Insolvenzordnung – Was besagt sie?

Was ist die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung regelt in Deutschland, wie Gläubiger ihrer Forderung befriedigen können, wenn der Schuldner in den Zustand der mangelnden Zahlungsfähigkeit gerät. 

Sie ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten und hat die bis dahin geltende Konkursordnung abgelöst. Die Reform wurde notwendig, da die aus 1877 stammende Konkursordnung nicht mehr mit dem heutigen Verständnis davon vereinbar war, wie eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Schuldners zu lösen ist. Außerdem brachte die Insolvenzordnung erstmals die Möglichkeit mit sich, dass der Schuldner nach durchlaufenen Insolvenzverfahren durch die Restschuldbefreiung grundsätzlich von all seinen Schulden loskommen kann. 

Der folgende Beitrag illustriert Ihnen, welche Gründe zur Insolvenzanmeldung führen, welche Änderungen der Insolvenzordnungen in der Vergangenheit erfolgten und wie Sie von der Restschuldbefreiung profitieren. 

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Zahlungsunfähigkeit Insolvenzordnung 

Ein zentraler Begriff der Insolvenzordnung ist die Zahlungsunfähigkeit. Landläufig darunter verstanden, dass der Schuldner nicht mehr genügend Geldmittel zur Verfügung hat, um seine bestehenden Schulden zu zahlen. Dieses Verständnis ist zwar nicht falsch, sagt aber auch nichts darüber aus, wann dieser Zustand erreicht sein soll. Der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fasst den Zustand Zahlungsfähigkeit enger: Sie ist erreicht, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen fähig ist, zumindest 90 Prozent aller bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen. 

Der zweite zentrale Begriff ist die Überschuldung (§ 19 InsO). Dieser verpflichtet das Unternehmen zur Insolvenzanmeldung, wenn die Fortführung des Unternehmens nach Betrachtung aller Gesamtumständen unwahrscheinlich erscheinen lässt und die Verbindlichkeiten höher als das Vermögen des Unternehmens ausfallen. 

Insolvenzordnung Änderung 

Die Insolvenzordnung unterliegt fortwährender Entwicklung und Anpassung an neuen Herausforderungen oder Problemstellungen, die eine Änderung der Insolvenzordnung erforderlich machten und machen. Dies waren unter anderem: 

  • Änderungen zum elektronischen Handelsregister (2006)
  • Änderungen zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge (03.2007)
  • Vereinfachung des Insolvenzverfahrens (07.2007)
  • Modernisierung des GmbH-Rechts und Änderungen zur Bekämpfung von Missbräuchen (2008)
  • Reform des Kontopfändungsschutzes (2009)
  • Nochmal Änderungen zum Kontopfändungsschutz (01.2012)
  • Erleichterungen zur Sanierung von Unternehmen (03.2012)
  • Reform zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (01.2013)
  • Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Stärkung der Gläubigerrechte (07.2013)
  • Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen (2018)
  • Coronabedingt: Aussetzung der Pflicht Insolvenzanmeldung bei Überschuldung bis vorerst Ende 2020 (2020)       

Insolvenzordnung Restschuldbefreiung 

Bild von Stapel Rechnungen

Durch die Insolvenzordnung wird die Art der Befriedigung einer Forderung des Gläubigers geregelt.

Eines der Kernelemente der Insolvenzordnung ist die Restschuldbefreiung. Sie gibt jedem Schuldner einen finanziellen Neuanfang, der sich redlich darum bemühte, seine Schulden bestmöglich in der Zeit des Insolvenzverfahrens zu tilgen. Maßgeblich hierfür ist, dass der Schuldner die während des gesamten Verfahrens geltenden Obliegenheiten erfüllt. 

Die Restschuldbefreiung kann nach derzeitigem Stand (2020) innerhalb von drei, fünf oder sechs Jahres erreicht werden. Wir erklären in unserem Beitrag Wie funktioniert die Restschuldbefreiung? Schritt für Schritt, wie das Insolvenzverfahren beginnt und wie Sie an die Schuldenfreiheit gelangen. Nach der Restschuldbefreiung gibt es ebenfalls noch ein paar Punkte zu bedenken, auf die wir im Artikel Nach der Restschuldbefreiung – Was Sie jetzt noch beachte sollten hinweisen.  

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