Wird der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung annehmen?
Steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür, wird es in der Regel um die Eintreibung einer Geldforderung gehen. Hierzu kann die Sachpfändung stattfinden und/oder die Abnahme der Vermögensauskunft beabsichtigt sein. Für den Schuldner stellt sich dann die Frage, ob er statt der Pfändung einer Sache auch noch eine einvernehmliche Einigung, namentlich eine Ratenzahlung vereinbaren kann. In der Regel hat der Gläubiger zuvor erfolglos versucht, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Dennoch hat der Schuldner das Recht, auf eine Ratenzahlung hinzuwirken. Abhängig von den Einzelfallumständen muss der Gerichtsvollzieher eine vorgeschlagene Ratenzahlung akzeptieren oder ablehnen.
Der folgende Artikel bringt Ihnen näher, wann der Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung ablehnen darf und wann er eine solche akzeptieren wird bzw. selbst vorschlagen kann.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
Sehr geehrter Herr Kraus,
Danke für ihre Antwort. Es geht um Rückzahlung von Kindergeld. Sowohl Familienkasse als auch Inkasso haben eine Ratenzahlung abgelehnt. Wir sind nicht in finanzieller Lage um den 4-stelligen Betrag auf 1x zurückzuzahlen. Viele, einschließlich die Bank, sagten das würde sicher beim Zoll landen mit welchen man über eine Ratenzahlung diskutieren kann. Ob jenes auf Grund der Inkasso-Formulierung tatsächlich beim Zoll, und nicht anderweitig landet, ließ sich bisher auch seitens der Inkasso nicht beantworten da der mir zugesagte Rückruf am selbigen Tage des Kollegen, ausblieb. Vor dieser Äußerung “zwangsweise Einziehung der Forderung veranlasst”, welche nach der Zollandrohung kam, wurde meinerseits um Weiterleitung an den Zoll gebeten, dem ist die Inkasso nicht nachgekommen sondern setzte mit besagter Äußerung, trotz Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit eine erneute Frist.
Mit freundlichen Grüßen
Toni
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Inkasso-Dienstleister als auch der Zoll werden im Auftrag der Familienkasse tätig. Da Gläubigerin die Familienkasse und auch nach Beauftragung des Zolls bleibt, wird der Zoll ohne vorherige Zustimmung der Familienkasse keine Ratenzahlung mit Ihnen vereinbaren können. Ich empfehle Ihnen jedenfalls zunächst ein P-Konto einzurichten und einen Rechtsanwalt mit der Sache zu beauftragen. Die Kosten der anwaltlichen Beratung werden bei Mittellosigkeit von der Staatskasse bezahlt. Hierzu beantragen Sie beim für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Die Inkasso Recklinghausen hat uns nach Ablehnung einer Ratenzahlung mit Zoll gedroht.. Nach Bitte unsererseits zur Weiterleitung an den Zoll, in Hoffnung auf gütliche Vereinbarung, heißt es seitens der Inkasso nun “zwangsweise Einziehung der Forderung veranlasst”. Was genau bedeuitet dies? Landet die Sache nun beim Zoll oder Gerichtsvollzieher?
Sehr geehrter Fragesteller,
um die Frage vollständig beantworten zu können, müsste ich den Sachverhalt bezüglich der zugrundeliegenden Forderung kennen. Bezogen auf Ihr Zitat lässt sich sagen, dass der Einzug einer Forderung grundsätzlich nicht durch den Gerichtsvollzieher geschieht, sondern durch die Verwaltungsbehörde in ihrer Funktion als Vollstreckungsbehörde oder durch die Pfändung einer Forderung durch einen PfÜB.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Sehr geehrter Herr Kraus ,
Gegner muß schmerzengeld bezahlen, der will nur 50 €pro Monat bezahlen.
Kann ich ablehnen? Und wenn ich ablehnen würde, was kann ich wegen mein Geld zu tun?
Der sagt kein viel Geld hat ,und verheiratet und hat 5 kinder ..
Sehr geehrter Fragesteller,
auf eine Teilzahlung müssen Sie sich grundsätzlich nicht einlassen. Ich gehe davon aus, dass Sie ein obsiegendes Urteil haben, dann stellt dies einen Zwangsvollstreckungstitel dar. Mit diesem Titel können Sie die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des “Gegner” betreiben, indem Sie z.B. durch den Rechtspfleger am Amtsgericht das Konto des “Gegners” pfänden lassen und den Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
Guten Tag, ich bin in der Situation das ein Gerichtsvollzieher zu mir nachhause kommen möchte um die Ratenzahlung zu vereinbaren, ist das komisch oder ganz normal das er dafür auch her kommt?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
es ist nichts Ungewöhnliches, dass sich der Gerichtsvollzieher hierzu ankündigt. Wie im Artikel dargelegt ist eine Ratenzahlung jedenfalls dann möglich, wenn der Gläubiger hierzu sein Einverständnis erklärt hat.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht