Insolvenz und Insolvenzstraftaten: Die 8 häufigsten Straftaten

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    Insolvenz und Insolvenzstraftaten: Diese 8 Straftaten betreffen Schuldner während des Insolvenzverfahrens am meisten

    Als Schuldner im Insolvenzverfahren sollten Sie mögliche Insolvenzstraftaten kennen und unbedingt vermeiden, um Ihre Restschuldbefreiung zu erhalten.

    Insolvenzstraftaten oder Bankrottstraftaten (§ 283 ff. StGB) nennt man Straftaten, welche mit der Eröffnung oder der Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Verbindung stehen.

    Die Insolvenzstraftaten dienen in erster Linie dem Schutz der Vermögensinteressen des Insolvenzgläubigers gegen böswillige oder leichtsinnige Handlungen der Insolvenzschuldner und unterstützen eine ordnungsgemäße Durchführung des Insolvenzverfahrens.

    Dr. V. Ghendler ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und mit seinem bundesweit tätigen Team auf die Entschuldung von Privatpersonen und Unternehmern spezialisiert.

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    Insolvenz und Insolvenzstraftaten: Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich als Insolvenzschuldner strafbar machen?

    Eine Insolvenzstraftat liegt bei einem Schuldner nur dann vor, wenn  er während einer wirtschaftlichen Krise gehandelt hat. Eine solche Krise kann bei Überschuldung vorliegen, also wenn Ihr Vermögen bestehende Verbindlichkeiten eindeutig nicht mehr decken kann (§ 19 Abs. 2 InsO).

    Eine wirtschaftliche Krise wird auch bei akuter Zahlungsunfähigkeit angenommen. Diese liegt vor, wenn ein Schuldner nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 InsO). Auch reicht bereits eine drohende Zahlungsunfähigkeit aus, welche anzunehmen ist, wenn ein Schuldner aller Voraussicht nach nicht mehr seine Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit erfüllen können wird. Dabei ist regelmäßig ein Zeitraum von einem Jahr in Betracht zu ziehen (§ 18 Abs. 2 InsO). Jedoch sind kurzfristige Liquiditätslücken, wie bloß vorübergehende Zahlungsstockungen, unschädlich.

    Während einer solchen wirtschaftlichen Krise stellt der Gesetzgeber eine Vielzahl von Handlungen unter Strafe, die Sie als Schuldner beachten sollten.

    1. Bankrottdelikte (§ 283 StGB)

    Ein sog. Bankrottdelikt wird verwirklicht, wenn ein Schuldner

    • während der Insolvenz
    • bei Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise
    • Vermögensbestandteile, welche zur Insolvenzmasse gehören würden,
    • beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht (§ 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB)
    • Verlust- und Spekulationsgeschäfte oder Differenzgeschäfte mit Wertpapieren oder Waren betreibt, welche den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft (einer vernünftigen, risikofreien Wirtschaftsführung) widersprechen
    • übermäßige Beträge durch unrentable Ausgaben, Spiele oder Wetten verbraucht
    • eindeutig unrentable Waren- und Wertpapiergeschäfte, unter Kreditaufnahme vornimmt
    • die Vermögensmasse dadurch zu schmälern versucht, dass er Rechte Dritter vortäuscht oder anerkennt
    • Handelsbücher und sonstige Unterlagen, sowie Bilanzen zu deren Führung und Aufbewahrung er rechtlich verpflichtet ist, pflichtwidrig beseitigt, verfälscht oder gar komplett deren Führung unterlässt und die Übersicht über den Vermögensstand dadurch zu erschweren versucht

    Ebenfalls sollten Schuldner nicht durch eine dieser Handlungen ihre Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung herbeiführen oder es versuchen, weil auch dies unter Strafe steht (§§ 283 Abs. 2, Abs. 3 StGB).

    Für ein vorsätzliches Bankrottdelikt kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Auch fahrlässiges Verhalten kann in der Konsequenz bis zu 2 Jahre Haft oder eine Geldstrafe bedeuten. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren auferlegt werden (§ 283a StGB).

    2. Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB)

    Im Fall einer Gläubigerbegünstigung macht sich ein Schuldner strafbar, wenn er

    • in Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise
    • einem der Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt,
    • obwohl der Gläubiger diese Sicherheit oder Befriedigung zu jener Zeit überhaupt nicht beanspruchen kann

    Ein konkreter Fall, in dem der Gläubiger keinen Anspruch mehr auf die Leistung durchsetzen kann, liegt zum Beispiel vor, wenn  ein Schuldner sich schon im oder kurz vor dem Insolvenzverfahren befindet, weil in diesem Stadium bereits eine deutliche Verschuldung vorliegt und die Verwaltung des Vermögens an einen Insolvenzverwalter übertragen werden soll oder bereits übertragen wurde.

    Der Begriff der Begünstigung ist weit zu verstehen: darunter fallen nicht nur Geldzahlungen an die Gläubiger, sondern auch Vermögensverfügungen in Form von Forderungsabtretungen oder Bestellungen eines Pfandrechts etc.

    Das Strafmaß für den Fall der Gläubigerbegünstigung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder eine Geldstrafe.

    3. Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB)

    Im Fall der Schuldnerbegünstigung macht sich eine außenstehende Person (also nicht der Schuldner) strafbar, wenn sie

    • in Kenntnis der wirtschaftlichen Krise eines anderen (also zum Beispiel des eigentlichen Insolvenzschuldners)
    • dessen Vermögensbestandteile
    • mit dessen Einwilligung oder zu dessen Gunsten
    • beiseiteschafft, verheimlicht, zerstört, beschädigt oder unbrauchbar macht,
    • welche im Falle eines Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören würden

    Wenn Sie sich nicht sicher sind, was alles genau zur Insolvenzmasse gehört, rufen Sie uns gerne an, damit wir diese Frage ausführlich besprechen können.

    Wegen Schuldnerbegünstigung bestraft werden kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe. Im besonders schweren Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre drohen.

    4. Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO)

    Wegen Insolvenzverschleppung macht sich ein Schuldner strafbar, wenn er

    • als Geschäftsführer einer juristischen Person
    • bei Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise
    • nicht rechtzeitig

    einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellt. Als Geschäftsführer eines Unternehmens haben Sie bei Eintritt der Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung 3 Wochen Zeit, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Der Zeitpunkt der sogenannten Insolvenzreife wird vom Insolvenzverwalter aus der Buchhaltung ermittelt unter Berücksichtigung vorliegender entsprechender Zahlungstitel und erfolgloser Vollstreckungsversuche.

    Das Strafmaß für eine vorsätzliche Insolvenzverschleppung beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Ebenso ist ein fahrlässiges Verhalten strafbar (§ 15a Abs. 5 InsO).

    5. Untreue (§ 266 StGB)

    Auch ein häufig vorkommender Fall in der Krise ist die sogenannte Untreue des Geschäftsführers. Als Geschäftsführer eines Unternehmens macht sich eine Person strafbar, wenn sie

    • eine Befugnis missbraucht,
    • nach der sie über fremdes Vermögen verfügen oder für andere Verträge abschließen darf,
    • und dadurch demjenigen, dessen Vermögensinteressen sie betreut, einen Nachteil zufügt.

    Wir raten Ihnen als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied bei Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise also dringend davon ab, Vermögensteile, Bankguthaben etc. zu „schützen“, indem Sie beispielsweise Gelder – anstatt über das vom Finanzamt gesperrte Geschäftskonto – über ein privates Konto laufen lassen, um diese vor dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu „retten“.

    Die Untreue wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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    6. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266 a StGB)

    Ebenfalls oft kommt auch der Fall der Beitragsvorenthaltung vor. Der Beitragsvorenthaltung macht sich jemand strafbar, wenn er als Arbeitgeber

    • Beiträge seiner Mitarbeiter an die Krankenkasse
    • nicht oder nicht rechtzeitig abführt.

    Es bestehen in vielen Fällen in denen Insolvenz angemeldet wird, auch Beitragsrückstände gegenüber den Krankenkassen, wodurch häufig der Straftatbestand des § 266 a StGB erfüllt wird.

    Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

    7. Steuerhinterziehung (§§ 370 ff. AO)

    Ebenso typisch wie die Beitragsvorenthaltung ist die Steuerhinterziehung in Kenntnis einer wirtschaftlichen Krise. Hierbei macht sich ein zukünftiger Insolvenzschuldner strafbar, wenn er

    • der Finanzbehörde
    • steuerlich erhebliche Tatsachen
    • unrichtig oder unvollständig angibt
    • oder die Behörde über diese pflichtwidrig in Unkenntnis lässt
    • und dadurch Steuervorteile erlangt

    Häufig wird das Abführen der Lohnsteuer unterlassen.

    Wir weisen unsere Mandanten ausdrücklich daraufhin, dass bereits die Nichtabgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann.

    Die Steuerhinterziehung wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    8. Betrug (§ 263 StGB)

    Ein ganz typischer Fall während oder vor der Insolvenz ist wohl der Betrug oder auch Eingehungsbetrug. Jemand macht sich als (zukünftiger) Insolvenzschuldner des Betruges strafbar, wenn er

    • in der Absicht, sich oder einen Dritten
    • rechtswidrig zu bereichern,
    • durch Vorspiegelung oder Unterdrücken von Tatsachen
    • gezielt beim Gegenüber einen Irrtum hervorruft, also täuscht

    Der Vorwurf des Eingehungsbetruges kommt häufig auf, wenn ein Schuldner noch kurz vor der Insolvenz neue Schulden aufnimmt. Eingehungsbetrug liegt beispielsweise vor, wenn ein Schuldner bei Kenntnis seiner wirtschaftlichen Krise einem Gläubiger die Absicht vortäuscht, die aus einem Vertrag entstandenen Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen, aber es eigentlich für möglich hält, den Betrag nie begleichen zu können.

    Beispielsweise kann der Vorwurf entstehen, wenn Sie als Händler Ware beim Hersteller bestellen und die Rechnung des Lieferanten (auch langfristig) nicht bezahlen. Wir raten unseren Mandanten in solchen Fällen dringend davon ab, die Ware einfach weiterzuveräußern und den Gewinn für sich zu behalten.

    Für die Begehung eines Eingehungsbetrugs kann man mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe bestraft werden.

    Wenn Sie Kenntnis von einem gegen Sie laufendem Ermittlungsverfahren erlangen, melden Sie sich so schnell wie möglich bei uns, damit wir Sie umfassend betreuen können.

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    135 Kommentare
    1. Sandra N.
      says:

      Hallo

      Eine Bekannte von mir steckt seit einigen Jahren in Insolvenz. Nun besitzt sie aber Hund, Motorrad, Auto und zwei Pferde.
      Nebenher arbeitet sie in einer Bar (unentgeltlich) und noch andere Kleinigkeiten zum Dazuverdienen.
      Ein weiteres Konto, das über eine Freundin läuft, hat sie auch.
      Sie bezieht Hartz 4 und bekommt monatlich Feld von ihrem Exmann zugesteckt. Wo kann man sowas anonym melden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich ist es nicht verboten, während der Insolvenz Haustiere zu haben. Wenn man sich in der Wohlverhaltensphase befindet, sind auch ein Motorrad oder Geldgeschenke von Dritten problemlos möglich (jedenfalls bei Verfahren, die vor Oktober 2020 beantragt wurden).
        Wenn man selber kein Gläubiger ist, hat man auch keine Handhabe, um selbst gegen den Schuldner vorzugehen. Man könnte es aber dem Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger melden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    2. Jasmin
      says:

      Hallo, ich befürchte nächstes Jahr im März nach meiner Elternzeit in Insolvenz zu gehen wegen den Schulden die mein ex Mann und ich zusammen haben. Im Januar habe ich einen Termin bei der Schuldnerberstung die natürlich schon Bescheid wissen über die Verhältnisse. Nun benötige ich dringend einen neuen Kleiderschrank den ich nur auf Raten zahlen kann aufgrund meines elterngeld’s. Würde dieser, dann mit in die “Masse fließen” können wenn er noch nicht abbezahlt ist? Da ich ja weiß dass es vermutlich darauf hinauslaufen wird möchte ich mich nicht mit Betrug strafbar machen, benötige den Schrank aber nunmal für mich und meinen Sohn. Wie sind eure Erfahrungen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ein Betrugsvorwurf wäre grundsätzlich nicht zu erwarten, wenn man beabsichtigt, die Zahlungen auch zu tätigen. Höchstens käme der Kauf als “unangemessene Ausgabe” in Betracht, was im Vorfeld der Insolvenz tunlichst unterlassen sollte. Der Kauf eines benötigten Hausratsgegenstands, der nicht offensichtlich unangemessen teuer ist, stellt aber keine unangemessene Ausgabe dar.

        Es kann aber sein, dass der Ratenzahlungsvertrag mit Insolvenzeröffnung gekündigt wird und der Schrank dann zurückgegeben werden müsste.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    3. Benjamin S. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      meine Partnerin und ich haben derzeit ein finanzielles Problem. Meine Partnerin ist in der Grundsicherung.

      Nun ist es so, dass ich selbst einen Vollzeit-Job habe und somit quasi “alles” zahle. Problem daran ist, dass ich zu allem “Ja und Amen” sagte, mir jedoch inzwischen selbst ein Auto zugelegt habe. Die Unterhaltskosten belaufen sind inkl. Treibstoff, Service, Versicherung etc auf circa 500€ .

      Ich selbst habe ebenfalls Verpflichtungen, welche ich begleichen.

      Problematik besteht jedoch nun in den Schulden der Partnerin, welche natürlich dachte, dass das alles in Ordnung geht. Ich sagte ja immer “Passt, geht schon”.

      Nun hat sie bei 5 Gläubigern Schulden, welche ich nicht mehr aus dem Stehgreif bezahlen kann. Einzig ein Schuldenbereinigungsplan wäre noch machbar (Derzeit circa 900€ Verpflichtungen, machbar wären 250€).

      Nun haben wir vor kurzem beim 5. Gläubiger nochmal Geld auszahlen lassen, bei welchem wir früher immer pünktlichst gezahlt hatten. Dieses Geld haben wir für die Schuldentilgung der anderen 4 Gläubiger verwendet. Nun steht dort natürlich ab Ende November die Zahlung an, welche absolut nicht mehr zu stemmen sind.

      Kann man meine Partnerin (Vertraglich ihr Name, Konto über welches die Zahlungen gingen ist meines) nun wegen Eingehungsbetrug haftbar machen?

      Vielen Dank!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr S.,

        danke für Ihre Frage. Grundsätzlich kann in diesem Rahmen keine Einzelfallbezogene Beratung stattfinden, insbesondere nicht bei strafrechtlich relevanten Fragestellungen. Dieses Forum stellt keinen Ersatz für anwaltliche Beratung dar.

        Zum Eingehungsbetrug: Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist eine Täuschungshandlung. Der Vertragspartner muss also absichtlich getäuscht worden sein. Dies ist laut Rechtsprechung schon dann gegeben, wenn man bei Vertragsschluss wusste, dass man keinesfalls in der Lage sein würde, die Forderung zu bezahlen. Wenn man aber davon ausging, dass einem beispielsweise der Partner schon das Geld leihen werde und man daher die Schulden bezahlen kann, liegt kein Betrug vor.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    4. Mary
      says:

      Guten Tag,
      Eine Freundin von mir ,ist in einer sehr besonderen schweren Situation.
      Sie verdient 1200 Euro ca und hat handyverträge die sie sonst immer bezahlt hat . Nun kann sie dies nicht mehr Stämmen finanziell. Da sie weitaus noch viele Schulden hat ,möchte sie in die privatinsolvenz.
      Wie kann sie ihrem Handy Anbieter dies mitteilen ,das sie nicht mehr zahlen kann .
      Danke

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        am besten versuchen Sie eine einvernehmliche Kündigung des Vertrags zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, stellen Sie die Zahlungen ein und stellen Sie die Insolvenz in Aussicht. Wir beraten Menschen professionell bei der Entschuldung. Es kann auch möglich sein, die Schulden loszuwerden, ohne eine Privatinsolvenz zu durchlaufen. Wir bieten hierzu eine kostenlose Erstberatung an, um den besten Lösungsweg zu finden. Wir sind telefonisch werktäglich unter 0221 6777 00 55 oder per E-Mail über info@anwalt-kg.de oder über unser Kontaktformular erreichbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    5. Privat
      says:

      Hallo

      Ich bin seit ca 3jahren in der privatinsolvenz. Im 2020 hatte ich die knapp 4 Monate einen minijob, bei dem ich knapp 400€ verdient habe. Ich hatte einen mündlichen Vertrag. Ich habe es Sekretärin des Insolvenz Anwalt telefonisch mit geteilt, die mir sagte das sie es weiter gibt.

      Gestern bekam ich eine Mail vom meinen Insolvenz Anwalt das es keine Informationen über meine Einkünfte aus dem Jahr 2020 gibt.
      Also wurde die Information anscheinend gar nicht weitergegeben.
      Nun hab ich Angst das meine Insolvenz in Gefahr ist da ich ja arbeiten war ohne das mein Anwalt dies wusste.

      Lieben Gruß

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Ratsuchende,

        grundsätzlich empfehlen wir im Insolvenzverfahren alles schriftlich mitzuteilen, um Nachweise zu haben. Ich denke jedoch, dass in Ihrem Fall keine größeren Probleme auf Sie zukommen werden. Ich empfehle Ihnen eine Kopie der Lohnkostenabrechnungen an den Insolvenzverwalter zu schicken und mitzuteilen, dass hierüber auch bereits telefonisch mit Ihrer Sekretärin gesprochen wurde.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    6. Salvatore V.
      says:

      Hallo Bin seit 4 Jahren in der Insolvenz und vor 3 Jahren habe ich mich Scheiden lassen. Weil ich damals nicht viel Geld hatte hat der Staat meine Scheidung bezahlt.
      Seit 2 Monaten kriege ich Post vom Gericht das ich jetzt mit meinem verdienst von 1550 Euro drin enthalten auch meine Spesen was ich als lkw Fahrer erhalte und mein Insolvenzverwalter nicht anfässt. Aber das Gericht von mir jetzt monatlich ca 200 Euro haben will.
      Ist das korrekt vom dem Gerichtshelfer und ich zahle oder nein es nicht korrekt was ich auch das es so ist sonst mache ich eine arbeit ohne Spesen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr V.,

        laut Ihrer Angaben sind die Verfahrenskosten für die Scheidung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden. Somit sind sie nicht von der Restschuldbefreiung umfasst und können trotz Insolvenzverfahren geltend gemacht werden.
        Ob die Berechnung der Ratenhöhe korrekt ist, kann ich in diesem Rahmen leider nicht beurteilen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    7. M
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Meine Lebensgefährtin befindet sich im Insolvenzverfahren. Nun möchte sie sich ein Pferd kaufen.
      Es gibt eine entsprechende Anzahlung .. die ihre Grenze überschreitet, die ihr gesetzt wurde.
      Weiterhin wird durch eine Laufzeit von mehreren Jahren als Einsteller und das ziehen eines Fohlens abgemacht.
      Ist dies möglich oder im Grunde nicht erlaubt?

      Zumal das Geld von ihr aus über mein Konto laufen würde.
      Wenn dies strafrechtlich wäre, würde ich ebenso belangt werden?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        danke für Ihre Frage. Es kommt darauf an, ob bereits die Wohlverhaltensphase begonnen hat. Wenn diese noch nicht begonnen hat, könnte das Pferd in die Insolvenzmasse fallen und gepfändet werden.
        In der Wohlverhaltensphase wäre dies kein Problem.
        Außerdem müssen sämtliche Kosten selbstverständlich aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden. Keinesfalls darf pfändbares Einkommen irgendwie auf das Konto eines Dritten umgeleitet werden, um für die Kosten verwendet zu werden. Dies hätte zwar keine strafrechtlichen Konsequenzen, aber die Restschuldbefreiung könnte versagt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    8. J
      says:

      Guten Tag, angenommen ein GbR Gesellschafter ist zahlungsunfähig, hat seine Zahlungen an Gläubiger eingestellt und steht kurz davor die Insolvenz zu beantragen. Der GbR Gesellschafter weiß, dass er keine Schulden mehr tilgen darf, da es sonst zu einer Gläubigerbevorzugung kommen könnte.

      Laut Gesellschaftervertrag wird die GbR bei Insolvenz eines Gesellschafters aufgelöst. Doch bis zur Auflösung hat die GbR Darlehen zu tilgen, die sie mit den laufenden Einnahmen auch tilgen kann.

      Darf die GbR weiter Darlehen tilgen und weiter arbeiten wie zu vor? Oder muss der GbR Gesellschafter in diesem Fall dafür sorgen, dass die GbR keine Darlehen mehr tilgt? Doch was wäre in diesem Fall mit den anderen Gesellschaftern, welche dafür haften, dass die Darlehen pünklich gezahlt werden?

      Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage?

      Vielen Dank.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich liegt eine strafbare Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB nur vor, wenn man eine Forderung bezahlt, die noch nicht fällig ist. Fällige Forderungen aber darf man auch kurz vor der Insolvenz noch bezahlen. Ggf. kann eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter erfolgen.
        Bitte beachten Sie, dass eine konkrete Beratung zur Insolvenz eines GbR-Gesellschafters nur im Rahmen eines Mandats erfolgen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    9. Benjamin R.
      says:

      EIN Gläubiger hat vorsätzlich unerlaubte Handlung wegen Betrug angegeben. Muss ich mit einer kompletten Versagung der Restschuldbefreiung aller Gläubiger rechnen oder nur mit dieser einen Forderung des Gläubigers?

      Da der Gläubiger aufgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung auch ein Antrag auf Restschuldversagung stellen kann.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        danke für Ihre Frage. Die Gründe für eine Versagung der Restschuldbefreiung sind insbesondere in § 290 InsO geregelt. Insbesondere kann ein Gläubiger die Versagung beantragen, wenn der Schuldner in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt worden ist

        Die genannten Straftaten beinhalten insbesondere Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    10. Ute S.
      says:

      Guten Tag Dr. Ghendler
      Ich habe eine sehr alte Dame der ich freundschaftlich gesonnen bin. Sie kann nicht mehr laufen. Sie bat mich darum ihre Bankgeschäfte in ihrem Namen zu erledigen. Ich bekäme eine Vollmacht für die Bank. Demnächst verkauft sie ihr Haus und zieht um. Eine der Töchter die sich nun auch mal kümmert, aber zu weit weg wohnt um mich abzulösen, behauptet das mein Insolvenzverwalter dann auf das Konto meiner alten Dame zugreifen kann. Das Konto gehört mir doch gar nicht. Hat sie Recht?

      Vielen Dank
      Ute S.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau S.,

        solange sich auf dem Konto keine Beträge befinden, die zur Insolvenzmasse gehören, muss man grundsätzlich auch nichts befürchten. Der Insolvenzverwalter darf das Konto, sofern es nicht im Namen des Schuldners geführt ist, auch nicht pfänden lassen.

