Heiraten trotz Privatinsolvenz – Ist das möglich und was gilt es zu beachten?

Heiraten trotz Privatinsolvenz

Schulden stellen allein für den Betroffenen eine große Herausforderung dar. Läuft ein Privatinsolvenzverfahren, müssen Sie viele Dinge beachten. Nicht selten müssen Sie auch auf einiges verzichten. So bleibt nur das Notwendigste zum Leben vom Einkommen übrig, Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze unterliegt der Pfändung. Meist werden auch wertvolle Gegenstände oder gar das Auto gepfändet, sofern dieses nicht für die Arbeit benötigt wird.

Natürlich leben Schuldner auch in Partnerschaften. Häufig stellt sich dann die Frage, ob sie trotz Privatinsolvenz heiraten dürfen und ob das denn überhaupt sinnvoll ist. Die gute Nachricht: Mit der Hochzeit müssen Paare nicht warten, bis die Restschuldbefreiung erfolgt ist. Dennoch gibt es einige Dinge zu beachten, um das Eheleben so entspannt wie möglich genießen zu können. Was das ist und was es noch zu wissen gibt, verraten wir Ihnen jetzt.

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Heirat trotz Privatinsolvenz – Möglich oder nicht?

Grundsätzlich ist eine Heirat während der Privatinsolvenz erlaubt. Paare sollten jedoch daran denken, dass es in diesem Fall ähnlich abläuft, wie bei der Heirat zweier vermögender Partner.

Es gilt: Auch bei einer Hochzeit bezieht sich das Privatinsolvenzverfahren lediglich auf den Antragsteller, nicht aber auf den Ehepartner. Auch die Wohlverhaltensphase und die anschließende Restschuldbefreiung wird nur vom Schuldner durchlaufen.

Befinden Sie sich in der Privatinsolvenz und wollen heiraten, müssen Sie den Insolvenzverwalter darüber informieren. Ein Mitspracherecht hat er dabei aber nicht, auch Gläubiger dürfen sich hier nicht einmischen.

Steuerklasse nach der Heirat – Darauf müssen Sie achten

Eheleute können generell zwischen zwei verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen:

  1. Beide Ehepartner entscheiden sich für Steuerklasse 4: Sinnvoll ist die Kombination 4/4 immer dann, wenn beide Partner etwa gleich viel Einkommen erzielen.
  2. Ein Ehepartner wählt die Steuerklasse 3, der andere die 5: Diese Kombination erweist sich bei unterschiedlichen Einkommenshöhen als sinnvoll. Der Partner mit dem höheren Einkommen geht dann in Steuerklasse 3.

Im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz sollten Sie bei der Wahl der Steuerklassen folgendes beachten:

Ohne einen sachlichen Grund darf der Partner, der sich in der Privatinsolvenz befindet, zur Minderung des Einkommens aufgrund höherer Abgaben nicht die Steuerklasse 5 wählen. Aus diesem Grund müssen beide Ehepartner bedingt durch die Insolvenz in Steuerklasse 4.

Ist es ratsam, während der Privatinsolvenz zu heiraten?

Bild von den Körpern eines Brautpaares auf einer Treppe

Eine Heirat ist trotz Privatinsolvenz möglich – jedoch sollten Sie einige Dinge beachten, damit der schönste Tag im Leben nicht getrübt wird.

Möchten Sie mögliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Privatinsolvenz und einer Ehe vermeiden, sollten Sie die folgenden Dinge beachten:

