Was bedeuten die Begriffe “Gläubiger” und “Schuldner”?

Wer ist Gläubiger und wer ist Schuldner? – Wichtige Begriffe in einer Schuldensituation

Vielen unserer Mandanten sind die Begriffe “Gläubiger” und “Schuldner” bekannt, teilweise werden sie jedoch auch noch verwechselt. Was genau “Gesamtschuldner” oder “Vollstreckungsgläubiger” sind, wissen dann schon weniger Menschen. In diesem Beitrag klären wir für Sie kurz und knapp auf, was die Begriffe bedeuten:

In Kürze:

  • Gläubiger ist, wer aufgrund eines “Schuldverhältnisses” (z.B. Vertrag oder Schadensersatzanspruch) eine Leistung vom Schuldner verlangen kann.
  • Einfache Merksätze:
    • Der Gläubiger hat dem anderen geglaubt, dass er seine Schulden begleichen wird.
    • Schuldner ist der, der die Schulden hat.
  • Daneben spricht man häufig auch von “Gesamtschuldnern”, “Vollstreckungsschuldnern” oder auch Begriffen aus der Zwangsvollstreckung, wie z.B. “Lohnpfändung”, “Kontopfändung” oder ähnlichem.

Näheres zu den wichtigsten Begriffen in diesem Artikel:

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wer ist Gläubiger – Wer ist Schuldner?

Die wichtigsten Begriffe sind wohl “Gläubiger” und “Schuldner”. Wie bereits in der Einleitung angesprochen, gibt es hier einfach Merksätze:

Gläubiger: “Der Gläubiger glaubt dem anderen, dass er seine Schulden begleichen wird.”

Schuldner: “Der Schuldner ist derjenige, der die Schulden hat”

Häufig spricht man bei einer Schuldnerberatung zudem von “Hauptgläubigern”. Hiermit sind diejenigen Gläubiger gemeint, die die höchsten Beträge vom Schuldner verlangen dürfen. Die Unterscheidung ist oft wichtig, da bei einem außergerichtlichen Vergleich die Hauptgläubiger oft der wichtigste Verhandlungspartner sind.

Bild von Kassenzettel und Rechner

Droht aufgrund einer Schuldensituation die Zwangsvollstreckung, sollte eine Schuldnerberatung aufgesucht werden

Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner

Von eine Vollstreckungsgläubiger bzw. einem Vollstreckungsschuldner spricht man, wenn der Gläubiger dazu übergegangen ist, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Dies äußert sich meist durch eine “Lohnpfändung” beim Arbeitgeber, eine “Kontopfändung” bei der Bank oder durch eine “Sachpfändung”, die in der Regel spätestens durch einen Besuch des Gerichtsvollziehers bemerkbar wird.

Mehr zu den einzelnen Begriffen aus dem Recht der Zwangsvollstreckung und weitere Infos zu dem Thema finden Sie hier.

Insolvenzgläubiger und Insolvenzschuldner

Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens gibt es die Unterscheidung:

Insolvenzschuldner ist demnach derjenige, der die Insolvenz durchläuft, weil er eine Schuldensituation hat.

Insolvenzgläubiger sind demgegenüber diejenigen, die im Hinblick auf diese Schuldensituation gegen den Insolvenzschuldner Forderungen geltend machen wollen. Hierbei tragen diese ihre Forderungen in der Forderungstabelle ein und werden aus der Insolvenzmasse befriedigt.

Was sind Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger?

Ein weiterer wichtiger Begriff, ist der des “Gesamtschuldners”. Dieser Begriff ist deshalb so wichtig, weil viele ihn missverstehen. Denn wenn mehrere Personen einem Dritten etwas schulden (etwa, wenn eine Ehepaar gemeinsam bei einer Bank einen Vertrag unterschreibt), haften diese oftmals als Gesamtschuldner. Das hat die Folge, dass der Gläubiger von einer der beiden Personen “alles” verlangen kann und nicht nur die Hälfte von jeweils einer Person.

Doch wie wird dann Gerechtigkeit hergestellt? Ganz einfach: Der Schuldner, der nun an den Gläubiger den Gesamtbetrag gezahlt hat, muss selbst vom anderen Schuldner die Hälfte herausverlangen. Ist der andere Schuldner jedoch beispielsweise zahlungsunfähig bzw. insolvent, kann das für den zahlenden Schuldner sehr kostspielig werden: Er bleibt größtenteils alleine auf den Kosten sitzen.

Hieran sieht man den großen Unterschied von “Gesamtschuldnern” (§ 421 BGB) und “Schuldnern einer teilbaren Leistung” (§ 420 BGB). Eine Vertrag mit Gesamtschuldnern hat für den Gläubiger daher nur Vorteile, da eine Rückzahlung für ihn wahrscheinlicher wird, wenn er sich an mehrere Schuldner halten kann, von denen er jeweils den Gesamtbetrag verlangen kann.

Was tun bei einer Schuldensituation?

In Deutschland befinden sich weitaus mehr Menschen in einer Schuldensituation, als man denken mag: Etwa jeder zehnte Erwachsene in Deutschland kann seine Rechnungen nicht mehr dauerhaft bezahlen. Damit sind etwa 6,85 Millionen Bürger verschuldet (Quelle: Statista).

In einer solchen Situation sollten Schuldner eine sogenannte Schuldnerberatung aufsuchen. Auch wir als Fachanwaltskanzlei für Insolvenzrecht bieten eine solche Schuldnerberatung an. Denn die Erfahrung zeigt: Die meisten Menschen handeln viel zu spät und erleiden dadurch erhebliche psychische Probleme.

Kostenlose telefonische Erstberatung

Auch deshalb haben wir uns dazu entschieden, eine kostenlose telefonische Erstberatung anzubieten. Das senkt zumindest schon einmal die erste Hemmschwelle, der finanzielle Situation ins Auge zu blicken.

Schuldnern raten wir dann, falls nötig, entweder zu einem außergerichtlichen Vergleich oder einer Insolvenz. Die gute Nachricht:

Seit dem 1.10.2020 dauert eine Insolvenz in Deutschland nur noch 3 Jahre!

Schuldner, die sich für eine Insolvenz entscheiden, sind also nach 3 Jahren bereits schuldenfrei.

Teilweise sogar kostenlose anwaltliche Hilfe

Auch die Kosten werden dabei für Sie gering gehalten: Wir erörtern jede Möglichkeit mit Ihnen, die Entschuldung zu erreichen. Teilweise gelingt dies mit einer geringen Ratenzahlung. Für viele Mandanten ist sogar unser gesamtes Tätigwerden kostenlos: Dazu können bestimmte Personengruppen einen sogenannte Beratungshilfeschein beantragen – der Staat trägt dann unsere Kosten.

Ein Entschuldung kann also jeder erreichen! Der wichtigste Schritt ist jedoch, eine Beratungsstelle aufzusuchen und das Problem aktiv anzugehen.

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Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Gläubiger und Schuldner”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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