Kein Geld für einen Anwalt? – Beratungsschein beantragen

Kein Geld für einen Anwalt? – Beratungsschein beantragen

Der Beratungsschein ist ein vom Amtsgericht ausgestelltes Schriftstück, mit dem man berechtigt wird, nahezu kostenlos eine Rechtsberatung von einem Fachmann seiner Wahl zu erhalten. Die Kosten für die Rechtsberatung werden nämlich von der Staatskasse übernommen (§§ 8, 3 BerHG). Aufgesucht werden können nicht nur Rechtsanwälte, sondern auch u.a. Steuer- und Rentenberater sowie Schuldnerberatungsstellen oder Wirtschaftsprüfer.

Reicht die Rechtsberatung nicht aus, weil es etwa um die Durchsetzung von Rechten geht, dann werden auch die Kosten für die Vertretung übernommen. Haben Sie z.B. einen Kostenbescheid erhalten oder wurde ein gestellter Antrag abgelehnt, reicht die Rechtsberatung nicht aus, sondern es muss hiergegen auch vorgegangen werden. Hierzu können Telefonate und Schriftverkehr erforderlich sein. Mit dem Beratungsschein werden auch diesen Kosten übernommen, solange es sich um eine außergerichtliche Vertretung handelt.

Werden die unten stehenden Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich grundsätzlich einen Rechtsanwalt oder sonstigen Experten aussuchen, der Sie zu dem Problem beraten soll. Er darf Ihren Wunsch auf Beratung grundsätzlich nicht ablehnen. Ferner kann er einen einmalig fälligen Betrag in Höhe von derzeit maximal 15 Euro verlangen, bevor er sich mit dem Rechtsproblem befasst.

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Wie bekomme ich einen Beratungsschein?

Um einen Beratungsschein zu erhalten, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Geringes Einkommen und wenig Vermögen

Der Rechtshilfesuchende verfügt über ein geringes Einkommen und wenig Vermögen. Das ist der Fall, wenn das Einkommen ungefähr auf Sozialhilfeniveau liegt.

2. Notwendigkeit der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung muss auch notwendig sein. Damit ist gemeint, dass ein Beratungsschein nicht gewährt wird, wenn eine andere kostengünstigere Möglichkeit besteht, um das Rechtsproblem zu lösen oder die Rechtsfrage zu beantworten. Er wird auch dann nicht gewährt, wenn die Angelegenheit von so geringer Komplexität ist, dass dem Ratsuchenden zugemutet werden kann, die Sache selbst zu lösen.

3. Außergerichtliche Streitigkeit

Zudem darf die Angelegenheit noch nicht zu Gericht gelangt sein. Es können nur Beratungen und Verhandlungen durch einen Fachmann im Vorfeld eines gerichtlichen Rechtsstreits von der Staatskasse bezahlt werden. Hat der Gegner Sie z.B. verklagt und Sie suchen als Ratsuchender mit wenig Einkommen eine Rechtsberatung, dann kommt für Sie nicht der Beratungsschein, sondern die Prozesskostenhilfe in Frage. 

4. Antragstellung

Außerdem wird ein Beratungsschein nur auf Antragstellung hin gewährt. Sie stellen einen solchen Antrag am Amtsgericht Ihres Wohnortes. Sie können diesen zunächst herunterladen und ausgefüllt schriftlich einzureichen oder mündlich beim Amtsgericht abgeben. Das erforderliche Dokument finden Sie hier. Dem Antrag sind mehrere Belege beizufügen:

        (Kopie) Personalausweis,

        Belege, aus denen hervorgeht, dass Sie ein Rechtsproblem (z.B. Schriftwechsel) haben;

        Belege, die Ihre finanzielle Lage widerspiegeln (z.B. Kontoauszüge der letzten drei Monate)

5. Keine anderweitige Entscheidung

Über den Antrag entscheidet am Amtsgericht der Rechtspfleger, dem Sie gegenüber an Eides statt versichern müssen, dass über die Sache bislang noch kein anderes Gericht entschieden hat. Eine Falschaussage stellt in diesem Fall eine Straftat dar (§ 156 StGB).

6. Rechtzeitigkeit der Antragstellung

Am besten stellen Sie den Antrag auf Gewährung des Beratungsscheins, bevor Sie einen Rechtsanwalt oder anderen Fachkundigen aufsuchen, da Sie nur dann sicher wissen, ob die hieraus entstehenden Kosten vom Staat übernommen werden. Aber es ist auch möglich, nach einer Rechtsberatung einen Beratungsschein zu beantragen. Dies muss dann innerhalb von vier Wochen geschehen. 

Welche Fälle sind mit dem Beratungsschein abgedeckt? 

Der Beratungsschein berechtigt zur kostenfreien Rechtsberatung in grundsätzlich allen Rechtsgebieten. Abgedeckt ist damit z.B. sowohl das Arbeits-, Sozial oder Steuerrecht. 

Einschränkungen gibt es im Strafrecht und im Recht der Ordnungswidrigkeiten. Sind Sie Beschuldigter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, dann gewährt der Beratungsschein zwar eine kostenfreie Rechtsberatung, aber eine Vertretung wird hiervon nicht abgedeckt.

Bei Rechtsproblemen, bei denen das Recht eines anderes Staates angewendet wird, kann kein Beratungsschein ausgestellt werden. Bei Rechtsproblemen, die einen grenzüberschreitenden aber innereuropäischen Auslandsbezug haben, kann je nach Einzelfall entsprechend einer europäischen Richtlinie und Verordnung doch ein Beratungsschein bewilligt werden.

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Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

Sie haben eine allgemeine Frage zum Thema “Kein Geld für einen Anwalt? -Beratungsschein beantragen”? Wir beantworten sie hier kostenlos!

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16 Kommentare
  1. Zina A.
    says:

    Guten Morgen,
    eine der Voraussetzungen für den Erhalt eines BHS:
    -Belege, aus denen hervorgeht, dass Sie ein Rechtsproblem (z.B. Schriftwechsel) haben
    langen da all die Rechnungen, Mahn-und Vollstreckungsbescheide nicht aus?
    Oder ist ein Vergleichsangebot vorab,seitens des Schuldners Pflicht?
    Danke und Gruß
    Zina

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau A.,

      die genannten Schreiben reichen als Beleg in der Regel vollkommen aus.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Ralf
    says:

    Guten Tag,
    wie schaut es aus: Dank der Pandemie durfte ich meinen Laden nicht weiter öffnen. Seit März 2020 nun geschlossen , im August die Insolvend´z angemeldet , wurde dann im Frühjahr mangels Masse abgewiesen. Die GmbH ist pleite. Nun steh ich da wie ein dummer Junge und brauche Unterstützung bei der ABwickling als Liquidator.
    Kann ich auch einen Beratungsschein beantragen ?

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Ratsuchender,

      Sie können beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein risikolos beantragen und damit grundsätzlichen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen, dessen Kosten von der Staatskasse übernommen werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  3. T. S.
    says:

    Wenn ich den Beratungsschein erhalte, werden dann die Kosten für eine Privatinsolvenz übernommen oder habe ich einen Denkfehler? Danke

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr S.,

      mit dem Beratungsschein werden die Kosten vom Staat übernommen, die aufgrund einer Rechtsberatung entstehen. Die Kosten einer Privatinsolvenz werden hingegen dadurch nicht übernommen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung gehen wir für Sie auch alternative Entschuldungsmöglichkeiten durch und prüfen, ob diese nicht womöglich besser auf Ihre Situation passen. Sie erreichen uns am Telefon (0221 6777 00 55) oder können unser Online-Formular nutzen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  4. Julia W.
    says:

    Hallo!
    Wie oft darf ich einen Beratungsschein beantragen? Vor 2 Jahren, wo ich mich scheiden lassen wollte, habe ich einen bekommen. Jetzt brauche ich noch einmal einen Beratungsschein, weiß aber nicht, ob ich ihn wirklich bekomme….

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau W.,

      wenn Sie ein anderes Rechtsproblem im Vergleich zum letzten Beratungsschein lösen müssen, können Sie erneut einen Beratungsschein beantragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  5. Lisa K.
    says:

    Hallo
    Mein Mann und ich möchten uns scheiden lassen. Allerdings geht das hier sehr “hässlich” zu und es sind auch noch zwei Kinder mit im Spiel. Ein Wort gibt das andere. Die Polizei war auch schonmal da wegen den Streitigkeiten. Ich möchte mich nun sofort bei einer Anwältin informieren wie es nun weiter geht zwecks der Scheidung und der Kinder. Ich bekomme nur das Basis elterngeld und das Kindergeld. Mehr nicht. Kann ich den beratungsschein danach beantragen

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrte Frau K.,

      Sie können risikolos einen Antrag auf Erteilung eines Beratungsscheins beim für Sie zuständigen Amtsgerichts stellen. Diese werden Ihnen nach Prüfung des Antrags mitteilen, ob Sie berechtigt sind oder nicht.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  6. Keles C.
    says:

    Kann ich Beratungsschein beantragen beim Amtsgericht für wohnungsuche ,möchte das über Anwalt laufen lassen da ich Arbeitslos bin und wenig verdiene und seit sechs monata keine Wohnung bekomme ,ich habe jetz eine wohnberechtigungschein Beantragt würde mich freuen wenn ich eine Antwort bekomme

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrter Herr C.,

      leider kann ich dies nicht beurteilen, da ich hierzu keine Erfahrungswerte besitze.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  7. Sandra
    says:

    Guten Tag… Kann man auch einen beratungschein für Mietrecht beantragen?

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau R.,

      selbstverständlich kann man einen Beratungsschein auch bei Mietrechtsproblemen beantragen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  8. Joachim M.
    says:

    Ist ein Beratungsschein möglich bei Rechtsfragen ,bezüglich diverser Dating -Portale, wenn unberechtigte Forderungen oder Vertragsverlängerungen angemahnt werden. Ich bin Rentner und beziehe ca.960.-€ Rente .

    • Andre Kraus
      says:

      Sehr geehrter Herr M.,

      einen Beratungsschein erhalten Sie grundsätzlich dann, wenn Sie plausibel machen, dass es sich um ein “festgefahrenes” Problem handelt, dessen Bewältigung von Ihnen nicht geleistet werden kann. Dies kann natürlich auch Fragen rund um unberechtigte Vertragsverlängerungen im Dating-Portal-Bereich betreffen.

      Mit freundlichen Grüßen

      A. Kraus
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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