Was sind GEZ Schulden?
GEZ Schulden beschäftigen viele Menschen in Deutschland und immer wieder Gerichte. Bei den GEZ Schulden handelt es sich genau genommen um einen pflichtig zu entrichtenden Beitrag, der an die zuständige Landesrundfunkanstalt abzuführen ist. Diese Beitragspflicht entsteht maßgeblich auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Alle bisherigen Bemühung von Klägern, die GEZ Schulden bzw. den Rundfunkbeitrag als rechtswidrig oder verfassungswidrig vor den Gerichten anzugreifen, sind gescheitert. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) steht fest, dass grundsätzlich für jede Erstwohnung ein Beitrag von den Landesrundfunkanstalten erhoben werden darf.
Seit dem zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag heißt der abzuführende Betrag nicht mehr Gebühr, sondern Beitrag. Denn ein Beitrag wird bereits geschuldet, wenn eine staatliche Leistung – Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – angeboten wird, ohne dass sie tatsächlich genutzt werden braucht.
Der folgende Beitrag beantwortet daher alle oft im Zusammenhang mit den GEZ Schulden bzw. dem Rundfunkbeitrag auftretenden Fragen und gibt Hinweise, was bei GEZ Schulden zu beachten ist.
Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- Was sind GEZ Schulden?
- Was passiert, wenn man GEZ Schulden nicht bezahlt?
- Unterliegen GEZ Schulden der Verjährung?
- Wie lange können GEZ Schulden nachgefordert werden?
- Können GEZ Schulden durch Ratenzahlung bezahlt werden?
- Kann man GEZ Schulden erben?
- Droht wegen GEZ Schulden Knast?
- Was ist mit GEZ Schulden bei Hartz 4?
- Kommen GEZ Schulden in die SCHUFA?
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Sehr geehrter Herr Ghendler,
sehr geehrter Herr Kraus,
könnten Sie mir bitte erklären, ob in meinem Fall Beitragsservice das Geld von mir verlangen darf? Nachdem ich in eine andere Stadt umgezogen bin, habe ich mein Beitrag nicht sofort bezahlt, worauf ich 2 mal Mahnung bekommen habe. Später habe ich alle Beiträge abgeglichen (16€ Mahnung habe ich nicht bezahlt). Seitdem zahle ich meine Beiträge regelmäßig. Letzte Woche habe ich Mahnung auf 16€ Mahnung erhalten (also jetzt schulde ich 24€). Darf GEZ überhaupt Mahnung auf Mahnung stellen? Dürfen sie von mir das Geld fördern? Kann ich irgendwie widersprechen? Es geht jetzt nicht mehr um Beitrag. Ich verstehe natürlich, dass es günstiger wäre 24€ zu zahlen und das Ganze vergessen aber aus Prinzip will ich es nicht tun. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Vadym
Sehr geehrter Fragesteller,
wird der Beitrag nicht termingerecht bezahlt, kommen in der Säumnisgebühren auf Sie zu – von Ihnen Mahnung genannt. Die Säumnisgebühren haben ihre Rechtsgrundlage in der jeweiligen Satzung der betreffenden Rundfunkanstalt. Die Säumnisgebühren fallen auch nicht weg, indem der Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren) bezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
die GEZ will bei uns doppelt kassieren. Im November 2020 wurden uns fast 900,- gepfändet und um weiteren Ärger zu vermeiden, haben wir dann monatlich gezahlt. Trotzdem kam 2021 wieder eine Pfändungsankündigung vom Finanzamt, von fast 300,-. Wir dachten das nun Ruhe ist, aber denkste. Nun wollen die schon wieder fast 300,- und Mahngebüren. Wir haben angerufen und der Herr am Telefon bot uns Ratenzahlung an. Als wir dann immer wieder erklärten das wir bezahlt haben, wurde einfach aufgelegt. Also haben wir es schriftlich versucht und haben Zusätzlich Kontoauszüge gesendet, um zu beweisen das wir gezahlt haben. Trotzdem kam heute wieder ein Schreiben, das wir fast 300,- zahlen sollen. Was können wir machen?
Sehr geehrter Herr W.,
falls der Gläubiger trotz Zahlungsnachweisen auf seiner Forderung beharrt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen drohen, bleibt Ihnen nur entweder selbst Klage hier gegen zu erheben oder einen Rechtsanwalt mit der Sache zu betrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Was ist mit GEZ Schulden bei Hartz 4?
Wer Hartz 4 Leistungen bezieht, kann sich von der Pflicht GEZ Schulden zu zahlen befreien lassen. Hierzu stellen Sie einen Antrag beim Beitragsservice. – Stimmt das wirklich? Und iwe genau stelle ich dafür einen Antrag?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau K.,
laden Sie sich den Befreiungsantrag von der Homepage des Beitragsservice herunter. Füllen Sie diesen aus und reichen Sie diesen unter der angegebenen Adresse ein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern bekamen wir Post vom Beitragsservice.
Wie sollen Schulden in Höhe von 2104€ bezahlen
Beginn vom August 2015
Sind diese Schulden verjährt ?
Es wurde nun die Zwangsvollstreckung angekündigt
Was kann ich hier nun tun?
Liebe grüsse
A.
Sehr geehrter A.,
eine Verjährung könnte eingetreten sein, allerdings kann ich das ohne Prüfung Ihres Falles aus der Ferne nicht abschließend beurteilen. Sie können versuchen, sich gegenüber dem Beitragsservice auf Verjährung berufen. Ob dies gelingt kann ich Ihnen nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag, seit Oktober 2018 lebe ich in einem gemeinsamen Haushalt mit einem anderen Familienmitglied. Von dieser Person werden auch regelmäßig die GEZ Beiträge gezahlt, sprich ich selber bin da ja nicht in der Pflicht etwas zu zahlen. Meine Frage jetzt dazu, was ist mit nicht gezahlten Beiträgen vor Oktober 2018 sind die im Oktober 2021 verjährt und was ist, wenn es eine privat Insolvenz gab? Normalerweise ist es doch so das sich jeder Gläubiger melden muss, wenn er etwas einfordern möchte, was passiert wenn er dies nicht macht bzw. kann man das jetzt im Nachhinein noch einfordern?
Sehr geehrter Fragesteller,
grundsätzlich beginnt die Verjährungsfrist erst zu laufen, sobald der Forderungsinhaber von seiner Forderung Kenntnis erhält. Die GEZ beruft sich dann regelmäßig darauf, dass sie aufgrund der Nichtanmeldung keine Gelegenheit hatte, von der Forderung oder der Person des Forderungsgegners Kenntnis zu erhalten und damit die Verjährungsfrist nicht in Gang gesetzt wurde.
Allerdings wäre die Forderung meines Erachtens von einem zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahren umfasst, solange die Forderung vor Eröffnung des Verfahrens entstanden ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Gläubiger nachweisen kann, dass die Forderung absichtlich oder grob fahrlässig verschwiegen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo, es wurde ja festgestellt das der Beitragsservice nicht rechtsfähig ist. Wieso kann so ein Unternehmen einfach so diese Festsetzungsbescheide verschicken. Kann das jeder Bürger/Unternehmen? mfg schütte
Sehr geehrter Herr S.,
der Beitragsservice ist sozusagen “verlängerter Arm” der Rundfunkanstalten. Die Rundfunkanstalten können – wenn auch rechtlich umstritten – gemäß des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) Bescheide erlassen und diese Tätigkeit auch “auslagern”. Diese Auslagerung verkörpert sich im Beitragsservice. Dieses Vorgehen und dieses rechtliche Konstrukt wurde vom Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht abgesegnet.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
Ich habe 2018 für einen Zeitraum von 4 Monaten (von April bis August) als Erasmus-Student in Deutschland gelebt. Damals erhielt ich den Brief vom Rundfunkbeitrag, 87,70 zu zahlen, aber ich wusste nicht, worum es sich handelt, und habe nicht gezahlt. In ein paar Monaten gehe ich zurück nach Deutschland, um zu arbeiten, und ich würde gerne wissen, welche Schulden ich haben könnte.
Ich danke Ihnen im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Vanesaa S.
