Insolvenz: Wohnungsrecht bietet nicht immer Schutz

Insolvenz und Wohnungsrecht

Wenn es um finanzielle Krisen geht, sind Unsicherheit und die Suche nach rechtlichen Schlupflöchern keine Seltenheit. Ein gängiger Glaube ist, dass das Einrichten eines Wohnungsrechts bei einer drohenden Insolvenz Schutz bietet.

Was sagt der Bundesgerichtshof ?

Ein gängiger Irrglaube: Durch das Übertragen des Eigentums an einer Immobilie an Dritte und die parallele Bestellung eines Wohnungsrechts kann man sich vor dem Verlust des Hauses schützen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch klargestellt, dass dies nicht immer der Fall ist.

Bei einer Insolvenz des Hauseigentümers kann ein im Grundbuch verzeichnetes Wohnungsrecht in die Insolvenzmasse fallen und vom Insolvenzverwalter gelöscht werden. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen das Eigentum und das Wohnungsrecht der gleichen Person gehören.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Der zugrundeliegende Fall

In einem kürzlich verhandelten Fall übertrug ein Mann sein Haus an eine GbR und bestellte für sich selbst ein Wohnungsrecht. Als später die Insolvenz über sein Vermögen verhängt wurde, machte der Insolvenzverwalter  die Übertragung durch Insolvenzanfechtung rückgängig. Der BGH hat entschieden, dass in solch einer Situation, in der die gleiche Person sowohl Eigentümer als auch Inhaber des Wohnungsrechts ist, dieses Recht gepfändet werden kann.

Schlüsselerkenntnisse für Immobilieneigentümer

Während das Wohnungsrecht in bestimmten Situationen nicht übertragbar und daher nicht pfändbar ist, ändert sich dies, wenn sowohl das Eigentum als auch das Wohnungsrecht der gleichen Person gehören.

Die Entscheidung des BGH in dieser Angelegenheit ist nicht neu. Bereits im Jahr 1964 hat der BGH ähnlich entschieden. Dies sollte als klare Botschaft an alle dienen: Bei finanziellen Engpässen ist das Einrichten eines Wohnungsrechts kombiniert mit einer Eigentumsübertragung nicht immer eine sichere Lösung.

Fazit und Empfehlung

Sollten Sie in einer finanziell prekären Situation sein und denken über rechtliche Wege nach, Ihr Eigentum zu schützen, ist es ratsam, kompetente Beratung einzuholen. Die Insolvenzexperten von Kraus Ghendler können Ihnen fundierte, auf jahrelanger Erfahrung basierende Ratschläge geben. Es ist immer besser, gut informiert zu sein, anstatt sich auf unsichere rechtliche “Tricks” zu verlassen.

BGH Beschluss vom 2. März 2023 – V ZB 64/21

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