Die Güteverhandlung gem. § 278 ZPO – Was ist das?
Viele unserer Mandanten befinden sich in Rechtstreits und fragen sich: Was ist eigentlich eine Güteverhandlung? Denn diejenigen, die mir juristischen Fragen im Alltag eher weniger zu tun haben, würden ja eigentlich eher eine Gerichtsverhandlung zur Entscheidung eines Rechtstreits erwarten.
In Kürze:
- Eine Güteverhandlung dient dazu, eine richtige Gerichtsverhandlung noch zu verhindern
- Dies soll dadurch bewirkt werden, dass das Gütegericht frühzeitig auf einen Vergleich hinarbeitet
- Grundsätzlich muss man hierzu persönlich erscheinen – es gibt jedoch auch Ausnahmen
Bevor ein Rechtstreit vor Gericht “landet”, kann in der deutschen Rechtsordnung eine Güteverhandlung durchgeführt werden. Diese soll zu einer einvernehmlichen Erledigung des Rechtstreits führen, also eine “richtige” Gerichtsverhandlung gerade noch verhindern. Eine erfolgreiche Güteverhandlung endet daher regelmäßig in einem Vergleich.
Was eine Güteverhandlung sonst noch bezweckt und alles sonst noch Wissenswerte zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Was ist wenn man schon in der privatinsolvenz ist. Und die diese nicht angenommen haben und nun auf die Beendigung meines Insolvenz warten müssen. Können die trotzdem die güterverhandlung machen?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe. Könnten Sie die Frage bitte mit ein paar Informationen mehr nochmal anders formulieren?
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht