Fernsehsendung “Raus aus den Schulden” zurück im TV

So werden Sie auch Ihre Schulden los!

Deutschlands beliebte TV-Sendung Raus aus den Schulden kehrt nach 6 Jahren der Abstinenz zurück ins Fernsehen. Zwischen den Jahren 2007 bis 2015 erhielt die deutsche Fernsehöffentlichkeit Einblick in das Leben von Menschen, die schuldenbedingt von Existenzängsten geplagt waren. Peter Zwegat versuchte als Schuldnerberater den Menschen, Wege aus der Schuldenfalle zu zeigen und avancierte durch seine analytische und besonnene Art zum Publikumsliebling. Doch bei der Neuauflage, die erstmals am 25. Oktober 2021 wieder an den Start gehen wird, ist Peter Zwegat nicht von der Partie. KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei begrüßt es dennoch, dass das Schuldenthema wieder verstärkt in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Das Thema ist bei vielen Menschen schambehaftet, obwohl es hierzu keinen Anlass gibt. Jährlich melden ca. rund 100.000 Menschen Insolvenz an. Nicht mitgerechnet ist die Vielzahl von Menschen, die in Zahlungsschwierigkeiten stecken.

Wir sind seit 2012 auf die Entschuldung von Menschen spezialisiert und haben über 60.000 Fälle betreut. Wir helfen auch Ihnen gezielt und individuell nach den Belangen Ihres Einzelfalls, Ihre Schulden loszuwerden. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir Ihnen in diesem Artikel kurz erklären möchten.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

100.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Wir schützen Sie vor Pfändungen

Für alle Menschen mit Schulden ist die Vorstellung einer Lohnpfändung oder einer Kontopfändung schrecklich. Ebenso ist der Gerichtsvollzieher und dessen „Kuckuck“ gefürchtet. Wird der Lohn oder das Konto gepfändet oder kündigt sich der Gerichtsvollzieher an, befinden Sie sich im Stadium der Zwangsvollstreckung. Dies ist äußerst unangenehm, weil Sie bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen Ihrer Gläubiger zunächst erdulden müssen. Wir helfen Ihnen jedoch hierbei, die Einschränkungen nicht geschehen zu lassen oder sie nachträglich abzuwehren. Und das machen wir, indem wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei Kontakt zu Ihren Gläubigern aufnehmen. Damit signalisieren wir, dass es Ihnen ernst ist, die Entschuldung sofort zu beginnen.

Wir laden Ihre Gläubiger zu Verhandlungen ein. Dabei machen wir diesen deutlich, dass eine gütliche Einigung womöglich für alle Beteiligten wirtschaftlicher ausfällt, als wenn jeder einzelne Gläubiger sein „Glück“ durch Pfändungen versucht. Denn durch die mögliche anstehende Insolvenz, können bestimmte Pfändungen von Gläubigern rückgängig gemacht werden. Außerdem bleiben die Gläubiger auf deren Kosten sitzen. Hierauf weisen wir Ihre Gläubiger ausdrücklich hin, sodass diese spätestens jetzt Einsicht gewinnen, dass ein Vergleich auch in deren Sinne sein kann.

Wir verhandeln einen Vergleich mit Ihren Gläubigern

Ziel des Vergleichs ist, dass Ihre Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Sie fragen sich, weshalb die sich hierzu bereiterklären sollten? Die Antwort ist einfach: Ihre Gläubiger stehen bei einem Vergleich voraussichtlich wirtschaftlich besser dar, als wenn Sie auf die gesamte Forderung gegen Sie beharren und Sie sich anschließend in das Insolvenzverfahren begeben. Denn im Insolvenzverfahren

  1. darf von den einzelnen Gläubigern nicht in Ihr Vermögen vollstreckt werden,
  2. die Gläubiger müssen erstmal längere Zeit warten, bevor Sie überhaupt einen Teil ihrer Forderungen befriedigt bekommen und
  3. die Befriedigung der Forderung bemisst sich für die Gläubiger anhand der Insolvenzquote und diese fällt in der Regel sehr gering aus – so gering, dass manche Gläubiger von vornherein darauf verzichten, deren Forderung im Insolvenzverfahren gegen Sie zu verfolgen.

All diese für Sie als Schuldner sprechenden Gesichtspunkte halten wir Ihren Gläubigern vor und unterbreiten diesen ein Vergleichsangebot. Dieses ist besser, als die voraussichtliche Insolvenzquote ausfällt. Bei diesen Gesprächen kommt uns unsere langjährige Verhandlungserfahrung mit Gläubigern zugute. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Außergerichtlicher Vergleich.

Wenn Sie Ihre Entschuldung sofort starten möchten und es zu unangenehmen Pfändungen gar nicht erst kommen lassen möchten, lassen Sie sich von uns in unserer kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 informieren. Sie können uns auch eine E-Mail mit Ihrem Fall oder Ihren Fragen an info@anwalt-kg.de schreiben. Oder Sie benutzen einfach bequem unser Online-Kontaktformular.

Wir bereiten die Restschuldbefreiung für Sie vor

Sollten Ihre Gläubiger einen Vergleich ablehnen oder ist angesichts Ihrer Vermögenslage ein außergerichtlicher Vergleich nicht zu erzielen, können Sie dennoch innerhalb von nur 3 Jahren schuldenfrei werden. Dies geschieht durch die Anmeldung eines Insolvenzverfahren. Am Ende der drei Jahre spricht Sie das Insolvenzgericht von Ihren Schulden frei (sogenannte Restschuldbefreiung) und Sie können Ihr Leben finanziell neu beginnen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden sind und wie viele Gläubiger Sie haben.

Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor ein gescheiterter außergerichtlicher Vergleich – wie oben beschrieben – stattgefunden hat und dies von einer geeigneten Person oder Stelle gemäß § 305 InsO bescheinigt wird. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei sind hierzu befugt und begleiten unsere Mandanten und auch damit auch Sie von Beginn an. Sie haben hierdurch den Vorteil, dass Sie nicht zu mehreren Stellen laufen müssen. Sie erhalten alles aus einer Hand, bis Sie schuldenfrei sind. Hierfür stehen unsere Entschuldungsexperten:

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Andre Kraus

sowie

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Veaceslav Ghendler

Lassen Sie Ihren Schuldenberg nicht mehr anwachsen, sondern beginnen Sie ein neues sorgenfreies Leben. Unsere kostenlose Erstberatung, die Sie unter 0221 6777 00 55 erreichen, sagten Ihnen, wie es geht. Eine E-Mail an info@anwalt-kg.de oder eine Nachricht mithilfe unseres Kontaktformulars beantworten wir ebenfalls gern und rasch.

Schuldenanalyse vom Fachanwalt

✔ KOSTENLOS   ✔ SCHNELL    UNVERBINDLICH

Über

100.000

geprüfte Fälle

Offene Fragen? – Einfach anrufen:

(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT –  Dt. Festnetz)

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Fernsehsendung Raus aus den Schulden zurück im TV”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

The last comment and 2 other comment(s) need to be approved.
0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

© Copyright - KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei