Sind insolvenzbedingte Kündigungsklauseln unwirksam?
Insolvenzbezogene Kündigungsklausel – oder Lösungsklausel – sind vertragliche Vereinbarungen, aufgrund derer sich eine Partei die Berechtigung verschafft, einen Vertrag zu beenden, wenn ein Fall der Insolvenz eintritt. Teilweise wird auch vereinbart, dass bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Vertragsänderung eintritt.
Eine Kündigungsklausel, die im Falle der Insolvenz eingreift, kann ein automatisches Ende des Vertrags vorsehen oder alternativ dem Vertragspartner ein Wahlrecht hierüber einräumen. Die Kündigungsvereinbarung wegen Insolvenz kann entweder an die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anknüpfen. Die Kündigungsmöglichkeit kann aber auch durch verschlechterte Vermögensverhältnisse geschaffen werden.
Der folgende Beitrag erklärt, wann insolvenzbedingte Kündigungsklauseln grundsätzlich unwirksam sind und in welchen Fällen eine Ausnahme eingreift.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!