Haustier und Insolvenz – Das gilt es zu wissen
Manche unserer Mandante befürchten, im Insolvenzverfahren ihr Haustier zu verlieren. Grundsätzlich ist hier Entwarnung angesagt: Haustiere sind gem. § 811c I ZPO unpfändbar. Der Gesetzgeber berücksichtigt mit dieser Regelung die enge emotionale Nähe, die viele Tierbesitzern mit ihnen verbindet.
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung. So spricht § 811c II ZPO von einer möglichen Pfändbarkeit, wenn der Wert des Tieres besonders hoch ist und der Gläubiger durch die Unpfändbarkeit unangemessen benachteiligt wird. Auch Tiere die zu Erwerbszwecken gehalten werden können theoretisch gepfändet werden. Das stößt bei vielen Tierbesitzern auf Unverständnis.
Ob ein Tier im konkreten Fall gepfändet werden kann, hängt stets vom jeweiligen Einzelfall ab. Denn damit der Gläubiger eine solche Pfändung vollziehen kann, müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese zeigen wir Ihnen in diesem Artikel:
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Hallo, ich werde wohl eine Privatinsolvenz eröffnen müssen. Will aber in einen Stall gründen und mit Einstellern die Pacht bezahlen und mich dann im Laufe der Zeit im Kleinerwerb als Freiberufler selbstständig machen.
Eigenes Pferd mit reinbringen um dann Reitunterricht und Geführte Wanderausritte anzubieten.
Ist das möglich?
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Sehr geehrte Frau R.,
das ist möglich, hängt aber davon ab, ob der Insolvenzverwalter dem zustimmt oder die hierfür erforderliche Vermögen einzieht. Maßgeblich bei der Entscheidung des Insolvenzverwalters dürfte sein, wodurch die Insolvenzmasse am besten bereichert wird. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir auf alle Ihre Fragen ein und gehen für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55), per E-Mail (info@anwalt-kg.de) oder können unser Online-Formular nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo
Ich bin am überlegen in die privatinsolvenz zu gehen und habe ein Pferd.
Kann mir das gepfändet werden?
Lg
Sehr geehrte Fragestellerin,
danke für Ihre Frage. Grundsätzlich sind Haustiere unpfändbar. Als “Haustier” gelten aber nur Tiere, die im häuslichen Bereich untergebracht sind. Befindet sich der Stall also direkt am Haus, ist das Pferd unpfändbar, steht es etwa in einer gemieteten Box auf einem Bauernhof, wäre es pfändbar und würde damit zur Insolvenzmasse gehören.
In diesem Fall kann man dem Insolvenzverwalter das Angebot machen, selbst den Wert des Pferdes in die Insolvenzmasse einzuzahlen um das Pferd zu behalten. Dies gestaltet sich natürlich schwierig, wenn man nur das unpfändbare Einkommen zur Verfügung hat. Es kommt daher auf den Wert des Pferdes an, ob dieser Weg empfehlenswert ist oder nicht.
Grundsätzlich sollte das Pferd nicht verschwiegen werden, denn dies könnte die Restschuldbefreiung gefährden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich befinde mich noch ein gutes Jahr in Geschäfts- und Privatinsolvenz. Ich habe 2 Hunde und gerade habe ich eine neue Vollzeitstelle begonnen, kann man einen Betrag für die tägliche Hundebetreuung vom pfändbaren Nettogehalt zurückhalten oder wird solch ein Aufwandsbetrag nicht berücksichtigt und ich kann ihn nur vom bereits gepfändeten Gehalt begleichen?
Sehr geehrter Herr T.,
wenn ich Sie richtig verstehe, fragen Sie, ob Ihnen durch die Hunde ein höherer Pfändungsfreibetrag zusteht. Mir ist eine solche Möglichkeit nicht bekannt. Tierbezogene Aufwendungen führen grundsätzlich nicht dazu, dass sich der reguläre Pfändungsbetrag mindert.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Hallo,
Ich werde wohl oder übel ein Insolvenz Verfahren eröffnen müssen. Wir haben hier zuhause meine 2 Pferde stehen die beide krank sind. Die eine hat eine Kehlkopflähmung und die andere verliert gerade das Augenlicht. Meine große Stute habe ich seit 14 Jahren und wir haben eine ganz besondere Bindung. Werden mir meine Pferde falls ich Insolvenz anmelde weggenommen? Die stehen direkt auf dem Grundstück, das Haus haben wir gemietet. Die Pferde sind also nicht irgendwo eingestallt sondern direkt am Haus. Ich habe gelesen dass Pferde in einem solchen Fall als Haustiere gelten und nicht gepfändet werden. Stimmt das? Eine Antwort wäre wirklich sehr nett.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, es ist richtig, dass Tiere, die im häuslichen Bereich untergebracht sind, nicht gepfändet werden dürfen. Hierzu zählt auch ein Garten oder ein Stall direkt am Haus.
Eine Ausnahme kann bie besonders wertvollen Tieren gelten. Laut Ihrer Angaben wäre aufgrund der Erkrankungen aber nicht zu erwarten, dass dies hier der Fall ist.
Hinzu kommen Belange des Tierschutzes: zu nennen sind insbesondere die Bindung des Tieres an den Schuldner und dessen Familie und der Gesundheitszustand des Tieres. So haben Gerichte überwiegend entschieden, dass ein Pferd, welches sein Gnadenbrot erhält, ohnehin unpfändbar ist. Laut Ihrer Angaben kann man also mit hoher Sicherheit von einer Unpfändbarkeit der Tiere ausgehen.
Gerne biete ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung zur Privatinsolvenz an. Vereinbaren Sie gerne einen Termin über unser Kontaktformular.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht