Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen zum Insolvenzrecht?

Zukünftig nur noch die weibliche Form in der Insolvenzordnung? 

Das Insolvenzrecht unterliegt fortwährender Entwicklung, womit Gesetzesreformen immer wieder notwendig werden, um den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Dies hat Justizministerin Christine Lambrecht zum Anlass genommen, im Rahmen einer aktuell anstehenden Gesetzesreform ein Experiment zu wagen: Der verschärften Einführung geschlechtergerechter Sprache in die Insolvenzordnung. 

Der Referentenentwurf sah zunächst vor, dass zunächst ausschließlich die weibliche Form zu verwenden sei: So sollte z.B. aus Geschäftsführer, Schuldner und Verbraucher die „Geschäftsführerin“, „Schuldnerin“ und „Verbraucherin“ werden. Dies stieß auf Kritik auf verschiedenen Ebenen der Politik und Gesellschaft. Was aus dem Gesetzesentwurf am Ende geblieben ist, zeigt Ihnen der folgende Beitrag gleichsam chronologisch auf. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Referentenentwurf: Ausschließlich weibliche Form

Der Referentenentwurf sah vor, dass die bisherigen männlichen Bezeichnungen im Gesetzestext der Insolvenzordnung zugunsten der weiblichen Bezeichnungen verdrängt werden. Was sich zunächst wie ein zugunsten des weiblichen Geschlechts ausgegangener Geschlechterkampf anhört, habe fachliche Gründe, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Denn die Gesetzesänderung beträfe meist Gesellschaften, also GmbHs und AGs, deren grammatisches Geschlecht das Weibliche sei. Damit sei die weibliche Bezeichnung zu bevorzugen

Außerdem achte das Bundesjustizministerium grundsätzlich bei Gesetzesentwürfen darauf, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Dabei wurde im Ministerium verlautbart, dass die weibliche Bezeichnung im Gegensatz zur männlichen Bezeichnung sowohl weibliche als auch männliche Personen miteinschließt. Auszüge aus dem Gesetzentwurf des Referenten klingen etwa: 

Der angemessenen Beteiligung einer Gruppe von Gläubigerinnen steht es in Abweichung von Absatz 2 Nummer 2 nicht entgegen, wenn die Schuldnerin oder eine Inhaberin von Anteils- oder Mitgliedschaftsrechten wirtschaftliche Werte behält. 

„Ist die juristische Person […] drohend zahlungsunfähig (§ 18 der Insolvenzordnung), wahren die Geschäftsleiterinnen die Interessen der Gesamtheit der Gläubigerinnen.“ 

„Der Restrukturierungsplan kann auch die Rechte der Inhaberinnen von Restrukturierungsforderungen gestalten, die diesen […] als Bürgin, Mitschuldnerin oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens (gruppeninterne Drittsicherheit) zustehen.“ 

Hintergrund des Referentenentwurfs ist der von Justizministerin Lambrecht forcierte Wille, einen Grundsatz aus dem vom Bundesjustizministerium herausgegebenen Leitfaden zur einheitlichen sprachlichen Gestaltung von Rechtstexten besonders gerecht zu werden. Im Leitfaden heißt es im Abschnitt 1.8 zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern u.a.:

„Sprachliche Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften hat zum Ziel, Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen.“ 

Außerdem betont ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, dass dies der konsequenten Umsetzung einer gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien dient, die die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich vorsieht. 

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Kritik am Referentenentwurf 

Der Referentenentwurf stieß aus vielen Richtungen auf heftigen Widerstand. 

Zunächst hagelte es Kritik aus den Reihen der CDU/CSU. Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, bezeichnete die ausschließliche Benutzung der weiblichen Form Gesetzentwurf als „Genderwahnsinn“, für den ihm jegliches Verständnis fehle. Es werde durch solche Experimente das Gesetzgebungsverfahren verzögert, obwohl Eile geboten ist. Auch für FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae ist „das […] Insolvenzrecht […] aber angesichts der drohenden Insolvenzwelle nicht der richtige Schauplatz für den possenhaften Koalitionsstreit über die generische Verwendung von Femininum und Maskulinum.“ 

Kritik kam auch vom Innenministerium. Ein Sprecher des Innenministeriums verwies darauf, dass Wortlaut des Gesetzesentwurfs „bei formaler Betrachtung zur Folge [hat], dass das Gesetz gegebenenfalls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlechts gilt und damit höchstwahrscheinlich verfassungswidrig wäre.“ Zudem sei das generische Femininum „zur Verwendung für weiblichen und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt“. Außerdem legte der Sprecher nach: „Während das generische Maskulinum Frauen mit einschließt, ist eine generischen Femininum […] im vorliegenden Zusammenhang nicht anerkannt. Die Richtigkeit der Sprache muss insbesondere bei Gesetzestexten, auch im  Hinblick auf Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.“ 

Ebenfalls Kritik löste der Referentenentwurf auf Seiten des Vereins Deutscher Sprache aus: „Dass ausgerechnet das Justizministerium beim Formulieren eines rechtsverbindlichen Textes versagt, ist schon ein starkes Stück“, sagte der Vorsitzende des Vereins Walter Krämer. Wer diese missverständliche Formulierung nutze, lade geradezu dazu ein, ein Gesetz anzufechten. 

