Was steckt hinter dem „EU-Kniff“ zur Schuldenregulierung?

Was steckt hinter dem „EU-Kniff“ zur Schuldenregulierung?


Sie haben vielleicht schon vom sogenannten “EU-Kniff ” oder “EU-Trick” gehört und fragen sich, was dahintersteckt.

Die Komplexität des deutschen Insolvenzverfahrens führt viele dazu, die scheinbar weniger komplizierten Prozesse anderer EU-Staaten in Betracht zu ziehen. Sie bieten auf den ersten Blick schnellere Entschuldungsmöglichkeiten.

Jedoch sollte man die Herausforderungen, die ein solcher Schritt mit sich bringt, nicht unterschätzen.

Hat man einmal ein Insolvenzverfahren in Deutschland eingeleitet, ist der Weg ins EU-Ausland versperrt.

Eine gewisse Zeitdauer muss man zudem bereits seinen Lebens- oder Hauptwohnsitz im jeweiligen EU-Staat haben – die Dauer variiert je nach Land. Der Wohnortwechsel ins Ausland zieht zusätzliche Umzugskosten nach sich. Manche EU-Staaten verlangen nicht nur einen Wohnsitznachweis, sondern auch einen festen Arbeitsplatz im Land.

Ohne Kenntnisse der Landessprache wird die Kommunikation schwierig. Expertenrat von einem Anwalt, der sich im EU-Insolvenzrecht auskennt, ist fast unumgänglich und bringt zusätzliche Ausgaben mit sich.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Alternativen zum „EU-Kniff“  


Das Insolvenzplanverfahren 

Das Insolvenzplanverfahren ist ein Ansatz, der es Schuldnern ermöglicht, innerhalb von wenigen Monaten schuldenfrei zu werden. Der Schuldner offeriert seinen Gläubigern dazu eine Teilleistung ihrer Forderungen. Ein solches Vorgehen gleicht einem gerichtlichen Schuldenvergleich und zieht oftmals die Zustimmung der Gläubiger nach sich, da sie so schneller zu ihrem Geld gelangen.

Doch Vorsicht: Der Haken an der Sache ist, dass das Geld nicht vom Schuldner selbst kommen darf. Externe Unterstützung, oft aus dem Kreis von Freunden oder Familie, ist hierbei nötig.

Außergerichtlicher Schuldenvergleich – der direkte Weg

Eine weitere Methode zur Schuldenbereinigung ist der außergerichtliche Schuldenvergleich. Hierbei wird direkt mit den Gläubigern verhandelt, um zu einer reduzierten Schuldensumme zu gelangen. Dies ist oft der schnellste und effizienteste Weg, um die Last der Schulden loszuwerden.

Verkürzte Verbraucherinsolvenz in Deutschland

Sollten diese Versuche scheitern, gibt es immer noch die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz. Dank der Insolvenzrechtsreform 2020 wurde das Verfahren von sechs auf drei Jahre verkürzt. Werden während dieser Zeit keine neuen Schulden gemacht und die eigenen Einkünfte optimiert, kann am Ende eine vollständige Restschuldbefreiung erfolgen. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen, welche Forderungen davon erfasst sind. Ausgenommen sind  u.a. Unterhaltsforderungen oder Steuerschulden aus Steuerstraftaten.

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