Wer ist Gläubiger – Wer ist Schuldner?
Die wichtigsten Begriffe sind wohl “Gläubiger” und “Schuldner”. Wie bereits in der Einleitung angesprochen, gibt es hier einfach Merksätze:
Gläubiger: “Der Gläubiger glaubt dem anderen, dass er seine Schulden begleichen wird.”
Schuldner: “Der Schuldner ist derjenige, der die Schulden hat”
Häufig spricht man bei einer Schuldnerberatung zudem von “Hauptgläubigern”. Hiermit sind diejenigen Gläubiger gemeint, die die höchsten Beträge vom Schuldner verlangen dürfen. Die Unterscheidung ist oft wichtig, da bei einem außergerichtlichen Vergleich die Hauptgläubiger oft der wichtigste Verhandlungspartner sind.
Droht aufgrund einer Schuldensituation die Zwangsvollstreckung, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden
Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner
Von eine Vollstreckungsgläubiger bzw. einem Vollstreckungsschuldner spricht man, wenn der Gläubiger dazu übergegangen ist, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies äußert sich meist durch eine “Lohnpfändung” beim Arbeitgeber, eine “Kontopfändung” bei der Bank oder durch eine “Sachpfändung”, die in der Regel spätestens durch einen Besuch des Gerichtsvollziehers bemerkbar wird.
Mehr zu den einzelnen Begriffen aus dem Recht der Zwangsvollstreckung und weitere Infos zu dem Thema finden Sie hier.
Insolvenzgläubiger und Insolvenzschuldner
Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gibt es die Unterscheidung:
Insolvenzschuldner ist demnach derjenige, der die Insolvenz durchläuft, weil er eine Schuldensituation hat.
Insolvenzgläubiger sind demgegenüber diejenigen, die im Hinblick auf diese Schuldensituation gegen den Insolvenzschuldner Forderungen geltend machen wollen. Hierbei tragen diese ihre Forderungen in der Forderungstabelle ein und werden aus der Insolvenzmasse befriedigt.
Was sind Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger?
Ein weiterer wichtiger Begriff, ist der des “Gesamtschuldners”. Dieser Begriff ist deshalb so wichtig, weil viele ihn missverstehen. Denn wenn mehrere Personen einem Dritten etwas schulden (etwa, wenn eine Ehepaar gemeinsam bei einer Bank einen Vertrag unterschreibt), haften diese oftmals als Gesamtschuldner. Das hat die Folge, dass der Gläubiger von einer der beiden Personen “alles” verlangen kann und nicht nur die Hälfte von jeweils einer Person.
Doch wie wird dann Gerechtigkeit hergestellt? Ganz einfach: Der Schuldner, der nun an den Gläubiger den Gesamtbetrag gezahlt hat, muss selbst vom anderen Schuldner die Hälfte herausverlangen. Ist der andere Schuldner jedoch beispielsweise zahlungsunfähig bzw. insolvent, kann das für den zahlenden Schuldner sehr kostspielig werden: Er bleibt größtenteils alleine auf den Kosten sitzen.
Hieran sieht man den großen Unterschied von “Gesamtschuldnern” (§ 421 BGB) und “Schuldnern einer teilbaren Leistung” (§ 420 BGB). Eine Vertrag mit Gesamtschuldnern hat für den Gläubiger daher nur Vorteile, da eine Rückzahlung für ihn wahrscheinlicher wird, wenn er sich an mehrere Schuldner halten kann, von denen er jeweils den Gesamtbetrag verlangen kann.
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