Was ist ein Gerichtsvollzieher?
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter im Staatsdienst, übt jedoch seine Tätigkeit als Organ der Zwangsvollstreckung selbstständig aus (§§ 154 GVG, 1 GVO). Er untersteht der Dienstaufsicht des aufsichtführenden Richter des Amtsgerichts.
Die Hauptaufgaben des Gerichtsvollziehers sind die Durchsetzung von Geldforderungen von Gläubigern, Zwangsräumungen, Abnahme von Vermögensauskünften und Zustellungen.
Die Gerichtsvollzieher verrichten Ihre Aufgaben im jeweiligen zugewiesenen Amtsbezirk. Ist sich ein Gläubiger unsicher, welcher Gerichtsvollzieher für ihn zuständig ist, kann er sich entweder über die Gerichtsvollzieherdatenbank des jeweiligen Landes informieren oder sich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts wenden. Die Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers ist nicht selten an die Straße des Schuldners geknüpft.
Der Gläubiger bestimmt durch seinen Auftrag gegenüber dem Gerichtsvollzieher im Rahmen des geltenden Rechts, wie der Titel zu vollstrecken ist.
Wir möchten eiltstadtlich Versicherung bei Herichtsvollzieher nicht unterschreiben was passiert? Gerichtsvollzieher hat unsere Ratenzahlung in Höhe von 250 € abgelehnt, wir haben Hauskredit wir möchten nicht Belgien 7500 € in die Schufa landen denn wir sind bereit die Forderung in Raten zu bezahlen Summe schon gegeben was können wir gegen Gerichtsvollzieher machen oder tun wir haben ein Nettoeinkommen von 2800 Euro in netto im Monat ohne zwei Kinder die Unterhaltung müssen was können wir machen
Mit freundliche Grüße Frau J.
Sehr geehrte Frau J.,
grundsätzlich gilt, dass zur Vermeidung einer Vermögensauskunft / eidesstattlichen Versicherung eine Ratenzahlung so bemessen sein sollte, dass die Schuld in sechs oder spätestens acht Monaten getilgt sein wird. Dies wären anhand Ihrer Angaben über 1000 Euro monatlich.
Wenn die Forderung berechtigt ist und keine Möglichkeit besteht, diese binnen sechs Monaten zu bezahlen sehe ich derzeit keine Möglichkeit, die eidesstattliche Versicherung abzuwenden, außer das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen und diesen zu bitten, im Hinblick auf die Ratenzahlung und die finanzielle Situation auf die Abgabe der Vermögensauskunft zu verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht