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    P-Konto – Ihr Schutz

    Wurde Ihr Konto gepfändet oder droht Ihnen bald eine Kontopfändung? Sie können Ihr Konto nur schützen, wenn Sie es in ein sogenanntes P-Konto umwandeln. Im folgenden Beitrag haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Pfändungsschutz zusammengestellt.

    Was ist eine Pfändung und wie erfolgt sie?

    Eine Pfändung, oder auch Kontopfändung genannt,  erfolgt  auf Antrag des Gläubigers.  Es handelt sich um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme in Ihr Vermögen. Wenn Sie als Schuldner eine offene Forderung nicht begleichen können, hat Ihr Gläubiger die Möglichkeit einen vollstreckbaren Titel zu erwirken. Dieser Vollstreckungstitel muss Ihnen als Schuldner zugestellt werden. Durch diesen Titel kann Ihr Gläubiger einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, in Ihr Vermögen als Schuldner zu vollstrecken.

    Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind vollstreckbare Urteile, Beschlüsse und Vollstreckungsbescheide. Der Gläubiger kann zum Beispiel durch einen Gerichtsbeschluss Ihr Konto pfänden lassen.

    Im Gegensatz zu privaten Gläubigern wie Unternehmen und Privatpersonen, benötigen öffentliche Gläubiger, wie zum Beispiel Behörden, für eine Pfändung keinen Vollstreckungstitel. Im öffentlichen Recht wird ein Vollstreckungstitel durch die sogenannte Vollstreckungsanordnung ersetzt.

    Wie lange besteht die Pfändung?

    Die Pfändung Ihres Kontos besteht weiter, bis der oder die Gläubiger vollständig befriedigt ist/sind.

    Welche Folgen hat die Pfändung?

    Ihr gepfändetes Konto wird  gesperrt. Sie können dann z.B. keine Überweisungen mehrdurchführen.  Ihre Auszahlungsforderungen gegen Ihre Bank werden an Ihre(n) Gläubiger zur Einziehung überwiesen.

    Wie erhalte ich Pfändungsschutz?

    Sie sollten Ihr Vermögen vor zu weitreichenden Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger schützen. Um einen effektiven Pfändungsschutz bis zu Ihrer individuellen Pfändungsfreigrenze zu erhalten, sollten Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen lassen.

    Sie können Sie als Bankkunde nach § 850k Abs.7 S.2 ZPO jederzeit verlangen, dass Ihre kontoführende Bank Ihr Bankkonto als P-Konto führt. Beachten Sie jedoch, dass nur ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgestellt werden kann. Sie haben nach aktueller Rechtslage kein Anspruch auf eine Neueröffnung eines Bankkontos als P-Konto.

    Welches Guthaben ist geschützt?

    Woher das Guthaben auf dem P-Konto stammt ist für den Schutz irrelevant.  Geschützt sind also z.B. nicht nur Gehaltszahlungen, sondern alle  Eingänge/ Gutschriften.

    Kann ich Guthaben rückwirkend schützen?

    Ja. Voraussetzung ist, dass Sie das P-Konto binnen eines Monats nach Zahlungseingang  eröffnet haben.

    Wird ein bei einem Kreditinstitut gepfändetes Guthaben eines Schuldners, der eine natürliche Person ist, dem Gläubiger überwiesen, so darf erst einen Monat nach der Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Drittschuldner aus dem Guthaben an den Gläubiger geleistet oder der Betrag hinterlegt werden. So bestimmt es § § 835 Abs. 3 ZPO.

    Der Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto besteht auch, wenn Ihr Girokonto schon gepfändet ist. P-Konto-Schutz besteht in diesem Fall rückwirkend, sofern die Umwandlung innerhalb der  vierwöchigen  Sperrfrist (§ 835 Abs. 3 ZPO) erfolgt; Ihre Bank muss die Umwandlung am 4. Geschäftstag nach Beantragung vornehmen.

    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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    Wie hoch sind die Pfändungsgrenzen?

    Die Höhe Ihres pfändungsfreien Einkommens können Sie anhand der gesetzlichen Pfändungstabelle berechnen. Auf unserer Webseite finden Sie die aktuell gültige Pfändungstabelle. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über unseren Pfändungsrechner Ihr individuelles pfändbares Einkommen auszurechnen, ohne die teilweise unübersichtliche Pfändungstabelle lesen zu müssen.

    Bitte beachten Sie: Das P-Konto schützt am Anfang nur den untersten Grundfreibetrag. Im bestimmten Fällen, z.B. bei bestehenden Unterhaltspflichten, kann der unpfändbare Betrag jedoch erhöht werden. Damit Ihr P-Konto tatsächlich Schutz für das gesamte pfändungsfreie Einkommen bietet, benötigen Sie eine Bescheinigung zur Erhöhung des Grundfreibetrags (P-Konto-Bescheinigung). Diese Bescheinigung erhalten Sie einfach und schnell, indem Sie uns eine E-Mail an p-konto@anwalt-kg.de senden.

    Zusätzliche Erhöhungsbeträge

    Außer dem pfändungsfreien Betrag können weitere, zusätzliche Erhöhungsbeträge und monatliche Leistungen  in der P-Konto-Bescheinigung entsprechend aufgewiesen werden. Dazu gehören z.B.

    • Unterhaltspflichten
    • private Krankenversicherungs-Beiträge,
    • Fahrtkosten zur Umgangsrechts-Wahrnehmung
    • Kindergeld, Kinderzuschläge usw.
    • Geldleistungen der Stiftung “Mutter und Kind”
    • sowie einige andere Leistungen nach SGB II und XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 902 ZPO).

    Einmalige Zahlungen

    Neu ist auch, dass einmalige Geldleistungen  in der P-Konto-Bescheinigung ausgewiesen werden können. Etwa bestimmte Leistungen nach landes- oder bundesrechtlichen Vorschriften, einmalige  Sozialleistungszahlungen, Zahlungen für  Geburt, usw.

    Nachzahlungen

    Ebenso können Schuldner seit 2021 Nachzahlungen aus Arbeitseinkommen, Sozialleistungen oder Rente vor der Pfändung schützen lassen, was früher nicht möglich war.

    Vollumfänglich geschützt sind u.a.:

    • Nachzahlung von ALG II
    • Nachzahlung für den Ausgleich von Körper- bzw. Gesundheitsschaden
    • Nachzahlung von Kindergeld oder
    • Nachzahlung aufgrund von Gesetzen, die die Unpfändbarkeit der Leistung bestimmen.

    Nur bis zu einer Höhe von € 500 geschützt werden u.a.:

    • Nachzahlung von ALG I
    • Gehalt oder Rente sowie
    • Krankengeld

    Nachzahlungen über 500 € können nur auf Antrag vom Vollstreckungsgericht freigegeben werden.

    Was ist ein P-Konto?

    Sie haben die Möglichkeit Ihr pfändungsfreies Einkommen vor dem Zugriff der Gläubiger durch ein P-Konto zu schützen. Die Abkürzung „P-Konto“ steht für Pfändungsschutzkonto. Ein Pfändungsschutzkonto ist ein auf Guthabenbasis zu führendes Girokonto, das im Falle einer Pfändung Ihnen als Schuldner einen Pfändungsschutz bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze ermöglicht.

    Im Falle einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme durch den Gläubiger, sind Sie als Schuldner bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt.

    Über Ihr Einkommen (Rente, Arbeitslohn, Sozialleistungen) können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO somit frei verfügen. Insbesondere wenn Sie Unterhaltsverpflichtungen haben, erhöht sich Ihr monatlicher pfändungsfreier Betrag nach Vorlage entsprechender Nachweise, zum Teil erheblich.

    Wie hoch Ihre individuelle Pfändungsfreigrenze ist, können Sie mithilfe unseres Pfändungsrechners auf unserer Startseite berechnen.

    Wer braucht ein P-Konto?

    Sie sollten ein P-Konto einrichten, wenn eine Kontopfändung in Ihr Vermögen zu kurz bevorsteht oder Sie bereits eine Kontopfändung erdulden. Ein normales Girokonto bietet Ihnen keinen Schutz vor Pfändungen! Auch Empfänger von Sozialleistungen sind vor einer Pfändung nur durch ein Pfändungsschutzkonto geschützt.

    Wir raten unseren Mandanten in Vorbereitung einer Insolvenz (Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz) ebenfalls ein P-Konto zu eröffnen, um vor Maßnahmen der Gläubiger im Zeitraum bis zur Insolvenzeröffnung (und danach gegenüber dem Insolvenzverwalter) bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze geschützt zu sein.

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    Wie funktioniert ein P-Konto?

    Durch das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sind Sie bis zur Pfändungsfreigrenze vor Vollstreckungsmaßnahmen (Kontopfändung) der Gläubiger geschützt. Sie können über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens weiterhin verfügen.

    Der Gesetzgeber möchte Ihnen als Schuldner durch das Einrichten eines P-Kontos nach § 850k ZPO die Möglichkeit geben, weiterhin am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen.

    Die Pfändungsfreigrenze richtet sich nach der gesetzlichen Pfändungstabelle. Diese wird jährlich neu angepasst, wobei der Grundfreibetrag in aller Regel erhöht wird.

    Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite zur aktuellen Pfändungstabelle.

    Sie können über Ihr P-Konto wie gewohnt Überweisungen tätigen, Lastschriften abbuchen lassen und Bargeld abheben – bis zur Höhe des Pfändungsfreibetrages.

    Wie stelle ich mein Konto in ein P-Konto um?

    Sie können als Bankkunde jederzeit verlangen, dass Ihre Bank oder Sparkasse Ihr Bankkonto als P-Konto führt. Diesen Rechtsanspruch haben Sie für jedes bestehende Girokonto. Sprechen Sie mit Ihrem Bankberater und fordern Sie ihn auf, Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Die Bank ist verpflichtet Ihr Konto innerhalb von vier Werktagen umzuwandeln. Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen empfehlen wir Ihnen einen Artikel zu weiteren Informationen über das P-Konto.

    Sie haben nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf eine Neueröffnung als P-Konto. Dennoch gibt es für Sie Möglichkeiten ein solches Konto zu eröffnen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

    Erhalte ich eine andere Kontonummer?

    Nein, die bisherige Kontonummer bleibt bestehen.

    Darf ich ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, wenn es überzogen ist?

    Grundsätzlich können Sie als Schuldner jedes Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Ein Girokonto, das mit einem Überziehungskredit (Dispositionskredit) belastet ist, kann grundsätzlich auch in ein P-Konto umgewandelt werden. Bei dieser Umwandelung wird meistens (abhängig von den AGB der Bank) ein Guthabenkonto errichtet, sodass man danach keinen Überziehungskredit mehr beanspruchen kann.

    Wichtig ist das 2021 neu geschaffene Auf- und Verrechnungsverbot für Banken: Fordert der Kunde, dass sein Zahlungskonto mit negativem Saldo  als P-Konto geführt wird, darf die Bank  ab diesem Zeitpunkt nicht mit negativen Salden auf seinen anderen Konten aufrechnen, soweit die Gutschrift als Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto nicht pfändbar wäre (§ 901 ZPO).

    Andere Kontoarten wie beispielsweise Festgeldkonten oder Tagesgeldkonten, können Sie nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Diese Konten dienen nicht der Sicherung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, sondern der Bildung von Vermögen. Kreditkarten-Konten können Sie ebenfalls nicht in ein P-Konto umstellen lassen. Es gibt verschieden gelagerte Ausnahmen zu diesen Regeln. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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    Darf ich mehrere P-Konten haben?

    Ihnen ist gestattet pro Person ein P-Konto führen. In der Regel müssen Sie als Kontoinhaber, der sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umstellen will, schriftlich gegenüber der Bank oder Sparkasse versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto haben. Eine Überprüfung Ihrer Angaben durch die Bank kann durch die Einholung einer entsprechenden Auskunft bei den Auskunfteien wie beispielsweise der SCHUFA erfolgen.

    Gibt es ein P-Konto als Gemeinschaftskonto?

    Sie als Schuldner dürfen kein P-Konto als Gemeinschaftskonto führen.  Die Bank wird Ihr Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln. Wenn Sie beispielsweise zusammen mit Ihrem Partner ein gemeinsames Konto führen, müssen Sie es vor einer Umwandlung in ein P-Konto zunächst auf Ihren Namen umschreiben lassen.

    Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, ist es der  Bank einen Monat lang untersagt,  Guthaben an  Gläubiger auszahlen. In dieser Sperrzeit können Sie als Schuldner von der Bank fordern, dass sie für Sie  ein Einzelkonto eröffnet  in ein P-Konto umwandelt.

    Wenn Ihr Gemeinschaftskonto bereits gepfändet wurde, kann es unter Umständen schwierig sein, das aktuell auf dem Konto vorhandene Guthaben zu schützen. In diesem Fall sollten Sie uns anrufen und sich beraten lassen. Gemeinsam finden wir sicher eine Lösung für Ihr Problem.

    Muss jede Bank ein P-Konto einrichten?

    Jede Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr bestehendes Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf eine Neueröffnung als P-Konto, so wie es auch generell  keinen  gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto gibt. Dennoch besteht für Sie Möglichkeiten ein solches Konto zu eröffnen. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

    Hat ein P-Konto auch Nachteile?

    Wenn Sie Ihre Bank damit beauftragen, Ihr bestehendes Girokonto in ein  P-Konto umzuwandeln, kommen natürlich  Zweifel an ihrer Bonität auf.  Möglicherweise wird Ihr  Dispo  gekündigt und/oder Ihre Kreditkarte eingezogen. Überhaupt wird das P-Konto generell nur als Guthabenkonto geführt.

