Wann wird eine Forderung nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen?
Es gibt Fälle in denen eine Forderung nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen wird. Die häufigsten Fälle sind:
- Dieselbe Forderung wurde (meist versehentlich) mehrfach geltend gemacht.
- Es handelt sich nicht um eine Insolvenzforderung, sondern um eine Masseverbindlichkeit.
- Die Forderung ist eine nachrangige Insolvenzforderung.
Was für Prüfungsvermerke gibt es?
Ist die Forderung durch den Insolvenzverwalter geprüft, erhält Sie einen entsprechenden Prüfungsvermerk. Der Prüfungsvermerk bestimmt das weiter Vorgehen bezüglich der jeweiligen Forderung. Es kann zwischen den folgenden Prüfungsvermerken unterschieden werden:
Die Forderung wird anerkannt:
Die Forderung wird in vollem Umfang vom Insolvenzverwalter anerkannt, der Insolvenztabelle hinzugefügt und der Gläubiger wird später quotenmäßig berücksichtigt. In diesem Fall muss der Gläubiger nicht mehr tätig werden.
Die Forderung wird bestritten:
Der Insolvenzverwalter kann bestreiten, dass die Forderung tatsächlich oder in der durch den Gläubiger geltend gemachten Höhe besteht. Der Gläubiger muss dann das Bestehen der Forderung näher darlegen. Werden sich Insolvenzverwalter und Gläubiger bezüglich der Forderung nicht einig, wird diese nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen. Der Gläubiger kann dann bei Gericht Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erheben. Ist der Insolvenzverwalter sich noch nicht sicher, ob die Forderung tatsächlich besteht, kann er auch “vorläufig bestreiten” und den Gläubiger auffordern das Bestehen der Forderung näher darzulegen.
Die Forderung wird für den Ausfall anerkannt:
Wenn für die Forderung ein Aus- oder Absonderungsrecht besteht, kann sich der Gläubiger grundsätzlich aus dieser Sicherheit befriedigen. Fällt die Sicherheit später aus, wird der Gläubiger regulär berücksichtigt. Er wird von vorneherein in die Insolvenztabelle mit aufgenommen, für den Fall, dass das Absonderungsrecht später ausfällt.
Guten Tag,
Insolvenzverwalter RA Wilhelm in Sachen Care Energy bestreitet meine Forderung, rund 260 Euro. War dort im pauschalen Sozialtarif. Tarifkündigung gab es nicht, sie rechnen jetzt nach Volltarif ab, rücken die Akontozahlung unter Vorbehalt nicht raus.
Nach meinem Verständnis Betrug, da ich jahrelang im ungekündigten Sozialtarif war.
Es muß Feststellungsklage eingereicht werden. Geht das über PKH? Bin leider arbeitslos.
Vielen Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Frank
Sehr geehrter Herr R.,
grundsätzlich kommt Prozesskostenhilfe im genannten Fall in Frage. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass unsere Kanzlei nur auf Schuldnerseite tätig ist und ich Ihnen somit keine weitere Einschätzung geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht