Primärschulden
“Primärschulden” meint solche Schulden, die Sie vorrangig begleichen sollten. Primärgläubiger sind also solche Gläubiger, die für Sie eine besondere Existenzbedrohung darstellen können. Die besondere Existenzbedrohung liegt meist darin, dass es sich bei den Gläubigern um solche handelt, die für Verbraucher besonders essentielle Vertragspartner sind. Zu den primär zu begleichenden Schulden zählen insbesondere:
Schulden beim Vermieter
An oberste Stelle stehen die Vermieter. Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB steht dem Vermieter im Falle des Zahlungsverzugs ein außerordentlichen Kündigungsrecht zu. Die außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann zur vorübergehend Obdachlosigkeit des Schuldnern führen. Daher sollten Sie stets Ihre Miete vorrangig vor allen anderen Schulden begleichen. So verhindern Sie eine außerordentliche Kündigung und die daraus möglicherweise resultierende Obdachlosigkeit.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema “Mietwohnung in der Insolvenz”.
Schulden bei Energiefirmen
Auch Ihre Strom-, Gas- und Heizkosten sollten sie fristgerecht bezahlen und den Aufforderungen der Energiefirmen die aktuellen Zählerstände mitzuteilen stets nachkommen. Sollten sie eine Mahnung von ihrem Energielieferanten erhalten, sollten Sie dringend tätig werden. Zwar unterliegt die Unterbrechung der Lieferung einer 4-wöchigen Sperrfrist, die die Energielieferanten einhalten müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sperrung jedoch erfolgen und Sie erhalten keine Lieferung mehr. Durch die vorrangige Befriedigung Ihres Energielieferanten verhindern Sie also, dass der Strom abgestellt wird oder Sie Ihre Wohnung nicht mehr heizen können.
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