Insolvenz und Wohnungsrecht
Wenn es um finanzielle Krisen geht, sind Unsicherheit und die Suche nach rechtlichen Schlupflöchern keine Seltenheit. Ein gängiger Glaube ist, dass das Einrichten eines Wohnungsrechts bei einer drohenden Insolvenz Schutz bietet.
Was sagt der Bundesgerichtshof ?
Ein gängiger Irrglaube: Durch das Übertragen des Eigentums an einer Immobilie an Dritte und die parallele Bestellung eines Wohnungsrechts kann man sich vor dem Verlust des Hauses schützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch klargestellt, dass dies nicht immer der Fall ist.
Bei einer Insolvenz des Hauseigentümers kann ein im Grundbuch verzeichnetes Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse fallen und vom Insolvenzverwalter gelöscht werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen das Eigentum und das Wohnungsrecht der gleichen Person gehören.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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