  • Entscheiden Sie sich nicht für ein gemeinsames Konto, auf welches regelmäßige Einzahlungen durch beide Ehepartner vorgenommen werden. Sobald das Konto nämlich auf beide Partner läuft, darf der Insolvenzverwalter das gesamte Geld pfänden. Und zwar unabhängig davon, wer das Geld eingezahlt hat – eine Prüfung dessen muss er nicht durchführen und so kann auch das Geld des unverschuldeten Partners gepfändet werden. Unser Tipp: Möchten Sie dennoch ein „gemeinschaftliches Konto“ für alle Kosten nutzen, kann der Partner ohne Schulden ein Konto auf seinen Namen eröffnen. Der Partner in Privatinsolvenz erhält eine Vollmacht über dieses Konto, er kann Geld einzahlen und auch über das Konto verfügen. Eine Pfändung dieses Kontos ist allerdings nicht möglich.
  • Bei der Anschaffung von Gegenständen sollten Ehepartner nach der Heirat ebenfalls einiges beachten. Generell dürfen alle Gegenstände, die während der Ehe gemeinsam angeschafft werden, auch gepfändet werden. Es ist deshalb ratsam, dass vor allem wertvolle Gegenstände nur von dem Ehepartner gekauft werden, der die Insolvenz nicht durchläuft. Der Kauf sollte dann aber durch entsprechende Belege nachweisbar sein.
  • Generell gilt außerdem folgendes: Besitztümer, die vor der Ehe angeschafft wurden, gehören auch nach der Eheschließung dem jeweiligen Partner. Aus diesem Grund dürfen sie nicht dem verschuldeten Partner zugerechnet werden und fließen nicht in die Insolvenzmasse ein, da sie kein gemeinschaftliches Eigentum sind. Allerdings muss auch hier ein Nachweis über die Eigentumsverhältnisse erbracht werden.

Keine Gütertrennung notwendig

Bei Heirat während der Privatinsolvenz entsteht automatisch die Zugewinngemeinschaft, eine Gütertrennung ist nicht notwendig. In der Zugewinngemeinschaft bleiben die Besitztümer getrennt, die Schulden des Partners werden nicht übernommen.

Ein Nachteil ergibt sich aber vielleicht: Geschenke zur Hochzeit können gepfändet werden, allerdings liegt das im Ermessen des zuständigen Gerichts. Erfolgt die Eheschließung während der Wohlverhaltensphase, ist eine Pfändung von Hochzeitsgeschenken aber nicht mehr möglich.

Es gibt aber auch eine positive Nachricht: Die Eheschließung kann zu einer Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führen, denn als Schuldner sind Sie dann einer weiteren Person gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Von Ihrem Nettogehalt bleibt also mehr übrig, sofern der Ehepartner kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat.

Sie haben Fragen? – Wir helfen Ihnen gern weiter

Haben Sie noch Fragen rund um das Thema „Heirat trotz Privatinsolvenz“? Gern stehen wir Ihnen als Fachanwalt für Insolvenzrecht und anerkannte Schuldnerberatung gern beratend zur Seite, damit Sie Ihr Eheleben ohne Sorgen genießen können.

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54 Kommentare
  1. Erich L. .
    says:

    Es hat sich noch eine weitere Frage ergeben:

    Meine Freundin hat Privatinsolvenz beantragt. Diese ist jedoch noch nicht komplett durch. Wenn wir nun im Rahmen der Hochzeit Geldgeschenke bekommen, in welcher Höhe müssten diese angeführt bzw. den Gläubigern zugeführt werden?

    Die entsprechenden Geschenke erhält sie ja nur zu 50%. Und wie schaut es in diesem Zusammenhang aus, wenn die Geldgeschenke nur einem Ehepartner gewidmet werden?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      danke für die Rückfrage. Geldgeschenke würden tatsächlich in die Insolvenzmasse fallen. Es gibt aber eine Ausnahme: Nicht in die Insolvenzmasse fallen “gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke von geringem Wert”.
      Der Bundesgerichtshof hat dafür eine Obergrenze von 500 Euro im Jahr und 200 Euro für ein einzelnes Geschenk festgelegt.
      Inwieweit es möglich ist, Geschenke eindeutig nur dem nicht insolventen Ehepartner zu widmen, kann ich in diesem Rahmen keine Beurteilung abgeben. Es obliegt grundsätzlich dem Insolvenzgericht, dies im Einzelfall zu prüfen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Erich L. .
    says:

    Guten Tag,

    ich werde bald meine Freundin heiraten die gerade einen Privatinsolvenz – mit meiner Unterstützung – angemeldet hat und leider noch nicht ganz durch ist. Sie wird zu mir und meinen Sohn in die Wohnung ziehen. Für die Wohnungseinrichtung (z.b. teuerer PC von mir und meinen Sohn, teurer Fernseher) liegen teilweise keine Kaufbelege mehr vor. Wie kann ich die Wohnungseinrichtung vor einer etwaigen Pfändung “schützen”, da ich ja ohne Belege die Eigentümerschaft nicht so einfach nachweisen kann?

    Ist es in diesem Fall sinnvoll die Wohnungseinrichtung zu fotografieren bzw. ein Verzeichnis anzulegen mit Datum oder sollte hier eventuell ein Ehevertrag aufgesetzt werden wo diese Einrichtung entsprechend dokumentiert wird als von eingebracht und in meinen Eigentum verbleibende Sachen?

    Hoffe Sie können mir hier eine entsprechende Auskunft erteilen.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Ratsuchender,

      vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich würde ich sagen, dass man dem Insolvenzverwalter gegenüber ehrlich sein sollte. Also ihm den Umzug mitteilen und auch darüber informieren, dass in der neuen Wohnung Hausrats-/Wertgegenstände vorhanden sind, die aber im Eigentum des Partners/Ehegatten und bisherigen Bewohners stehen. Vermutlich wird dies dem Insolvenzverwalter ausreichen. Fernseher und PC werden ohnehin eher selten verwertet, da diese schnell an Wert verlieren und noch ein Ersatzgerät im Austausch beschafft werden muss.
      Wenn die bisherige Erfahrung mit dem Verwalter aber eher negativ war, sollte man tatsächlich weitere Beweismittel vorzeigen können, also Nachweise, dass die Gegenstände schon vorher in der Wohnung waren. Denn bei Verheirateten gilt die gesetzliche Vermutung, dass Gegenstände in einer gemeinsamen Wohnung dem Schuldner gehören. Auch ein Ehevertrag mit Vereinbarung von Gütertrennung könnte sinnvoll sein, wobei hinsichtlich schon vorhandener Gegenstände kein Unterschied zur Zugewinngemeinschaft bestünde.

      All dies gilt aber nur, wenn die Wohlverhaltensphase noch nicht begonnen hat. In der Wohlverhaltensphase fallen Wertgegenstände nicht mehr in die Insolvenzmasse.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. K. .
    says:

    Hallo Dr. V. Ghendler

    Ich bin seit September/ Oktober 2016 in der Privat Insolvenz. Nun meine Fragen, ich wohne alleine mit meinem Sohn (14) und bin seit fast 6 Jahren in einer Beziehung nun wollen wir heiraten ,wie wirkt sich das auf meine Insolvenz aus? Vor allem möchte mein Lebensgefährte Bauen und hat einen Antrag gestellt , nicht das es jetzt durch eine Heirat nicht mehr funktioniert wegen meiner Insolvenz..
    Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    K.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      solange die Immobilie und das Grundstück ausschließlich auf den Namen Ihres Partners “läuft”, gibt es nichts zu bedenken.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Reuter A.
    says:

    Guten Tag ,

    Ich befinde mich seit 2 Jahren privat Insolvenz. Diese Jahr habe ich meinen Mann geheiratet während der Corona Zeit in Marokko , da mein Mann Franco/ Marokkaner ist ( gemeldet in Marokko ) . Ich bin deutsche Staatsbürgerin immer noch gemeldet in Deutschland. Was müssen wir beachten , wenn mein Mann mir in Marokko ein konto eröffnet , oder ER ein haut kauft und mich als Mitinhaberin einträgt . Vielen Dank für ihre Mühe .

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      grundsätzlich ist ein Wechsel des Wohnortes dem Insolvenzverwalter zu melden.
      Laut Ihrer Angaben läuft das Verfahren schon seit zwei Jahren, daher ist anzunehmen, dass die Wohlverhaltensphase schon begonnen hat. In diesem Fall ist nur das pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abzuführen. Grundsätzlich sollte man dem Insolvenzverwalter auch die Eröffnung eines neuen Kontos mitteilen, auch wenn man dazu nicht unbedingt verpflichtet ist.
      Eine neu gekaufte Immobilie fällt in der Wohlverhaltensphase auch nicht mehr in die Insolvenzmasse.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Sara S. .
    says:

    Guten Tag, vor der Hochzeit wurde bei mir die Insolvenz angemeldet. Jetzt nach der Hochzeit verlangt der Insolvenz Berater die Lohnabrechnung meines Mannes.
    Dürfen die das? Und wozu?

    Danke
    Mit freundlichen Grüßen
    S. S.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau S.,

      dies wird deshalb verlangt, weil bei eigenem Einkommen Ihres unterhaltsberechtigten Mannes eine Herausrechnung stattfinden kann. Grundsätzlich führt Ihre Unterhaltspflicht gegenüber Ihrem Mann dazu, dass Sie einen höheren Pfändungsfreibetrag haben. Erzielt dieser jedoch eine bestimmte Höhe von Einkommen, kann der Insolvenzverwalter beim Insolvenzgericht beantragen, dass die Unterhaltspflicht teilweise oder gänzlich unberücksichtigt bleiben möge (damit man bei Ihnen als Insolvenzschuldnerin mehr pfänden kann). Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zulässig.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Jacqueline L.
    says:

    Hallo, ich habe die Privatinsolvenz hinter mir (seit ca. 3 Jahren), jedoch kam heute ein Brief bzw. ein Formular, welches ich ausfüllen muss, wegen meiner Restschuldbefreiung. Ich bin seit Mai verheiratet und wir haben das Konto von meinem Mann nun auf unser beider Namen umgestellt. Kann das Konto trotzdem gepfändet werden (die Insolvenz von mir ist ja durch)?? Muss mein Mann auch für meine Restschuld zahlen?? Denn er geht arbeiten, ich bekomme nur eine kleine Rente.
    Mit freundlichen Grüßen
    Jacqueline L.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau L.,

      vielen Dank für ihre Frage.
      Grundsätzlich besteht eine eheliche Unterhaltspflicht. Diese besagt, dass man unter Umständen für Gerichtskosten des Ehegatten aufkommen muss (Auch für Verfahrenskosten einer Insolvenz). Dies gilt aber nicht für Verfahren, die vor der Eheschließung geführt worden sind.
      Ohne nähere Kenntnis des Formulars kann ich keine weitere Einschätzung abgeben. Eine Kontopfändung wegen gestundeter Verfahrenskosten käme aber nur in Betracht, wenn sich das Einkommen des Insolvenzschuldners deutlich erhöht hätte.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Fahreta A.
    says:

    Ich habe Antrag im Insolvenzverfahren zum eröffnet .Und habe eine Freund wir planen schon lange zum heiraten aber jetzt haben wir Angst wenn ich im Insolvenzverfahren bin
    Was passiert dann .Er arbeiten und hat Auto auf seine Namme .Haben wir Angst dass nicht von konto und Auto wek nehmen wird nach dem Heireten. Durfen wir spater nach dem ich Insolvenzverfahren eröffnet Heireten. Gibt Gefahr oder nicht .Viel Dank

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      vielen Dank für Ihre Frage. Sie können unbesorgt sein, Ehegatten haften grundsätzlich nicht für die Schulden des anderen Ehepartners. Nur bei gemeinsam abgeschlossenen Verträgen wäre dies der Fall.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Nici
    says:

    Guten Tag,

    Mein Freund(sind seit fast 20 Jahren zu Sammen) hat mir einen Heiratsantrag gemacht. Nun möchten wir im nächsten halben Jahr 2021 Heiraten. Ich bin in Privat Insolvenz ,nun fast seit 1 Jahr in der Restschuldbefreiung .Ich bekomme Grundsicherrung und Erwerbsunfähigkeits Rente.Mein Freund ist Festangestellter.

    Worauf müssen wir jetzt Achten? Was ist wichtig? Möchte auch den nach Namen von meinem zukünftigen an Nehmen.

    Bitte um Rückmeldung,Danke im Vorraus
    LG.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau N.,

      unser Artikel enthält die wesentlichen Information hierzu und weitergehende Besonderheiten kann ich in Ihrem Fall nicht erkennen. Den Namen Ihres Verlobten können Sie risikolos annehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  9. Nici
    says:

    Guten Tag,

    Mein Freund(sind seit fast 20 Jahren zu Sammen) hat mir einen Heiratsantrag gemacht. Nun möchten wir im nächsten halben Jahr 2021 Heiraten. Ich bin in Privat Insolvenz ,nun fast seit 1 Jahr in der Restschuldbefreiung .
    Worauf müssen wir jetzt Achten? Was ist wichtig? Möchte auch den nach Namen von meinem zukünftigen an Nehmen.

