Insolvenzgeld Höhe? Wie beantragen?

Was ist das Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld ist eine Zahlung der Bundesagentur für Arbeit, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch haben kann, wenn der Arbeitgeber aufgrund von Zahlungsunfähigkeit die Löhne und Gehälter seiner Arbeitnehmer nur noch teilweise oder gar nicht mehr auszahlt. Das sog. Insolvenzgeld soll die noch ausstehenden Entgeltansprüche des Beschäftigten kompensieren.

Der folgende Beitrag erläutert Ihnen, wann Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben, wie hoch das Insolvenzgeld ausfällt und wie Insolvenzgeld beantragen.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Wann habe ich einen Anspruch auf Insolvenzgeld?

Auch wenn Ihr Betrieb wegen Insolvenz geschlossen wird und/oder der Arbeitgeber die Gehälter nicht mehr zahlen kann, hilft die Bundesagentur für Arbeit (BfA) weiter. Für die Zeit von bis zu drei Monaten vor Insolvenzeröffnung oder der Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse (d.h. es ist gar kein Geld mehr da) zahlt die BfA Ihnen auf Antrag ein so genanntes Insolvenzgeld (§ 165 ff. SGB III) und zwar in Höhe des Nettolohns (§ 167 SGB III). Das Insolvenzgeld umfasst auch alle Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld u.ä. auf die Sie für diesen Drei-Monats-Zeitraum einen Anspruch haben.

Bitte beachten Sie: Für den Antrag gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis. Versäumen Sie diese Frist, ist Ihr Anspruch auf Insolvenzgeld ausgeschlossen.

Kurzum: Der Anspruch auf Insolvenzgeld besteht gemäß § 165 Absatz 1 SGB III, wenn:

  • das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird,
  • der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird oder
  • der Arbeitgeber den Betrieb vollständig eingestellt hat (dies ist insbesondere der Fall, wenn die Beschäftigten dauerhaft die dem Betriebszweck dienenden Tätigkeiten nicht mehr ausüben)
  • das Arbeitsverhältnis im Inland besteht.

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Bild von Scheinen und Münzen

Das Insolvenzgeld zählt zu den Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit.

Grundsätzlich erhalten Sie Insolvenzgeld in Höhe Ihres Nettoverdienstes. Es orientiert sich in erster Linie an Ihrem festen Lohn bzw. Gehalt, kann aber auch bestimmte Lohnanteile wie z.B. Provisionen, Überstundenvergütungen oder Sonderleistungen (u.a. Weihnachtsgeld) umfassen.

Fiel Ihr Einkommen besonders aus, gibt es je nach Bundesland Obergrenzen, bis zu denen das Insolvenzgeld ausgezahlt wird.

Das Insolvenzgeld wird rückwirkend für die Dauer von bis zu drei Monaten ausbezahlt.

Auch die Sozialversicherungsbeiträge können durch im Rahmen der Insolvenzgeldauszahlung bezahlt werden.

Wie beantrage ich das Insolvenzgeld? 

Zunächst müssten Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben (s.o.).

Sie füllen den Antrag auf Auszahlung von Insolvenzgeld aus, indem Sie sich zuvor den Vordruck bei der Arbeitsagentur besorgen oder im Internet über (www.arbeitsagentur.de) herunterladen. Alternativ können Sie aber auch auf der angegebenen Internetseite Ihre Daten online eingeben. Hierfür müssen Sie sich vorher auf der Internetseite registrieren.

Den Antrag müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis einreichen, sonst verfällt Ihr Anspruch. Ausnahmsweise können Sie den Antrag auch nach der Ausschlussfrist stellen, wobei Sie besonders triftige Gründe anführen müssen. Verlassen Sie sich hierauf nicht unnötigerweise.

Ihr Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter stellt eine Insolvenzgeldbescheinigung aus, die Sie dem Antrag hinzufügen. Anderenfalls wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.

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