Sehr geehrte Frau S.,
in der Regel werden die Schulden aus dem Rundfunkbeitrag nirgendwo gespeichert. Wenn Sie sich allerdings wieder beim Einwohnermeldeamt melden, wird man Sie in der Regel wegen der alten Schulden wieder anschreiben. Ich empfehle Ihnen, den Betrag zu bezahlen oder sich hiervon nachträglich befreien zu lassen, da als Student eine Befreiung in Frage kommt. Die entsprechenden Anträge können Sie auf der Seite des Rundfunkservice herunterladen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Was bedeutet dann “keine Abgabe der Vermögensauskunft”? Es wurde eine Pfändung versucht jedoch nicht umgesetzt. Der Betrag war seltsamerweise gering. Es gab nur Andeutungen einen Eintrag zu erzeugen, nun wird das aber schwierig, wegen der Wohnungssuche.
Selbst bei geringen Beträgen, die man konsequent nicht zahlt, wird der GV solch einen Eintrag erzeugen können. Ich nahm nun an, dass eine Verjährung gilt, jedoch wird wohl ein Festsetzungsbescheid im Wege sein. Kann man diesen Bescheid nach 3 Jahren versuchen anzuzweifeln und eine Löschung nach BGB erzwingen?
Wie funktioniert der Vorgang des Begleichens und die Löschung? Geht das alles über den GV?
Wenn ich zahle wird mich der ÖRR wieder auf dem Schirm haben.
Ich bin nun auf Wohnungssuche und muss das dem Vermieter vorlegen. Um Erklärung komm ich nicht rum außer bagatellisieren. Zum Glück will nicht jeder sowas und zum Glück bin ich liquide.
Sehr geehrter Fragesteller,
zur Ihrer ersten Frage möchten wir Sie auf unseren Artikel Vermögensauskunft – Was erwartet mich? hinweisen. Falls zur Vermögensauskunft noch Fragen bestehen, können Sie diese gern unter dem Artikel stellen. Schulden aus einem Festsetzungsbescheid verjähren erst nach 30 Jahren, weil der Festsetzungsbescheid ein Titel ist. Den Festsetzungsbescheid nachträglich zu beseitigen wird schwierig, weil er grundsätzlich innerhalb einer bestimmten Frist angefochten sein muss. Schulden bei der GEZ werden auch nicht direkt in die SCHUFA eingetragen, sondern können im Schuldnerverzeichnis vermerkt werden. Die SCHUFA schaut regelmäßig in das Verzeichnis und “verschlechtert” den Bonitätsscore des Schuldners, wenn dieser im Schuldnerverzeichnis steht. Der Vermieter, dem die SCHUFA-Auskunft vorgelegt wird, sieht nicht unbedingt die GEZ Schulden, aber womöglich den “verschlechterten/schlechten Bonitätsscore.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
was wäre eine angemessene Rate bei einen offenen Rundfunkbeitrag von ca. 2100 € ?
Mit freundlichen Grüßen
Harald L.
Sehr geehrter Herr L.,
dies hängt von Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und dem Einigungsinteresse der GEZ ab. Einen hiervon losgelösten pauschalen Ratenbetrag kann ich nicht nennen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe Schulden bei mehreren Gläubigern und kann mir Ratenzahlungen auf die Dauer nicht leisten. Ich lebe von Grundsicherung. Meine Familie hilft mir zum Glück und würde mir auch noch einmal Geld zur Verfügung stellen, um von meinen anderen Schulden runter zu kommen. Besteht die Chance, dass sich die GEZ auf ein Vergleichsangebot (ich könnte nicht alles bezahlen) einlässt?
Sehr geehrte Frau L.,
grundsätzlich begründen hohe Schulden keinen Befreiungsgrund. Auf der Homepage zum Rundfunkbeitrag sind die Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. Ermäßigung der Beitragspflicht aufgelistet. Trifft keiner, der dort aufgelisteten Punkte auf Sie zu, sehe ich kaum Chancen auf einen Vergleich.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Herr Kraus,
Ich habe eine Frage und hoffe, dass Sie mir helfen können.
Seitdem ich in meine Wohnung umgezogen bin, habe ich immer noch nicht keine Schreibung von GEZ bekommen und das war vor 4 Jahren.
Was macht Man in diesem Fall und soll ich für die letzten drei Jahre bezahlen??
