Privatinsolvenz – Wer hilft mir?
Sie sind verschuldet, schaffen es aber nicht, Ihre Schulden abzubauen? Die Privatinsolvenz ermöglicht es ihnen, ihre Schulden loszuwerden.
Bevor aber das Insolvenzverfahren eröffnet wird, muss zunächst der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Sollte der Einigungsversuch scheitern, können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Er muss beim zuständigen Insolvenzgericht gestellt werden. Mit diesem Antrag wird dann das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet.
Achten Sie aber darauf, dass der Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch eine anerkannte Stelle nachzuweisen ist. Daher sollten Schuldner bei einer rechtskundigen Person Hilfe suchen. Neben Rechtsanwälten stehen ihnen regelmäßig auch Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung.
Auch bei der Anmeldung der Insolvenz selbst ist eine Unterstützung durch eine fach- bzw. rechtskundige Person sinnvoll: Ein Insolvenzrechtler kann Ihnen dabei helfen, die Unterlagen bzw. Anträge korrekt auszufüllen und diese einzureichen. Nur ein Profi kann ihnen einen reibungslosen Ablauf garantieren.
Die Unterstützung durch eine gemeinnützige Einrichtung oder eine staatliche Stelle ist für sie in der Regel kostenlos. Allerdings müssen sie hier auch mit langen Wartezeiten rechnen. Und so kann es durchaus einige Monate dauern, bis sie den ersten Termin wahrnehmen können. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, direkt einen Anwalt zu konsultieren, damit dieser sich ihrer Sache annehmen kann. Diese Hilfe ist zwar kostenpflichtig, dafür erhalten sie schnelle und kompetente Hilfe. Nehmen Sie dabei die Dienste eines Anwalts in Anspruch, der sich auf das Insolvenzrecht spezialisiert hat. Im besten Fall hat der Anwalt einen entsprechenden Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht.
Wünscht der Betroffene zunächst nur ein allgemeines Beratungsgespräch, besteht die Möglichkeit, einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Wird ihnen die Beratungshilfe bewilligt, müssen sie lediglich 15€ selbst zahlen. Einige Kanzleien bieten auch kostenlose Erstberatungstermine an.
Verfahrenskosten
Bei der Durchführung eines privaten Insolvenzverfahrens fallen Kosten an.
Gemeint sind insbesondere die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. Verfügen Sie über kein ausreichendes Einkommen bzw. Vermögen, um diese Kosten zu stemmen, können Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Im Falle der Stundung müssen sie die Verfahrenskosten erst nach erfolgter Restschuldbefreiung begleichen. Dies kann auch in monatlichen Raten geschehen. Beratung ist auch hier angesagt.
Bezüglich der Kosten für anwaltliche Vertretung kann bei geringem Einkommen ein Antrag auf Beratungshilfe gestellt werden, wobei wir Sie gerne unterstützen. Voraussetzung hierfür ist neben geringem Einkommen, dass in absehbarer Zeit kein Termin bei einer öffentlichen Schuldnerberatung frei ist. Dies ist aber quasi immer der Fall, da öffentliche Schuldnerberatungen deutlich überlastet sind.
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