beratungen nach Rechtsdienstleistungsgesetz durchführen. Es kann jedoch oft zu Streitigkeiten bezüglich Höhe von Pfändungen, etc. kommen. Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ist daher die bessere Wahl. Das Insolvenzrecht ist sehr speziell, weshalb auch der Gang zu einem anderen Rechtsanwalt ohne entsprechende Spezialisierung nicht sinnvoll ist.

    Kosten einer Schuldnerberatung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht

    Eine Schuldnerberatung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht ist mit Kosten verbunden. Dies ist abhängig von der Entschuldungsalternative.

    Die Entschuldung kann durch Insolvenz oder auch Vergleich erfolgen.

    Ein Insolvenzverfahren ist dabei grundsätzlich kostenpflichtig. Der Schuldner trägt dabei die Kosten für Gericht und anwaltliche Schuldnerberatung. Der Gesetzgeber räumt jedoch die Möglichkeit ein, die Gerichtskosten im Anschluss an die Wohlverhaltensphase in Raten zu begleichen, die Beantragung übernehmen wir für Sie. Sofern Sie nach der Insolvenz über ein geringes Einkommen verfügen, entfallen die Gerichtskosten komplett.

    Für unsere anwaltliche Schuldnerberatung entstehen ebenfalls Gebühren. Bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe entfallen diese ebenfalls. Sofern Sie sich von einer öffentlichen Schuldnerberatungsstelle bestätigen lassen, dass ein Beratungstermin erst in frühestens sechs Monaten möglich ist, haben Sie Chancen auf Beratungshilfe. Aufgrund der Entlastungsmöglichkeit stellen öffentliche Schuldnerberatungen diese Bestätigung in der Regel gern aus.

    Und wenn nicht? Dann bieten auch wir als Anwaltskanzlei die Möglichkeit der Ratenzahlung.

    Kommt es im Rahmen der anwaltlichen Schuldnerberatung zu einem außergerichtlichen Vergleich, sind keine Gerichtskosten zu zahlen.

    Das Honorar für unser Tätigwerden richtet sich nach der Anzahl der Gläubiger, denn diese ist für den Arbeitsaufwand maßgeblich. Die Kosten sind aber überschaubar und angesichts der des deutlichen Zeitvorteils legt die Vertretung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht einen guten Grundstein für den „schnellen“ Start in ein Leben ohne Schulden.

    Nutzen Sie unsere anwaltlichen Fachkenntnisse für Ihre Entschuldung

    Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei können wir Sie bei Ihrer Entschuldung vom ersten Schritt an unterstützen. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten. Füllen Sie einfach die Auftragsunterlagen aus und übermitteln Sie uns diese.

    Benötigen Sie Hilfe beim Ausfüllen oder haben Sie weitere Fragen? Dann stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten gern zur Verfügung. Wir bieten Ihnen zudem vor der Mandatierung zur Ihrer Information ein kostenloses telefonisches Beratungsgespräch.

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