    Was ist eine P-Konto Bescheinigung?

    Mit einer P-Konto Bescheinigung nach § 903 ZPO haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pfändungsfreigrenze auf die Ihnen zustehende gesetzliche Freigrenze anzuheben. Die P-Konto Bescheinigung ist ein Dokument, das Ihnen von einem Rechtsanwalt oder einer anderen geeigneten Stelle ausgestellt wird, um gegenüber Ihrer kontoführenden Bank nachzuweisen, dass Ihre aktuelle Pfändungsfreigrenze z. B. aufgrund von Unterhaltspflichten erhöht ist.

    Sobald Sie ein P-Konto eingerichtet haben, sollten Sie umgehend eine P-Konto Bescheinigung beantragen, da Sie sonst keine Verteidigungsmöglichkeit gegen eine Pfändung über dem Grundfreibeitrag haben. Das bedeutet: Obwohl Ihnen gemäß Pfändungstabelle mehr vom Einkommen verleiben müsste, werden Beträge gepfändet, da sie nicht automatisch vom P-Konto geschützt sind.

    Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto. Sie können diese Bescheinigung online bestellen. Klicken sie dafür einfach auf den Link.

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    Wie lange gilt eine P-Konto Bescheinigung

    P-Konto Bescheinigungen können befristet  oder unbefristet sein.  Die Gültigkeitsdauer einer unbefristeten P-Konto Bescheinigung beträgt nach einer Gesetzesänderung 2021  zwei Jahre.

    Wenn wir für Sie eine P-Konto Bescheinigung ausstellen, gilt diese grundsätzlich unbefristet. In regelmäßigen Abständen wird Ihre Bank von Ihnen eine aktuelle P-Konto Bescheinigung verlangen. Die meisten Kreditinstitute machen von diesem Recht nach zwei Jahren Gebrauch und fordern Sie auf, eine neue Bescheinigung vorzulegen. Vorher darf das Geldhaus nur dann eine neue Bescheinigung fordern, wenn es Indizien für eine Fehlerhaftigkeit  der Bescheinigung gibt.

    Banken haben  P-Konto Bescheinigungen ab dem zweiten Geschäftstag zu beachten, nachdem sie ihnen vorgelegt wurden.

    Wer stellt eine P-Konto Bescheinigung aus?

    Bestimmte zuständige Stellen sind befugt, eine P-Konto Bescheinigung auszustellen. Dazu gehören  u.a. Jobcenter, Arbeitgeber, Schuldnerberatungsstellen und Familienkassen. Verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Auch Steuerberater oder Rechtsanwälte dürfen P-Konto Bescheinigung ausstellen.  Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Kann ich eine P-Konto Bescheinigung beanspruchen?

    Schuldner können seit 2021 nach  § 905 ZPO vom Vollstreckungsgericht verlangen, eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie  von einer anderen zuständigen Stelle keine erhalten.

    Gibt es auch ein P-Konto für Selbständige?

    Für Sie, als Selbstständigen oder Freiberufler, kann eine Kontopfändung existenzbedrohend sein. Der Gesetzgeber hat für solche Fälle das P-Konto eingeführt, um auch die Personen zu schützen, die Ihren Lebensunterhalt mit einer selbstständigen Tätigkeit sichern.

    Selbstständige können genau wie Privatpersonen Ihr Einkommen durch ein P-Konto schützen. Wenn Sie einen vollen Schutz in Höhe des Ihnen gesetzlich zustehenden Pfändungsfreibetrages erreichen wollen, benötigen Sie eine § 850k ZPO Bescheinigung.

    Als eine auf Insolvenzrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei erstellen wir Ihnen gerne eine Bescheinigung für Ihr P-Konto. Sie können diese Bescheinigung bei uns auf der Webseite beantragen und wir werden Sie Ihnen innerhalb kürzester Zeit zuschicken.

    Wenn Ihnen diese pauschalen Freibeträge bei der Durchführung Ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht ausreichen, können Sie unter Umständen in den Genuss der § 850i ZPO Regelung fallen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne dazu!

    Welche Gebühren entstehen bei einem P-Konto?

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (XI ZR 500/11), dürfen die Banken von Ihnen keine höheren Gebühren verlangen, als Sie für Ihr normales Girokonto bezahlen. Die Gebühren hängen daher stark von der Bank ab, bei der Sie Ihr Konto haben. Es gibt Banken, die keine Gebühren für das Führen eines P-Kontos verlangen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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    Darf die Bank höhere Gebühren beim P-Konto berechnen?

    Ihre Bank darf keine höheren Gebühren nach der Umstellung Ihres Kontos in ein P-Konto verlangen. Früher haben viele Banken höhere Gebühren von Ihren Kunden nach der Umwandlung in ein P-Konto verlangt. Solche zusätzlichen Gebühren sind seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. XI ZR 500/11) nicht mehr rechtmäßig. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Bestimmungen über die Kontoführungsgebühren für ein P-Konto in der Regel unwirksam sind.

    Wenn Sie bereits höhere Gebühren nach der Umstellung in ein P-Konto gezahlt haben, sollten Sie Ihren zuständigen Bankmitarbeiter auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinweisen und die zu viel gezahlten Gebühren herausverlangen.

    Was ist das Monatsanfangsproblem?

    Es kann Ihnen passieren, dass Ihr Einkommen unregelmäßig auf Ihrem Pfändungsschutzkonto eingeht. Beispielsweise könnte das Einkommen für Januar erst am 1. Februar eingehen, das Einkommen für Februar dann schon am 28. Februar. Im Ergebnis könnte der Freibetrag für Februar dadurch überschritten werden. Früher war es umstritten, ob dieses Problem zulasten des Kontoinhabers gehen sollte.

    Der Gesetzgeber hat es jedoch ermöglicht, dass dem Kontoinhaber in diesem Fall das Geld im Folgemonat zur Verfügung steht und nicht an die Gläubiger überwiesen wird.

    Was tun bei Doppelpfändung von Arbeitslohn und Konto?

    Diese Konstellation könnte für Sie unter Umständen Nachteile haben, wenn Sie keinen erhöhten Schutz durch eine P-Konto Bescheinigung nach § 850k ZPO haben. Wenn Sie eine Pfändung des Arbeitslohns und des Kontos haben, wird zunächst der Lohn beim Arbeitgeber gepfändet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den über dem Pfändungsfreibetrag liegenden Betrag an die Gläubiger herauszugeben.

    Der restliche unpfändbare Teil des Lohns wird auf Ihr Konto überwiesen. Geht nun das unpfändbare Einkommen auf Ihrem Konto ein, wird es von der Kontopfändung erneut erfasst. Ohne eine P-Konto Bescheinigung wird hier nur der statische Freibetrag von 1080,00 Euro geschützt und der restliche Betrag an den Gläubiger herausgegeben.

    Wenn Sie diesen Satz über eine P-Konto Bescheinigung anheben lassen, wird die zweite (Konto-) Pfändung ins Leere gehen und der Ihnen gesetzlich nach der Pfändungstabelle zustehende Betrag geschützt.

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    Darf ich auf meinem P-Konto ansparen?

    Das P-Konto erlaubte es Ihnen als Kontoinhaber bisher, trotz Kontopfändung Restguthaben aus dem letzten Monat (bis zur Pfändungsfreigrenze) einmalig in den nächsten Monat zu übertragen. Das wurde 2021 geändert:  Nicht verbrauchtes Guthaben kann jetzt drei Monate lang vor Pfändungen geschützt auf dem P-Konto verbleiben (§ 899 Abs. 2 ZPO).

    Ihnen wird somit das Ansparen kleinerer Rücklagen ermöglicht. Sie müssen jedoch darauf achten, dass Sie das angesparte Geld  restlos aufbrauchen. Dann steht Ihnen wieder die Möglichkeit offen, den nicht verbrauchten Restbetrag  zu übertragen.

    Kann ich mein P-Konto wieder in ein Girokonto umwandeln?

    Sie können als Inhaber eines P-Kontos, dieses jederzeit wieder in ein normales Girokonto umwandeln (§ 850k Abs. 5 ZPO). Die kontoführende Bank ist rechtlich dazu verpflichtet, die P-Konto Eigenschaften auf Ihren Wunsch hin zu entfernen und Ihnen ein normales Girokonto zu eröffnen.

    Brauche ich ein P-Konto in der Insolvenz?

    Das P-Konto bleibt Ihnen bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten. Wenn Sie verschuldet sind, empfehlen wir in den meisten Fällen, ein P-Konto einzurichten. Denn ohne Umwandlung Ihres Girokontos, erlischt Ihr bisheriger Kontoführungsvertrag nach Eröffnung der Privatinsolvenz/Regelinsolvenz automatisch und das vorhandene Guthaben wird an den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgeführt.

    Dies gilt auch, wenn Ihr Guthaben auf dem Konto aus Sozialleistungen besteht. Lesen Sie für weitere Informationen zu diesem Thema einen Artikel auf unserer Webseite.  Durch die Einrichtung eines P-Kontos kommen Sie einer solch stressigen Antragstellung zuvor. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

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