    Bitte um Rückmeldung,Danke im Vorraus
    LG.

    • Andre Kraus
      says:

      Ihre Frage wurde soeben beantwortet. Sie können versichert sein, dass wir alle Fragen sehen und doppelte Fragen nicht erforderlich sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  10. Florian
    says:

    Eine frage meine Frau hat ein Auto und würde bald durch unsere Hochzeit ein zweites anmelden damit ich fahren kann kann uns das weg genommen werden da ich jetzt demnächst in die Insolvenz gehe ?
    Und wie ist das mit unseren Einkommen kann ihr was weg genommen werden oder darf sie auch was dazu verdienen wenn es auf ihrem Konto ist ?
    LG

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr A.,

      Vermögen des Insolvenzschuldners wird grundsätzlich vom Vermögen des Ehepartners getrennt. Das bedeutet, dass bei einer Insolvenz grundsätzlich nur Ihr, und nicht das Vermögen Ihrer zukünftigen Frau angetastet würde. Die Autos sind unpfändbar, solange Sie nicht in Ihrem Eigentum stehen. Das Einkommen Ihrer zukünftige Frau bleibt grundsätzlich unangetastet.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  11. Neumann
    says:

    hallo

    meine Partnerin ist seit ca. 1,5 Jahren in der privat Insolvenz.
    Ich habe mit meiner Expartnerin ein gemeinsames Haus. dieses soll gegen ende des Jahres auf mich überschrieben werden.
    Da mein Beruf in einem Beamtenverhältnis ist weiß ich nicht ob wir so einfach heiraten dürfen ?! wie ich bereits aus einigen anderen Fragen herauslesen konnte bleiben die Schulden meiner Partnerin ihre. Wie ist es denn mit den Kinderzuschlägen die ich dann für ihre Kinder bekommen würde ?
    Sie verdient momentan auf einem Pferdehof für ca. 600-700€ im Monat. Ich habe natürlich ein wesentlich höheres Einkommen. Somit wäre denke ich ein Steuerklassenwechsel von 3/5 gerechtfertigt oder ?
    Wie wäre es mit dem Kindesunterhalt ?? bin ich dann für deren Kinder und sie für meine verantwortlich oder sind immer noch die Leiblichen Eltern zum Unterhalt verpflichtet ? und wird der Unterhaltsbetrag auf die Pfändungsfreigrenze angerechnet ? Sie hat zwei Kinder die bei uns wohnen und ich habe drei Kinder zwei davon wohnen auch bei uns.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr N.,

      auch die für Beamten gezahlten Kinderzuschläge bleiben grundsätzlich unangetastet. Ein Steuerklassenwechsel ist unter gewissen Voraussetzungen ohne Nachteile für den Insolvenzschuldner grundsätzlich möglich. Gesetzlichen Unterhalt schulden grundsätzlich die leiblichen Eltern. Bei der Pfändungsfreigrenze werden zugunsten des Insolvenzschuldners grundsätzlich nur die gesetzlich bestehenden Unterhaltspflichten berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich für die Insolvenzschuldnerin die Unterhaltspflichten gegenüber ihren leiblichen Kindern und ihrem Ehemann positiv hinsichtlich der Pfändungsbelastung auswirkt.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  12. Aurelia
    says:

    Hallo
    Wir sind beide in Insolvenz und wir wollen heiraten. Mein Lebenspartner Zahl in Insolvenz ich nicht …dürfen wir und was wird sich andern wenn so wäre.
    Dankeschön.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      ich freue mich, dass Sie die Ehe eingehen wollen. Ich verstehe Ihre Frage jedoch nicht. Ich würde Sie bitten, diese anders zu formulieren.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  13. Nina
    says:

    Guten Abend.
    Ich bin in der Insolvenz seit 4 Jahren und habe vor zwei Wochen im Ausland geheiratet, lebe jedoch in Deutschland. Dennoch ist die Ehe noch nicht in Deutschland eingetragen. Ab wann muss ich meinen Insolvenzverwalter über die geschlossene Ehe informieren? Jetzt oder nachdem ich die Ehe in DE eintragen lasse? Hätte ich ggf. ihn vor Eheschließung benachrichtigen müssen? Jedoch befindet sich der Ehemann bis zur fzf im Ausland.

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      da sich die Ehe auch auf das pfändbare Einkommen auswirkt, sollten Sie Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht über die Eheschließung unverzüglich in Kenntnis setzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  14. Ahrens
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

    ich stehe kurz vor der Privatinsolvenz. Eine Hochzeit ist seit längerem geplant. Coronabedingt bin ich seit einem Monat im Bezug von ALG I. Mein zukünftiger Mann benötigt ein Visum, welches er ja durch die Heirat bekäme.
    Nun wurde mir gesagt, dass er das erst bekommt oder überhaupt erst bekommt, wenn ich drei Gehaltsnachweise erbringen kann. Das ist mir ja derzeit nicht möglich. Ich hoffe, dass sich die Situation in wenigen Monaten wieder verändert.

    Ist das so richtig? Was haben wir denn dann für Möglichkeiten? Er könnte hier direkt anfangen zu arbeiten.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    B. A.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      vielen Dank für Ihre Frage, die jedoch keinen rechtlichen Bezug zum Insolvenzrecht aufweist. Die Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen bemisst sich ausschließlich nach dem Ausländerrecht, welches nicht Teil unserer Ausübungstätigkeit ist. Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen auf das Ausländerrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  15. Meuer
    says:

    Ist es den möglich, seinen Namen ändern zu lassen trotz in der Privatinsolvenz, oder wird dieser dann abgelehnt zwecks Begründung, dass man ja im Schuldnerverzeichnis steht ?

    Es geht in erster Linie um ein Änderung des Vornamens aus wichtigen Grund und nächstes Jahr heirate ich da wird dann der Name des Partners angenommen.

    Natürlich werde ich der Insolvenzverwalterin die Änderung jeweils mitteilen und diese teilte auch mit das ich einfach die Änderung mitteilen soll.

    Jedoch im Internet immer zu finden ist das es nicht möglich ist wenn man im Schuldnerverzeichnis eingetragen ist um Gläubiger zu schützen. Aber wenn die Änderung doch sowieso der Verwalterin mitgeteilt wird ändert sich doch nichts für die Gläubiger. Ich würde ja dann auch die Restschuldbefreiung riskieren.

    Daher die Frage, ob es denn möglich ist ohne nur wegen dem Grund abgelehnt zu werden bei der Vornamensänderung zwecks Schuldenverzeichnis ?

    Und was ist bei der regulären Heirat geänderten Nachnamen später ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      danke für Ihre Frage, die sich auf das NamÄndG bezieht. Es handelt sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren. Die Verwaltungsbehörde hat bei Ihrer Prüfung ein Ermessen, sodass die Behörde auch die Belange der Gläubiger berücksichtigen kann. Wie die Entscheidung ausfällt, kann ich nicht sagen. Allerdings ist es richtig, dass die Behörde in der Regel den Antrag negativ bescheiden wird, falls Sie im Schuldnerverzeichnis aufgeführt sind. Falls Ihrem Antrag stattgegeben wird, handeln Sie nach den Vorgaben Ihrer Insolvenzverwalterin. Falls sich der Nachname aufgrund von Heirat ändern sollte, hat Ihnen Ihre Insolvenzverwalterin bereits Antwort gegeben. Ich empfehle Ihnen, Anfragen und Antworten im schriftlichen Verkehr (zwecks Nachweise) durchzuführen, um Risiken für die Restschuldbefreiung auszuschließen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  16. Musto C.
    says:

    Hallo

    Befinde mich seit genau zwei jahren im privatinsolvenz haben jetzt frisch geheiratet.

    Muss meine Ehefrau für die schulden auch aufkommen?
    Haben vor 4-5 monaten geheiratet

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr C.,

      zunächst wünsche Ihnen alles Gute zu Ihrem neuen Lebensabschnitt. Ich kann Sie dahingehen beruhigen, dass Ihre Frau für die im Verfahren gegenständlichen Verbindlichkeiten nicht haftet.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  17. Yoan B.
    says:

    Hallo,

    Mein Verlobter ist in Privatinsolvenz (diese hat er während unserer Trennung beantragt) zudem haben wir ein gemeinsames Kind.
    Nun wollen wir dieses Jahr heiraten.
    Hat er dadurch eine niedrigere Einkommensfreigrenze, weil der Unterhalt an unserer Tochter wegfällt?

