Erster Fehler: Falsche Finanzierungsart
Ballonfinanzierung
Bei diesem Finanzierungsmodell wird zunächst eine Anzahlung geleistet. Danach sind dann (im Regelfall) recht niedrige monatliche Raten zu leisten. Im Anschluss an die Ratenzahlung ist dann der noch übrige Betrag (Restbetrag) zu leisten, der – und das unterschätzen viele Verbraucher – sehr hoch ausfallen kann. Oft beträgt diese sog. Schlussrate die Hälfte des Wertes des Autos und stellt damit eine erhebliche Belastung für den Käufer dar.
Ist der Käufer nun außerstande, den restlichen Betrag (voll) aufzubringen, so muss er das Fahrzeug wieder herausgeben, wenn er keine Anschlussfinanzierung erhält. Aber auch, wenn ihm hierfür ein entsprechender Kredit gewährt wird, kann dies wirtschaftlich schlecht ausgehen, da hier oftmals keine besonders günstigen Konditionen gewährt werden.
Im Übrigen erwirbt der Verbraucher – anders als beim Leasing – direkt das Eigentum an dem Fahrzeug, muss dieses aber regelmäßig sicherheitshalber auf den Kreditgeber übertragen, bis die letzte Rate gezahlt wurde (sog. Sicherungsübereignung).
Finanzierungsleasing
Beim Leasing handelt es sich um eine Nutzungsüberlassung auf Zeit, wobei der Leasingnehmer verpflichtet wird, die vereinbarten Leasingraten zu zahlen. Der Leasingvertrag ist damit vergleichbar mit einem Mietvertrag, da auch beim Leasing (zunächst) kein Eigentum an dem geleasten Gegenstand erworben wird.
Diese Form der Finanzierung ist insbesondere für Unternehmen interessant, da sich steuerliche Vorteile ergeben können. Die Leasingraten sind nämlich als Betriebsausgaben steuerlich voll absetzbar. Darüber hinaus sind die Raten für einen Unternehmer bilanzneutral, d.h. sie erscheinen nicht in der Bilanz des leasingnehmenden Unternehmers.
Für Verbraucher ist das Leasing vor allem interessant, weil die Leasingraten oft niedriger ausfallen, als die beim einem normalem Kredit zu tilgenden Raten und zu zahlenden Zinsen. Außerdem ist es regelmäßig möglich, dass Fahrzeug am Ende zu erwerben, wenn man bereit ist, den Restwert zu zahlen.
Allerdings muss auch der Leasingnehmer – wenn er in den Genuss der Vorteile des Leasings kommen möchte – eine Anzahlung leisten, die je nach Konditionen ein Drittel des Fahrzeugneuwertes ausmachen kann.
Möchte er das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit erwerben, läuft er Gefahr, zu viel zahlen zu müssen, da ein vergleichbares Fahrzeug günstiger zu kriegen ist.
Entscheidet er sich nun gegen einen Erwerb dieses Fahrzeugs, ist auch die Anzahlung weg.
Klassischer Kredit
Bei der herkömmlichen Finanzierung fallen die monatlichen Raten i.d.R. höher aus, als bei der Ballonfinanzierung. Dafür sparen Sie sich die hohe Schlussrate.
Aber was folgt daraus?
Für Verbraucher ist es regelmäßig am günstigsten, wenn sie den vollen Kaufpreis sofort entrichten, da ihnen so keine Mehrkosten für Kredit oder Leasing entstehen, sie regelmäßig sofort Eigentümer werden und keine laufenden Verbindlichkeiten erfüllen müssen, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten erdrückend wirken können.
Gleichwohl entscheiden sich die meisten Verbraucher für die eine oder andere Finanzierungsart, weil sie den vollen Fahrzeugpreis nicht sofort aufbringen können.
Daher ist es ratsam, die verschiedenen Angebote sorgfältig zu vergleichen und die eigene (künftige) wirtschaftliche und berufliche Situation realistisch einzuschätzen.
Im Falle einer Ballonfinanzierung sollte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit es zulassen, den Kredit vor Ende der Laufzeit abzulösen, um nicht am Ende vor einem nicht zu bewältigenden Restbetrag zu stehen. Beim Leasing sollte beachtet werden, dass die Nachzahlungen nicht zu hoch ausfallen.
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