        Dennoch ist es grundsätzlich nicht unbedingt empfehlenswert, einer Person im Insolvenzverfahren eine Kontovollmacht zu erteilen, da der Insolvenzverwalter zumindest die Vermutung haben könnte, dass das Konto zur Verschleierung von Vermögen / Insolvenzmasse dienen könnte.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    11. M. E. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      Mein insolvenzverfahren wurde dieses Jahr eröffnet. Ich habe schon seit langer Zeit Schulden, verdiene aber erst seit knapp 2 Jahren wirklich Geld, da ich zuvor als alleinerziehende eine Ausbildung gemacht habe. Als ich das Verfahren dann eröffnen wollte, hat die Caritas mir geraten zu warten, da aufgrund Corona die Zeit u.U. Gekürzt wird. Mein Gehalt wurde die ganze Zeit auf das Konto meiner Mutter überwiesen, da ich ein P-Konto hatte und nie mein ganzes Geld rechtzeitig abheben konnte, da die Deutsche Bank, alles, was zum Monatsende nicht ausgegeben wird and die Gläubiger überweisen wollte. Nun bekam meine Mutter heute Post, dass sie das gesamt Geld was je von mir auf ihrem Konto gelandet ist, zurückzahlen muss. Die Summe ist doppelt so hoch, wie das, was ich schulde und mir wird ja auch noch entsprechend mein Gehalt gekürzt. Wie kann das sein?
      Ich habe alles ganz offen angegeben, ich war mir auch absolut keiner Schuld bewusst, meine Mutter auch nicht.
      Ich will natürlich meine Schulden bezahlen, deswegen mache ich Ja die Insolvenz erst jetzt, wo ich Geld verdiene..

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich ist es nicht erlaubt, das Einkommen auf das Konto eines Dritten umzuleiten, um es dort vor der Pfändung zu schützen.
        Allerdings halte ich es auch nicht für durchsetzbar, das gesamte derart “umgeleitete” Einkommen zu fordern.
        Falls es sich um eine Anfechtung handelt, so wäre es empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen, der jedoch im konkreten Fall nur im Rahmen eines Mandats gegeben werden kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    12. Bernd
      says:

      Hallo,
      Ich habe eine Frage, mein neuer Chef hat sich vor zwei Jahren mit noch einen Partner in die Firma eingekauft wo ich selber mal gearbeitet habe obwohl er in Insolvenz sein soll.In der Firma gibt er sich aber nur als Geschäftsführer aus und ist auch auf keine Firmenstempel mit angegeben. Die Bezahlung für die Firmenanteile laufen über den einen Partner der sich miteingekauft hat in die Firma. Es gibt insgesamt jetzt drei Firmen inhaber,der dritte ist schon alt eingesessen.
      Wie und wo kann ich einen insolvenz betrug, wenn es einer ist melden ohne mir die Finger zu verbrennen?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr F.,

        aufgrund der genannten Umstände kann ich Ihre Frage so nicht beantworten, da für einen Betrug mehrere Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssten, die ich hier nicht ohne Weiteres als erfüllt ansehen kann. Mögliche Täuschungshandlungen haben auch nicht unbedingt immer strafrechtlichen Charakter, sondern bisweilen nur zivilrechtliche Wirkung. Im Zivilrecht gilt jedoch, dass der Belastete selbst etwas unternehmen müsste und kein Außenstehender etwas ins Rollen bringen kann, wie es im Strafrecht möglich wäre.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    13. B. A. B. .
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      ich suche verzweifelt nach den Verpflichtungen des Insolvenzverwalters ggü. Massegläubigern.
      Konkret:
      Ich bin Massegläubigerin (Sozialplan).
      Das Insolvenzverfahren wurde von der mi bekannten Kanzlei wohl einer neuen Kanzlei übergeben.
      Ich bin in der Pflicht, meine Adressänderungen dem Insolvenzverwalter bekannt zu geben.
      Hat der Insolvenzverwalter keine Verpflichtung, den Massegläubigern den Übergang des Verfahrens an eine neue Kanzlei mitzuteilen?
      Aus dem ehemaligen Kollegium gibt es nun die Information, dass der Sozialplan zur Auszahlung kommt. Ich wurde nicht benachrichtigt.
      Die Änderung wurde auch nicht beim Amtsgericht hinterlegt.
      Wer muss wem Adress-Änderungen bekannt geben?
      Welche Rechte habe ich nach welchen §§?

      Auf die Antwort bin ich sehr gespannt. Vielen Dank vorab.

      B.A.B.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr B.,

        vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen. Allerdings sind wir eine auf die Schuldnerberatung spezialisierte Anwaltskanzlei, sodass sich Frage-Antwort-Angebot grundsätzlich für in Zahlungsschwierigkeiten befindliche Menschen richtet. Haben Sie daher Verständnis, dass ich auf Ihre Fragen außerhalb eines Mandats nicht näher eingehen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    14. Ralf J.
      says:

      Guten Tag,
      eine Frage: Ein Schuldner hat Privatinsolvenz gemacht. Wenige Tage nach Restschuldbefreiung tritt er nun mit einer (strittigen) Forderung von vor der Insolvenz an mich heran und will diese beglichen haben. Ist das rechtens dass er die Forderung beim Insolvenzverwalter bewußt nicht angegeben hat (ist doch eigentlich Vermögenswert, der den Gläubigern gehört hätte)?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr J.,

        es ist nicht auszuschließen, dass der Insolvenzverwalter von der Forderung wusste, jedoch auf Ihre Durchsetzung verzichtete. Jedenfalls räumt Ihnen das Vorgetragene nicht die Befugnis ein, aus diesem Grunde die Erfüllung verweigern zu dürfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    15. Tina L. .
      says:

      Hallo,
      ich habe einen Bekannten der in der Privatinsolvenz ist.

      Seit ca. 2 Jahren arbeitet er mal hier mal da und verkauft Privat auch sehr viel und macht damit auch gutes Geld. ( natürlich gibt er das nicht beim Insolvenzverwalter an )
      Sein Hartz 4 bekommt er und die Miete wird vom Amt auch bezahlt.
      Mal leiht er sich hier mal da Geld dass er eh nicht zurück zahlt und von diesem dann auch noch Profit macht.

      ICH als hart Arbeitender Mensch habe da echt ein Problem mit und will es auch nicht mehr so durchgehen lassen.

      Dazu kommt noch, dass er nicht dort gemeldet ist wo er tatsächlich lebt. (Grund:Die Gläubiger dürfen nicht wissen wo er lebt?! )

      Wie kann ich dagegen vorgehen?
      Was wird dagegen unternommen?
      Wie wird eine Strafe aussehen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        vielen Dank für Ihre Frage.
        Grundsätzlich kann ich in diesem Rahmen erst einmal nur eine Einschätzung bzgl. insolvenzrechtlicher Konsequenzen geben.
        Das Einkommen, auch wenn es aus Gelegenheitsjobs stammt, ist dem Insolvenzverwalter zu melden. Beträge oberhalb der Pfändungsfreigrenzen laut Pfändungstabelle fließen dann in die Insolvenzmasse.
        Teilt er die Beträge nicht mit und entsteht deshalb den Gläubigern ein Nachteil, so droht eine Versagung der Restschuldbefreiung. Dann würde er durch die Insolvenz nicht von seinen Schulden befreit. Dies muss allerdings ein Gläubiger beantragen, hierzu muss er es beweisen können.
        Privatverkäufe wären auch anzuzeigen, wenn die Wohlverhaltensphase noch nicht begonnen hat. Dann müsste auch das hierdurch erzielte Einkommen abgeführt werden.

        In der Insolvenz Geld zu leihen ist grundsätzlich nicht verboten, außer man kann nachweisen, dass er nie vorhatte, das Geld zurückzuzahlen (dies Gilt für Insolvenzverfahren nach altem Recht, die vor Oktober 2020 beantragt wurden).

        Auch eine fehlende Mitteilung der korrekten Adresse könnte bereits eine Versagung der Restschuldbefreiung zur Folge haben, jedenfalls wenn der Insolvenzverwalter dadurch keinen Kontakt aufnehmen kann. (Hier kommt hinzu, dass eine fehlende Meldung beim Einwohnermeldeamt ein Bußgeld zur Folge hat).

        Sofern man jedoch kein Gläubiger ist, kann man grundsätzlich nichts unternehmen, außer es einem Gläubiger zu melden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    16. Alex
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Ich habe kurze Frage. Eine Lieferant von Fenstern und Türen ins Insolvenz gegangen. Bis jetzt hat der noch Internetseite, wo man die o.g. Produkte bestellen kann. Darf er Internetseite haben obwohl der schon länger Insolvenz ist? Danke.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        das ist per sé nicht verboten, solange keine betrügerische Handlung vorgenommen wird. Es ist denkbar, dass das Unternehmen saniert wird im Rahmen des Insolvenzverfahrens und den Betrieb fortsetzt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    17. Alexander
      says:

      Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

      da ich mich in der Insolvenz befinde habe ich eine Frage an Sie. Da ich ein P-Konto bei der Commerzbank habe und zeitgleich auch ein Auskehrkonto, geht jeder Cent über dem Freibetrag in das Auskehrkonto. Dieser Betrag wird zum Monatsersten des Folgemonats wieder auf das P-Konto eingespielt und mit dem Gehalt des AG “verrechnet”(Freibetrag). Nun erwarte ich einen positiven Zahlungseingang in Höhe von ca.2000 € auf das P-Konto, dass ich so beim Zahlenden angegeben habe. Was würde passieren, was erwartet mich im schlimmsten Fall, würde ich den Betrag auf das Konto meiner Ehefrau anweisen lassen ? Ist dies Zulässig, oder würde ich mich Strafbar machen, ggf. rechtswidrig verhalten ?

      Mit freundlichen Grüßen und ein herzliches Dankeschön

      A.P

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr P.,

        zu Ihrer Frage haben wir einen gesonderten Artikel mit dem Titel Darf man sein Gehalt auf ein anderes Konto überweisen?. Sinngemäß gilt der Inhalt des Artikels auch für andere Geldeingänge. Sollten nach der Lektüre noch Fragen bestehen, können Sie diese gerne unter dem Artikel stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    18. Simeonova
      says:

      Hallo,
      Meine Mann ist in Insolvenzverfahren ,wir haben eine Immobilie (beide stehen in Grundbuch).Wir wollen das Haus verkaufen,Kredit bei Bank auslösen und mit Reste von Geld andere Haus kaufen ohne Kredit. Rest ist 80 000€,halbe kommt auf meine Konto und die Hälfte von meinem Mann geht in insolvenzmasse. Was von Möglichkeit gibts dass Geld von meine Mann auch zu bleiben (nicht in die Masse zu gehen)? Darf die alle 80 K auf meinem Konto überwiesen sein?
      Danke für Ihnen Antwort.
      Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Frau D.,

        Fragen zu Immobilien sind sehr komplex, sodass ich Ihnen empfehlen würde, einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Falls Sie die Prüfung Ihres Falles wünschen, können Sie gerne unsere kostenlose Erstberatung am Telefon (0221 6777 00 55) erhalten oder Sie schreiben uns eine E-Mail an info@anwalt-kg.de.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    19. Robert D.
      says:

      Guten Tag,

      bei Einreichung des Insolvenzantrags der UG bestanden offene Forderungen durch die Krankenkasse von ca. 3000 Euro
      Gibt es eine Möglichkeit die Anklage wegen Betrugs abzuwenden wenn z.B. ein Familienangehöriger oder der Gesellschafter aus seinem nicht pfändbaren Einkommen den Arbeitgeberanteil bezahlt?

