Muss ich wegen Schulden ins Gefängnis?
Immer wieder taucht die Frage auf, ob man wegen Geldschulden oder Geldstrafen inhaftiert werden kann. Das hängt grundsätzlich davon ab, wie die Schuld entstanden ist und welches Rechtsgebiet in Rede steht. Kurzer Exkurs:
Zivilrecht: Rechtsverhältnis Bürger zu Bürger
Öffentliches Recht: Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger
Strafrecht: Staatliche Sanktionierung von menschlichem Fehlverhalten
Zunächst lässt sich sagen, dass wegen Schulden im Zivilrecht keine Inhaftierung droht. Allerdings können titulierte Schulden und die anschließende mangelnde Mitarbeit im Rahmen der Vermögensauskunft zu einem Haftbefehl führen. Denn das Vollstreckungsverfahren ist öffentliches Recht und hier ist eine Inhaftierung möglich. Näheres hierzu weiter unten. Rühren die Geldschulden aus einer Straftat (z.B. wegen eines Betrugs gemäß § 263 StGB), wurde eine Geldstrafe oder eine Geldbuße bzw. ein Bußgeld verhängt, kann bei verweigerter Zahlung die Inhaftierung angeordnet werden.
Der folgende Beitrag zeigt auf, bei welchen (Geld)Schulden und unter welchen Umständen der Gang in Gefängnis ansteht.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Guten Tag, leider habe ich einen Haftbefehl wegen Schulden erhalten. Ich habe die Stelle angerufen und um eine Ratenzahlung gebeten, leider war die Sachbearbeiterin sehr unfreundlich und teilte mir mit das sie damit nicht einverstanden sei. Was kann ich tun? Ich habe zwei Kinder und bin alleinerziehend. Ich kann die gesamt Summe nicht aufbringen und sollte ich in Haft müssen, verliere ich meine Arbeit und meine Wohnung.
Bitte helfen Sie mir. Ich weiß nicht mehr weiter.
Viele Grüße
Lisa B
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Wie aus unserem Artikel hervorgeht, sind Schulden an sich kein Grund für einen Haftbefehl. Vermutlich handelt es sich daher um einen Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft.
Dieser Haftbefehl wird dann nichtig, wenn die Vermögensauskunft abgegeben wird. Somit wäre es empfehlenswert, der Aufforderung nachzukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht