Grundsicherung

Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine aus Steuergeldern finanzierte Sozialleistung. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhaltes für Menschen, die zu wenig Rente bekommen. Die zu geringe Rente wird aufgestockt. 

Einen Anspruch auf Grundsicherung kann jeder haben, der über 65 Jahre oder über 18 Jahre alt und dauerhaft vermindert erwerbsfähig ist. Weiter Voraussetzung für den Erhalt von Grundsicherung ist, dass man “bedürftig” sind. Bedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem Vermögen oder seiner Rente heraus bestreiten kann. 

Haben Sie erfolgreich einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, können folgende Leistungen für Sie übernommen werden: 

  • Ihr Regelbedarf nach der Regelbedarfsstufe
  • angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Kranken-, Pflege-, Zusatz- und Vorsorgebeiträge
  • eventuell Mehrbedarf

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Wie wird die Grundsicherung berechnet?

Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag, dem Betrag für eine angemessene Wohnung und gegebenenfalls der Zahlung der Pflichtbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung. 

Der Grundbetrag richtet sich danach, ob Sie alleine leben oder nicht. Die aktuellen Grundbeträge finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. 

Zur Berechnung der Höhe des Anspruch auf Grundsicherung wird das individuelle Vermögen und Einkommen berücksichtigt. Einkommen meint dabei alle Einkünfte, die Sie erhalten zum Beispiel Rentenzahlung, Zahlungen aus einer geringfügigen Beschäftigung, Kindergeld oder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Nicht angerechnet werden gesetzliche Leistungen für die Kindererziehung, Schadensersatzzahlungen für körperliche Schäden und die Grundrente. Außerdem wird auf einen Unterhaltsrückgriff auf die Kinder bis zum einem Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro verzichtet. Auch wird keine Kostenerstattung durch die Erben verlangt. 

Was dürfen Sie in der Insolvenz behalten?

Wenn Sie Grundsicherung beziehen, können Sie Insolvenz anmelden. Die Grundsicherung dient der Absicherung des Existenzminimums und liegt unter dem, was in einer Insolvenz pfändbar ist. Sprich Sie können in Insolvenz anmelden und den Betrag, den Sie als Grundsicherung bekommen, behalten. 

Fällt vor oder während des Insolvenzverfahrens eine Erbschaft oder ein Vermächtnis an, steht es nach wie vor Ihnen zu dies anzunehmen oder auszuschlagen (§ 83 Abs. 1 InsO). Nimmt der Schuldner die Erbschaft oder das Vermächtnis an, gehört das sich daraus ergebenden Vermögen zur Insolvenzmasse.  

Sofern Sie Grundsicherung beziehen, sollten Sie beachten, dass eine Erbschaft als Einkommen bei der Berechnung Ihres Regelbedarfs berücksichtigt wird. Dementsprechend kann sich Ihr Anspruch auf Grundsicherung verringern oder gar ganz entfallen.  

Was können Sie tun, wenn Ihre Rente nicht ausreicht?

Viele Menschen haben Schwierigkeiten Ihre laufenden Kosten nach Ihrem Renteneintritt zu begleichen. Altersarmut ist auch in Deutschland ein großes Problem. Doch was können Sie tun, wenn Ihre Rente nicht reicht? 

Weiterarbeiten

Nur weil Sie die Altersgrenze erreicht haben, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie zwingend in die Rente eintreten müssen. Wer weiter arbeiten möchte und gesundheitlich dazu in der Lage ist, kann je nach Beruf auch noch weitere Monate oder sogar Jahre arbeiten. Ein Vorteil des Weiterarbeitens ist, dass Sie weitere Entgeltpunkte für Ihren Rentenanspruch sammeln. Außerdem erhalten Sie pro Kalenderjahr das Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten einen Zuschlag von 0,5 %.

Dazuverdienen

Sollte Ihnen das einfache “Weiterarbeiten” in Ihrem ursprünglichen Betrieb nicht möglich sein, können Sie sich auch durch einen Nebenjob etwas zu Ihrer Rente dazuverdienen. Ein unbegrenzter Zuverdienst ist jedoch erst möglich, wenn Sie ihr individuelles Rentenalter erreicht haben. Zu beachten ist bei einem zusätzlichen Verdienst außerdem, dass bei einem vorzeitigen Eintritt in die Rente nur ein Zuverdienst von 450 Euro monatlich ohne Kürzungen möglich ist. 

Hilfe vom Staat

Neben der zusätzlichen oder weiteren Arbeit können Sie jedoch auch Hilfe vom Staat beantragen. Viele Menschen, die einen Anspruch auf Grundsicherung haben zögern – sei es aus Scham oder Unwissenheit – einen entsprechenden Antrag zu stellen. Zögern Sie nicht. Wenn Sie einen Anspruch haben, machen Sie ihn geltend. Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Sozialamt.

Anspruch auf Mehrbedarf

Unter bestimmten Bedingungen können Sie außerdem einen Anspruch auf Mehrbedarf geltend machen. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Mehrbedarf haben, können Sie diesen durch ebenfalls Antrag bei dem Sozialamt vor Ort geltend machen. 

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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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2 Kommentare
  1. Ralf B.
    says:

    Ich habe Insolvenz beantragt und bin nun fertig hatte aber bei der Grundsicherung noch Schulden nun ist meine Frage fallen die Schulden mit in die Insolvenz rein so das ich Schuldenfrei bin ich habe die schulden in Nachhinein noch bezahlt kann ich mir das Geld wiederholen oder nicht

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr B.,

      wenn Sie Schulden trotz erteilter Restschuldbefreiung bezahlt haben, können Sie dieses Geld nicht mehr zurückfordern, § 301 Abs. 3 InsO.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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