Privatinsolvenz: Was wird aus dem Eigenheim?

Was wird in der Privatinsolvenz aus dem Eigenheim?


Die Privatinsolvenz bietet vielen Menschen einen schnellen Weg aus ihren Schulden – seit dem 01.10.20 innerhalb von nur drei Jahren. Dennoch zögern viele, diesen Weg zu beschreiten. Insbesondere Menschen, die Wohneigentum erworben haben und sich Sorgen darum machen, was in der Privatinsolvenz aus ihrem Haus wird. Wir geben einen Überblick zum Thema Insolvenz und Eigenheim.

 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Insolvenzversteigerung des Eigenheims

Wohneigentum gehört nach der Insolvenzeröffnung zur so genannten Insolvenzmasse, also zu dem Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung Verfahrens gehört.

Aus der Insolvenzmasse werden die Gläubiger befriedigt, d.h. der  Insolvenzverwalter/ Treuhänder verwertet sie zu diesem Zweck. Ein eigenes Haus kann daher veräußert werden; oft kommt es zur Insolvenzversteigerung, denn nach § 165 der Insolvenzordnung (InsO) können Immobilien des Schuldners versteigert werden.

Bild von einem Miniaturhaus und Sparschwein

Freigabe durch Insolvenzverwalter


Was auf den ersten Blick verwundert: In dieser Situation sind oft sogar diejenigen Schuldner gewissermaßen im Vorteil, deren Eigenheim nicht etwa abbezahlt, sondern besonders hoch verschuldet oder aus anderen Gründen kaum etwas wert ist.

Der Grund: Hoch verschuldete oder z.B. extrem sanierungsbedürftige Immobilien finden nur schwer einen Käufer bzw. bringen in der Zwangsversteigerung nur wenig ein. Mitunter lohnt sich ihre Verwertung für den Insolvenzverwalter deshalb kaum oder gar nicht.  

Zeichnet sich  z.B. ab, dass wenig oder kein Kaufinteresse besteht, der Erlös sehr gering wäre bzw. sich die Schulden aus dem zu erwartenden niedrigen Versteigerungserlös nicht begleichen lassen werden, so kann der Insolvenzverwalter nach seinem Ermessen entscheiden, ob der das Haus verwerten will oder ob er es freigibt, also aus der Insolvenzmasse ausnimmt. Hierzu gibt er eine schriftliche Erklärung ab; das Eigenheim genießt dann Vollstreckungsschutz.

Was ist bei nicht abbezahlten Immobilienkrediten?  


Während also ein abbezahltes Eigenheim höchstwahrscheinlich verwertet wird, ist bei verschuldeten Immobilien zu unterscheiden.

  • Ist der Immobilienkredit noch nicht vollständig aber schon zu großen Teilen abbezahlt, so wird das Eigenheim meist versteigert. Jedenfalls dann, wenn der voraussichtliche Erlös die Schulden und Kosten übersteigt. Mitunter wird der Insolvenzverwalter auch zum freihändigen Verkauf  anstelle der Versteigerung raten, da auf diesem Weg i.d.R. ein höherer Erlös erzielt werden kann.
  • Anders kann der Fall bei noch hoch verschuldetem Wohneigentum liegen. Ist der zu erwartende Erlös nach Abzug der Kosten geringer als die noch offene Belastung, so lohnt sich die Verwertung oft nicht, eine Freigabe ist denkbar.Beispiel: Ist ein Haus eigentlich  300.000 € wert, aber noch mit 270.000 € belastet, so wird sich jeder Interessent genau überlegen, in welcher Höhe sich ein Gebot für ihn überhaupt noch rechnet.


Handlungsmöglichkeiten für
Ehepaare


Ehepaare haben bei nicht abbezahltem Wohneigentum mitunter noch andere Handlungsoptionen: Sie können sich etwa Gedanken darüber machen, ob der nicht insolvente Partner das Eigenheim aus der Insolvenzmasse heraus kauft.

Auch hierzu ein Beispiel: Ist das Haus 300-000 Euro wert, aber noch mit 250.0000 Euro belastet, ließen sich bei einer Veräußerung/Versteigerung mutmaßlich nur rund 50.000 Euro erzielen. Gehört das Haus dem Mann, kann die (berufstätige und kreditwürdige) Ehefrau z.B. selbst 50.000 Euro aufnehmen und das Haus quasi „freikaufen“. Das Geld verwendet der Insolvenzverwalter dann zur Befriedigung der Gläubiger und das Ehepaar behält das Eigenheim.

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