    Danke

    Lieben Gruß

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau B.,

      mit der Ehe entsteht eine zusätzlich Unterhaltsverpflichtung, nämlich Ihnen gegenüber. Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ihrer Tochter bleibt auch nach Eheschließung bestehen. Daher wirkt sich die Ehe nicht negativ aus. Es wird daher grundsätzlich nicht mehr, sondern eher weniger gepfändet werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  18. Fabian
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

    meine Verlobte und ich möchten im Sommer heiraten. Sie ist derzeitig in der Privatinsolvenz und macht eine Ausbildung. Ich möchte auch noch dieses Jahr ein Haus kaufen (komplett über mich und meinem Vermögen/ Einkommen).
    Meine Frage ist, ist es generell sinnvoll einen Ehe-Vertrag hinsichtlich der Gütertrennung aufzunehmen?
    Gibt es einen Unterschied, ob das Haus vor oder nach der Eheschließung von mir erworben wird?

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Auskunft!

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      aus insolvenzrechtlicher Sicht ist hier nichts zu befürchten und eine Gütertrennung wäre nicht notwendig, um das Haus zu schützen. Wenn nur der nicht-insolvente Partner im Grundbuch eingetragen ist, spielt das Insolvenzverfahren des anderen Ehegatten hierfür keine Rolle, zumal es sich laut Ihrer Aussagen ausschließlich um voreheliche Schulden Ihrer Partnerin handelt.
      Ob ein Ehevertrag generell trotzdem sinnvoll ist, kann ich hier nicht näher ausführen, da hierfür viele Faktoren von Bedeutung sind.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  19. Steffen T.
    says:

    Sehr geehrter Herr Ghendler,

    Meine Verlobte und ich heiraten bald. Meine Verlobte befindet sich seit kurzem. In der Privatsolvenz und gleichzeitig im der Ausbildung. Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob ich dann in die Steuerklasse 3 kann und sie in die 5. Ist so etwas während der Privati solvent möglich?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      das Landgericht Dortmund hat im Beschluss v. 23. März 2010 mit dem Az. 9 T 106/10 entschieden, dass eine Steuerklassenwahl in der Privatinsolvenz erlaubt ist, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann dann bestehen, wenn dadurch ein höheres monatliches Einkommen insgesamt erzielt wird.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  20. Serkan
    says:

    Guten Tag,
    Habe vor kurzem geheiratet und bin seit
    4 Jahren in der Insolvenz.
    Verdiene 2600 brutto und meine Frau nur
    1400 brutto monatlich.
    Die Frage ist kann ich in die Steuerklasse 3 und sie in 5 ?
    Oder müssen halt beide in 4 da sonst die Insolvenz scheitern kann?
    Wird meine Pfändungsfreigrenze erhöht ,
    da meine Frau wenig verdient? Ist sie dadurch unterhaltsberechtigt und wird dadurch der Pfändungsfreibetrag bei mir mir höher? Ich danke für die Antwort

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Fragesteller,

      das Landgericht Dortmund hat im Beschluss v. 23. März 2010 mit dem Az. 9 T 106/10 entschieden, dass eine Steuerklassenwahl in der Privatinsolvenz erlaubt ist, wenn ein sachlicher Grund hierfür besteht. Ein solcher sachlicher Grund kann dann bestehen, wenn dadurch ein höheres monatliches Einkommen insgesamt erzielt wird.

      Ihr Pfändungsfreibetrag wird höher, wenn Sie Ihr Frau tatsächlichen Unterhalt entweder finanziell oder natural leisten. Den grundsätzlichen Pfändungsfreibetrag können Sie unserer Pfändungstabelle entnehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  21. Ibrahim K.
    says:

    Hallo, ich habe noch keine insolvenz beantragt. Aber habe viele schulden.ich bin überschuldet. Kann trotzdem mit meine freundin in marokko heiraten und sie hier her nach bringen. Also familienzusammenführung meine ich???

