Referentenentwurf: Ausschließlich weibliche Form
Der Referentenentwurf sah vor, dass die bisherigen männlichen Bezeichnungen im Gesetzestext der Insolvenzordnung zugunsten der weiblichen Bezeichnungen verdrängt werden. Was sich zunächst wie ein zugunsten des weiblichen Geschlechts ausgegangener Geschlechterkampf anhört, habe fachliche Gründe, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Denn die Gesetzesänderung beträfe meist Gesellschaften, also GmbHs und AGs, deren grammatisches Geschlecht das Weibliche sei. Damit sei die weibliche Bezeichnung zu bevorzugen.
Außerdem achte das Bundesjustizministerium grundsätzlich bei Gesetzesentwürfen darauf, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Dabei wurde im Ministerium verlautbart, dass die weibliche Bezeichnung im Gegensatz zur männlichen Bezeichnung sowohl weibliche als auch männliche Personen miteinschließt. Auszüge aus dem Gesetzentwurf des Referenten klingen etwa:
„Der angemessenen Beteiligung einer Gruppe von Gläubigerinnen steht es in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 nicht entgegen, wenn die Schuldnerin oder eine Inhaberin von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten wirtschaftliche Werte behält.“
„Ist die juristische Person […] drohend zahlungsunfähig (§ 18 der Insolvenzordnung), wahren die Geschäftsleiterinnen die Interessen der Gesamtheit der Gläubigerinnen.“
„Der Restrukturierungsplan kann auch die Rechte der Inhaberinnen von Restrukturierungsforderungen gestalten, die diesen […] als Bürgin, Mitschuldnerin oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens (gruppeninterne Drittsicherheit) zustehen.“
Hintergrund des Referentenentwurfs ist der von Justizministerin Lambrecht forcierte Wille, einen Grundsatz aus dem vom Bundesjustizministerium herausgegebenen Leitfaden zur einheitlichen sprachlichen Gestaltung von Rechtstexten besonders gerecht zu werden. Im Leitfaden heißt es im Abschnitt 1.8 zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern u.a.:
„Sprachliche Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften hat zum Ziel, Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen.“
Außerdem betont ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, dass dies der konsequenten Umsetzung einer gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dient, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich vorsieht.
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Kritik am Referentenentwurf
Der Referentenentwurf stieß aus vielen Richtungen auf heftigen Widerstand.
Zunächst hagelte es Kritik aus den Reihen der CDU/CSU. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, bezeichnete die ausschließliche Benutzung der weiblichen Form Gesetzentwurf als „Genderwahnsinn“, für den ihm jegliches Verständnis fehle. Es werde durch solche Experimente das Gesetzgebungsverfahren verzögert, obwohl Eile geboten ist. Auch für FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae ist „das […] Insolvenzrecht […] aber angesichts der drohenden Insolvenzwelle nicht der richtige Schauplatz für den possenhaften Koalitionsstreit über die generische Verwendung von Femininum und Maskulinum.“
Kritik kam auch vom Innenministerium. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies darauf, dass Wortlaut des Gesetzesentwurfs „bei formaler Betrachtung zur Folge [hat], dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre.“ Zudem sei das generische Femininum „zur Verwendung für weiblichen und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“. Außerdem legte der Sprecher nach: „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist eine generischen Femininum […] im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“
Ebenfalls Kritik löste der Referentenentwurf auf Seiten des Vereins Deutscher Sprache aus: „Dass ausgerechnet das Justizministerium beim Formulieren eines rechtsverbindlichen Textes versagt, ist schon ein starkes Stück“, sagte der Vorsitzende des Vereins Walter Krämer. Wer diese missverständliche Formulierung nutze, lade geradezu dazu ein, ein Gesetz anzufechten.
Der Streit führte beim von Ministerin Lambrecht verantworteten Bundesjustizministerium dazu, öffentlich zu betonen, dass der Referentenentwurf noch einer Rechts- und Sprachprüfung unterzogen werde.
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