Der Streit führte beim von Ministerin Lambrecht verantworteten Bundesjustizministerium dazu, öffentlich zu betonen, dass der Referentenentwurf noch einer Rechts- und Sprachprüfung unterzogen werde. 

Kabinettsentwurf entscheidet sich für klassische Form

Die Kritik an dem erstmaligen Versuch, das generische Femininum einzuführen (vgl. vorherigen Abschnitt), hat Wirkung gezeigt. Der ursprüngliche Referentenentwurf, der ausschließlich die weibliche Bezeichnung vorsah, wurde überarbeitet. Das Kabinett beschloss das Gesetz nunmehr in der gewohnten Form, also unter Verwendung des generischen Maskulinums. Damit blieb es doch bei den bekannten männlichen Bezeichnungen wie etwa „Geschäftsführer“, „Schuldner“ oder „Verbraucher“. Das Bundesjustizministerium äußerte sich zu diesem Vorgang nicht. 

Die sprachlich gewohnte und rechtssichere Form entspricht auch dem Handbuch der Rechtsförmlichkeiten, welches vom Bundesjustizministerium selbst herausgegeben wird. Im Leitfaden zur Verfassung von Rechtstexten heißt im Abschnitt 1.8 zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern u.a.: 

„Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum).“ 

Weiter heißt es: 

„In Fällen, in denen das Geschlecht nicht bekannt oder für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig ist, kann das gerechtfertigt sein. So können mit den Bezeichnungen „der Eigentümer“, „der Verkäufer“, „der Mieter“ männliche und weibliche, aber auch juristische Personen gemeint sein. 

Außerdem verweist der Leitfaden: 

„Aus dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes) folgt, dass sich Vorschriften in der Regel in gleicher Weise an Männer und Frauen richten. Allerdings kann die Häufung maskuliner Personenbezeichnungen den Eindruck erwecken, Frauen würden übersehen oder nur „mitgemeint“. […] In Vorschriftentexten darf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen.“ 

Der Kabinettsentwurf wird in dieser Form auch vom Sprachwissenschaftler Prof. Dr. Eisenberg unterstützt. Dieser macht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung deutlich, dass die Verwendung des generischen Maskulinums im Vergleich zum generischen Femininum eben nicht gleich ist: „Der allergrößte Teil maskuliner Personenbezeichnungen ist nicht einfach generisch, sondern allenfalls generisch verwendbar. In Kommst du mit zum Becker ist Bäcker generisch verwendet, in Unser Bäcker flirtet gern mit älteren Damen nicht. Das ist bei entsprechenden femininen Personenbezeichnungen anders: Terroristin, Spionin, Physikerin [etc.] haben das unabänderliche semantische Merkmal weiblich. […] Daher ist der Vorwurf, der zuerst vorgelegte Gesetzestext des Justizministerium adressiere nur weibliche Personen, zutreffend.“ 

Bild von Gesetzestexten

Der Referentenentwurf sah vor, dass die bisherigen männlichen Bezeichnungen im Gesetzestext der Insolvenzordnung zugunsten der weiblichen Bezeichnungen verdrängt werden.

Pointiert kritisiert Mathias Brodkorb, ehemals Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, in einem Gastbeitrag zum Kulturmagazin Cicero den Versuch, ausschließlich die weibliche Form in einem Gesetzestext verwenden zu wollen: „Das Wort „Banane“ schmeckt nicht nach Banane, „der Mond“ hat keinen Penis und „die Sonne“ keine Brüste. Diese Form der Männlichkeit und Weiblichkeit hat mit dem biologischen (oder sozialen) Unterschiede zwischen Mann und Frau schlicht gar nichts zu tun. […] Mit „der Mensch“ bezeichnen wir alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht. […] Im Grunde handelt es sich aber nur um eine gedankliche Abstraktion. Es gab Zeiten, in denen gerade dieses Denkvermögen, das Vermögen also, sich vom konkreten Einzelfall zu lösen und zum abstrakten Allgemeinen aufzusteigen, als bedeutendste Fähigkeit des Menschen angesehen wurde. Es gehen Gerüchte um, dass auf dieser Fähigkeit sogar Wissenschaft und Rechtsstaat basieren soll.“

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