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        die Einstellung eines Strafverfahrens kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, ob die genannte Zahlung hierzu führt. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht zu wenden.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    20. Frank B.
      says:

      Guten Tag,
      es geht um Insolvenz eines Gastronomiebetriebes und Nichteinlösung von Gutscheinen.
      Der Betreiber hat, wie jetzt bekannt wurde, bereits Weihnachten 2020 vorher erworbene Gutscheine nicht eingelöst.
      Insolvenz wurde wohl erst Ende Februar/Anfang März beantragt. Selbst nach Nichteinlösung der Gutscheine wurden weitere Gutscheine für Speisen etc. verkauft. Fließt dies in die „normale“ Insolvenzmasse ein oder ist hier aufgrund Betruges eine andere Vorgehensweise (Gericht) möglich?
      Vielen Dank für eine Antwort.
      Mit freundlichen Grüßen
      Frank B.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter B.,

        falls ich Ihre Frage richtig verstehe, geht es darum, ob rechtswidrig erlangtes Vermögen zur Insolvenzmasse fließt oder nicht. Aufgrund von § 35 InsO gilt zunächst grundsätzlich, dass sämtliches Vermögen in die Insolvenzmasse fließt. Als Vermögen wird in der Rechtsprechung jede vermögenswerte Position verstanden, deren Besitz nicht schlechthin verboten ist. Auch Geld aus einer (möglichen) Straftat kann hierunter fallen. Rückgewähransprüche bzw. Schadensersatzansprüche sind zur Insolvenztabelle als Deliktsforderungen anzumelden und werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Eine weitergehende und abschließende Auskunft kann nur im Rahmen eines Mandats erfolgen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    21. Thomas R.
      says:

      Sehr geehrter Herr Kraus, sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich befinde mich seit Januar 2021 in der Insolvenz.
      Grund war meine zu GROßE GUTGLÄUBIGKEIT, wo ich VORAUSZAHLUNGEN an eine Nichtexistietende Bank geleistet habe, was auch Andere Menschen und junge Familien getan haben.

      Eine Anzeige gegen die unauffindbaren Betrüger läuft. Jetzt habe ich ein kleines Trading-Profil, auf dem sich kein einziger EURO befindet. Dieses Profil kann 2 Jahre ruhen, bevor es vom Broker gekündigt wird.

      Darf ich hier einfach einmal den Minimal-Betrag investieren und einen Trade durchführen, um das Profil aktiv zu halten und dann das Geld wieder auf mein Konto abbuchen? Und wenn es nur Cents sind, die ich dabei gewinne oder sogar verliere. Denn es geht bei dem Profil einfach nur um die Aktivität. Oder ist dies auch eine Rechtsverletzung???

      Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Hilfe und wünsche Ihnen einen tollen Start in die Neue Woche.
      Und bleiben Sie vor Allem gesund.

      LG – Thomas R.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr R.,

        die Bewegung von Kleinstbeträgen zur Erhaltung Ihres Trading-Kontos ist keine die Restschuldbefreiung gefährdende Handlung, wenn Sie das Trading-Konto sowohl dem Insolvenzgericht als auch dem Insolvenzverwalter angezeigt haben und die Kleinstbeträge aus Ihrem unpfändbaren Einkommen herrühren.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    22. Livia F.
      says:

      Guten Tag,

      ich bin seit 3 Jahren im Insolvenzverfahren.
      Nun habe ich einen Job bei einem Verein bekommen. Ist es möglich, mein Honorar an den Verein zu spenden oder würde ich mich dadurch durch Abgabe an dritte strafbar machen?

      Gibt es ansonsten einen Weg, das Insolvenzverfahren zu beenden, da meine finanzielle Situation sich deutlich gebessert hat, und alternativ die Schulden abzuzahlen?
      Und wenn ich die Insolvenz verkürzen möchte, muss ich dann die Gerichtskosten sowie 30% der Gläubigerschulden von meinem Pfändungsfreibetrag zahlen und “ansparen” oder auch von dem Geld, welches regulär in die Insolvenzmasse fließt?

      Ich danke Ihnen sehr,
      Liebe Grüße

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau F.,

        Einkommen dient während des gesamten Insolvenzverfahrens dazu, die Forderungen der Gläubiger zu befriedigen. Falls Sie spenden möchten, dann können Sie das aus dem pfändungsfreien Einkommen tun. Bitte beachten Sie auch, dass Sie eine neue Erwerbstätigkeit dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht anzeigen. Eine Strafbarkeit ist nicht ersichtlich. Sie haben die Möglichkeit, das Verfahren sofort zu beenden, wenn Sie alle Forderungen der Gläubiger befriedigen. Ebenfalls können Sie das Verfahren nach 5 Jahren zum Abschluss bringen, wenn Sie die Verfahrenskosten tilgen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    23. Steffen
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren ,
      ich habe eine Frage, Mein Bruder ist in die Privatinsolvenz gegangen ,
      davor hat er eine Abfindung von seinem Betrieb bekommen ,
      die Insolvenzverwalterin hat das natürlich mitbekommen (das Geld ist 2Monate vor der Insolvenz ausbezahlt wurden)und hat das Geld verlangt ,
      Meine Mutter welche das Geld erhalten hat , da er ja auch Mietschulden bei ihr hatte hat an die Insolvenzverwalterin nun einen Betrag x gezahlt, der Rest wurde verwendet für Mietschulden , Krankenhauskosten und Medikamenten , die Insolvenzveralterin hat darüber eine Aufstellung verlangt ,und auch bekommen , nun schrieb sie das sie den Rest der Summe x haben möchte, droht im selben Atemzug auch mit einem Anwalt falls dies nicht geschehen sollte, Meine Mutter ist Rentnerin und hat nur ihre Rente, wie soll sie sich jetzt verhalten? sie Fühlt sich von der Insolvenzverwalterin schikaniert, weil auf anfrage was mit dem bereits gezahlten Geld passiert ist etc. antwortet die Verwalterin nicht? kann sie einen Wechsel des Insolvenzverwalters verlangen und wenn ja wo?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        der Austausch einer Insolvenzverwalterin ist nicht so einfach machbar. Hierzu reicht es in der Regel nicht mal aus, wenn es zu leichten Verfehlungen kommt. Es müssten schon gravierende Versäumnisse vorwerfbar sein und selbst dann sind es die Gläubiger, die ein berechtigtes Interesse am Wechsel haben. In Ihrem Fall versucht die Insolvenzverwalterin durch eine Insolvenzanfechtung das Vermögen zur Insolvenzmasse zu ziehen. Das ist aus rechtlicher Sicht ein normaler Vorgang.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    24. N. D. .
      says:

      Frage mein Exmann ( sie lief nur auf ihn ) und ich hatten eine Firma zehn Jahre lang die Firma hat sich im letzten Jahr um 250.000 € verdoppelt allerdings täuschte mein Exmann immer wieder vor es sei kein Geld da, um wobei Die Steuerberaterin und fragte wo die 10.000 € private Ausgaben hin sein, ich weiß es nicht! Nun zur taktischen Frage, ich habe mich von meinem Exmann getrennt ich kann nachweisen dass Mitarbeiter rein gerufen wurden in die Firma 45 Mitarbeiter waren circa sie sollten alle einen neuen Vertrag unterschreiben da die Firma nun Insolvenz wird da ich geldgierig wäre und er kein Unterhalt an mich bezahlen möchte und er sich ein Gehalt von circa 1000 € zahlen lässt die Firma wurde auf meine Tochter umgeschrieben sie heißt Nicht mehr Service sondern Dienste, ich habe nichts getan obwohl es mehr als durchsichtig war auch hat das Oberlandesgericht das so gesehen nur getan wurde nichts nur zugesehen wie dieses falsche Spiel lief ! mein Exmann ist nun in der Privat Insolvenz im letztes Jahr wohl Haltungsphase, ich war sehr traumatisiert die letzten Jahre es ist jetzt sechs Jahre her damals bei der Scheidung habe akzeptiert dass er mir nur 500€ 3 Jahre bezahlt auf 22 Jahre Folter ! Kurz gefasst Ich trenne mich, Mitarbeiter sollen reinkommen unterschreiben, Firma Insolvenz Tochter macht vier mal wieder auf mann schreibt sich kleines Gehalt…. Aber leben wie die Maden im Speck! Was kann ich dagegen tun habe ich noch rechte kann ich irgendwie klagen? Was kann man dagegen tun

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau D.,

        ob Sie noch Ansprüche geltend machen können, erscheint eher fraglich und kann in diesem Rahmen nicht beantwortet werden. Dazu müsste ich Ihren Fall eingehend prüfen. Falls Sie das wünschen, vereinbaren Sie bitte mit unserer Kanzlei einen Termin.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    25. Ec
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      unser Hochzeitscaterer hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt.
      Bei Auftragsbestätigung mussten wir bereits 50 % (2.698,52 Euro) anzahlen.
      Die Anzahlung erfolgte im Oktober 2020. Durch eine Bekannte erfuhr ich im Januar 2021, dass unser Caterer im Dezember 2020 insolvenz angemeldet hat. Bis dahin wurden wir von unserem Caterer nicht informiert. Erst auf Nachfrage bestätigte sich der Fall. Uns wurde mitgeteilt, dass unsere Anzahlung (für die wir bisher keinerlei Leistung erhalten haben) “eingefroren ist” und in die Gläubigermasse einfließt. Ende März 2021 wird es eine Gläubigerversammlung geben, bei der eine Quote berechnet wird.
      Meine Frage lautet jetzt: Liegt hier ein Betrugsfall vor? Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung anzumelden bedarf einer langen Vorbereitungs- und Planungszeit. Da wir im Oktober die Anzahlung geleistet haben und die Insolvenz bereits im Dezember 2020 angemeldet wurde sehe ich es so, dass unser Caterer uns bewusst getäuscht hat da schon längst bekannt war, dass unser Auftrag nicht ausgeführt werden kann. Was haben wir nun für Möglichkeiten? Müssen wir uns mit der Auszahlung der Quote zufriedenstellen?

      Vielen Dank im Voraus!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        ich kann Ihre Verärgerung nachvollziehen. Es kommt tatsächlich Betrug gemäß § 263 StGB in Betracht, wobei ich das nicht abschließend aus der Ferne beurteilen kann. Dazu bedarf es einer genauen Prüfung. Im Falle eines Betrugs können Schadensersatzzahlungen in Betracht kommen und diese Forderungen könnten als Forderungen aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Der Vorteil einer solchen Art von Forderung ist, dass sie nicht von der Restschuldbefreiung umfasst wird und daher auch nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durchgesetzt werden kann. Wenn Sie eine nähere Beratung wünschen, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren. Wir sind werktäglich unter 0221 6777 00 55 oder via E-Mail unter info@anwalt-kg.de erreichbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    26. Yasemin C.
      says:

      Sehr geehrter Dr.V.Ghender,
      Mein Fall ist etwas heikel!
      Mein Ex- Mann ist der Typische Mann, der Frauen in den Finanziellen Ruin treibt ! Ich war 13 als ich mit ihm damals (er 21) zusammen kam.
      Wir haben 2 Kinder und lebten zusammen in einer Wohnung. Diese behielt er nach der Trennung (da war ich 21). Diese Wohnung hat er nicht bezahlt!
      Ich hatte den Mietvertrag auch Unterschrieben.
      Jetzt belaufen sich meine Schulden für diese Wohnung auf 9000€. Er machte noch viele weitere Schulden auf meinem Namen ( Strom 3000€) .
      Dadurch das er sich in eine privat Insolvenz gerettet hat. Ist er als Mitschuldner raus! Die Gläubiger lehnen eine Splittung ab. Er zahlt für die Kinder keinen Unterhalt!
      Er besucht sie auch nicht! Er sagt immer er muss arbeiten! Meine Tochter benötige vor kurzem Informationen über sein Einkommen (Bafög)
      Da gab er an Hartz 4 zu beziehen und auf 450€ Basis zu arbeiten!
      Deshalb muss er keinen Unterhalt bezahlen und ist deutlich unter dem Mindesteinkommen!
      Kann ich ihn aus dieser Privat Insolvenz heraus bekommen?
      Ich kann ihn nicht mehr Durchgehen lassen sich auf andere Kosten zu bereichern!
      Ich habe mit meinen Kindern gesprochen sie stehen hinter mir! Aber bringt es etwas ihn Anzuzeigen als Ex Frau?
      Kann ich mit Negativen Konsequenzen rechnen?
      Wie Beweise ich meine Behauptung?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau C.,

        vielen Dank für Ihre Frage und das Schildern dieser wirklich unerfreulichen Lage.
        Leider ändert der Auszug nichts daran, dass man dennoch weiter für die Miete haftet, wenn man im Mietvertrag steht.
        Bezüglich der Unterhaltsschulden könnte ich mir vorstellen, dass diese noch geltend gemacht werden können, da pflichtwidrig vorsätzlich nicht gezahlter Unterhalt nicht von der Restschuldbefreiung umfasst ist und man zur Erfüllung der Unterhaltspflicht grundsätzlich verpflichtet ist, in Vollzeit zu arbeiten. Hierfür wäre es aber empfehlenswert, einen auf Familienrecht spezialisierten Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    27. Anonim
      says:

      Hallo, die Versicherungsgesellschaft hat beim Insolvenzgericht einen Antrag gestellt. Ich habe termin die Anwalt von einem vom Gericht bestellten Anwalt erhalten. Ich habe eine Schuld von 18.000 Euro im Finanzamt und rund 5.000 in der Versicherungsgesellschaft. Wann wird mein Konto beschlagnahmt und was ist mit meinen Arbeitgebern ??? Ich leite eine Einzelfirma und beschäftige 2 Mitarbeiter

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragestellerin,

        in unserem Artikel über den Ablauf einer Insolvenz erklären wir Ihnen ausführlich, wie eine Insolvenz abläuft und zu welchem Zeitpunkt eine bestimmte Verfahrenswirkung eintritt. Wenn Sie Unternehmerin sind, verstehe ich Ihre zweite Frage bezüglich des “Arbeitgebers” nicht. Grundsätzlich kann ich Ihnen sagen, dass der Arbeitgeber von der Insolvenz im Zuge der Lohnpfändung erfahren wird. Daher kann es ratsam sein, den Arbeitgeber vorher über den Umstand der Insolvenz zu informieren.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    28. Par D.
      says:

      Guten Abend

      Ich befinde mich seit Mitte September in der Insolvenz. Heute habe ich eine Niederschrift des Gerichts bekommen, über die Prüfung im schriftlichen Verfahren. Demnach habe ich keine Forderungen aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung. Nun wurde ich jedoch im Juli, also vor Eröffnung der Insolvenz, wegen zu unrecht bezogenen Leistungen vom Jobcenter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Jobcenter hat die Forderungen auch angemeldet. Wie verhält sich diese Verurteilung mit der Insolvenz?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr D.,

        grundsätzlich handelt es sich bei dem Vorwurf in der Regel um Betrug, welcher nur vorsätzlich begangen werden kann, es würde demnach eine vorsätzliche unerlaubte Handlung darstellen.
        Der Gläubiger muss dies bei der Anmeldung der Forderung auch korrekt unter Angabe des Rechtsgrundes geltend machen, ansonsten handelt es sich um eine gewöhnliche Insolvenzforderung, die von der Restschuldbefreiung umfasst wäre.
        Ohne nähere Betrachtung des Sachverhaltes kann ich jedoch keine weitere Einschätzung abgeben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    29. Avi L.
      says:

      Darf man nach der Eröffnung einer Insolvenz von Familienangehörigen Hilfen in Form von Geld erhalten, die man zur Zahlung der Mieten, Telefon oder Ähnliches nutzt. Darf man während der Insolvenzeit, die beliefen Gelder an die Personen zurück geben.

      M. f.g.

      Avi Lincclnl

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr L.,

        auf das P-Konto können Beträge bis zur Höhe des Freibetrags eingezahlt werden, alles andere würde zur Insolvenzmasse fallen.
        Unschädlich wäre es, wenn die Angehörigen die Rechnung direkt beim Anbieter bezahlen würden, ohne dass das Geld je auf das P-Konto fließt.
        Die Rückzahlungen dürfen auch während der Insolvenz erfolgen, müssten aber aus dem pfändungsfreien Einkommen stammen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    30. F.  E.
      says:

      Hallo, eine Firma A kauft Firma B, beim kauf sind die Schulden der Firma B bekannt und werden auch im Notarvertag aufgelistet. Es wurde vereinbart das die Schulden beglichen werden, darum wurde der Kaufpreis von Firma B gesenkt.
      Firma A meldet Firma B drei Wochen später insolvent. Keiner der Schuldner der Firma B hat Geld bekommen. Der Insolvensverwalter hätte doch Geld von Firma A eintreiben können, weil dem neuen Eigentümer der Firma B die Forderungen bekannt waren.
      Ist das korrekt und erlaubt von Firma A und vom Insolvensverwalter?

      Gruß F. Erftemeier

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr E.,

        ich verstehe Ihren Gedankengang. Grundsätzlich kommt eine Insolvenzanfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung in Frage, wenn die erforderlichen Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO erfüllt sind. In unserem Beitrag zur Insolvenzanfechtung finden Sie weitergehende Informationen hierzu.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    31. Conny H.
      says:

      Sehr geehrter Dr. Ghendler, ich habe selber eine bzw 2 Fragen.. Mein verstorbener Mann hat per Testament seinen Sohn als Erben seiner Immobilie festgelegt und mich- seine Ehefrau- mit dem Vermächtnis “Lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht” – begünstigt. Das letztes Jahr hat der Erbe (also der Sohn meines verstorbenen Mannes) Privatinsolvenz angemeldet. Als mir das Angebot unterbreitet wurde, auf das Wohnrecht gegen einen Anteil vom Verkaufspreis zu verzichten, nahm ich dieses an und schloss mit dem insolventen Erben diesbezüglich eine notariell beglaubigte Vereinbarung und bin auch ausgezogen. Vor kuzem erfuhr ich, dass diese Vereinbarung rechtsunwirksam ist, weil der Insolvenzverwalter diese nicht genehmigt hat. Meine Frage lautet: Ich habe zwar zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung von der Privatinsolvenz des Erben gewusst, allerdings war mir nicht bewusst, dass der Erbe keinerlei Verfügungsgewalt über sein Erbe hat (die Immobilie ist ja in die Insolvenzmasse geflossen). Habe ich mich in irgendeiner Form strafbar gemacht, weil ich trotz des Wissens über die Privatinsolvenz des Erben mit ihm eine Vereinbarung getroffen habe? Nächste Frage: Hat sich der Erbe strafbar gemacht, weil er diese Vereinbarung ohne Wissen des Insolvenzverwalters getätigt hat? Mir selbst hat er ja auch mit der notariell beglaubigten Vereinbarung Sicherheit vorgegaukelt, dass ich bei Verkauf der Immobilie für den Verzicht auf`s Wohnrecht ausgezahlt werde.
      Es ist für mich enorm wichtig zu erfahren, ob im Rahmen des Insolvenzrechtes ich mich oder der Erbe sich strafbar gemacht haben.
      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben, halte ich eine strafbare Handlung grundsätzlich für unwahrscheinlich. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, dass aufgrund der Komplexität des Sachverhalts eine endgültige Einschätzung nur innerhalb eines Mandats erfolgen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    32. Marian
      says:

      Der Betrieb in dem ich arbeite verlangt von mir, dass ich einen externen Dienstleister anwerbe, obwohl uns allen bekannt ist, dass dieser von uns nicht bezahlt wird (andere Unternehmen werden auch nicht bezahlt). Es ist also so, dass bei einem Unternehmen Schulden gemacht wird, und dass wir, anstatt diese Schulden zu begleichen, einfach einen neuen Dienstleister suchen.

      Mache ich mich strafbar, wenn ich dieser Aufforderung folge leiste und dem Dienstleister verschweige, dass er höchstwahrscheinlich nicht bezahlt wird?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        vielen Dank für Ihre Frage. Ich weise zunächst darauf hin, dass es sich um eine Frage aus dem Bereich Strafrecht handelt. Hierzu können in diesem Rahmen nur allgemeine Auskünfte gegeben werden.
        Die allgemeinen Grundsätze für eine Beihilfe zum Betrug durch Mitarbeiter lauten:

        Zielt das Handeln des Haupttäters (des Chefs) ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende (der Arbeitnehmer), so ist sein Tatbeitrag als (strafbare) Beihilfehandlung zu werten.
        Hält der Mitarbeiter es zwar für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, aber ist sich nicht ganz sicher, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen.

        Anhand Ihrer Angaben wird “meistens” nicht bezahlt, aber hin und wieder schon, somit wäre wohl die 2. Variante erfüllt. Grundsätzlich wäre es empfehlenswert, sich von einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    33. Carlson (.
      says:

      Guten Dienstag,

      Folgender Fall:

      Solo-Einzelunternehmer ist zahlungsunfähig und versucht mit dem einzigen Schuldner eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Es sind darüber hinaus KV-Beiträge für einige Monate nachzuzahlen. Es ist mit der Krankenversicherung vereinbart, diese Beträge in monatlichen Raten über 14 Monate zu begleichen. Sollte der Vergleich abgelehnt werden, wäre es jedoch möglich, die rückständigen KV-Beiträge auf einen Schlag zu begleichen, mit dem noch auf dem Geschäftskonto verbliebenen Betrag. Dieser Betrag war zur Begleichung des um ca 50% geminderten dem einzigen Schuldner geschuldeten Betrages im Rahmen des außergerichtlichen Vergleichs vorgesehen. Es liegt nahe, dass der Schuldner kurz nach der (voraussichlichen Ablehnung) des Vergleichs dieses Konto pfänden lassen möchte. Sollten in der Zwischenzeit (zwischen Ablehnung des außergerichtlichen Begleichungsvorschlages und der Mitteilung anlässlich der Pfändung) von diesem Geld die Krankenversicherungsbeiträge (anstatt der vorgesehenen Ratenzahlung) bezahlt worden sein und kommt es zu einer Regelinsolvenz: Wird es Probleme mit der Restschuldbefreiung geben? Spricht sonst irgendetwas, im Falle der Regelinsolvenz oder auch ohne Insolvenzverfahren, dagegen, bei einem Nichtzustandekommen der außergerichtlichen Einigung mit dem Schuldner, wie gerade ausgeführt (bzgl. der Krankenversicherungsnachzahlung) zu verfahren?

      Mit mehrfachen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr C.,

        danke für Ihre Frage. Ihr Fall ist schwer verständlich, weil Sie die Begriffe Schuldner und Gläubiger falsch verwenden und Ihr eigener Vortrag widerspricht sich, weil Sie von einem einzigen Gläubiger sprechen, obwohl die Krankenversicherung ebenfalls und zwar ein zweiter Gläubiger ist. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann sorgen Sie sich um die Versagung einer Restschuldbefreiung. Diese ist in § 290 InsO geregelt. Es ist im Vorfeld einer Insolvenz untersagt, einen Gläubiger gegenüber zu bevorzugen (§ 283c StGB). Daher kann ich nicht dazu raten, nur einen der beiden Gläubiger zu befriedigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    34. Unbekannt
      says:

      Hallo
      Ich habe erfahren, dass ein Bekannter in der Schweiz arbeitete. Sein Insolvenzverfahren begann 2014(wohnhaft Deutschland) und endete 2020 . Er hat aber seine Lohnzetel die er nachweisen sollte aus der Schweiz gefälscht. Kann man dagegen noch vorgehen.
      VG

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        die Restschuldbefreiung kann gemäß § 297a InsO auch nachträglich noch versagt werden, wenn ein Gläubiger dies beantragt und nachweisen kann, dass er erst nach der Restschuldbefreiung von den Umständen Kenntnis erlangt hat.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    35. Sarah H. .
      says:

      Was kann ich tun, wenn ich während der Insolvenzphase die Raten nicht zahlen konnte und dies nun beim Gericht gemeldet wurde? Da ich im Ausland gearbeitet habe, konnte ich keine Kontoauszüge vorlegen. Für einen Rat wäre ich wirklich sehr dankbar.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        diese Frage kann ohne nähere Auskünfte leider nicht beantwortet werden. Um welche Raten handelt es sich denn?

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    36. Raziell
      says:

      Hallo zusammen.
      Mein Neffe ist mit seiner Firma insolvent. Er hat seine Eignentumswohnung verkauft und fragte mich ob ich ihm schriftlich bestätigen kann das ich ihm 10.000euro geliehen habe, die er mir dann von dem Verkauf wieder gegeben hätte. Hab mich dann dazu hinreißen lassen, aber tatsächlich ist nie Geld geflossen. Hab ihm geraten er solle das bei seinem Insolvenzverwalter aufklären.
      Das Ergebnis is das der Insolv. Verw. das nicht glaubt und das Geld von mir haben möchte?!
      Ich sagte dem Verw. das ich mit Kontoauszügen beweisen kann das nie eine solche Summe geflossen ist.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ihr geschilderter Fall setzt die Kenntnis aller Umstände voraus, um eine anwaltliche Einschätzung abgeben zu können. Ich empfehle Ihnen sich an unsere kostenlose Erstberatung zu wenden (0221 67770055).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    37. Hemper A.
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler.

      Meine Frage lautet, macht sich eine Firma die weiß das sie Insolvenz anmelden muss strafbar? Wenn jene Firma einen Arbeitsauftrag annimmt, diese Arbeiten jedoch nicht fertiggestellt, diverse Teile dabei auch noch beschädigt und den Kunden darüber hinaus über die Insolvenz nicht informiert hat.

      Viele Dank im voraus.
      Hemper

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr A.,

        vielen Dank für Ihre Frage. Strafbar machen sich ggfls. die Verantwortlichen des Unternehmens, wenn Sie entgegen § 15a InsO bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht rechtzeitig Insolvenz anmelden. Nehmen die Verantwortlichen eines Unternehmens einen Auftrag entgegen, den Sie aufgrund Ihrer Insolvenz von Anfang an nicht beabsichtigten zu erfüllen, kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs (§ 263 StGB) und eine zivilrechtliche Haftung in Betracht.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    38. Xy U.
      says:

      Ich habe meinem Lebensgefährten 2016 Geld geliehen (privat) dieses hat er mir 2 Monate später über sein Geschäfts Konto zurück gegeben. 2 Jahre später ist er mit seiner Firma in die Insolvenz gegangen. Heute möchte die Insolvenzschuldnerin das Geld von mir haben, welches ich von dem Geschäfts Konto bekommen haben, obwohl zu den Zeitpunkt ich nicht wusste, dass man nicht einfa h von dem gsk überweisen darf und auch wusste ich nicht das er mit der Firma irgendwann in die Insolvenz kommt. Was kann ich hier tun?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        unter Umständen kann gegen die Anfechtung des Insolvenzverwalters vorgegangen werden, indem dargelegt wird, dass die Zahlung nicht unentgeltlich war, da dadurch die private Forderung gegen den Geschäftsführer erloschen ist. Darin könnte ein Vermögensopfer liegen, das eine Schenkungsanfechtung ausschließt.
        Ob dies in Ihrem Fall erfolgversprechend wäre, kann leider nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Beratung geklärt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    39. Anonym
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,

      momentan wurde ein Insolvenzeröffnungsantrag gestellt. Der Insolvenzverwalter versucht mit allen Mitteln mich in die Insolvenz zu treiben. Obwohl schon Ratenzahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern vereinbart wurde und teilweise die Rechnungen deshalb nicht beglichen werden konnten, weil eben mein Konto gepfändet wurde. In seinem Gutachten hat er nur meine Schulden aufgelistet aber nicht mein Vermögen. Wie kann ich dagegen vorgehen, wie kann ich dafür Sorgen, dass das Gericht das Vorgehen nocheinmal prüft?

      Liebe Grüße und Danke im Voraus

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in jedem Verfahrensabschnitt haben Sie die Möglichkeit, sich an das Insolvenzgericht direkt zu wenden und Ihre Einwände vorzubringen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    40. Holger
      says:

      Ein Bekannter hat in der Insolvenzphase geerbt. Er hat dies dem Insolvenzverwalter nicht angezeigt und das Geld ausgegeben.
      Nun wurde die Erbschaft dem Insolvenzverwalter anonym mitgeteilt.
      Was sind die Konsequenzen? Haben Sie Tipps?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich handelt es sich um eine schwerwiegende Obliegenheitsverletzung, wegen der eine Versagung der Restschuldbefreiung in Betracht kommt.
        Eine nachträgliche Heilung dieser Obliegenheitsverletzung durch Mitteilung an den Treuhänder und Zahlung des hälftigen Erbes kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die Versagung der Restschuldbefreiung noch nicht beantragt ist.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    41. Franz W.
      says:

      Mein Vater muss als Kaufmann vermutlich Privatinsolvenz anmelden. Meiner Mama gehört das Haus allerdings hat sie einen Kredit zusammen mit meinem Papa angeschlossen der über eine Grundschuld abgesichert wurde. Dieser gemeinsame Kredit ist aber nur ein geringerer Teil der Gesamtschulden und schon halb abgezahlt. Wenn meine Mama in der Lage ist den Kredit weiter zu bedienen sollte die Insolvenz meines Vaters doch keinen Einfluss auf das Haus meiner Mutter haben, oder?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Winter,

        wenn nur Ihre Mutter im Grundbuch eingetragen ist, so wird die Immobilie nicht in die Insolvenzmasse fließen.
        Die Bank wird den Kredit vermutlich kündigen, jedoch besteht die Möglichkeit für Ihre Mutter, mit der Bank über die Aufnahme eines neuen Kredits allein in ihrem Namen zu verhandeln.
        Gerne kann Ihr Vater eine kostenlose Erstberatung bei unserer Kanzlei anfordern. Er kann uns dafür einfach unter 0221 – 6777 0055 anrufen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    42. Mel
      says:

      Hallo,
      Ich habe seit Mitte letzten Jahres ein anderes zweites Konto und seit Anfang des Jahres einen Nebenjob 450€, ich selbst verdiene nur 800€ in meiner Ausbildung und 450€ erhalte ich bislang nie… das höchste Maß waren mal knapp 400€…
      Mein Treuhänder weiß nichts vom Konto will es ihm aber mitteilen, aus Angst das mir eine Strafe droht oder die restschuldbefreiung versagt wird.
      Was kann ich jetzt tun? Wie stell ich das an?

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Sie können hier nur ehrlich sein und dem Insolvenzverwalter die Sachverhalte schnellstmöglich mitteilen.
        Wenn Sie keine Unterhaltspflichten haben, beträgt Ihr Pfändungsfreibetrag 1179,99 Euro. Dies haben Sie laut Ihrer Angaben an mindestens einem Monat erzielt. Legen Sie also alle Einkommensnachweise dem Insolvenzverwalter vor, so dass er den abzuführenden Betrag ermitteln kann. Sie können dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass Sie davon ausgingen, nur pfändungsfreies Einkommen zu erzielen. Wichtig ist, dass Sie sich beim Insolvenzverwalter melden, bevor dieser anderweitig von dem Einkommen erfährt.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    43. Doreen R. .
      says:

      Liebes Team,

      ich habe eine Ware bei einem Onlineanbieter bestellt und sofort per Vorkasse bezahlt. Die Ware habe ich bisher nicht erhalten und auf mehrmaliges Kontaktieren des Shopbetreibers, erfuhr ich, dass dieser sich im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Nach dessen Angaben, war der Onlineshop längst für Bestellungen gesperrt. Durch ein Update der Webseite wurde die Bestellmöglichkeit wieder aktiviert und in dieser Zeit wurde die Bestellung von mir ausgelöst.
      Was passiert nun mit meinem per Vorkasse geleisteten Kaufbetrag? Habe ich eine Chance, diesen wieder zu bekommen? Schließlich konnte ich als Kunde nicht wissen, dass sich das Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren befindet. Den Insolvenzverwalter und den Geschäfftsführer des Unternehmens habe ich bereits per Mail zweimal angeschrieben, bisher ohne Reaktion.
      Wie soll ich mich verhalten. Ich möchte schließlich mein Geld zurück haben. Es handelt sich um 848,-€.

      Vielen Dank für Ihren Rat und liebe Grüße!

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau R.,

        aufgrund der genannten Umstände ist es grundsätzlich so, dass im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens das zugeflossene Vermögen (also auch Ihre Zahlung) Teil der Insolvenzmasse wird. Da Sie nun aber keine Leistung erhalten, haben Sie zwar grundsätzlich einen Rückgewähranspruch. Aber im Insolvenzverfahren werden nicht die Forderungen der einzelnen Gläubiger befriedigt, sondern es soll die bestmögliche Befriedigung aller Gläubiger erzielt werden. Damit Sie also bevorzugt würden bei Ihrer Rückforderung gegenüber dem Unternehmer, müssten Sie ein sogenanntes Aussonderungsrecht (vgl. § 47 InsO) geltend machen. Der auf Geld gerichtete Rückgewähranspruch ist aber kein solches Aussonderungsrecht, sodass Sie keine Möglichkeit haben, außerhalb des Insolvenzrechts Ihr Geld zurückzuverlangen. Sie können Ihre Forderung daher nur zur Insolvenztabelle anmelden und werden entsprechend der Insolvenzquote am Ende des Insolvenzverfahrens eine Rückzahlung erhalten.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    44. Chrissi
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      inwiefern macht sich ein Reiseveranstalter, der Reisen über seine Website vertreibt, Insolvenz angemeldet hat und dieses der Öffentlichkeit verschweigt (keine Pressemitteilung seitens des Insolvenzverwalters) und weiter Reisen über seine Website verkauft strafbar?
      Für eine Info wäre ich Ihnen dankbar, da ich in einem solchen Fall gerne angemessen reagieren möchte.

      Vielen Dank und freundliche Grüße

      Christa H.

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau H.,

        man muss zwischen der Fortführung des Geschäftsbetriebs und der genannten Nicht-Bekanntmachung unterscheiden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Fortsetzung eines insolventen Unternehmens ein Betrug gemäß § 263 StGB vorliegt, wenn der Unternehmer einem Abnehmer bei Vertragsschluss suggeriert, er sei solvent, obwohl er dies in Wahrheit nicht mehr ist. Aber es zu bedenken, dass bei Unternehmensinsolvenzen auch eine Sanierung vollzogen werden kann. In diesem Fall darf der Geschäftsbetrieb sehr wohl fortgesetzt werden. Zum Vorwurf des Verschweigens der Insolvenz ist § 9 InsO zu beachten. Dieser schreibt vor, dass die Insolvenz öffentlich bekanntzumachen ist. Dies geschieht via Internet: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/. Ein möglicher Verstoß gegen § 9 InsO ist aber keine Straftat.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    45. Anonym
      says:

      Hallo,
      welche Zahlungsmöglichkeiten sind, während der Privatinsolvenz in den einzelnen Phasen, beim Online-Einkauf möglich?
      Habe bisher nur Sofortüberweisung genutzt. Vor allem interessiert mich die Rechnungszahlung.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen, welche Zahlungsarten man nutzen kann, solange der Verkäufer diese anbietet.
        Auch Rechnungszahlung ist erlaubt.
        Beachten Sie, dass eine Nichtzahlung der Rechnung strafrechtliche Folgen haben und Ihre Restschuldbefreiung gefährden könnte. Solange Sie die Rechnung aber pünktlich zahlen, ist dies problemlos möglich.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    46. Unbekannt
      says:

      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Meine Frage wäre:
      Was passiert wenn der Geschäftsführer sein Freund aus irgend einem Grund überredet die Firma zu übernehmen (verspricht aber das überhaupt keine Nachteile besteht, nur das die Briefe über seine Adresse laufen würden) und dann vollmacht erteilt, da der Geschäftführer weiterhin in seiner Firma “Inoffiziell” arbeitet und der Freund als Arbeitnehmer weiter arbeitet. Dies sollte nur kurzfristig formaltechnisch eine lösung sein. Diese Situation hat sich über 2 Jahre durchgezogen weil der Freund sehr viel mit seiner Arbeit beschäftigt war und nur positives Feedback von den Inoffiziellen Geschäftsführer erhalten hat hat er sich keine Gedanken darüber gemacht. Der Freund war damals 19Jahre Jung und keine Ahnung von der Selbstständigkeit&Co. Der Freund weiss garnicht was auf ihn zu kommt und die schulden unbewusst übernimmt. Letzendlich hat die Krankenkassa den Insolvenzverfahren beantragt und der Freund befand sich plötzlich in Privatinsolvenz mit einem zahlungsplan. Hat dieser Freund vor Gericht eine Chanche die Schulden umschreiben zu lassen bzw. den Konkurs? Fällt diese Situation als Betrug im Strafgesetz ein? Der Freund wurde angelogen und über die Zeit haben sich alle Schulden auf ihn übertragen.
      Vielen Dank im Voraus und verbleibe mit den Besten Grüßen!

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        anhand Ihrer Angaben könnte es sich durchaus um Betrug handeln. Aufgrund der strafrechtlichen Relevanz sowie der enormen Haftungsrisiken kann ich diese Frage jedoch in diesem Rahmen nicht beantworten. Gerne können Sie zunächst eine kostenlose Erstberatung vereinbaren um einen ersten Überblick über die Situation zu erhalten, rufen Sie uns dazu unter 0221 – 6777 0055 an. Zu einer umfassenden Beratung ist jedoch ein kostenpflichtiger Termin notwendig, wozu ich Ihnen auch dringend rate.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    47. Unbekannt
      says:

      Hallo
      Ich habe ein Unternehmen und will meine Bausparverträge auflösen und damit ein Teil offener Forderungen begleichen um einer Insolvenz aus dem weg zu gehen. Jetzt die Frage: Wenn es danach doch zu einer Regelinsolvenz kommt weil die höhe der Forderung doch höher sind? Was passiert mir dann wie ist es dann mit der Restschuldbefreiung? Kann diese Versagt werden?
      Schulden sind reine Lieferantenverbindlichkeiten. Finanzamt und Sozialabgaben sind beglichen.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        nein, Ihnen droht in diesem Fall keine Versagung der Restschuldbefreiung. Möglich wäre allerdings eine Anfechtung der geleisteten Zahlungen. Dies hätte aber keinen Einfluss auf die Restschuldbefreiung. Dennoch würde ich Ihnen eine kostenlose Erstberatung mit unserer Kanzlei empfehlen. Rufen Sie uns gerne dazu unter 0221 – 6777 0055 an.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    48. Amelie M.
      says:

      Guten Tag Herr Dr. von Gendler.

      ich habe eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt – wir haben für ein Bauvorhaben eine GmbH gegründet und einen Partner als stillen Teilhaber, der bei Auflösung der GmbH am Gewinn beteiligt werden soll. Als Gegenleistung soll er die Hälfte der Gesellschaftseinlage (EUR 12`500) sowie die Baumaßnahmen organisieren und fertigstellen. Als wir den Vertrag aufsetzen wollten, sagte er uns, er sei in Privatinsolvenz und deshalb sollten alle Geschäfte pro forma über die Firma seiner Frau laufen (sie ist dort Geschäftsführerin). Da er unser einziger Ansprechpartner ist, bekommen wir jetzt langsam kalte Füße. Ist das berechtigt? Oder hat uns das nicht zu interessieren und wir machen den Vertrag mit dem Unternehmen seiner Frau? Wir haben Bedenken, da es für uns ganz klar nach Insolvenzbetrug aussieht. Vielen Dank im voraus,
      Amelie

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich könnte er auch nur als Vermittler auftreten und würde dann kein Vermögen vor den Gläubigern verheimlichen.
        In diesem Rahmen kann ich Ihnen zu diesem konkreten Fall leider keine verbindliche Aussage zum besten Vorgehen geben. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    49. Josef W.
      says:

      Darf man obwohl man weis das man in Insolvenz geht einen Nachunternehmer noch beauftragen unter dem Vorwand das die Rechnungen bezahlt würden obwohl man weiß das es gar nicht mehr bezahlt werden kann ??? Wie sieht es mit den Sicherheitseinbehalten aus die im laufe von 1,5 Jahren einbehalten wurden ??? Mfg
      Wagener

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Herr Wagener,

        vielen Dank für Ihre Frage. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen, einen Auftrag zu vergeben, obwohl bereits Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist sehr problematisch. Handelt es sich um den Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, so kommt eine Insolvenzverschleppung mit der Folge einer privaten Haftung des Geschäftsführers in Frage. Ohne genauere Kenntnis des Einzelfalles kann ich diese Frage nicht weiter beantworten.
        Der Sicherheitseinbehalt muss in der Regel auch bei einer Insolvenz des Auftraggebers bezahlt werden. Er darf nicht anderweitig ausgegeben werden, es handelt sich insoweit um Fremdgeld. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus

        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    50. Unbekannt
      says:

      Sehr geehrter Herr Dr. V. Ghendler,

      ich würde gerne ein KFZ von einer Privatperson kaufen.
      Diese Person ist vor einigen Jahren mit seiner Firma (GmbH) in die Insolvenz gegangen.
      Das Vermögen wurde versteigert und die Firma wurde aufgelöst.
      Folglich währe es möglich, dass dieses Auto zur Insolvenzmasse gehört hätte und beiseiteschafft oder verheimlicht wurde.
      Kann ich als Käufer irgendwelche Konsequenzen erwarten wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass dieses Auto zur Insolvenzmasse gehört hätte?

      Mit freundlichen Grüßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        Ihre Bedenken sind berechtigt, ein gutgläubiger Erwerb von beweglichen Gegenständen, die zur Insolvenzmasse gehören, ist nicht möglich. Der Insolvenzverwalter könnte den Kaufvertrag anfechten. Aber da die Insolvenzeröffnung bereits einige Jahre her ist, kann es sein, dass das Auto vielleicht nicht Teil der Insolvenzmasse war.
        Wenn Sie den Pkw zum Marktwert kaufen, wird der Insolvenzverwalter vermutlich das Rechtsgeschäft nicht anfechten, da er ihn ja ohnehin zwangsversteigern müsste.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    51. Maria H.
      says:

      Was passiert mit jemand der in Insolvenz ist und geerbt hatt ohne was zu sagen???

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Hortas-Alvarez,

        in diesem Fall droht eine Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund einer Obliegenheitsverletzung. Hierfür müsste ein Gläubiger Kenntnis von dieser Tatsache erhalten und den entsprechenden Antrag stellen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    52. Anonym
      says:

      Sehr geehrter Anwalt,

      ich möchte mich Informieren, wie ich jemanden melden kann, der trotz Privatinsolvenz Einkäufe tätigt, die nicht im Rahme sind, diese auch nicht bezahlt.
      Des Weiteren begleicht die Person die in Privatinsolvenz ist auch immer die Schulden seines Partners, damit dieser nicht in der Insolvenz bzw. negativ in der Schufa steht. Wie kann man dagegen vorgehen, denn wenn jemand Geld hat um anderen Ihre Schulden zu zahlen, dann kann man auch seine eigenen zahlen. Müsste da nicht eine Jährliche Überprüfung stattfinden seitens des Insolvenzverwalters ?..Da würde man sehen, dass die Person jeden Monat mehrere Zahlungen tätigt, die jedoch nicht zur eigenen Person zählen. ??

      Besten Dank im Voraus

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in der Privatinsolvenz wird der Person nur ihr unpfändbares Vermögen belassen. Mit diesem Geld kann die Person jedoch machen, was sie möchte, auch fremde Schulden bezahlen.
        Bezüglich der neuen Schulden könnte ein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung vorliegen, wenn ein Gläubiger davon Kenntnis erhält und dies beantragt. Der Gläubiger müsste aber nachweisen, dass er die Kredite nur erhalten hat, weil er falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen gemacht hat (§ 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO).

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    53. Carmen
      says:

      Was passiert, wenn nach Erteilung der Restschuldbefreiung, herauskommt, dass man Einkünfte während des Insolvenzverfahrens nicht angegeben hat? Zum Beispiel durch private Zimmervermietung oder anderes Nebeneinkommen.

      • Andre Kraus
        says:

        Hallo, wenn dies einem Gläubiger bekannt wird, kann er gegen die Erteilung der Restschuldbefreiung auch im Nachhinein Widerspruch einlegen (§ 297a InsO). Die Restschuldbefreiung könnte dann nachträglich versagt werden. Das Einkommen würde außerdem nachträglich zur Insolvenzmasse gezogen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    54. Michael
      says:

      Hallo…ich habe 2 wochen zuvor meinen antrag zur Insolvenz abgegeben..nun hab ich bei. Insolvenzverwalter einen Termin.

      Leider habe ich ein kleinkredit in höhe von 1000 euro kurz vor Antragstellung aufgenommen um 2 kleine inkassforderungen zu begleichen die ich nicht in die indolvenz nehmen wollte.

      Wenn ich nun den Termin beim verwalter habe und ich ihm erlkähren muss warum dieser kleinkredit nicht im Antrag steht…was wird mir da passieren?

      Wird die insolvenz ausgesetzt?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        aufgrund der Problematik, dass die Aufnahme eines Kredits kurz vor der Insolvenz unter Umständen als Betrug gewertet werden könnte, kann ich diese Frage nicht in diesem Rahmen beantworten. Eine Beratung hierzu kann nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Termins erfolgen. Ich bitte Sie um Verständnis.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    55. Petra
      says:

      Darf man im Insolvenzv erfahren Ratenzahlung auf eine neue Rechnung vom Händler machen oder ist das verboten?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        grundsätzlich ist es nicht verboten, im Insolvenzverfahren etwas auf Raten zu kaufen. Allerdings ist grundsätzlich eher davon abzuraten, da die Raten aus dem unpfändbaren Einkommen bezahlt werden müssen. Sollten die Raten nicht bezahlt werden können, könnte der Vorwurf des Betrugs im Raum stehen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    56. Dres
      says:

      Guten Abend eine kurze frage heute erreichte meinen Mann eine Nachricht von seinem iteeler.
      Diese war das er seine Domain nicht ohne die Insolvenzverwalterin raus geben darf.Stimmt das?
      Des weiteren er wollte sie im Netz einfach löschen lassen nicht mehr und nicht weniger.
      Sein damaliger Iteeler behauptet jetzt er wollte die Domain für meine Hompage.
      Da ich seit 1.9.19 einen GalaBau Betrieb eröffnet habe und mein Mann auch Selbsständig war als Haus und Gartenservice.Was kann uns bei so einer Behauptung passieren?
      Liebe Grüsse Dres

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Dres,

        grundsätzlich können Domains in die Insolvenzmasse fallen, wenn sie einen Wert besitzen. Es wäre dann auch untersagt, diesen Wert zu vernichten, indem man die Domain löschen lässt. Wenn ein Gläubiger davon erfährt, droht dann im schlimmsten Fall neben strafrechtlichen Konsequenzen eine Versagung der Restschuldbefreiung. Auch eine Übertragung an nahe Familienangehörige ist zu vermeiden, da dies angefochten werden kann. In diesem Fall müsste der Empfänger bzw. neue Besitzer die Domain wieder herausgeben.
        Wenn der Wert der Domain nicht besonders hoch ist, wäre es daher ratsam, sie zum “Marktpreis” aus der Insolvenzmasse herauszukaufen. Den Marktpreis könnte man etwa ermitteln, indem man den Wert vergleichbarer Domains heraussucht.
        Grundsätzlich sollten Sie dies tatsächlich mit der Insolvenzverwalterin absprechen.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    57. Anonym
      says:

