Sie haben keine Restschuldbefreiung erhalten
Im Insolvenzverfahren müssen Sie, um am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung zu erlangen, gewisse Pflichten einhalten. Bei einem Verstoß kann das Amtsgericht – auf Antrag eines Gläubigers – über die Versagung der Restschuldbefreiung entscheiden (§300 Abs. 3 und 4 InsO). Das hat für Sie zur Folge, dass Sie am Ende des Insolvenzverfahrens die begehrte Restschuldbefreiung nicht erhalten.
Was können Sie tun, um doch noch eine Restschuldbefreiung zu bekommen?
Sie haben zu Beginn des Insolvenzverfahren vergessen einen Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen:
In diesem Fall können Sie den Schlusstermin des Verfahrens abwarten und gleich danach einen neuen Insolvenzantrag stellen. Diesmal mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung. Sie durchlaufen dann ein neues Insolvenzverfahren, bei dem keine Sperrfristen zu beachten sind.
Ich hatte bereits eine Restschuldbefreiung habe aber das Jahr vergessen in dem mir diese erteilt wurde. Wie kann ich das in Erfahrung bringen?
Sehr geehrte Frau K.,
versuchen Sie zunächst durch Analyse Ihrer Unterlagen aus der Insolvenzzeit, den Zeitpunkt zu ermitteln. Alternativ können Sie beim für Sie vormals zuständigen Insolvenzgericht nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht