Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Das Insolvenzgeld zählt zu den Zahlungen der Bundesagentur für Arbeit.
Grundsätzlich erhalten Sie Insolvenzgeld in Höhe Ihres Nettoverdienstes. Es orientiert sich in erster Linie an Ihrem festen Lohn bzw. Gehalt, kann aber auch bestimmte Lohnanteile wie z.B. Provisionen, Überstundenvergütungen oder Sonderleistungen (u.a. Weihnachtsgeld) umfassen.
Fiel Ihr Einkommen besonders aus, gibt es je nach Bundesland Obergrenzen, bis zu denen das Insolvenzgeld ausgezahlt wird.
Das Insolvenzgeld wird rückwirkend für die Dauer von bis zu drei Monaten ausbezahlt.
Auch die Sozialversicherungsbeiträge können durch im Rahmen der Insolvenzgeldauszahlung bezahlt werden.
Wie beantrage ich das Insolvenzgeld?
Zunächst müssten Sie einen Anspruch auf Insolvenzgeld haben (s.o.).
Sie füllen den Antrag auf Auszahlung von Insolvenzgeld aus, indem Sie sich zuvor den Vordruck bei der Arbeitsagentur besorgen oder im Internet über (www.arbeitsagentur.de) herunterladen. Alternativ können Sie aber auch auf der angegebenen Internetseite Ihre Daten online eingeben. Hierfür müssen Sie sich vorher auf der Internetseite registrieren.
Den Antrag müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis einreichen, sonst verfällt Ihr Anspruch. Ausnahmsweise können Sie den Antrag auch nach der Ausschlussfrist stellen, wobei Sie besonders triftige Gründe anführen müssen. Verlassen Sie sich hierauf nicht unnötigerweise.
Ihr Arbeitgeber oder der Insolvenzverwalter stellt eine Insolvenzgeldbescheinigung aus, die Sie dem Antrag hinzufügen. Anderenfalls wird Ihr Antrag nicht bearbeitet.
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