Was ist Insolvenzreife?
Die Insolvenzreife meint den erreichten Zustand der mangelnden Fähigkeit zur Erfüllung von eingegangenen Verbindlichkeiten und zwar im Sinne des § 16 InsO. Liegt ein Insolvenzgrund im Sinne des § 16 InsO vor, dann kann ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Näheres hierzu regeln die §§ 17, 18, 19 InsO, die die Insolvenzgründe definieren. Dies kann je nach Konstellation auf Betreiben des Schuldners selbst oder des Gläubigers hin geschehen. Für verantwortliche Vertreter von juristischen Personen oder ihnen gleichgestellten Gesellschaften (§ 15a InsO) bedeutet die Insolvenzreife, die Pflicht einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Anderenfalls droht eine strafrechtliche Verfolgung (§ 15a Abs. 4 InsO).
Im folgenden Artikel geht es darum, Ihnen darzulegen, wann eine GmbH insolvenzreif ist, was dies für den Geschäftsführer der GmbH bedeutet und wann im Allgemeinen von Insolvenzreife auszugehen ist.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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