Der Güterichter – Was ist das?
Als Güterichter bezeichnet man in Deutschland einen Richter, der für die Durchführung einer Güteverhandlung bestimmt wurde. Genauso, wie ein herkömmlicher Richter eine Gerichtsverhandlung leitet, ist er also bei einer Güteverhandlung zuständig.
Der wesentliche Unterschied beide Arten: Bei einer Güteverhandlung ist der Güterichter nicht zu einer Entscheidung des Rechtsstreits befugt. Sein Auftrag ist vielmehr, für die beiden Parteien auf eine Konfliktbeilegung hinzuwirken. Ziel ist also eine Einigung der Parteien und nicht eben ein Urteil des Richters.
Oft wird eine solche Konfliktbeilegung auch als “Mediation” bezeichnet.
Alles weitere rund um den Güterichter und seine Aufgabe und Befugnisse zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!