Hilfe im Insolvenzverfahren – Die wichtigsten Informationen im Überblick

Privatinsolvenz – Wer hilft mir?

Sie sind verschuldet, schaffen es aber nicht, Ihre Schulden abzubauen? Die Privatinsolvenz ermöglicht es ihnen, ihre Schulden loszuwerden.

Bevor aber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss zunächst der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Sollte der Einigungsversuch scheitern, können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Er muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Mit diesem Antrag wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet.

Achten Sie aber darauf, dass der Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch eine anerkannte Stelle nachzuweisen ist. Daher sollten Schuldner bei einer rechtskundigen Person Hilfe suchen. Neben Rechtsanwälten stehen ihnen regelmäßig auch Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung.

Auch bei der Anmeldung der Insolvenz selbst ist eine Unterstützung durch eine fach- bzw. rechtskundige Person sinnvoll: Ein Insolvenzrechtler kann Ihnen dabei helfen, die Unterlagen bzw. Anträge korrekt auszufüllen und diese einzureichen. Nur ein Profi kann ihnen einen reibungslosen Ablauf garantieren.

Die Unterstützung durch eine gemeinnützige Einrichtung oder eine staatliche Stelle ist für sie in der Regel kostenlos. Allerdings müssen sie hier auch mit langen Wartezeiten rechnen. Und so kann es durchaus einige Monate dauern, bis sie den ersten Termin wahrnehmen können. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, direkt einen Anwalt zu konsultieren, damit dieser sich ihrer Sache annehmen kann. Diese Hilfe ist zwar kostenpflichtig, dafür erhalten sie schnelle und kompetente Hilfe. Nehmen Sie dabei die Dienste eines Anwalts in Anspruch, der sich auf das Insolvenzrecht spezialisiert hat. Im besten Fall hat der Anwalt einen entsprechenden Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht.

Wünscht der Betroffene zunächst nur ein allgemeines Beratungsgespräch, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wird ihnen die Beratungshilfe bewilligt, müssen sie lediglich 15€ selbst zahlen. Einige Kanzleien bieten auch kostenlose Erstberatungstermine an.

Verfahrenskosten

Bei der Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens fallen Kosten an.

Gemeint sind insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Verfügen Sie über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen, um diese Kosten zu stemmen, können Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Im Falle der Stundung müssen sie die Verfahrenskosten erst nach erfolgter Restschuldbefreiung begleichen. Dies kann auch in monatlichen Raten geschehen. Beratung ist auch hier angesagt.

Bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung kann bei geringem Einkommen ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden, wobei wir Sie gerne unterstützen. Voraussetzung hierfür ist neben geringem Einkommen, dass in absehbarer Zeit kein Termin bei einer öffentlichen Schuldnerberatung frei ist. Dies ist aber quasi immer der Fall, da öffentliche Schuldnerberatungen deutlich überlastet sind.

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Professionelle Hilfe für Gläubiger

Neben den Hilfsangeboten für Schuldner gibt es auch professionelle Unterstützung für Gläubiger.

Beachten Sie, dass Sie, sofern Sie Gläubiger sind, selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahren über das Schuldnervermögen beantragen können. Stellt ein Gläubiger einen Insolvenzantrag, so muss er die Kosten für das Eröffnungsverfahren selbst tragen.

Voraussetzung für einen Gläubigerantrag ist, dass sie als Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben und ihre Forderung(en) und den Eröffnungsgrund (Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit) glaubhaft machen können. Dazu müssen sie entsprechende Unterlagen beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen und belegen, dass der Schuldner seine Schulden nicht begleichen kann. Als Beleg können etwa die Vermögensauskunft des Schuldners oder ein vom Gerichtsvollzieher erstelltes Protokoll über einen erfolglosen Pfändungsversuch dienen.

Wenn Sie Unterstützung bei der Einreichung Ihres Antrages benötigen, können sie ebenfalls eine Kanzlei konsultieren. Dies muss sich für sie aber auch lohnen, da Insolvenzanträge durch Gläubiger mit Risiken behaftet sind. Sie sollten daher die Situation analysieren (lassen) und überprüfen (lassen), ob die Einleitung des Verfahrens für sie gewinnbringend ist.

Wollen sie den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz nicht selbst stellen, müssen sie trotzdem noch tätig werden, denn nach Eröffnung des Insolvenzverfahren müssen sie ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist beim Insolvenzverwalter (und nicht beim Insolvenzgericht!) anmelden.

Die für die Forderungsanmeldung benötigten Dokumente erhalten Sie beim Insolvenzgericht oder auf der Website des Justizportals Nordrein-Westfalen. In diesen Formularen müssen Sie verschiedene Angaben machen. So müssen z.B. Höhe der Forderung und der ggf. zu zahlenden Zinsen angeben werden. Auch der Rechtsgrund der Forderung (z.B. Kaufvertrag) ist anzugeben. Weiterhin müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden, dass die Forderung(en) (in der angegebenen Höhe) auch tatsächlich besteht.

Benötigen Sie Hilfe bei der Forderungsanmeldung, sollten sie einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Dieser Schritt ist unumgänglich, wenn die Frist zur Forderungsanmeldung verstrichen ist. Der Anwalt wird Ihnen dabei helfen, doch noch an ihr Geld zu kommen.

Bild von Kugelschreiber mit Block

Ganz gleich ob Schuldner oder Gläubiger – scheuen Sie sich nicht professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zur Wiederholung: Diese Stellen bzw. Personen helfen ihnen

Das private Insolvenzverfahren ist ein äußerst komplexes und langwieriges Verfahren, weshalb wir Ihnen empfehlen möchten, sich diesem Prozess nicht allein und uninformiert zu stellen. Um möglichst schnell und einfach wieder schuldenfrei zu werden, muss professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Daher wollen wir hier nochmal die Stellen auflisten, an die sie sich wenden können (und wenden sollten):

Gemeinnützige oder staatliche Schuldnerberatungen: Diese bieten eine kostenlose Beratung an. Jedoch müssen sie sich auf lange Wartezeit einstellen. Ziehen mehrere Monate ins Land, kann es natürlich passieren, dass sich ihre Situation noch verschlechtert. Außerdem haben diese Beratungsstellen lediglich eine beratende Funktion. Aufgaben, wie zum Beispiel die Kommunikation mit den Gläubigern, müssen Sie weiterhin selbst erfüllen.

Private Beratungsstellen: Die Inanspruchnahme ist für sie mit Kosten verbunden. Dafür erhalten Sie aber auch wesentlich schneller Hilfe. Um festzustellen, wie hoch die Kosten für die Unterstützungsleistung ausfallen, sollten sie die (voraussichtlich) anfallenden Kosten am besten direkt beim ersten Gespräch abklären, um Ihre künftigen Schritte besser planen zu können. Auch private Schuldnerberater – das sagt schon die Bezeichnung – haben lediglich beratende Funktion.

Anwälte bieten Ihnen ebenfalls Hilfe bei der Privatinsolvenz an. Wie auch bei den privaten Beratungsstellen erhalten Sie in der Regel schnell einen Termin und haben somit meist keine Wartezeit. Ein Anwalt übernimmt neben der Beratung auch weitere Aufgaben. Dadurch kann der Aufwand, den sie andernfalls selbst betreiben müssten, erheblich reduziert werden und sie können sich auf das Wesentliche im Leben konzentrieren. Was der Anwalt alles für sie macht bzw. machen kann, erfragen sie am besten selbst. Auch hier gibt es leider große Unterschiede.

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