Mit freundlichen Grüßen
Shhadeh
Sehr geehrter Fragesteller,
hier kann ich keinen geeigneten Ratschlag geben. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass die GEZ, sobald sie von dem Einzug erfährt, Forderungen rückwirkend geltend machen wird, unter Umständen sogar für die gesamten vier Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Wir haben lange das Problem,dass wir 2 ein Haushalt sind und die Gez trotz,dass ich denen mehrmals mitgeteilt habe,dass wir 1 Haushalt sind,die bei uns beiden die Gebühren fordern und nun auch pfänden wollen.Wenn keiner freiwillig zahlt,darf die Gez von beiden (sprich doppelt )einfordern?????
Sehr geehrte Frau K.,
der Mieter haftet für die Beitragsschuld. Sind zwei Personen im Mietvertrag als Mieter aufgeführt, haften beide als Gesamtschuldner. Das heißt, jeder haftet für die gesamte Schuld aber nur einmalig. Im Innenverhältnis kann dann ein Ausgleich stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich bin vor Kurzem umgezogen und anschließend ein Brief von GEZ bekommen, worin steht, dass unter meinem Namen noch kein Konto besteht. Von mir ist die Auskunft von bisherigen Rundfunkbetreigszahlungen gefordert. Da ich bisher keine Information bzw. Briefe davon erhalten, wurde noch keine Zahlung getätigt. Ist der dreijährige Verjährungsfrist in meinem Fall berechtigt? Falls ja, was soll ich machen, um GEZ dies in Kenntnis zu setzen? Meine Frau lebt seit Jahren immer mit mir zusammen und es ist genauso der Fall wie bei mir, allerdings hat sie noch keinen Brief wie ich bekommen. Müssen wir irgendwie klären, um die doppelte Zahlung zu vermeiden?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort
Freundliche Grüße
Thomas K.
Sehr geehrter Herr K.,
grundsätzlich besteht eine Beitragspflicht pro Haushalt, nicht pro Person. Wenn Sie sich auf Verjährung berufen möchten, dann erklärt Ihnen unser Artikel Schuldenabbau durch Verjährung, ob Verjährung überhaupt in Frage kommt und wie Sie dies geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Die GEZ möchte fuer 3 Monate Geld obwohl wir befreid sind. Und jedesmal 3 verschieden Monate. Was kann ich tun
Sehr geehrte Frau S.,
ich hab Ihre Frage soeben beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Die GEZ möchte fuer 3 Monate Geld obwohl wir befreid sind. Und jedesmal 3 verschieden Monate. Was kann ich tun
Sehr geehrte Frau S.,
setzen Sie sich mit der GEZ in Verbindung und belegen Sie, dass Sie für den genannten Zeitraum von der Zahlungspflicht befreit waren.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich kann die GEZ Beiträge nicht bezahlen, da ich mit meiner Familie von einer kleinen Rente lebe, die weit unter der Grundsicherung liegt. Staatliche Hilfen wollen wir aber aus Prinzip nicht in Anspruch nehmen. Gibt es eine Möglichkeit der Freistellung? Ich habe das Alles schon mehrfach an die GEZ geschrieben, erhalte aber außer Drohungen und Mahnungen keine Antwort.
Sehr geehrter O.,
auf der Homepage der GEZ (jetzt ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) gibt es Formblätter, mit denen Sie eine Befreiung von der Beitragspflicht beantragen können. Reichen Sie den Antrag ordnungsgemäß ein und Sie erhalten eine Rückmeldung, ob die Voraussetzungen einer Befreiung vorliegen oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
Wir würden gerne wissen ob wir die GEZ Schulden zahlen müssen, die uns erst 2019 zugesandt würden.seit da an kommt ein Festsetzungsbescheid nach dem anderen. Wir haben gegen diesen ständig Widerspruch eingelegt jedoch hat das die GEZ nicht interessiert. Nun kommt ein Schreiben das wir eine Ratenzahlung zahlen soll, festgelegt von denen obwohl wir uns hier neu angemeldet haben und die Raten immer pünktlich bezahlen.
Sind wir verpflichtet die kosten von 2014 zu zahlen? Es gab nur die Festsetzungsbescheid und nix weiter.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Zwar gilt für diese Schulden eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt aber erst dann, als die GEZ Kenntnis von der Zahlungsverpflichtung erhalten hat bzw. grob fahrlässig nicht erhalten hat. Wann dieser Zeitpunkt war, müsste im Einzelfall ermittelt werden. Daher kann ich nicht beantworten, ob die Forderung verjährt ist oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Anwalt
Seit 1 Jahr hat mein Sohn eine eigene Wohnung und zahlt pünktlich zu 1. Jeden Monats seine Rundfunkgebühren in Höhe von 17,50€.
