Was ist Überbrückungsgeld?
Überbrückungsgeld – auch Ü-Geld genannt – wird dem Gefangenen bei dessen Entlassung in die Freiheit nach Verbüßung der Haftstrafe ausgezahlt (§ 51 StVollzG). Zweck des Überbrückungsgeldes ist es, den notwendigen Lebensunterhalt für den aus der Haft Entlassenen und dessen unterhaltsberechtigten Personen für die ersten vier Wochen nach der Entlassung zu sichern.
Der folgende Artikel erklärt Ihnen was Überbrückungsgeld für Strafgefangene ist, wann dieses ausbezahlt wird und ob Gläubiger auf das Überbrückungsgeld durch Pfändung zugreifen können. Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind Zahlungen die im Zusammenhang mit einer Erwerbs-, Unternehmenstätigkeit oder Arbeitslosigkeit gezahlt werden und ebenfalls als Überbrückungsgeld, Überbrückungshilfe oder Übergangsgeld bezeichnet werden.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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