      Ich habe mich als Einzelunternehmer im Jahr 2018 überschuldet und das Gewerbe abgemeldet. Seither habe ich noch keinen Insolvenzantrag gestellt, auch die Gläubiger haben es noch nicht getan. Das steht nun bevor. Ich habe nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit die eine oder andere kleinere Rechnung, die ich noch zahlen konnte, beglichen. Habe ich mich strafbar gemacht?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        bitte beachten Sie, dass ich aufgrund der strafrechtlichen Relevanz dieser Frage keine verbindliche Antwort in diesem Rahmen geben kann. Hierfür wäre ein kostenpflichtiger Termin notwendig.
        Grundsätzlich kann ich die Frage wie folgt beantworten: Strafbar nach § 283c StGB wären Zahlungen eventuell dann, wenn die Rechnung zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht fällig war, d.h. der Gläubiger zu diesem Zeitpunkt die Zahlung nicht verlangen konnte. Wenn die Rechnungen aber fällig waren, liegt dieser Tatbestand nicht vor.
        Auch den Tatbestand des Bankrotts würde ich nicht als erfüllt ansehen.
        Die Zahlungen können des Weiteren vom Insolvenzverwalter angefochten und rückgängig gemacht werden.
        Notwendige Zahlungen, die zur Fortführung Ihrer Unternehmung oder der Gewährleistung Ihrer Entschuldung erforderlich sind, können als sogenannte Bargeschäfte (§ 142 InsO) weiterhin getätigt werden.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    58. Erich T.
      says:

      Guten Tag,

      ich befinde mich seit 09.2019 im Privatinsolvenzverfahren. Es gibt eine gemeinschaftliche Schuld von mir und meiner nun Exfrau, ein Dispositionskredit von einem Gemeinschaftskonto, abgetreten an ein Inkassounternehmen. Nun ist es so, dass mein pfändbares Einkommen vom Insolvenzverwalter quotiert und ausgekehrt wird. Dennoch wird meine Exfrau immer noch angemahnt und muss weiterhin eine monatliche Rate bezahlen. Meine Frage dazu: Handelt es sich in einem solchen Fall um eine Gläubigerbegünstigung, wodurch mir die mir die Restschuldbefreiung versagt werden kann?

      MfG E.Tröndle

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Tröndle,

        Die Firma kann sich an Ihre Exfrau wenden, da diese ebenfalls für die Verbindlichkeiten haftbar ist. Es handelt sich nicht um eine Gläubigerbegünstigung, da die Zahlungen nicht von Ihnen kommen und nicht Ihr pfändbares Vermögen bzw. Einkommen mindern.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    59. Zeko T.
      says:

      Sehr geehrter Herr Anwalt!!
      Ich bin seit 2 Monate in der Privatinsolvez..ich habe in der insolvenz Finanzamtschulden in Hoche von 246000 Eur..jetzt hat finanzamt an meinen Insolvenzverwalter geschrieben das sie von diese Summe 84000 eur von der Restschuldbefreiung ausnemmen wollen da mir eine Steuerstraftat zugrunde liegt $$370, 373 oder 374 der Abgabeordnung..Ich habe aber nie einen Brief daruber bekommen und wusste nichts bis vor par Tage..Meine Frage jetzt..Lohnt sich da ein wiederspruch einzulegen und was wurde mich das kosten??Mit freundlichen Grussen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        es handelt sich hierbei um relativ ernste strafrechtliche Vorwürfe, die eine hohe Strafe nach sich ziehen können. Sollte Ihnen etwas derartiges zur Last gelegt werden, würden Sie es mit Sicherheit durch eine förmliche Zustellung erfahren. Möglicherweise erfolgt dies noch. In diesem Fall würde ich einen auf Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt empfehlen.
        Aufgrund der strafrechtlichen Relevanz und der damit verbundenen Risiken kann ich zu dieser Frage in diesem Rahmen leider keine weiteren Auskünfte geben.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    60. Unbekannt
      says:

      Werde ich dafür bestraft wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe ohne es meinem Insolvenzverwalter mit zu teilen.
      Ist das strafbar und kann ich mit einer Strafe von 2 Jahren rechnen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        grundsätzlich müssen Sie eine Adressänderung dem Insolvenzverwalter mitteilen. Sollte sich Ihre Adresse ändern und Briefe Sie nicht mehr erreichen, weil Sie die neue Adresse nicht mitgeteilt haben, so könnte dies ein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung sein.
        Strafrechtlich wäre dies allerdings nicht relevant, es sei denn, Sie unterschreiben einen Vertrag, den Sie gar nicht bezahlen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    61. S. .
      says:

      Hallo,ich habe eine Festanstellung von 30 Std dieWoche, undnoch einen Minijob auf 450,- Basis.
      Der Minijob macht mich sehr unglücklich und möchte ihn gerne kündigen. Darf ich denn trotz Insovenz auch selbst kündigen? Den Hauptjob behalte ich ja noch weiterhin :) …. Ich muss da aber sicher Rechenschaft ablegen oder? Lieben Dank schon im Voraus.

      Gruß S.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Fragestellerin,

        ja, die Erwerbsobliegenheit verlangt in der Regel eine Vollzeit-Beschäftigung. Wenn diese nicht in Aussicht steht, wäre es riskant, den Job während der Privatinsolvenz zu kündigen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    62. Unbekannt
      says:

      Ich möchte bitte anonym bleiben, und habe dennoch eine wichtige Frage.

      Ich bin seit 3 Jahren in einer Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz. Ich wurde nun Angezeigt wegen Ladendiebstahl. Der WErt liegt bei 8,- …. Hat dieses Vefahreren was auf mich zukommt auch Auswirkung asuf meine Insolvenz? Ich habe mich immer ordentlich verhalten und gebe jeden Monat sauber alles an was die Insolvenzverwaltung erwartet. Ich habe keine neuen Schulden. Nur eben diese Sache das ich quasi für eine Straftat , also Diebstahl angezeigt werde macht mir echt große Sorgen. Freundliche Grüße

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        ein Diebstahl alleine ist kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung, daher kann ich Sie diesbezüglich beruhigen. Ladendiebstahl ist keine Insolvenzstraftat gemäß §§ 283 bis 283c StGB.
        In diesem Fall handelt es sich zudem um eine Sache mit geringem Wert. Somit ist von einer Einstellung des Verfahrens auszugehen. Auch eine sehr geringe Geldstrafe käme in Betracht, dies wäre jedoch für die Restschuldbefreiung ebenfalls nicht von Bedeutung.
        Nur wenn ein Schuldner aufgrund einer Straftat eine Gefängnisstrafe antreten muss und deswegen sein Einkommen verliert, kommt eine Versagung der Restschuldbefreiung in Frage.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    63. Michaela M.
      says:

      Mein Schuldner hat immer wieder sogar Drittjobs und behauptet immer wieder, in Urlaub zu fahren. Er droht mir mit massiven Konsequenzen, wenn ich irgendwo nachfrage

      • Andre Kraus
        says:

        Sehr geehrte Frau Mamsch,

        anhand Ihrer Angaben würde es sich sowohl um eine Verletzung der Insolvenzobliegenheiten, als auch möglicherweise um den Tatbestand der Drohung oder Nötigung sowie ggf. Schwarzarbeit handeln. Grundsätzlich haben Sie als Gläubigerin das Recht, eine Versagung der Restschuldbefreiung zu beantragen, wenn Sie die Nebeneinkünfte beweisen können.

        Mit freundlichen Grüßen

        A. Kraus
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    64. Unbekannt
      says:

      Hallo,

      Ich weiß zu 100% das jemand der sich in einer privatinsolvenz befindet unter anderem schwarz arbeitet monatliches Einkommen ca 7000 Euro erhält, sich Schmuck in Höhe von 30000 Euro angelegt hat ein Wert Auto besitzt aber offiziell eben nur auf ca 1100 Euro arbeiten tut.
      Parfüms im Wert von ca 3000 Euro besitzt.
      Es wurden bisher noch nie Kontoauszüge gefordert, obwohl man an den Konto Bewegungen erkennen kann das ordentlich betrogen wird.
      Er ist Fahrlehrer und führt ein Buch über die Fahrstunden, pro Fahrstunde ist sein Gehalt 18 Euro.
      Er arbeitet täglich von 9:30 Uhr – 21:30 Uhr.
      Es kommt auch mal vor wenn Prüfungen anstehend, das er seine Arbeit auch mal um 6:30 Uhr beginnt oder auch mal noch früher.
      Wozu es auch des öfteren vorkommt das er dennoch bis 21:30 Uhr arbeiten tut.
      Samstags von 9:30 Uhr – 18:00 Uhr oder des öfteren auch bis 20:00 Uhr.
      Wo oder wie kann man es melden?
      Zudem ich es gerne anonym machen möchte.

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Fragesteller,

        in erster Linie wäre der Zoll zuständig, da es sich Ihren Angaben zufolge um Schwarzarbeit handelt. Hier ist auch eine anonyme Meldung möglich. Wenden Sie sich an den Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt.
        Ein Gläubiger könnte darüber hinaus einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen, wenn er die Schwarzarbeit nachweisen kann.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    65. Bettina S.
      says:

      Mein Mann ist im Privatkonkurs. Wird bis aufs Existenzminimum exekutiert. Darf er sich einen Tv um 700 Euro kaufen?

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Staudinger,

        anhand Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass es sich um ein Insolvenzverfahren in der Schweiz handelt. Leider kann ich in diesem Rahmen keine Auskünfte über das Schweizer Insolvenzrecht geben.

        Im deutschen Insolvenzrecht gibt es das Recht, im Insolvenzverfahren den Fernseher zu behalten. Ein Modell für 700 Euro könnte jedoch unter Umständen gepfändet und durch ein preiswerteres Modell ersetzt werden. Nicht pfändbar sind jedoch Gegenstände, die dem Schuldner nicht gehören. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass in einer Privatinsolvenz keine 700 Euro zur Anschaffung eines Luxusgegenstandes zur Verfügung stehen und das Geld bzw. der Fernseher daher von einer nahestehenden Person stammt. Wenn der Schuldner dies nachweisen kann, so ist der Fernseher unpfändbar.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    66. Christine I.
      says:

      Was kann ich tun wenn ich zu 100% weiß das jemand Insolvenz laufen hat aber schon seit Monaten Schwarzgeld bezieht, wohin kann ich mich da wenden um dies zu melden, über Information wäre ich sehr dankbar…..

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrte Frau Isselhard,

        Schwarzarbeit kann beispielsweise beim Zoll gemeldet werden.
        Bezüglich des Insolvenzverfahrens haben Gläubiger das Recht, eine Versagung der Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht zu beantragen, wenn sie beweisen können, dass der Schuldner Beträge nicht korrekt abgeführt und der Insolvenzmasse vorenthalten hat und es dadurch zu einer Benachteiligung der Gläubiger kam.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

    67. Michael S.
      says:

      Es ist aber leider so, das man zwar feststellen kann das mehrere Straftaten vom Geschäftsführer der Insolventen Firma begangen wurden aber es Interessiert keinen. Der Geschäftsführer hat die Insolvenz angemeldet an dem tag an dem das Verfahren über 8 Monatsgehälter war und an dem selben Tag eine neue Firma angemeldet mit der selben Tätigkeit. Die Staatsanwaltschaft schrieb dazu “Es ist ja kein Schaden entstanden”, der Insolvenzverwalter Interessiert sich nicht für das Fehlenden Inventar und fehlende Unterlagen. Ergebnis der Geschäftsführer läßt es sich gut gehen und die Gläubiger können sich Ihre Forderungen abschminken.

    68. Ralf C.
      says:

      Im Punkt: Insolvenzstraftaten und Insolvenz: 8. Betrug (§ 263 StGB)
      ist nach der Aufzählung ein Tippfehler:
      …Der Vorwurf des Eingehungsbetruges kmmt häufig auf,…
      Gruß
      Ralf Claaßen

      • Dr. V. Ghendler
        says:

        Sehr geehrter Herr Claaßen,

        vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Ihren Hinweis. Das sollte tatsächlich “kmmt” heißen. Nein, wir haben den Tippfehler selbstverständlich korrigiert.

        Mit freundlichen Grüßen

        Dr. V. Ghendler
        Rechtsanwalt

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