Die Pfändbarkeit von Pflegegeld richtet sich nicht nach den Vorschriften zum Arbeitseinkommen
Wenn die eigene Haushaltsführung aufgrund von Alter oder Krankheit nicht mehr alleine zu bewältigen ist, haben Betroffene einen Anspruch auf Pflegegeld.
Das Pflegegeld wird auf Antrag von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen überwiesen, wenn dieser von “nicht-professionellen Pflegenden in der eigenen Häuslichkeit” gepflegt wird. Meistens sind dies Angehörige, die je nach Pflegegrad ihr eigenes Privatleben umstrukturieren müssen, um für ihre Lieben da sein zu können. Viele Pflegebedürftige geben das Geld zum Zeichen ihrer Anerkennung dann an die Pflegenden weiter. Wenn die finanziellen Sorgen wachsen, kann sich dann aber die Frage stellen, ob Gläubiger das Pflegegeld mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses pfänden dürfen.
Pflegegeld zählt nicht als Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 Abs. 1 ZPO. Die dort aufgeführten Pfändungsgrenzen sind also nicht auf dieses anwendbar. Das Pflegegeld wird demnach auch nicht versteuert und es sind keine Sozialabgaben zu leisten. Es wird zusätzlich zur Rente und Arbeitslosengeld II geleistet und nicht auf diese angerechnet. Doch wie sieht es in Bezug auf die Pfändbarkeit aus?
Hallo
Ich bin seid 3 Jahren in der privat Insolvenz und habe heute einen Bescheid bekommen das ich für meine Kinder Pflegegeld bekomme , muss ich das abgeben
Sehr geehrte Frau C.,
das Pflegegeld für Ihre Kindern steht Ihren Kindern zu und wird daher grundsätzlich nicht gepfändet. Dennoch sollten Sie Vorkehrungen treffen: Entweder Sie lassen sich eine P-Konto-Bescheinigung ausstellen, in der das Pflegegeld als unpfändbar deklariert wird; oder Sie lassen sich das Pflegegeld auf ein anderes Konto einzahlen. Hierzu sollten Sie ein auf den Namen der Kinder laufendes Bankkonto eröffnen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Ich habe eine Frage und zwar beziehe ich zur Zeit Schülerbafög, Unterhaltsvorschuss für mein Kind, Kindergeld, Hartz 4 und Pflegegeld da mein Kind pflegegrad 2 hat.
Was darf ich davon behalten und wird das Pflegegeld da überhaupt mitgerechnet??
Die zweite Frage ist. Ich würde gerne Mitte des Jahres mit meinen Freund zusammenziehen, wäre dann aber im besten Fall schon 5 Monate in der Insolvenz. Mein Freund ist berufstätig und hat ein eigenes Haus. Ich würde mit meinem Kind zu ihm ziehen. Hätte es iwelche Einflüsse auf die Insolvenz oder auf meinen Freund, wenn ich schon vor dem Einzug bei ihm in die Insolvenz gehe?
Da mein Einkommen von Hartz 4 ja wegfallen würde???
Sehr geehrte Fragestellerin,
das BAföG sowie die Hartz-4-Bezüge sind grundsätzlich pfändbar, die übrigen genannten Leistungen grundsätzlich nicht. Außerdem sollten Sie der Bank eine entsprechende P-Konto-Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass die jeweiligen auf Ihr Konto eingezahlten Leistungen unpfändbar sind. Damit vermeiden Sie etwa, dass fälschlicherweise ein gezahltes Pflegegeld von der Bank als Einkommen gewertet und gepfändet wird. Dies erläutern wir auch in unserem Artikel Ist Pflegegeld pfändbar? nochmal im Detail. Ihre Privatinsolvenz würde sich in der Regel nicht auf das Vermögen Ihres Freundes auswirken. Auswirkungen würden Sie betreffen, wenn es darum geht, dass erhaltene Sozialleistungen womöglich gekürzt werden oder wegfallen, da Sie womöglich geringere Aufwendungen bezüglich der Wohnkosten hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Moin,
ich bin gerade etwas irritiert Zitat oben „können wir Ihnen alle Zusatzleistungen (z.B. Pflegegeld, Kindergeld, Unterhalt,… ) gesammelt bescheinigen“ Unterhalt kann meines Wissens auf einer P-Konto Bescheinigung nicht freigestellt werden. Oder habe ich etwas übersehen?
Beste Grüße
Kerstin Bake
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für den Hinweis, in der Tat muss bei Unterhalt ein Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht gestellt werden oder der Unterhalt direkt auf ein Konto im Namen des Kindes eingezahlt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Welche Bescheinigung brauche ich für Nachzahlung von Pflegegeld fürs P-Kontodamit das Geld nicht gepfändet wird.
Es sind knapp 1800€.
Habe ein Freibetrag von 1700€
Sehr geehrter Fragesteller,
dies muss durch das Vollstreckungsgericht freigegeben werden. Hierfür ist es notwendig, die Belege vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass es sich um Zahlungen für mehrere, vergangene Monate handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht