So eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto
Ihr erster Schritt zur Vorbereitung des Insolvenzverfahrens sollte die Eröffnung eines neuen P-Kontos bei einer anderen Bank sein.
Stellen Sie Ihre Einkommenseingänge auf das neue Konto um
Stellen Sie schnellstmöglich sicher, dass alle künftigen Zahlungen an Sie auf dieses Konto erfolgen. Leiten Sie Ihre neuen Kontodaten unverzüglich Ihrem Arbeitgeber zu. Falls Sie Rente, ALG I oder II oder andere Zuwendungen wie Kindergeld, Wohngeld oder ähnliches bekommen, sollten Sie Ihre neuen Kontodetails der jeweiligen auszahlenden Stelle zuleiten.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Inhalt dieser Seite:
- So eröffnen Sie ein Pfändungsschutzkonto
- Umstellung der Einkommenseingänge
- Wichtigsten Überweisungen vom neuen Konto durchführen
- Das neue Konto schützt Sie vor dem Verlust Ihres Monatseinkommens
- Neues Konto trotz negativen Schufa-Eintrags möglich
- Das neue Konto als Pfändungsschutzkonto führen
- Altes Konto ignorieren
- Ihre Fragen und unsere Antworten
Guten Tag, mein Name ist Kathrin Doms. Seit 2 Jahren bin ich bei meiner Anwältin Fr. Basler in Bamberg wegen meiner Privatinsolvenz. Ich habe mir einen Berechtigungsschein dazu vom Gericht geholt. Aber es geht nichts voran. Zudem hat sich mich über so gut wie gar nichts aufgeklärt. Ich bin am Verzweifeln und möchte nur endlich dass die Insolvenz beginnt damit sie vorbei geht und endlich eine gute Aufklärung was mir z.B. zusteht und welche Rechte ich habe. Können sie mir helfen?
Mit freudlichem Gruß
Kathrin Doms
Sehr geehrte Frau Dorms,
Falls einer unserer Mandanten einen Beratungshilfeschein hat, können wir ein Privatinsolvenzverfahren regelmäßig innerhalb von 3 Monaten einleiten. Ihnen entstehen keine Kosten, weil unser Honorar vom Beratungshilfeschein umfasst ist.
Gerne können Sie uns über unsere kostenfreie Beratungshotline (0221 – 6777 0055) erreichen. Wir senden Ihnen unsere Unterlagen zu, die Sie ausgefüllt neben dem Beratungshilfeschein an uns senden. Dann werden wir sofort mit Ihrer Entschuldung beginnen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus