Was sind die Folgen und Wirkungen des Insolvenzverfahrens?
1. Was passiert mit meinen Sachen und meinem Vermögen?
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das gesamte bestehende und im Laufe des Verfahrens erworbene Vermögen des Schuldners Teil der Insolvenzmasse. Das Vermögen des Schuldners wird also zum Zwecke der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung (§ 1 InsO) in Beschlag genommen (§ 35 Abs. 1 InsO).
Vermögen, was dem Vollstreckungszugriff aus Gründen des Schuldnerschutzes zur Existenzsicherung entzogen ist, bleibt auch von der in Beschlagnahme im Zuge der Verfahrenseröffnung ausgenommen.
Das grundsätzlich von der Beschlagnahme erfasste und Bestandteil der Masse gewordene Vermögen kann ausnahmsweise vom Insolvenzverwalter freigegeben werden (vgl. § 35 Abs. 2, 3 InsO). Dies wird der Insolvenzverwalter z.B. tun, wenn es der Insolvenzmasse keine Vorteile bringt, den in Beschlag genommenen Gegenstand weiterhin zu verwalten.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Was passiert mit meinen Sachen und meinem Vermögen?
- Kann ich über meine Sachen bestimmen?
- Was passiert mit nicht durchgesetzten Ansprüchen?
- Kann ich Leistungen annehmen?
- Keine Vollstreckung und Konfrontation mehr mit den Gläubigern
- Was passiert mit eingeräumten Sicherheiten?
- Was passiert mit noch nicht erfüllten Verträgen?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!