Leider erhält er daraufhin immer wieder ein Schreiben ,in dem ihm 8 € Säumnizuschläge auferlegt werden.
Gegen diese Forderungen habe ich immer Widerspruch eingelegt.
Die Rundfunkanstalt besteht jedoch auf die Quatalszahlung.
Nun hätte ich eine Frage,muss sich mein Sohn dieser Zahlungsweise beugen oder kann er weiterhin seine monatlichen Zahlungen vornehmen. Es kommen ja immer neue Zuschläge dazu und irgendwann sogar der Gerichtsvollzieher.
Können Sie mir einen Ratschlag geben?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen Olaf K.
Sehr geehrter Herr K.,
rechtswidrige Forderungen brauchen nicht bezahlt werden. Allerdings ist nach Ihrem Vortrag unklar, weshalb es zu den Säumniszuschlägen kommt. Ich empfehle Ihnen, sich diesen Vorgang am Telefon oder persönlich erklären zu lassen. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb bei termingerechter Zahlung Verzugsforderungen in Rechnung gestellt werden. Führt die Auseinandersetzung zu keinem Ergebnis, sollte ein Anwalt mit der Sache betraut werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag Herr Kraus.
Ich hatte den Gerichtsvollzieher bei mir stehen wegen 8 Jahren gez nicht gezahlt. Ich bin allerdings auch schon immer beim Job Center und somit eigendlich befreit. Habe jedoch nie diesen Zettel weggeschickt (Unwissenheit). Können Sie mir sagen wie und ob ich das rückwirkend bekommen kann.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau B.,
grundsätzlich ist es möglich, dass die Rundfunkbeiträge der letzten drei Jahre rückwirkend entfallen. Ich würde Ihnen jedoch empfehlen, den Antrag so zu fassen, dass Sie die gesamte Zeit, in der die Befreiungsvoraussetzungen vorlagen, zur Befreiung beantragen. Womöglich entscheidet die zu befindende Stelle in Ihrem Sinne. Den Antrag auf Befreiung des Rundfunkbeitrags finden Sie online durch entsprechende Suchmaschinenrecherche.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus,
Ich habe zwei Fragen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
1. Kann die GEZ heute noch Beiträge von 01.2013 – 12.2015 einfordern, wenn ich seit Jahren zu dieser Beitragsnummer keinen Bescheid mehr erhalten habe und Beiträge zu der Wohnung unter einer anderen Beitragsnummer ab 01.2016 vollständig beglichen sind?
2. Kann die GEZ einen Widerspruchsbescheid zu Ihren Gunsten abändern, ohne dass neue Informationen vorliegen?
Danke und viele Grüße
Steffi
Sehr geehrte Frau A.,
wenn die Forderung beglichen ist, spricht vieles dafür, dass Sie die Forderung nicht mehr begleichen müssen. Abschließend lässt sich das jedoch nur beantworten, wenn man die Einwendungen der anderen Seite gehört hat. Grundsätzlich können Widerspruchsbescheide zu Gunsten der Ausgangsbehörde oder Ihnen gleichgestellten Stellen abgeändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe meine zusätzliche Wohnung im Haus nicht angemeldet.
Bis zu welchem Zeitraum kann die GEZ die Beiträge Rückwirkend fordern.?
Greift auch hier die Verjährung von 3 Jahren ?
Sehr geehrter Herr S.,
der Beitragsservice hat grundsätzlich das Recht, die Beiträge rückwirkend zu fordern. Verjährung kommt grundsätzlich nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist in Betracht.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich würde gerne von ihnen erfahren ob ich meine bisherigen Beitrags Schulden vom zeitraum ca. 2013-2017 rückwirkend mit entsprechenden Nachweises zurück fordern kann bzw. Die Schulden kürzen kann.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Gökhan K.
Sehr geehrter Herr K.,
Sie können beim Beitragsservice einen Antrag auf Befreiung bzw. Kürzung des Beitrags bitten, falls Sie soziale bzw. gesundheitliche Gründe anführen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Rundfunkbeitrags. Ob der Antrag erfolgreich ist, kann ich Ihnen jedoch nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht