Häufige Schuldenarten

Häufige Schuldenarten bei Privatpersonen – Was sind die häufigsten Schuldenarten?

Es gibt Gläubiger, die vielen Verbrauchern immer wieder zum Verhängnis werden. Viele unserer Mandanten fragen uns, welche Gläubiger denn “besonders gefährlich” werden können. Das hängt davon ab, ob ein Gläubiger durch seine Vorgehensweise oder den Einfluss auf Ihren Lebenbereich eine besondere Macht ausüben kann. Man unterscheidet dementsprechend zwischen Primär- und Sekundärschulden. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Schuldenarten für Sie aufgezählt. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Primärschulden

Primärschulden” meint solche Schulden, die Sie vorrangig begleichen sollten. Primärgläubiger sind also solche Gläubiger, die für Sie eine besondere Existenzbedrohung darstellen können. Die besondere Existenzbedrohung liegt meist darin, dass es sich bei den Gläubigern um solche handelt, die für Verbraucher besonders essentielle Vertragspartner sind. Zu den primär zu begleichenden Schulden zählen insbesondere: 

Schulden beim Vermieter

An oberste Stelle stehen die Vermieter. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB steht dem Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs ein außerordentlichen Kündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann zur vorübergehend Obdachlosigkeit des Schuldnern führen. Daher sollten Sie stets Ihre Miete vorrangig vor allen anderen Schulden begleichen. So verhindern Sie eine außerordentliche Kündigung und die daraus möglicherweise resultierende Obdachlosigkeit.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema “Mietwohnung in der Insolvenz”.

Schulden bei Energiefirmen

Auch Ihre Strom-, Gas- und Heizkosten sollten sie fristgerecht bezahlen und den Aufforderungen der Energiefirmen die aktuellen Zählerstände mitzuteilen stets nachkommen. Sollten sie eine Mahnung von ihrem Energielieferanten erhalten, sollten Sie dringend tätig werden. Zwar unterliegt die Unterbrechung der Lieferung einer 4-wöchigen Sperrfrist, die die Energielieferanten einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sperrung jedoch erfolgen und Sie erhalten keine Lieferung mehr. Durch die vorrangige Befriedigung Ihres Energielieferanten verhindern Sie also, dass der Strom abgestellt wird oder Sie Ihre Wohnung nicht mehr heizen können. 

Schulden beim Finanzamt

Bild von einer GesundheitskarteAuch das Finanzamt zählt zu den vorrangig zu befriedigenden Gläubigern. Das liegt zum einen daran, dass das Finanzamt häufig sogenannte Gläubigeranträge stellt. Also ein Insolvenzverfahren einleitet, bei dem Sie am Ende des Verfahrens keine Restschuldbefreiung erhalten können. Zum anderen gibt es beim Finanzamt nur selten die Möglichkeit die Beträge zu stunden. 

Weitere Tipps zum Thema “Schulden beim Finanzamt” finden Sie hier. 

Schulden bei der Krankenkasse

Auch Krankenkassen stellen häufig Gläubigeranträge. Zudem kann unter Umständen Ihr Versicherungsschutz verloren gehen. Daher sollten Sie auch Schulden bei der Krankenkasse vorrangig behandeln. 

Tipps zum Umgang mit Schulden bei der Krankenkasse finden Sie hier. 

Sekundärschulden

Neben den primär zu befriedigenden Gläubigern gibt es weitere häufig bei Verbrauchern auftretenden Gläubiger. Unter den Begriff der Sekundärgläubiger fallen grundsätzlich alle die Gläubiger, die nicht in die erste Kategorie fallen. Auch hier gibt es Schuldenarten die bei Verbrauchen besonders häufig auftreten. 

Die häufigsten Schuldenfallen für Verbraucher und die effektivsten Sofortmaßnahmen finden Sie hier. 

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