Wir verhandeln einen Vergleich mit Ihren Gläubigern
Ziel des Vergleichs ist, dass Ihre Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Sie fragen sich, weshalb die sich hierzu bereiterklären sollten? Die Antwort ist einfach: Ihre Gläubiger stehen bei einem Vergleich voraussichtlich wirtschaftlich besser dar, als wenn Sie auf die gesamte Forderung gegen Sie beharren und Sie sich anschließend in das Insolvenzverfahren begeben. Denn im Insolvenzverfahren
- darf von den einzelnen Gläubigern nicht in Ihr Vermögen vollstreckt werden,
- die Gläubiger müssen erstmal längere Zeit warten, bevor Sie überhaupt einen Teil ihrer Forderungen befriedigt bekommen und
- die Befriedigung der Forderung bemisst sich für die Gläubiger anhand der Insolvenzquote und diese fällt in der Regel sehr gering aus – so gering, dass manche Gläubiger von vornherein darauf verzichten, deren Forderung im Insolvenzverfahren gegen Sie zu verfolgen.
All diese für Sie als Schuldner sprechenden Gesichtspunkte halten wir Ihren Gläubigern vor und unterbreiten diesen ein Vergleichsangebot. Dieses ist besser, als die voraussichtliche Insolvenzquote ausfällt. Bei diesen Gesprächen kommt uns unsere langjährige Verhandlungserfahrung mit Gläubigern zugute. Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel Außergerichtlicher Vergleich.
Wenn Sie Ihre Entschuldung sofort starten möchten und es zu unangenehmen Pfändungen gar nicht erst kommen lassen möchten, lassen Sie sich von uns in unserer kostenlosen Erstberatung unter 0221 6777 00 55 informieren. Sie können uns auch eine E-Mail mit Ihrem Fall oder Ihren Fragen an info@anwalt-kg.de schreiben. Oder Sie benutzen einfach bequem unser Online-Kontaktformular.
Wir bereiten die Restschuldbefreiung für Sie vor
Sollten Ihre Gläubiger einen Vergleich ablehnen oder ist angesichts Ihrer Vermögenslage ein außergerichtlicher Vergleich nicht zu erzielen, können Sie dennoch innerhalb von nur 3 Jahren schuldenfrei werden. Dies geschieht durch die Anmeldung eines Insolvenzverfahren. Am Ende der drei Jahre spricht Sie das Insolvenzgericht von Ihren Schulden frei (sogenannte Restschuldbefreiung) und Sie können Ihr Leben finanziell neu beginnen. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, wie hoch Ihre Schulden sind und wie viele Gläubiger Sie haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass zuvor ein gescheiterter außergerichtlicher Vergleich – wie oben beschrieben – stattgefunden hat und dies von einer geeigneten Person oder Stelle gemäß § 305 InsO bescheinigt wird. Wir von KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei sind hierzu befugt und begleiten unsere Mandanten und auch damit auch Sie von Beginn an. Sie haben hierdurch den Vorteil, dass Sie nicht zu mehreren Stellen laufen müssen. Sie erhalten alles aus einer Hand, bis Sie schuldenfrei sind. Hierfür stehen unsere Entschuldungsexperten:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Andre Kraus
sowie
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Dr. Veaceslav Ghendler
Lassen Sie Ihren Schuldenberg nicht mehr anwachsen, sondern beginnen Sie ein neues sorgenfreies Leben. Unsere kostenlose Erstberatung, die Sie unter 0221 6777 00 55 erreichen, sagten Ihnen, wie es geht. Eine E-Mail an info@anwalt-kg.de oder eine Nachricht mithilfe unseres Kontaktformulars beantworten wir ebenfalls gern und rasch.
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