Ausschluss des Kindes aus der KITA
In vielen Städten und Gemeinden (Kommunen) ist die Kinderbetreuung mit Kosten verbunden. Diese hängen von bestimmten Faktoren ab, wie etwa: wöchentliche Anzahl der Stunden, in denen das Kind zur KITA gegeben wird, Verpflegungsumfang und Einkommen der Eltern. Auch für Eltern können die vereinbarten KITA Gebühren eine besondere Belastung darstellen, weshalb sich die Fälle häufen, in denen sich bei Eltern gegenüber der KITA Schulden aufhäufen.
Das ist für beide Seiten eine Herausforderung: Denn Kommunen bzw. Träger der KITA planen mit den Einnahmen und die Eltern können manchmal aus eigener Kraft die aufgelaufen KITA Schulden nicht mehr bezahlen. Gelingt keine Einigung, kann das Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden. Das ist ein heikles juristisches Thema: denn die Schuldenlast liegt zwar bei den Eltern, aber das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen KITA Platz.
Andre Kraus ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei. Seit 2012 ist er auf die Entschuldung und Beratung von Personen mit finanziellen Schwierigkeiten spezialisiert.
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