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr K.,

      leider kann ich in diesem Rahmen keine Fragen zum Einwanderungsrecht beantworten. Grundsätzlich dürfte die Insolvenz aber kein Problem für eine Familienzusammenführung sein.
      Unsere Kanzlei kann Sie gerne auch beim Einwanderungsrecht beraten. Für eine kostenlose Erstberatung lassen Sie sich einfach einen Termin unter 0221 – 986 559 63 geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  22. Richter J.
    says:

    Wie läuft es ab wenn man mit seinen Partner in der privat Insolvenz zusammen ziehen möchte ?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      dies hat erst einmal keine Auswirkungen auf die Privatinsolvenz.
      Dem Insolvenzverwalter ist die Adressänderung schnellstmöglich mitzuteilen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  23. Gc
    says:

    Sehr geehrter Hr. Dr. V. Ghendler,

    mein Freund ist Insolvent.
    Wir wollen uns aber eine Immobilie finanzieren.
    Darf sein Einkommen dann bei der Bank mit einkalkuliert werden?
    Oder wie läuft das genau ab?
    Können beide Einkommen mit berücksichtigt werden, aber der Vertrag läuft dann nur über meinen Namen? Ist so etwas möglich?

    Mit freundlichen Grüßen
    GC

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Fragestellerin,

      in diesem Fall hat Ihr Freund ja vorerst nur das unpfändbare Einkommen, was in der Regel nur zur Deckung des Lebensunterhalts ausreicht, nicht jedoch, um nennenswerte Ersparnisse zu bilden bzw. Ratenzahlungen zu leisten. Dies ist der Bank natürlich bekannt. Grundsätzlich wird die Bonität in diesem Fall von der Bank als nicht sehr gut beurteilt werden.
      Sprechen Sie am besten mit dem Bankberater darüber.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  24. Janine M.
    says:

    Guten Tag,

    Wenn ich Schulden habe, mich aber nicht in der Privatinsolvenz befinde & dann heirate, bleiben meine Schulden dann auch meine? Ich möchte nicht, dass mein Partner belangt wird.

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Michael,

      die Hochzeit hat grundsätzlich keinen Einfluss darauf, wen die Gläubiger in Anspruch nehmen können. Schulden werden nicht automatisch zu Eheschulden.
      Eine Ausnahme gilt aber, wenn ausdrücklich der Güterstand der Gütergemeinschaft geschlossen wird. Dann wird auch das voreheliche Vermögen bzw. die Schulden zusammengelegt. Dieser Güterstand muss aber im Ehevertrag ausdrücklich vereinbart sein.
      Im Normalfall gilt die Zugewinngemeinschaft. In diesem Fall spielen die vorehelichen Schulden keine Rolle für den anderen Partner.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  25. Mirijam M.
    says:

    darf ich fragen woher bekomme ich eine kostenlose schufa Auskunft her

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Moll,

      bei der Schufa gibt es die Möglichkeit, kostenlos eine Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO zu erhalten, hierzu ist die Schufa verpflichtet.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  26. Mirijam M.
    says:

    hallo
    meine frage ich habe vor 2 Monaten geheiratet und mein Partner ist seit ein paar monaten in der Privatinsolvenz da ich seinen Nachnamen angenommen habe weiß ich noch nicht wie das abläuft wir wollten über meinen Namen in Ratenzahlung bei einem Anbieter bestellen aber ich bekam die Benachrichtigung dass ich ein negativer Schufa hatte obwohl ich den Nachnamen erst seit 2 Monaten trage wie kann das sein liegt es an der Privatinsolvenz meines Partners?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Moll,

      grundsätzlich hat die Situation Ihres Ehemannes keinen Einfluss auf Ihre eigene Schufa-Bewertung. Ich würde Ihnen empfehlen, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft einzuholen. Dann können Sie vermutlich besser beurteilen, woher die negative Bonität stammt.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  27. Jessica W.
    says:

    Mein Mann würde gerne in die Steuerklasse drei Wechseln nächstes Jahr. Ich bin in der Insolvenz darf ich meinen Teilzeitjob wo ich der zeit 506 Euro Netto verdiene aufgeben und mir einen 450€ job suchen. Wo ich dann auch 450€ raus habe. Würde dann in Steuerklasse 5 gehen. MfG Wenzel

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Wenzel,

      ein Steuerklassenwechsel in der Insolvenz zum Nachteil der Gläubiger kann ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung darstellen. Wir raten daher davon ab.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

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