Der Güterichter

Der Güterichter – Was ist das?

Als Güterichter bezeichnet man in Deutschland einen Richter, der für die Durchführung einer Güteverhandlung bestimmt wurde. Genauso, wie ein herkömmlicher Richter eine Gerichtsverhandlung leitet, ist er also bei einer Güteverhandlung zuständig.

Der wesentliche Unterschied beide Arten: Bei einer Güteverhandlung ist der Güterichter nicht zu einer Entscheidung des Rechtsstreits befugt. Sein Auftrag ist vielmehr, für die beiden Parteien auf eine Konfliktbeilegung hinzuwirken. Ziel ist also eine Einigung der Parteien und nicht eben ein Urteil des Richters.

Oft wird eine solche Konfliktbeilegung auch als “Mediation” bezeichnet.

Alles weitere rund um den Güterichter und seine Aufgabe und Befugnisse zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Dann kommt ein Güterichter zum Einsatz

Die Einsatzgebiete des Güterichters sind umfassend. So wurde im Juli 2012 durch das “Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung” ein großer Anwendungsbereich für Güteverhandlungen geschaffen.

Im Ergebnis kann eine Güteverhandlung nun in allen in Deutschland geltenden Verfahrensformen (insb. Zivilprozesse) einberufen werden. Eine Ausnahme gibt es jedoch:

Der Strafprozess sieht keine gütliche Einigung vor. Hier kann jedoch eine sogenannte “Verständigung” (§ 257c StPO) durchgeführt werden. Diese findet jedoch vor Ort statt und wird zudem nicht separiert, sondern unmittelbar beim Hauptverhandlungstermin angeregt bzw. durchgeführt. In der Praxis kommt dies eher selten vor.

Gütliche Einigung in Aussicht?

Meist ergibt sich der Bedarf für einen Güterichter bereits aus dem “schriftlichen Vorverfahren”. Denn in den meisten Zivilprozessen tauschen sich die Parteien bereits vor der Gerichtsverhandlung durch Schriftsätze aus, die auch bei Gericht eingehen und bewertet werden.

Der zuständige Richter kann so frühzeitig erkennen, ob ein gewisses Potenzial gegeben ist, eine “gütliche Einigung” zu erzielen und das Verfahren gegebenenfalls an einen Güterichter abgeben.

Fehlen die Erfolgsaussichten verbleibt das Verfahren beim ursprünglich zuständigen Richter, der in einem echten Gerichtsverfahren ein Urteil fällt. Gerne wirken Richter jedoch auch hier noch auf eine gütliche Einigung in Form von Vergleichen hin. Dies bedeutet nämlich in erster Linie auch weniger Arbeit, da kein ausführlich zu begründendes Urteil geschrieben werden muss. Etwa zwischen 10 % und 20 % der deutschen Gerichtsverfahren enden durch eine Einigung in einem gerichtlichen Vergleich (Quelle: LTO).

Vorteile einer Mediation beim Güterichter

Eine Mediation bei einem Güterichter hat verschiedenste Vorteile:

Eine einvernehmliche Lösung ist angenehmer für alle

Menschen, die gerichtsverfahren sind, wissen: Das kostet Kraft! Viele Rechtsstreits belasten zudem das Verhältnis zu den einbezogenen persönlichen oder geschäftlichen Kontakten. Denn im Kern ist wohl (nahezu) jeder Mensch harmoniebedürftig.

Darin spiegelt sich schon der größte Vorteil einer Einigung beim Güterichter: Wenn eine Einigung gefunden wird, ist dies für beide Parteien weitaus bekömmlicher, als die Aussicht zu Unterliegen und hierbei etwas “aufdiktiert” zu bekommen.

Einbeziehung weiterer Umstände

Für eine herkömmliche Gerichtsverhandlung muss einem klar sein: Hier wird größtenteils nur die eher “starre” Rechtslage zwischen den Parteien bewertet. Persönliche Befindlichkeiten und Vorgeschichten des Streits werden dem Richter völlig egal sein. Anders ist dies bei einem Güterichter: Auch persönliche Einflüsse und äußere Umstände können das Ergebnis beeinflussen. Das Ergebnis einer gütlichen Verhandlung stellt daher in vielen Fällen eher “Gerechtigkeit” dar, als das ein herkömmliches Urteil kann.

Vertraulichkeit

Güteverhandlungen sind im Gegensatz zu Gerichtsverfahren nicht öffentlich. Die Mediation findet also in einer vertraulichen Atmosphäre statt. Auch werden die Inhalte der Verhandlungen an den (eventuell bei einem Scheitern zuständigen) Richter nicht weitergeleitet.

Der Güterichter selbst hat sogar eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes der Verhandlungen und im Zweifel sogar ein “Zeugnisverweigerungsrecht”.

Zeit sparen

Zudem haben Güteverhandlungen ein deutliches Zeitersparnis für die involvierten Parteien vorzuweisen. Eine Gerichtsverhandlung kann sich unter Umständen auf lange Zeit erstrecken. Güteverhandlungen hingegen werden in der Regel kurzfristiger terminiert. Kommt eine Einigung zustande ist das Verfahren hiermit bereits beendet.

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Grundsätze der Mediation des Güterichters

Wie soeben dargestellt, findet eine gütliche Einigung der Parteien nur statt, wenn diese vorher zugestimmt haben. Ist dies der Fall, terminiert der Güterichter einen Termin zur Mediation. Was dort besprochen wird, wird dem bei einem Scheitern zuständigen Berufsrichter nicht weitergeleitet.

Der Güterichter sorgt bei der Mediation für die Struktur und den Ablauf der Verhandlungen. Er wirkt dabei auf eine konstruktive Gesprächsatmosphäre hin und achtet dabei darauf, dass die Parteien fair miteinander umgehen.

Anwaltlicher Beistand bei der Güteverhandlung

Für viele ist es dabei ratsam, einen Rechtsanwalt bei ihrer Güteverhandlung dabei zu haben. Denn der Güterichter selbst erteilt keinen Rechtsrat! Eine Einschätzung der rechtlichen Lage kann bei den Verhandlungen jedoch sehr förderlich sein. Dies gilt insbesondere, wenn die andere gegnerische Partei einen Anwalt mitbringt und man daher einen Verhandlungsnachteil hat.

Bei einer Einigung wird das Verfahren bereits hierdurch beendet.

Scheitert die Güteverhandlung hingegen, geht der Rechtsstreit zurück an das zuständige Amts- oder Landgericht.

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