Kfz Steuer Schulden – Was kann drohen?

Was passiert bei Kfz-Steuerschulden?

Kfz Steuer Schulden können schnell erheblichen Ärger bedeuten. Generell gilt, dass säumige Steuerschuldner vom Staat strengstens verfolgt werden. Dies gilt auch bei der Kfz Steuer. Auch wenn seit 2015 nicht mehr das Finanzamt für die Kfz Steuern zuständig ist, ändert dies an dem Umstand nichts. Denn Steuereinnahmen sichern die Leistungsfähigkeit des Staats ab, sodass Kfz-Steuerforderungen daher rigoros eingetrieben werden. Hierfür sind in aller Regel die Hauptzollämter zuständig. Lassen Sie Kfz Steuer Schulden unbezahlt, sind erhebliche Konsequenzen zu befürchten.

Welche Folgen drohen, wenn Sie die Kfz Steuerschulden nicht termingerecht im Voraus zahlen, erläutert Ihnen der folgende Artikel. Er enthält auch einen Abschnitt über mögliche Auswege aus den Kfz-Steuerschulden.

Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.

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Zwangsvollstreckung bei Kfz Steuerschulden

Haben sich Kfz Steuerschulden aufgehäuft, werden in kürzester Zeit Mahnungen vom Hauptzollamt folgen. Seit 2015 ist das Finanzamt für den Einzug der Kfz Steuer nicht mehr zuständig, sondern die Hauptzollämter. Das sind 43 an der Zahl.

Grundsätzlich ergibt sich aus dem Kfz-Steuerbescheid (§ 6 KraftStG), für wann die Kfz Steuer fällig wird. In der Regel ist die Steuer für das Jahr im Voraus zu zahlen, wobei es nicht auf das Kalenderjahr ankommt. Der Zeitraum wird auch Entrichtungszeitraum genannt, da die Steuerschuld immer für den kommenden 12-monatigen Zeitraum zu entrichten ist.

Werden Kfz Steuerschulden nicht, wie im Kfz Steuerbescheid ausgewiesen, termingerecht abgeführt, droht nach Mahnung schon bald die Zwangsvollstreckung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung. Was das bedeutet, erläutert Ihnen unser Artikel zur Verwaltungsvollstreckung.

Stilllegung des Kfz

Haben Sie als Kfz Steuerschuldner auf die einfache oder mehrfache Aufforderung zur Zahlung der Kfz Steuer nicht reagiert, droht die Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Der Stilllegung werden in der Regel eine Mahnung und eine Vollstreckungsankündigung vorausgegangen sein. Wurde hierauf nicht oder nicht rechtzeitig reagiert, müssen Sie damit rechnen, dass Vollziehungsbeamte im Außendienst Ihren Wohnsitz aufsuchen werden. Werden Sie dann nicht angetroffen oder zahlen Sie nicht an Ort und Stelle die rückständige Kfz Steuerschuld, werden die Vollziehungsbeamte Ihr Fahrzeug stilllegen oder womöglich pfänden. Ab diesem Moment ist jedes weitere Bewegen des Fahrzeugs untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Was kann ich gegen die Stilllegung meines Fahrzeugs tun?

Durch sofortige Zahlung kann die Stilllegung des Fahrzeugs oder jede andere Vollstreckungsmaßnahme abgewendet werden. Wir empfehlen in dem Zusammenhang, sich mit dem Hauptzollamt in Verbindung zu setzen. Kündigen Sie Ihre Zahlung an, damit es nicht zu einer Überschneidung zwischen Zahlung und Vollstreckung kommt. Anderenfalls kommen auf Sie vermeidbare doppelte Kosten zu.

Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung können Sie ebenfalls die Stilllegung des Fahrzeugs und die Vollstreckung abwenden. Dann wird Ihnen die Kfz Steuerschuld gestundet und Sie tragen den rückständigen Betrag in Raten ab. Dieser werden üblicherweise auf Monatsbeträge vereinbart. Ein anderer Zahlungsturnus ist aber auch möglich. Die Ratenzahlung können Sie aber nicht verlangen, sondern nur beantragen. Über Ihren Antrag entscheidet die Vollstreckungsstelle nach Prüfung Ihres individuellen Falles nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Chancen auf eine erfolgreiche Stundung steigen, je weniger Zahlungsstörungen in der Vergangenheit bestanden. Übt die Behörde aus Ihrer Sicht Ihr Ermessen fehlerhaft aus, können Sie rechtlich hiergegen vorgehen. Wir empfehlen spätestens dann jedoch, anwaltlichen Rat einzuholen.

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