Insolvenzrecht: Weitere Pandemie-Sonderregeln enden

Insolvenzrecht: Weitere Pandemie-Sonderregeln enden


In der Zeit der Corona-Pandemie gab es umfangreiche Anpassungen im Insolvenzrecht, einschließlich der vorübergehenden Aussetzung der Pflicht zur Stellung von Insolvenzanträgen. Obwohl viele dieser vorübergehenden Sonderbestimmungen inzwischen bereits nicht mehr gelten, wurden zum Beginn des Jahres 2024 noch zwei wichtige Änderungen im Insolvenzrecht wirksam.

Kürzere Antragsfrist bei Überschuldung

Während zahlungsunfähige Unternehmen nach wie vor binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen haben, gibt es bei Firmen, die zwar schon überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig sind, eine Änderung:

In der Corona-Krise hatten sie temporär acht Wochen lang Zeit, Insolvenz anzumelden (§ 4 a des Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetzes, SanInsKG). Jetzt gilt wieder die vormalige sechswöchige Antragsfrist nach § 15 a  der Insolvenzordnung  (InsO)

Zwölfmonatige Fortführungsprognose

Ab 2024 ist zudem die Fortführungsprognose für Unternehmen erneut auf einen Zeitraum von zwölf Monaten ausgedehnt. Während der Corona-Pandemie galt auch diesbezüglich eine Verkürzung.

Regulär gilt nach § 19 Abs. 2 S. 1  der Insolvenzordnung  (InsO), dass  Überschuldung vorliegt, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

§ 4 des Sanierungs- und insolvenzrechtlichen Krisenfolgenabmilderungsgesetzes (SanInsKG) sah vor, dass abweichend von § 19  der Insolvenzordnung kein Zeitraum  von zwölf , sondern nur von vier Monaten zugrunde zu legen war, wenn die Überschuldung  auf die COVID-19-Pandemie zurückzuführen war. Dies wurde in vielen Fällen vermutet.

Maßgeblich ist ab 1.1.24 dagegen wieder eine zwölfmonatige Prognose.

Quelle: Handelsblatt

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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